Bundesamt für Wohnungswesen neu zuteilen. Aktionsplan für bezahlbare Mieten neu aufgleisen

ShortId
24.3402
Id
20243402
Updated
28.04.2026 10:25
Language
de
Title
Bundesamt für Wohnungswesen neu zuteilen. Aktionsplan für bezahlbare Mieten neu aufgleisen
AdditionalIndexing
2846;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ansiedlung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt offensichtlich dazu, dass bei der Bekämpfung der hohen Immobilienpreise einseitig die Interessen der Immobilienbranche im Zentrum stehen. Dies hat sich jüngst bei der Erarbeitung des «Aktionsplans Wohnungsknappheit» gezeigt. Zahlreiche Massnahmen wurden verworfen, da sie von der deutlich übervertretenen Immobilienlobby negativ beurteilt wurden, obwohl eine Mehrzahl der anderen Beteiligten diese als zielführend beurteilten.</p><p>In der Folge ist es nicht überraschend, dass die am 10. April 2024 präsentierten Massnahmen weitgehend wirkungslos sind. Gegen die aktuell überrissenen Mietpreise nützen sie zudem gar nichts. Selbst das WBF hält fest, dass die eine Massnahme die über Kosmetik herausginge, wenig Wirkung haben dürfte:&nbsp;</p><p><i>«Eine Reduktion des Teuerungsausgleichs hat eine gewisse, wenn auch nicht sehr grosse Entlastung für die Mieterseite zur Folge. Bei einem Mietzins von angenommen 2000 Franken, würde die Entlastung bei einer Teuerung von 2 Prozent 4.80 Franken pro Monat oder 57.60 Franken pro Jahr betragen.»</i></p><p>Es ist offensichtlich, dass derartige Kleinstbeträge das Kaufkraftproblem der Mieterinnen und Mieter in keiner Weise löst, zumal die übersetzen Mieten bestehen bleiben und beinahe ungebremst weiter steigen können.</p><p>Eine Verschiebung in das Departement des Innern (EDI) scheint angebracht. Wohnkosten werden zunehmen zu einem Problem sozialpolitischen Problem wird und damit zu einem des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Beides sind Themen die im EDI mehr Schnittstellen haben als im WBF.</p><p>Es ist längst überfällig, dass der Bundesrat sich stärker mit dem Thema der Wohnungsknappheit und der Mietzinssteigerung, welche die Entwicklung der Kaufkraft weit übersteigt, viel intensiver zu befassen. Entsprechend muss der Prozess zur Erarbeitung eines neuen Massnahmenpakets möglichst rasch neu gestartet werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Gem&auml;ss Art. 8 Abs. 1 sowie Art. 43 Abs. 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) ist grunds&auml;tzlich der Bundesrat zust&auml;ndig f&uuml;r die Organisation der Bundesverwaltung. Er erachtet die derzeitige Ansiedlung des Bundesamtes f&uuml;r Wohnungswesen BWO im Eidgen&ouml;ssischen Departement f&uuml;r Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF nach wie vor als sachgerecht und zweckm&auml;ssig. Der Bundesrat &uuml;berpr&uuml;ft im &Uuml;brigen regelm&auml;ssig die Organisationsstruktur der Bundesverwaltung und hat dies auch schon f&uuml;r das BWO getan.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sehr genau; das zust&auml;ndige Departement hat sowohl zu Fragen des Mietrechts wie auch zur Wohnungsknappheit mehrere runde Tische organisiert. Um das Wohnangebot zu erh&ouml;hen und vor allem mehr qualit&auml;tsvollen, preisg&uuml;nstigen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen, braucht es das Engagement aller Beteiligten: Bund, Kantone, St&auml;dte und Gemeinden, Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Zivilgesellschaft. Der Diskussionsprozess &uuml;ber mietrechtliche Fragen &ndash; insbesondere zur Mietzinsgestaltung &ndash; musste allerdings im Sommer 2022 eingestellt werden, weil sich relevante Akteure zur&uuml;ckgezogen hatten. Bei der Erarbeitung des Aktionsplans Wohnungsknappheit waren alle relevanten Kreise einbezogen; der am 13. Februar 2024 vorgestellte Aktionsplan stellt einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Anliegen und Interessen dar.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Ein Neustart der bisherigen Arbeiten w&uuml;rde nicht zu anderen Resultaten f&uuml;hren und ist deshalb nicht zielf&uuml;hrend.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;</p><ol><li>das Bundesamt für Wohnungswesen vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in das Departement für innere Angelegenheiten zu verschieben.&nbsp;</li><li>Den Prozess über die Erarbeitung von Massnahmen gegen Wohnungsknappheit und hohe Wohnungsmieten neu zu starten.</li></ol>
