Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums

ShortId
24.3000
Id
20243000
Updated
14.11.2025 05:27
Language
de
Title
Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
AdditionalIndexing
2446;1211;28;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss aktueller Praxis zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass während einer laufenden Pfändung unvermeidbare neue Steuerschulden entstehen. Um diese unbefriedigende Situation zu lösen, soll der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ausarbeiten. Damit die Gesetzesänderung nicht zu Lasten von Unterhaltsgläubigerinnen und -gläubigern geht, ist für familienrechtliche Unterhaltsforderungen eine Sonderregelung vorzusehen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf den im Bericht zum Postulat 18.4263 festgestellten Handlungsbedarf eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden.</p>
  • Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss aktueller Praxis zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden die laufenden Steuern nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass während einer laufenden Pfändung unvermeidbare neue Steuerschulden entstehen. Um diese unbefriedigende Situation zu lösen, soll der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ausarbeiten. Damit die Gesetzesänderung nicht zu Lasten von Unterhaltsgläubigerinnen und -gläubigern geht, ist für familienrechtliche Unterhaltsforderungen eine Sonderregelung vorzusehen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf den im Bericht zum Postulat 18.4263 festgestellten Handlungsbedarf eine entsprechende Revisionsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit die laufenden Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums künftig berücksichtigt werden.</p>
    • Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums

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