Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken

ShortId
24.3637
Id
20243637
Updated
17.09.2024 09:21
Language
de
Title
Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken
AdditionalIndexing
2846;12;1221
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Schweiz kann zu wenig gebaut werden. Einer der Gründe liegt in den zunehmenden Einsprachen, die an den überlangen Planungs- und Bewilligungsverfahren mitschuldig sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Massnahme dagegen – eine massvolle Kostenauflage - prüft der Bundesrat bereits im Rahmen des Postulats Gmür-Schönenberger 23.3640. Als zusätzliche Massnahme sei zu prüfen, Einsprachen auf Punkte zu beschränken, die schutzwürdige Interessen des Einsprechers betreffen, wie es früher Praxis des Bundesgerichts war.</p><p>&nbsp;</p><p>Von 2007 bis 2011 galt gemäss Bundesgericht im Bundesgerichtsgesetz (BGG) der Grundsatz, dass ein Einsprecher nur die Verletzung jener Rechtssätze rügen konnte, die sich auf seine Situation auswirkten (BGE 133 II 249). So konnte ein Nachbar z.B. die blosse innere Ausgestaltung einer Baute, die ihn nicht betraf, nicht in Frage stellen. 2011 änderte das Bundesgericht seine Praxis (BGE 137 II 30) und liess neu zu, dass ein Einsprecher nach BGG alle Rügen vorbringen konnte, die ihm irgendwie nützen – namentlich alle, die den Bau verhindern, auch wenn die gerügte Rechtsverletzung den Einsprecher selber gar nicht berührte. Damit rückte die Einsprache in die Nähe eines Popular-Rechtsmittels (vgl. Alain Griffel, Beschwerdelegitimation: Zurück zur rügebezogenen Betrachtungsweise!, in ZBL 123/2022 S. 113).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll in seinem Bericht darlegen, wie die alte Praxis gesetzgeberisch wieder hergestellt werden könnte. Der Bericht hat auf die föderalen Zuständigkeiten Rücksicht zu nehmen und die Koordination mit anderen Rechtsgebieten sicherzustellen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie die Rügemöglichkeiten von Einsprechern in Bau- und Planungsverfahren zumindest auf Bundesebene auf jene Punkte beschränkt werden können, welche die eigenen schutzwürdigen Interessen des Einsprechers betreffen.</p>
  • Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz kann zu wenig gebaut werden. Einer der Gründe liegt in den zunehmenden Einsprachen, die an den überlangen Planungs- und Bewilligungsverfahren mitschuldig sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Massnahme dagegen – eine massvolle Kostenauflage - prüft der Bundesrat bereits im Rahmen des Postulats Gmür-Schönenberger 23.3640. Als zusätzliche Massnahme sei zu prüfen, Einsprachen auf Punkte zu beschränken, die schutzwürdige Interessen des Einsprechers betreffen, wie es früher Praxis des Bundesgerichts war.</p><p>&nbsp;</p><p>Von 2007 bis 2011 galt gemäss Bundesgericht im Bundesgerichtsgesetz (BGG) der Grundsatz, dass ein Einsprecher nur die Verletzung jener Rechtssätze rügen konnte, die sich auf seine Situation auswirkten (BGE 133 II 249). So konnte ein Nachbar z.B. die blosse innere Ausgestaltung einer Baute, die ihn nicht betraf, nicht in Frage stellen. 2011 änderte das Bundesgericht seine Praxis (BGE 137 II 30) und liess neu zu, dass ein Einsprecher nach BGG alle Rügen vorbringen konnte, die ihm irgendwie nützen – namentlich alle, die den Bau verhindern, auch wenn die gerügte Rechtsverletzung den Einsprecher selber gar nicht berührte. Damit rückte die Einsprache in die Nähe eines Popular-Rechtsmittels (vgl. Alain Griffel, Beschwerdelegitimation: Zurück zur rügebezogenen Betrachtungsweise!, in ZBL 123/2022 S. 113).</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll in seinem Bericht darlegen, wie die alte Praxis gesetzgeberisch wieder hergestellt werden könnte. Der Bericht hat auf die föderalen Zuständigkeiten Rücksicht zu nehmen und die Koordination mit anderen Rechtsgebieten sicherzustellen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie die Rügemöglichkeiten von Einsprechern in Bau- und Planungsverfahren zumindest auf Bundesebene auf jene Punkte beschränkt werden können, welche die eigenen schutzwürdigen Interessen des Einsprechers betreffen.</p>
    • Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken

Back to List