Inklusion stärken, Hindernisse im Arbeitsumfeld abbauen!

ShortId
24.3606
Id
20243606
Updated
16.09.2024 19:38
Language
de
Title
Inklusion stärken, Hindernisse im Arbeitsumfeld abbauen!
AdditionalIndexing
44;28;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1 und 2. Die Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt bildet einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik 2023 – 2026 des Bundesrats (www.edi.admin.ch &gt; EBGB &gt; </span><a href="https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/politique-nationale-du-handicap.html" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Behindertenpolitik</span></a><span style="font-family:Arial">). Mit einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) soll insbesondere der Schutz vor Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis verstärkt werden. Auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren sowie angemessene Massnahmen zur Beseitigung von benachteiligenden Rahmenbedingungen vorzunehmen. Ergänzend sieht das Schwerpunktprogramm «Arbeit» verschiedene Massnahmen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds vor. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Bei der Beschaffung von Software in der Bundesverwaltung wird der Bedienbarkeit durch Menschen mit Behinderungen bereits heute in hohem Masse Rechnung getragen. Das Schwerpunktprogramm «Dienstleistungen», das im Rahmen der Behindertenpolitik 2023 – 2026 durchgeführt wird, sieht verschiedene Massnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung der E-Accessibility digitaler Leistungsangebote des Bundes vor. Für die Bedarfs- und Beschaffungsstellen des Bundes werden dazu praxisnahe Unterstützungsmassnahmen für eine effiziente Umsetzung im Bereich digitale Barrierefreiheit im gesamten Beschaffungsprozess entwickelt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Wie der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats Bruderer 16.4169 «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung» vom 27. März 2024 dargelegt hat, bestehen bereits zahlreiche Gefässe und Massnahmen, um den Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung zu stärken. Für besonders relevant erachtet der Bundesrat die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu Bildungsgängen und Lerninhalten. Die vorgeschlagene Teilrevision des BehiG soll Anbieterinnen und Anbieter solcher Dienstleistungen verstärkt in die Pflicht nehmen. Ebenfalls Priorität hat die Sensibilisierung und Schulung von Lehrpersonen und die systematische Berücksichtigung der Sonderpädagogik in laufenden Strategien zur Digitalisierung im Bereich der Bildung. Hier sind in erster Linie die Kantone gefordert, wobei der Bund einzelne Projekte mit Finanzhilfen unterstützen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Strukturen und laufenden Bestrebungen – inklusive der aktuell laufenden Teilrevision des BehiG und der erwähnten Schwerpunktprogramme der Behindertenpolitik 2023 – 2026 – ausreichen, damit die Zugänglichkeit in der Bildung gewährleistet und eingefordert werden kann. </span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu nachfolgenden FRagen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><p>1)&nbsp;Ergänzend zu den individuellen Leistungen der IV sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>2)&nbsp;Arbeitgebende haben bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine Schlüsselrolle. Die signifikant tiefere Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Behinderungen (Unterschied von 16 Prozentpunkten) lassen vermuten, dass Sensibilisierungsmassnahmen nicht reichen. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Verbindlichkeit erhöht werden muss, um diese Situation zu verbessern?&nbsp;</p><p>3)&nbsp;Die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeberin muss Herausforderungen meistern, um die E-Accessibility zu gewährleisten. Beurteilt der Bundesrat die Barrierefreiheit in den Kriterienkatalog bei Beschaffungen von Software aufzunehmen als mögliche und effiziente Massnahme, um das Ziel zu erreichen?&nbsp;</p><p>4)&nbsp;Der Bericht identifiziert unter anderem das Handlungsfeld "Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung stärken". Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen damit die Barrierefreiheit und folglich auch der gleichberechtigte Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung bewerkstelligt werden kann?</p><p>5) Reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BBG, SR 412.10; WeBiG, SR 419.1; HFKG, SR 414.20) aus, damit sämtliche Bildungsgänge, Lehrangebote, Lerninhalte und digitale Lehrmittel auf allen Bildungsstufen inklusive der Berufsbildung verpflichtend zugänglich sein müssen und diese Verpflichtung auch eingefordert werden kann oder sind weitere Massnahmen notwendig?</p><p>&nbsp;</p>