  • Bundesamt für Wohnungswesen neu zuteilen. Aktionsplan für bezahlbare Mieten neu aufgleisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ansiedlung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt offensichtlich dazu, dass bei der Bekämpfung der hohen Immobilienpreise einseitig die Interessen der Immobilienbranche im Zentrum stehen. Dies hat sich jüngst bei der Erarbeitung des «Aktionsplans Wohnungsknappheit» gezeigt. Zahlreiche Massnahmen wurden verworfen, da sie von der deutlich übervertretenen Immobilienlobby negativ beurteilt wurden, obwohl eine Mehrzahl der anderen Beteiligten diese als zielführend beurteilten.</p><p>In der Folge ist es nicht überraschend, dass die am 10. April 2024 präsentierten Massnahmen weitgehend wirkungslos sind. Gegen die aktuell überrissenen Mietpreise nützen sie zudem gar nichts. Selbst das WBF hält fest, dass die eine Massnahme die über Kosmetik herausginge, wenig Wirkung haben dürfte:&nbsp;</p><p><i>«Eine Reduktion des Teuerungsausgleichs hat eine gewisse, wenn auch nicht sehr grosse Entlastung für die Mieterseite zur Folge. Bei einem Mietzins von angenommen 2000 Franken, würde die Entlastung bei einer Teuerung von 2 Prozent 4.80 Franken pro Monat oder 57.60 Franken pro Jahr betragen.»</i></p><p>Es ist offensichtlich, dass derartige Kleinstbeträge das Kaufkraftproblem der Mieterinnen und Mieter in keiner Weise löst, zumal die übersetzen Mieten bestehen bleiben und beinahe ungebremst weiter steigen können.</p><p>Eine Verschiebung in das Departement des Innern (EDI) scheint angebracht. Wohnkosten werden zunehmen zu einem Problem sozialpolitischen Problem wird und damit zu einem des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Beides sind Themen die im EDI mehr Schnittstellen haben als im WBF.</p><p>Es ist längst überfällig, dass der Bundesrat sich stärker mit dem Thema der Wohnungsknappheit und der Mietzinssteigerung, welche die Entwicklung der Kaufkraft weit übersteigt, viel intensiver zu befassen. Entsprechend muss der Prozess zur Erarbeitung eines neuen Massnahmenpakets möglichst rasch neu gestartet werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Gem&auml;ss Art. 8 Abs. 1 sowie Art. 43 Abs. 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) ist grunds&auml;tzlich der Bundesrat zust&auml;ndig f&uuml;r die Organisation der Bundesverwaltung. Er erachtet die derzeitige Ansiedlung des Bundesamtes f&uuml;r Wohnungswesen BWO im Eidgen&ouml;ssischen Departement f&uuml;r Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF nach wie vor als sachgerecht und zweckm&auml;ssig. Der Bundesrat &uuml;berpr&uuml;ft im &Uuml;brigen regelm&auml;ssig die Organisationsstruktur der Bundesverwaltung und hat dies auch schon f&uuml;r das BWO getan.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sehr genau; das zust&auml;ndige Departement hat sowohl zu Fragen des Mietrechts wie auch zur Wohnungsknappheit mehrere runde Tische organisiert. Um das Wohnangebot zu erh&ouml;hen und vor allem mehr qualit&auml;tsvollen, preisg&uuml;nstigen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen, braucht es das Engagement aller Beteiligten: Bund, Kantone, St&auml;dte und Gemeinden, Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Zivilgesellschaft. Der Diskussionsprozess &uuml;ber mietrechtliche Fragen &ndash; insbesondere zur Mietzinsgestaltung &ndash; musste allerdings im Sommer 2022 eingestellt werden, weil sich relevante Akteure zur&uuml;ckgezogen hatten. Bei der Erarbeitung des Aktionsplans Wohnungsknappheit waren alle relevanten Kreise einbezogen; der am 13. Februar 2024 vorgestellte Aktionsplan stellt einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Anliegen und Interessen dar.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Ein Neustart der bisherigen Arbeiten w&uuml;rde nicht zu anderen Resultaten f&uuml;hren und ist deshalb nicht zielf&uuml;hrend.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;</p><ol><li>das Bundesamt für Wohnungswesen vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in das Departement für innere Angelegenheiten zu verschieben.&nbsp;</li><li>Den Prozess über die Erarbeitung von Massnahmen gegen Wohnungsknappheit und hohe Wohnungsmieten neu zu starten.</li></ol>
    • Bundesamt für Wohnungswesen neu zuteilen. Aktionsplan für bezahlbare Mieten neu aufgleisen

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