Versorgungssicherheit im Pandemiefall. Einrichtung einer Plattform für Gesundheitsfachpersonen

ShortId
24.3634
Id
20243634
Updated
27.09.2024 14:47
Language
de
Title
Versorgungssicherheit im Pandemiefall. Einrichtung einer Plattform für Gesundheitsfachpersonen
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1 und 4. </span><span style="font-family:Arial">Das Epidemiengesetz (EpG) wird zurzeit teilrevidiert. Im Vorentwurf zur Vernehmlassung, die bis Ende März 2024 dauerte, ist die Einrichtung einer solchen Plattform nicht vorgesehen. Der Vernehmlassungsentwurf enthält jedoch in Artikel 44</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> Absatz 2 VE-EpG eine Bestimmung in Bezug auf die Sicherstellung von Kapazitäten in Spitälern und anderen öffentlichen oder privaten Institutionen des Gesundheitswesens. Gemäss dieser Bestimmung sollen die Kantone zur Stärkung der durch eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit beanspruchten Gesundheitsversorgung die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen finanzieren. Die nötigen Kapazitäten sollen in Absprache mit dem Bund definiert werden. Diese Bestimmung entspricht im Übrigen der Regelung des Covid-19-Gesetzes (vgl. Art. 3 Abs. 4</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> Covid-19-Gesetz). Inhaltlich spiegelt Artikel 44</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> VE-EpG den Grundsatz wider, dass gemäss Bundesverfassung die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung primär in der Kompetenz der Kantone liegt. Die Kantone müssen sicherstellen, dass in Spitälern und Kliniken, nicht nur mit Blick auf die Behandlung von spezifischen übertragbaren Krankheiten, sondern auch für andere medizinisch dringende Untersuchungen und Behandlungen angemessene Kapazitäten zur Verfügung stehen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die im Vernehmlassungsentwurf EpG vorgesehene Regelung ausreichend und zweckmässig ist, um Personalmangel soweit als möglich zu verhindern und die Qualität der Pflege in Zeiten gesundheitlicher Krisen zu gewährleisten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es gerade in Zeiten einer Pandemie zentral ist, über genügend qualifiziertes Personal zu verfügen und eine angemessene Arbeitslast aufrechtzuerhalten. Um die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, hat er am 8. Mai 2024 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) eröffnet. Das Ziel ist, die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich zu verbessern, vorzeitige Abgänge zu reduzieren und die Rückkehr in den Pflegeberuf zu fördern, was auch dazu beiträgt, die Situation bei temporären Überlastungen wie im Pandemiefall zu verbessern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3. </span><span style="font-family:Arial">Die Möglichkeit, im Krisenfall Personal aus verschiedenen Quellen zu mobilisieren und zu schulen, sieht der Bundesrat als wichtige Massnahme. Die Einsätze während der Covid-19-Pandemie umfassten die Verschiebung von Personal zwischen verschiedenen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeinstitutionen, die Schulung von Personal in intensivmedizinischem Wissen sowie die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz. Diese flexiblen Massnahmen haben geholfen, Kapazitäten zu erhöhen und den Notfall- und Intensivbetrieb aufrechtzuerhalten (siehe Antwort des Bundesrates auf Frage 1).</span></p></div>
  • <p>Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Schweiz auf eine Pandemie unzureichend vorbereitet war. Ein besonderes Problem stellte der Personalnotstand im Gesundheitswesen dar. Zwar wurden zusätzliche Spitalbetten bereitgestellt, doch das benötigte Personal war knapp, da viele Fachpersonen selbst erkrankten. In dieser Situation griff man auf die personellen Ressourcen der Armee zurück.</p><p>Während der Pandemie wurde deutlich, dass es einerseits einen hohen Bedarf an Fachpersonen im stationären Bereich gab. Andererseits hätten viele qualifizierte Fachpersonen, die nicht mehr berufstätig waren oder nur in Teilzeit arbeiteten, bereitwillig Unterstützung geleistet, wenn es eine entsprechende Plattform zur Registrierung gegeben hätte. Solch eine Plattform hätte eine erhebliche Entlastung für das überlastete Gesundheitspersonal bedeuten können.</p><p>Menschen, die sich in einer beruflichen Pause befanden, nur ein geringes Arbeitspensum hatten oder aus anderen Gründen aktuell nicht im Beruf tätig waren, stellen eine wertvolle Ressource dar, um die Auswirkungen einer Pandemie auf das Gesundheitspersonal abzufedern.</p><p>Der Bundesrat hat im März 2024 die Vernehmlassung zum Epidemiengesetz abgeschlossen. Die Vernehmlassungsantwort und der Bericht liegen noch nicht vor.</p><p>Es ist von grosser Bedeutung, dass für diese potenziellen Unterstützer:innen eine Plattform geschaffen wird, um für zukünftige Gesundheitskrisen, wie Pandemien, besser vorbereitet zu sein. Angesichts der heutigen Mobilität der Bevölkerung erscheint ein kantonales Register insbesondere für kleinere und mittelgrosse Kantone wenig sinnvoll.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat freundlich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Epidemiengesetzes eine Plattform zu schaffen, auf der sich Fachpersonen im Gesundheitswesen registrieren lassen können, um im Krisenfall verfügbar zu sein?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat die Entlastung des Gesundheitspersonals, insbesondere in den stationären Einrichtungen und im Home-Care-Bereich, durch zusätzliche Fachpersonen als wichtigen Aspekt in der Pandemiebekämpfung?</p><p>3. Sieht der Bundesrat die Reaktivierung der in diesem Register erfassten Personen im Krisenfall als wichtige Massnahme und als Lernerfolg aus der Covid-19-Pandemie an?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, diesen Aspekt in die Botschaft zum Epidemiengesetz aufzunehmen?</p>
