Steuerliche Anreize für den Schutz der Biodiversität. Naturnahe Gestaltung fördern und Vielfalt stärken

ShortId
24.3614
Id
20243614
Updated
02.10.2024 13:44
Language
de
Title
Steuerliche Anreize für den Schutz der Biodiversität. Naturnahe Gestaltung fördern und Vielfalt stärken
AdditionalIndexing
52;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Viele Menschen und Unternehmen in der Schweiz engagieren sich freiwillig aktiv für den Schutz der Biodiversität in ihrer Umgebung. Diese Bemühungen beginnen oft im eigenen Garten oder sogar auf ihrem Balkon. Indem wir naturnahe Lebensräume für Vögel, Amphibien und Insekten schaffen, tragen wir zur Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei und stärken die Biodiversität.</p><p>Massnahmen wie die Umgestaltung von Rasenflächen zu naturnahen Wiesen und Gärten, das Anpflanzen von Hochstammbäumen, die Anlage von Blumenwiesen und Blumenkästen, das Renaturieren kleiner Gewässer sowie das Setzen einheimischer Sträucher sollten steuerlich abzugsfähig sein, ähnlich wie Unterhaltskosten für Immobilien oder Spenden an gemeinnützige Organisationen.&nbsp;</p><p>Auch Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, Aufwendungen für die naturnahe Gestaltung ihrer Flächen oder die Renaturierung von Gewässern, usw., steuerlich geltend zu machen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, allenfalls Obergrenzen festzulegen aber gleichzeitig „Doppelsubventionierungen“ auszuschliessen.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Bund und Kantone engagieren sich seit Jahrzenten für die Erhaltung der Biodiversität. Der Bund hat zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet. 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität. Verschiedene Massnahmen wurden eingeleitet und umgesetzt. Sie haben die Biodiversität auch in der Landwirtschaft und im Wald gefördert. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Biodiversität. Eine zweite Umsetzungsphase des Aktionsplan Biodiversität ist in Erarbeitung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die Verfolgung von ausserfiskalischen Zielen durch neue Steuerabzüge ist im Vergleich zur direkten Förderung nicht transparent. Der vorgeschlagene Steuerabzug würde insbesondere bezüglich der Effizienz schlecht abschneiden, da hohe Mitnahmeeffekte zu erwarten wären. Ausserdem würden von einem zusätzlichen Abzug aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Steuertarifs insbesondere Personen mit hohen Einkommen profitieren, weil sie mit der gleichen Investition einen höheren Steuerspareffekt hätten, als Personen mit geringen Einkommen. Die Umsetzung der Motion würde zu nicht quantifizierbaren Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so anzupassen, dass Investitionen von Privaten und Unternehmen in die Erhöhung der Biodiversität von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können.</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Steuerliche Anreize für den Schutz der Biodiversität. Naturnahe Gestaltung fördern und Vielfalt stärken
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Menschen und Unternehmen in der Schweiz engagieren sich freiwillig aktiv für den Schutz der Biodiversität in ihrer Umgebung. Diese Bemühungen beginnen oft im eigenen Garten oder sogar auf ihrem Balkon. Indem wir naturnahe Lebensräume für Vögel, Amphibien und Insekten schaffen, tragen wir zur Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei und stärken die Biodiversität.</p><p>Massnahmen wie die Umgestaltung von Rasenflächen zu naturnahen Wiesen und Gärten, das Anpflanzen von Hochstammbäumen, die Anlage von Blumenwiesen und Blumenkästen, das Renaturieren kleiner Gewässer sowie das Setzen einheimischer Sträucher sollten steuerlich abzugsfähig sein, ähnlich wie Unterhaltskosten für Immobilien oder Spenden an gemeinnützige Organisationen.&nbsp;</p><p>Auch Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, Aufwendungen für die naturnahe Gestaltung ihrer Flächen oder die Renaturierung von Gewässern, usw., steuerlich geltend zu machen.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, allenfalls Obergrenzen festzulegen aber gleichzeitig „Doppelsubventionierungen“ auszuschliessen.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Bund und Kantone engagieren sich seit Jahrzenten für die Erhaltung der Biodiversität. Der Bund hat zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet. 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität. Verschiedene Massnahmen wurden eingeleitet und umgesetzt. Sie haben die Biodiversität auch in der Landwirtschaft und im Wald gefördert. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Biodiversität. Eine zweite Umsetzungsphase des Aktionsplan Biodiversität ist in Erarbeitung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die Verfolgung von ausserfiskalischen Zielen durch neue Steuerabzüge ist im Vergleich zur direkten Förderung nicht transparent. Der vorgeschlagene Steuerabzug würde insbesondere bezüglich der Effizienz schlecht abschneiden, da hohe Mitnahmeeffekte zu erwarten wären. Ausserdem würden von einem zusätzlichen Abzug aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Steuertarifs insbesondere Personen mit hohen Einkommen profitieren, weil sie mit der gleichen Investition einen höheren Steuerspareffekt hätten, als Personen mit geringen Einkommen. Die Umsetzung der Motion würde zu nicht quantifizierbaren Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so anzupassen, dass Investitionen von Privaten und Unternehmen in die Erhöhung der Biodiversität von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können.</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Steuerliche Anreize für den Schutz der Biodiversität. Naturnahe Gestaltung fördern und Vielfalt stärken

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