VOC-Lenkungsabgabe aufheben

ShortId
24.3388
Id
20243388
Updated
14.11.2025 09:01
Language
de
Title
VOC-Lenkungsabgabe aufheben
AdditionalIndexing
2446;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lenkungsabgabe auf VOC (volatile organic compounds) wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Art. 35</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> und 35</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">c</span><span style="font-family:Arial"> des Umweltschutzgesetzes, USG, SR 814.01; Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV, SR 814.018). VOC sind Vorläufer der gesundheitsschädlichen Schadstoffe Feinstaub und bodennahes Ozon, wobei letzteres zudem ein wichtiges Treibhausgas ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lenkungsabgabe ist ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument und bietet insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen eine grosse Flexibilität in der Anwendung: Entweder sie vermeiden Emissionen, oder sie zahlen die Abgabe. Die Emissionen in der Schweiz sanken stärker als in der EU, wo einige Produktkategorien pauschal verboten sind und strengere Emissionsgrenzwerte gelten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um das Instrument weiter zu verbessern, wurden im Rahmen der Motion Wobmann (15.3733) einige administrative Vereinfachungen evaluiert. Als eine wichtige Massnahme wurde die Digitalisierung der VOC-Bilanz identifiziert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um das Schutzniveau gemäss Umweltschutzgesetz und internationalen Übereinkommen einzuhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht ersatzlos abgeschafft werden. Bei einer Abschaffung wären griffige flankierende Massnahmen notwendig: Es müssten etwa Produktevorschriften für Farben und Lacke eingeführt und die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) verschärft werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Offen ist, inwiefern strengere Grenzwerte in der LRV diejenigen KMU zusätzlich mit einer Pflicht zur Abluftreinigung belasten würden, die bislang noch kaum Massnahmen zur VOC-Minderung umsetzen mussten. Dafür bedürfte es vertiefterer Abklärungen bei den betroffenen Branchen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung des Motionstextes wie folgt zu beantragen:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">«Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Lenkungswirkungen der Lenkungsabgabe auf VOC darstellt und mögliche Alternativen zur Lenkungsabgabe prüft, welche dieselbe Schutzwirkung aufweisen und ohne zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt umgesetzt werden können.»</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Umweltschutzgesetzes zur Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC (volatile organic compounds) zu unterbreiten.</p><p><span style="color:black;">Eine Minderheit der Kommission (Vara, Crevoisier Crelier, Stocker) beantragt, die Motion abzulehnen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • VOC-Lenkungsabgabe aufheben
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lenkungsabgabe auf VOC (volatile organic compounds) wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Art. 35</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> und 35</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">c</span><span style="font-family:Arial"> des Umweltschutzgesetzes, USG, SR 814.01; Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV, SR 814.018). VOC sind Vorläufer der gesundheitsschädlichen Schadstoffe Feinstaub und bodennahes Ozon, wobei letzteres zudem ein wichtiges Treibhausgas ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Lenkungsabgabe ist ein bewährtes marktwirtschaftliches Instrument und bietet insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen eine grosse Flexibilität in der Anwendung: Entweder sie vermeiden Emissionen, oder sie zahlen die Abgabe. Die Emissionen in der Schweiz sanken stärker als in der EU, wo einige Produktkategorien pauschal verboten sind und strengere Emissionsgrenzwerte gelten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um das Instrument weiter zu verbessern, wurden im Rahmen der Motion Wobmann (15.3733) einige administrative Vereinfachungen evaluiert. Als eine wichtige Massnahme wurde die Digitalisierung der VOC-Bilanz identifiziert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Um das Schutzniveau gemäss Umweltschutzgesetz und internationalen Übereinkommen einzuhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht ersatzlos abgeschafft werden. Bei einer Abschaffung wären griffige flankierende Massnahmen notwendig: Es müssten etwa Produktevorschriften für Farben und Lacke eingeführt und die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) verschärft werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Offen ist, inwiefern strengere Grenzwerte in der LRV diejenigen KMU zusätzlich mit einer Pflicht zur Abluftreinigung belasten würden, die bislang noch kaum Massnahmen zur VOC-Minderung umsetzen mussten. Dafür bedürfte es vertiefterer Abklärungen bei den betroffenen Branchen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung des Motionstextes wie folgt zu beantragen:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">«Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Lenkungswirkungen der Lenkungsabgabe auf VOC darstellt und mögliche Alternativen zur Lenkungsabgabe prüft, welche dieselbe Schutzwirkung aufweisen und ohne zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt umgesetzt werden können.»</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision des Umweltschutzgesetzes zur Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC (volatile organic compounds) zu unterbreiten.</p><p><span style="color:black;">Eine Minderheit der Kommission (Vara, Crevoisier Crelier, Stocker) beantragt, die Motion abzulehnen.</span></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • VOC-Lenkungsabgabe aufheben

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