  • Versorgungssicherheit im Pandemiefall. Einrichtung einer Plattform für Gesundheitsfachpersonen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1 und 4. </span><span style="font-family:Arial">Das Epidemiengesetz (EpG) wird zurzeit teilrevidiert. Im Vorentwurf zur Vernehmlassung, die bis Ende März 2024 dauerte, ist die Einrichtung einer solchen Plattform nicht vorgesehen. Der Vernehmlassungsentwurf enthält jedoch in Artikel 44</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> Absatz 2 VE-EpG eine Bestimmung in Bezug auf die Sicherstellung von Kapazitäten in Spitälern und anderen öffentlichen oder privaten Institutionen des Gesundheitswesens. Gemäss dieser Bestimmung sollen die Kantone zur Stärkung der durch eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit beanspruchten Gesundheitsversorgung die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen finanzieren. Die nötigen Kapazitäten sollen in Absprache mit dem Bund definiert werden. Diese Bestimmung entspricht im Übrigen der Regelung des Covid-19-Gesetzes (vgl. Art. 3 Abs. 4</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> Covid-19-Gesetz). Inhaltlich spiegelt Artikel 44</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> VE-EpG den Grundsatz wider, dass gemäss Bundesverfassung die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung primär in der Kompetenz der Kantone liegt. Die Kantone müssen sicherstellen, dass in Spitälern und Kliniken, nicht nur mit Blick auf die Behandlung von spezifischen übertragbaren Krankheiten, sondern auch für andere medizinisch dringende Untersuchungen und Behandlungen angemessene Kapazitäten zur Verfügung stehen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die im Vernehmlassungsentwurf EpG vorgesehene Regelung ausreichend und zweckmässig ist, um Personalmangel soweit als möglich zu verhindern und die Qualität der Pflege in Zeiten gesundheitlicher Krisen zu gewährleisten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es gerade in Zeiten einer Pandemie zentral ist, über genügend qualifiziertes Personal zu verfügen und eine angemessene Arbeitslast aufrechtzuerhalten. Um die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, hat er am 8. Mai 2024 eine Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) eröffnet. Das Ziel ist, die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich zu verbessern, vorzeitige Abgänge zu reduzieren und die Rückkehr in den Pflegeberuf zu fördern, was auch dazu beiträgt, die Situation bei temporären Überlastungen wie im Pandemiefall zu verbessern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3. </span><span style="font-family:Arial">Die Möglichkeit, im Krisenfall Personal aus verschiedenen Quellen zu mobilisieren und zu schulen, sieht der Bundesrat als wichtige Massnahme. Die Einsätze während der Covid-19-Pandemie umfassten die Verschiebung von Personal zwischen verschiedenen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeinstitutionen, die Schulung von Personal in intensivmedizinischem Wissen sowie die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz. Diese flexiblen Massnahmen haben geholfen, Kapazitäten zu erhöhen und den Notfall- und Intensivbetrieb aufrechtzuerhalten (siehe Antwort des Bundesrates auf Frage 1).</span></p></div>
    • <p>Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Schweiz auf eine Pandemie unzureichend vorbereitet war. Ein besonderes Problem stellte der Personalnotstand im Gesundheitswesen dar. Zwar wurden zusätzliche Spitalbetten bereitgestellt, doch das benötigte Personal war knapp, da viele Fachpersonen selbst erkrankten. In dieser Situation griff man auf die personellen Ressourcen der Armee zurück.</p><p>Während der Pandemie wurde deutlich, dass es einerseits einen hohen Bedarf an Fachpersonen im stationären Bereich gab. Andererseits hätten viele qualifizierte Fachpersonen, die nicht mehr berufstätig waren oder nur in Teilzeit arbeiteten, bereitwillig Unterstützung geleistet, wenn es eine entsprechende Plattform zur Registrierung gegeben hätte. Solch eine Plattform hätte eine erhebliche Entlastung für das überlastete Gesundheitspersonal bedeuten können.</p><p>Menschen, die sich in einer beruflichen Pause befanden, nur ein geringes Arbeitspensum hatten oder aus anderen Gründen aktuell nicht im Beruf tätig waren, stellen eine wertvolle Ressource dar, um die Auswirkungen einer Pandemie auf das Gesundheitspersonal abzufedern.</p><p>Der Bundesrat hat im März 2024 die Vernehmlassung zum Epidemiengesetz abgeschlossen. Die Vernehmlassungsantwort und der Bericht liegen noch nicht vor.</p><p>Es ist von grosser Bedeutung, dass für diese potenziellen Unterstützer:innen eine Plattform geschaffen wird, um für zukünftige Gesundheitskrisen, wie Pandemien, besser vorbereitet zu sein. Angesichts der heutigen Mobilität der Bevölkerung erscheint ein kantonales Register insbesondere für kleinere und mittelgrosse Kantone wenig sinnvoll.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat freundlich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Epidemiengesetzes eine Plattform zu schaffen, auf der sich Fachpersonen im Gesundheitswesen registrieren lassen können, um im Krisenfall verfügbar zu sein?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat die Entlastung des Gesundheitspersonals, insbesondere in den stationären Einrichtungen und im Home-Care-Bereich, durch zusätzliche Fachpersonen als wichtigen Aspekt in der Pandemiebekämpfung?</p><p>3. Sieht der Bundesrat die Reaktivierung der in diesem Register erfassten Personen im Krisenfall als wichtige Massnahme und als Lernerfolg aus der Covid-19-Pandemie an?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, diesen Aspekt in die Botschaft zum Epidemiengesetz aufzunehmen?</p>
    • Versorgungssicherheit im Pandemiefall. Einrichtung einer Plattform für Gesundheitsfachpersonen

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