Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates

ShortId
24.3611
Id
20243611
Updated
27.09.2024 13:36
Language
de
Title
Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates
AdditionalIndexing
34;04;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, angesichts der schnellen Entwicklungen </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">im Bereich der künstlichen Intelligenz die bundesinterne Koordination und den Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen auszubauen. Er plant daher, noch in der ersten Legislaturhälfte grundlegende Entscheidungen darüber zu treffen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1 und 2: Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den allfälligen Aufbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI prüfen. In diese Arbeiten werden die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die zu erarbeitende Kl-Teilstrategie der BK (im Sinne von Art. 17 der Verordnung über die digitale Transformation und Informatik, VDTI) miteinbezogen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Die heutigen Aufgaben und die Weiterentwicklung des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz CNAI, angesiedelt im EDI, werden </span><a name="_Hlk172120423"><span style="font-family:Arial">bei der Prüfung einer Koordinationsstelle für KI</span></a><span style="font-family:Arial"> berücksichtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 3: Im Rahmen der Erarbeitung der Auslegeordnung zur Regulierung von KI in der Schweiz findet ein Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie von Zivilgesellschaft und ausgewählten Kantonen stellen an den drei Mal pro Jahr stattfindenden Sitzungen der Plateforme Tripartite ihre Positionen zur Regulierung von KI vor und diskutieren diese untereinander sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes. Wie dieser Austausch auch auf andere Themen ausgeweitet und verstetigt werden kann, soll im Rahmen der Arbeiten, die zu Fragen 1 und 2 genannt wurden, geklärt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 4: Die Schweizer Delegation hat sich aktiv an den Verhandlungen zur KI-Konvention des Europarats beteiligt und die Erarbeitung der Inhalte mitgestaltet. Die gesetzgeberischen Folgen einer allfälligen Unterzeichnung und Ratifizierung der KI-Konvention werden derzeit im Rahmen der genannten Auslegeordnung des Bundesrates zur Regulierung von KI analysiert. Den Ergebnissen dieser Arbeiten soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.</span></p></div>
  • <p>Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung. KI hat das Potenzial, zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verändern. Technologien auf der Basis von KI werden in vielen Bereichen eingesetzt. Aufgrund der Komplexität der Herausforderungen ist ein kooperativer, transversaler und integrierter Ansatz wichtig für eine kohärente Anwendung. Weil zahlreiche Bundesbehörden mit Fragen rund um das Thema der KI konfrontiert sind, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wird die Koordination der Bundesstellen im Bereich der KI sichergestellt?</p><p>2. Wie kann sichergestellt werden, dass die verschiedenen Bundesstellen aktiv Informationen über ihre KI-Projekte austauschen, Erfahrungen teilen und gemeinsame Standards oder Best Practices entwickeln, um Redundanzen zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern?</p><p>3. Inwieweit wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Privatsektor und Forschung gefördert, um einen umfassenden und koordinierten Ansatz für die Entwicklung und Anwendung von KI zu gewährleisten und Synergien zu nutzen?</p><p>Der Bundesrat hat für Ende 2024 einen Bericht über KI angekündigt. Er wird in seine Analysen die internationale Entwicklung einbeziehen. Dazu gehören die Entwicklungen in der Europäischen Union sowie das Rahmenübereinkommen des Europarats vom 17.&nbsp;Mai 2024 über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wie der Präsident des Committee on Artificial Intelligence (CAI), das den Text ausgehandelt hat, sagte, soll dieser erste völkerrechtliche Vertrag über KI kein neues Recht schaffen, sondern sicherstellen, dass die bestehenden Schutzniveaus auch auf gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen angewendet werden, die sich aufgrund von KI ergeben. Es ist zu begrüssen, dass das Rahmenübereinkommen grundlegende Regeln und Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie formuliert, die gleichzeitig aber auch den Fortschritt und die technologischen Innovationen fördern. Das Rahmenübereinkommen soll die rechtlichen Lücken schliessen, die durch den raschen technologischen Fortschritt im Bereich der KI entstanden sind, ist aber technologieneutral.</p><p>Deshalb stelle ich zudem die folgende Frage:</p><p>4. Kann der Bundesrat bereits sagen, ob er beabsichtigt, das Rahmenübereinkommen zu unterzeichnen, was ab September möglich sein wird, und ob er gedenkt, es im Schweizer Recht umzusetzen?&nbsp;</p>
  • Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, angesichts der schnellen Entwicklungen </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">im Bereich der künstlichen Intelligenz die bundesinterne Koordination und den Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen auszubauen. Er plant daher, noch in der ersten Legislaturhälfte grundlegende Entscheidungen darüber zu treffen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1 und 2: Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den allfälligen Aufbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI prüfen. In diese Arbeiten werden die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die zu erarbeitende Kl-Teilstrategie der BK (im Sinne von Art. 17 der Verordnung über die digitale Transformation und Informatik, VDTI) miteinbezogen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Die heutigen Aufgaben und die Weiterentwicklung des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz CNAI, angesiedelt im EDI, werden </span><a name="_Hlk172120423"><span style="font-family:Arial">bei der Prüfung einer Koordinationsstelle für KI</span></a><span style="font-family:Arial"> berücksichtigt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 3: Im Rahmen der Erarbeitung der Auslegeordnung zur Regulierung von KI in der Schweiz findet ein Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie von Zivilgesellschaft und ausgewählten Kantonen stellen an den drei Mal pro Jahr stattfindenden Sitzungen der Plateforme Tripartite ihre Positionen zur Regulierung von KI vor und diskutieren diese untereinander sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes. Wie dieser Austausch auch auf andere Themen ausgeweitet und verstetigt werden kann, soll im Rahmen der Arbeiten, die zu Fragen 1 und 2 genannt wurden, geklärt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 4: Die Schweizer Delegation hat sich aktiv an den Verhandlungen zur KI-Konvention des Europarats beteiligt und die Erarbeitung der Inhalte mitgestaltet. Die gesetzgeberischen Folgen einer allfälligen Unterzeichnung und Ratifizierung der KI-Konvention werden derzeit im Rahmen der genannten Auslegeordnung des Bundesrates zur Regulierung von KI analysiert. Den Ergebnissen dieser Arbeiten soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.</span></p></div>
    • <p>Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung. KI hat das Potenzial, zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens, der Gesellschaft und der Wirtschaft zu verändern. Technologien auf der Basis von KI werden in vielen Bereichen eingesetzt. Aufgrund der Komplexität der Herausforderungen ist ein kooperativer, transversaler und integrierter Ansatz wichtig für eine kohärente Anwendung. Weil zahlreiche Bundesbehörden mit Fragen rund um das Thema der KI konfrontiert sind, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wird die Koordination der Bundesstellen im Bereich der KI sichergestellt?</p><p>2. Wie kann sichergestellt werden, dass die verschiedenen Bundesstellen aktiv Informationen über ihre KI-Projekte austauschen, Erfahrungen teilen und gemeinsame Standards oder Best Practices entwickeln, um Redundanzen zu vermeiden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern?</p><p>3. Inwieweit wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Privatsektor und Forschung gefördert, um einen umfassenden und koordinierten Ansatz für die Entwicklung und Anwendung von KI zu gewährleisten und Synergien zu nutzen?</p><p>Der Bundesrat hat für Ende 2024 einen Bericht über KI angekündigt. Er wird in seine Analysen die internationale Entwicklung einbeziehen. Dazu gehören die Entwicklungen in der Europäischen Union sowie das Rahmenübereinkommen des Europarats vom 17.&nbsp;Mai 2024 über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wie der Präsident des Committee on Artificial Intelligence (CAI), das den Text ausgehandelt hat, sagte, soll dieser erste völkerrechtliche Vertrag über KI kein neues Recht schaffen, sondern sicherstellen, dass die bestehenden Schutzniveaus auch auf gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen angewendet werden, die sich aufgrund von KI ergeben. Es ist zu begrüssen, dass das Rahmenübereinkommen grundlegende Regeln und Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie formuliert, die gleichzeitig aber auch den Fortschritt und die technologischen Innovationen fördern. Das Rahmenübereinkommen soll die rechtlichen Lücken schliessen, die durch den raschen technologischen Fortschritt im Bereich der KI entstanden sind, ist aber technologieneutral.</p><p>Deshalb stelle ich zudem die folgende Frage:</p><p>4. Kann der Bundesrat bereits sagen, ob er beabsichtigt, das Rahmenübereinkommen zu unterzeichnen, was ab September möglich sein wird, und ob er gedenkt, es im Schweizer Recht umzusetzen?&nbsp;</p>
    • Künstliche Intelligenz. Koordination in der Verwaltung und Absichten bezüglich des neuen Rahmenübereinkommens des Europarates

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