  • Inklusion stärken, Hindernisse im Arbeitsumfeld abbauen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1 und 2. Die Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt bildet einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik 2023 – 2026 des Bundesrats (www.edi.admin.ch &gt; EBGB &gt; </span><a href="https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/politique-nationale-du-handicap.html" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Behindertenpolitik</span></a><span style="font-family:Arial">). Mit einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) soll insbesondere der Schutz vor Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis verstärkt werden. Auch private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen nicht zu diskriminieren sowie angemessene Massnahmen zur Beseitigung von benachteiligenden Rahmenbedingungen vorzunehmen. Ergänzend sieht das Schwerpunktprogramm «Arbeit» verschiedene Massnahmen zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds vor. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Bei der Beschaffung von Software in der Bundesverwaltung wird der Bedienbarkeit durch Menschen mit Behinderungen bereits heute in hohem Masse Rechnung getragen. Das Schwerpunktprogramm «Dienstleistungen», das im Rahmen der Behindertenpolitik 2023 – 2026 durchgeführt wird, sieht verschiedene Massnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung der E-Accessibility digitaler Leistungsangebote des Bundes vor. Für die Bedarfs- und Beschaffungsstellen des Bundes werden dazu praxisnahe Unterstützungsmassnahmen für eine effiziente Umsetzung im Bereich digitale Barrierefreiheit im gesamten Beschaffungsprozess entwickelt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Wie der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats Bruderer 16.4169 «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung» vom 27. März 2024 dargelegt hat, bestehen bereits zahlreiche Gefässe und Massnahmen, um den Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung zu stärken. Für besonders relevant erachtet der Bundesrat die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu Bildungsgängen und Lerninhalten. Die vorgeschlagene Teilrevision des BehiG soll Anbieterinnen und Anbieter solcher Dienstleistungen verstärkt in die Pflicht nehmen. Ebenfalls Priorität hat die Sensibilisierung und Schulung von Lehrpersonen und die systematische Berücksichtigung der Sonderpädagogik in laufenden Strategien zur Digitalisierung im Bereich der Bildung. Hier sind in erster Linie die Kantone gefordert, wobei der Bund einzelne Projekte mit Finanzhilfen unterstützen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Strukturen und laufenden Bestrebungen – inklusive der aktuell laufenden Teilrevision des BehiG und der erwähnten Schwerpunktprogramme der Behindertenpolitik 2023 – 2026 – ausreichen, damit die Zugänglichkeit in der Bildung gewährleistet und eingefordert werden kann. </span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu nachfolgenden FRagen Stellung zu nehmen:</p><p>&nbsp;</p><p>1)&nbsp;Ergänzend zu den individuellen Leistungen der IV sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>2)&nbsp;Arbeitgebende haben bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eine Schlüsselrolle. Die signifikant tiefere Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Behinderungen (Unterschied von 16 Prozentpunkten) lassen vermuten, dass Sensibilisierungsmassnahmen nicht reichen. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Verbindlichkeit erhöht werden muss, um diese Situation zu verbessern?&nbsp;</p><p>3)&nbsp;Die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeberin muss Herausforderungen meistern, um die E-Accessibility zu gewährleisten. Beurteilt der Bundesrat die Barrierefreiheit in den Kriterienkatalog bei Beschaffungen von Software aufzunehmen als mögliche und effiziente Massnahme, um das Ziel zu erreichen?&nbsp;</p><p>4)&nbsp;Der Bericht identifiziert unter anderem das Handlungsfeld "Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung stärken". Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen damit die Barrierefreiheit und folglich auch der gleichberechtigte Zugang zur digitalen Aus- und Weiterbildung bewerkstelligt werden kann?</p><p>5) Reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BBG, SR 412.10; WeBiG, SR 419.1; HFKG, SR 414.20) aus, damit sämtliche Bildungsgänge, Lehrangebote, Lerninhalte und digitale Lehrmittel auf allen Bildungsstufen inklusive der Berufsbildung verpflichtend zugänglich sein müssen und diese Verpflichtung auch eingefordert werden kann oder sind weitere Massnahmen notwendig?</p><p>&nbsp;</p>
    • Inklusion stärken, Hindernisse im Arbeitsumfeld abbauen!

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