Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen

ShortId
24.3397
Id
20243397
Updated
07.07.2026 18:29
Language
de
Title
Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen
AdditionalIndexing
2841;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der im Rahmen der Beratung der Parlamentarischen Initiative 19.508 Crottaz der vorliegenden Motion vorausgehende Bericht (siehe www.parlament.ch &gt; Öffentliche Kommissionsunterlagen &gt; 19.508) zeigt auf, dass der Verwurf von Arzneimitteln im Rahmen der Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Bundesamts für Gesundheit bei der Aufnahme von über einem Drittel der Arzneimittel nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden kann. Ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder eine kurze Haltbarkeit führen dazu, dass bei neuen, teuren Arzneimitteln zur Behandlung von Krebs oder seltenen Krankheiten grosse Mengen verworfen werden. Aufgrund des erheblichen Einsparpotenzials unterstützt der Bundesrat die vorgeschlagenen Massnahmen zur vollständigen Berücksichtigung des Verwurfs bei der Preisfestsetzung, der Antragstellung durch Krankenversicherer, Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer sowie zum subsidiären Import geeigneter Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen. Eine Umsetzung kann im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum Kostendämpfungspaket 2 in Angriff genommen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit und insbesondere der Wirtschaftlichkeit eines Medikaments vollständig berücksichtigt wird, ob es durch ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zu Medikamentenverwurf kommt. Der Bundesrat sieht zu diesem Zweck die folgenden Massnahmen vor:</span></p><ul><li><span style="color:black;">Ein allfälliger Verwurf wird bei der Preisfestsetzung durch das Bundesamt für Gesundheit oder mittels einer Auflage für eine Rückerstattung auf dem publizierten Preis berücksichtigt.</span></li><li><span style="color:black;">Dritte, wie etwa Krankenversicherer, Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer, können die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit oder der Zweckmässigkeit von Dosisstärken und Packungsgrössen beantragen. Entsprechende Anträge können beim Bundesamt für Gesundheit oder via die Eidgenössische Arzneimittelkommission eingereicht werden.</span></li><li><span style="color:black;">Sind im Ausland Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen, sind Medizinalpersonen berechtigt, diese für ihre Patientinnen und Patienten zu importieren. Diese Medikamente müssen von den Versicherern vergütet werden.</span></li></ul><p><span style="color:black;">Eine Minderheit (Aellen, de Courten, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt, Vietze) beantragt, die Motion abzulehnen.&nbsp;</span></p>
  • Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20190508
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der im Rahmen der Beratung der Parlamentarischen Initiative 19.508 Crottaz der vorliegenden Motion vorausgehende Bericht (siehe www.parlament.ch &gt; Öffentliche Kommissionsunterlagen &gt; 19.508) zeigt auf, dass der Verwurf von Arzneimitteln im Rahmen der Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Bundesamts für Gesundheit bei der Aufnahme von über einem Drittel der Arzneimittel nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden kann. Ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder eine kurze Haltbarkeit führen dazu, dass bei neuen, teuren Arzneimitteln zur Behandlung von Krebs oder seltenen Krankheiten grosse Mengen verworfen werden. Aufgrund des erheblichen Einsparpotenzials unterstützt der Bundesrat die vorgeschlagenen Massnahmen zur vollständigen Berücksichtigung des Verwurfs bei der Preisfestsetzung, der Antragstellung durch Krankenversicherer, Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer sowie zum subsidiären Import geeigneter Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen. Eine Umsetzung kann im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum Kostendämpfungspaket 2 in Angriff genommen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit und insbesondere der Wirtschaftlichkeit eines Medikaments vollständig berücksichtigt wird, ob es durch ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zu Medikamentenverwurf kommt. Der Bundesrat sieht zu diesem Zweck die folgenden Massnahmen vor:</span></p><ul><li><span style="color:black;">Ein allfälliger Verwurf wird bei der Preisfestsetzung durch das Bundesamt für Gesundheit oder mittels einer Auflage für eine Rückerstattung auf dem publizierten Preis berücksichtigt.</span></li><li><span style="color:black;">Dritte, wie etwa Krankenversicherer, Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer, können die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit oder der Zweckmässigkeit von Dosisstärken und Packungsgrössen beantragen. Entsprechende Anträge können beim Bundesamt für Gesundheit oder via die Eidgenössische Arzneimittelkommission eingereicht werden.</span></li><li><span style="color:black;">Sind im Ausland Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen, sind Medizinalpersonen berechtigt, diese für ihre Patientinnen und Patienten zu importieren. Diese Medikamente müssen von den Versicherern vergütet werden.</span></li></ul><p><span style="color:black;">Eine Minderheit (Aellen, de Courten, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt, Vietze) beantragt, die Motion abzulehnen.&nbsp;</span></p>
    • Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen

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