Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gemäss Jagdverordnung zu streichen

ShortId
24.3320
Id
20243320
Updated
14.11.2025 09:01
Language
de
Title
Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gemäss Jagdverordnung zu streichen
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Schalldämpfer werden seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen mit Ausnahmebewilligung jagdlich eingesetzt. Es ist aus unserer Sicht zwingend, diese Rechtsänderung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem setzten viele Jäger Schalldämpfer im Ausland ein, wo sie ebenfalls seit mehreren Jahren jagdlich geführt werden dürfen. Jäger mit der entsprechenden Ausnahmebewilligung tragen die Instrumente bereits heute im Europäischen Feuerwaffenpass ein.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 3 Absatz 4 des Jagdgesetzes (JSG, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">922.0) und im Rahmen des Anhangs IV der Berner Konvention (SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.455) bestimmt der Bundesrat die für die Jagd verbotenen Hilfsmittel. Artikel 2 der Jagdverordnung (JSV, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">922.01) enthält entsprechende Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat eröffnete am 27.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung der JSV, welche bis zum 5.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juli 2024 dauert. Das Anliegen zur Neuregelung der Nutzung von Schalldämpfern kann im Rahmen dieser Vernehmlassung eingebracht und geprüft werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, den Passus in der Jagdverordnung (Art. 2, Abs. 1, bst. i ), welcher die Nutzung von Schalldämpfern auf der Jagd verbietet, zu streichen. Der Schalldämpfer schützt einerseits das Gehör der Jäger/innen und andererseits das des mitgeführten Jagdhundes. Weiter reduzieren Schalldämpfer die Lärmbelastung während der Jagd und in der Umgebung von Schiessständen. Um Wilderei zu verhindern, ist Munition, deren Projektile eine Mündungsgeschwindigkeit unter der Schallgeschwindigkeit aufweisen, zu verbieten.</span></p>
  • Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gemäss Jagdverordnung zu streichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Schalldämpfer werden seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen mit Ausnahmebewilligung jagdlich eingesetzt. Es ist aus unserer Sicht zwingend, diese Rechtsänderung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem setzten viele Jäger Schalldämpfer im Ausland ein, wo sie ebenfalls seit mehreren Jahren jagdlich geführt werden dürfen. Jäger mit der entsprechenden Ausnahmebewilligung tragen die Instrumente bereits heute im Europäischen Feuerwaffenpass ein.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 3 Absatz 4 des Jagdgesetzes (JSG, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">922.0) und im Rahmen des Anhangs IV der Berner Konvention (SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.455) bestimmt der Bundesrat die für die Jagd verbotenen Hilfsmittel. Artikel 2 der Jagdverordnung (JSV, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">922.01) enthält entsprechende Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat eröffnete am 27.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung der JSV, welche bis zum 5.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juli 2024 dauert. Das Anliegen zur Neuregelung der Nutzung von Schalldämpfern kann im Rahmen dieser Vernehmlassung eingebracht und geprüft werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, den Passus in der Jagdverordnung (Art. 2, Abs. 1, bst. i ), welcher die Nutzung von Schalldämpfern auf der Jagd verbietet, zu streichen. Der Schalldämpfer schützt einerseits das Gehör der Jäger/innen und andererseits das des mitgeführten Jagdhundes. Weiter reduzieren Schalldämpfer die Lärmbelastung während der Jagd und in der Umgebung von Schiessständen. Um Wilderei zu verhindern, ist Munition, deren Projektile eine Mündungsgeschwindigkeit unter der Schallgeschwindigkeit aufweisen, zu verbieten.</span></p>
    • Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gemäss Jagdverordnung zu streichen

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