Schaffung von Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen

ShortId
24.3641
Id
20243641
Updated
10.09.2024 17:37
Language
de
Title
Schaffung von Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Annahme des Postulats 20.3886 hat der Bundesrat einen Bericht über die Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz verfasst. Darin betont er, dass in Institutionen lebende Frauen und Männer besonders gefährdet sind, Opfer von Gewalt zu werden. Die kantonalen Regelungen zum Schutz vor institutioneller Gewalt unterscheiden sich jedoch erheblich. In seinen Schlussfolgerungen stellt der Bundesrat fest, dass externe Anlauf- und Meldestellen, die sich sowohl an gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen als auch an Angehörige und das Personal von Institutionen richten, ein wichtiges und wirksames Instrument &nbsp;in der Prävention von und der Intervention bei institutioneller Gewalt sind. Sie stehen jedoch noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Er empfiehlt den Kantonen die Einrichtung solcher Stellen. Diese Massnahme wird auch in den abschliessenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen befürwortet. Dieser empfiehlt der Schweiz dafür zu sorgen, dass alle Menschen mit Behinderungen Zugang zu vertraulichen Verfahren zur Meldung, Untersuchung und Ahndung von Gewaltvorfällen in Institutionen haben.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Anlauf- und Meldestellen stellen effektiv ein wichtiges und wirksames Instrument bei der Verhinderung und der Bewältigung von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen dar. Mit den Empfehlungen im Bericht des Bundesrats «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» vom 16. Juni 2023 in Erfüllung des Postulats Roth 20.3886 wurde bundesseitig ein Anstoss dazu gegeben. In der Folge hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK ein Positionspapier zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrats erarbeitet. Die Kantone werden auf dieser Grundlage die Schaffung eines unabhängigen Meldewesens für gewaltbetroffene Personen in Institutionen prüfen und angehen. Die Umsetzung dieser Empfehlung auf kantonaler Ebene ist also bereits angelaufen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Kantone haben mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung im Jahr 2008 die umfassende fachliche und finanzielle Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderungen übernommen. Der Bund kann zwar gestützt auf Art. 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> Abs. 3 BV Ziele, Grundsätze und Kriterien der Eingliederung festlegen. So ist im Bundesgesetz über Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26) vorgesehen, dass die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, namentlich auf Schutz vor Missbrauch und Misshandlung, eine Voraussetzung einer Anerkennung der Institutionen durch die Kantone darstellt. Die vorliegende Motion wirft jedoch grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen zu den Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen in diesem Bereich auf. Nach Annahme der Motion 24.3003 SGK-N «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» ist die Verwaltung daran, den Umfang der Bundeskompetenzen, die sich aus den Artikeln 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> und 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">c</span><span style="font-family:Arial"> BV ergeben, zu prüfen. Ob der Bund die Kompetenz hat, die Kantone zu verpflichten, die Schaffung von Anlauf- und Meldestellen vorzusehen, ist ebenfalls auf der Basis dieser Abklärungen zu beurteilen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mit einer Revision des IFEG dafür zu sorgen, dass Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen obligatorisch werden.</p><p>Diese Anlauf- und Meldestellen müssen unabhängig von Institutionen arbeiten, vertraulich sein und für alle Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zugänglich sein. Sie sind in enger Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und den Organisationen von Menschen mit einer Behinderung zu entwickeln. Wo immer möglich, sollten Synergien geschaffen werden, indem sie an bestehende Strukturen angegliedert werden.&nbsp;</p>
  • Schaffung von Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Annahme des Postulats 20.3886 hat der Bundesrat einen Bericht über die Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz verfasst. Darin betont er, dass in Institutionen lebende Frauen und Männer besonders gefährdet sind, Opfer von Gewalt zu werden. Die kantonalen Regelungen zum Schutz vor institutioneller Gewalt unterscheiden sich jedoch erheblich. In seinen Schlussfolgerungen stellt der Bundesrat fest, dass externe Anlauf- und Meldestellen, die sich sowohl an gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen als auch an Angehörige und das Personal von Institutionen richten, ein wichtiges und wirksames Instrument &nbsp;in der Prävention von und der Intervention bei institutioneller Gewalt sind. Sie stehen jedoch noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Er empfiehlt den Kantonen die Einrichtung solcher Stellen. Diese Massnahme wird auch in den abschliessenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen befürwortet. Dieser empfiehlt der Schweiz dafür zu sorgen, dass alle Menschen mit Behinderungen Zugang zu vertraulichen Verfahren zur Meldung, Untersuchung und Ahndung von Gewaltvorfällen in Institutionen haben.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Anlauf- und Meldestellen stellen effektiv ein wichtiges und wirksames Instrument bei der Verhinderung und der Bewältigung von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen dar. Mit den Empfehlungen im Bericht des Bundesrats «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» vom 16. Juni 2023 in Erfüllung des Postulats Roth 20.3886 wurde bundesseitig ein Anstoss dazu gegeben. In der Folge hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK ein Positionspapier zur Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrats erarbeitet. Die Kantone werden auf dieser Grundlage die Schaffung eines unabhängigen Meldewesens für gewaltbetroffene Personen in Institutionen prüfen und angehen. Die Umsetzung dieser Empfehlung auf kantonaler Ebene ist also bereits angelaufen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Kantone haben mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung im Jahr 2008 die umfassende fachliche und finanzielle Zuständigkeit für Institutionen für Menschen mit Behinderungen übernommen. Der Bund kann zwar gestützt auf Art. 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> Abs. 3 BV Ziele, Grundsätze und Kriterien der Eingliederung festlegen. So ist im Bundesgesetz über Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26) vorgesehen, dass die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, namentlich auf Schutz vor Missbrauch und Misshandlung, eine Voraussetzung einer Anerkennung der Institutionen durch die Kantone darstellt. Die vorliegende Motion wirft jedoch grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen zu den Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen in diesem Bereich auf. Nach Annahme der Motion 24.3003 SGK-N «Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen» ist die Verwaltung daran, den Umfang der Bundeskompetenzen, die sich aus den Artikeln 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> und 112</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">c</span><span style="font-family:Arial"> BV ergeben, zu prüfen. Ob der Bund die Kompetenz hat, die Kantone zu verpflichten, die Schaffung von Anlauf- und Meldestellen vorzusehen, ist ebenfalls auf der Basis dieser Abklärungen zu beurteilen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mit einer Revision des IFEG dafür zu sorgen, dass Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen obligatorisch werden.</p><p>Diese Anlauf- und Meldestellen müssen unabhängig von Institutionen arbeiten, vertraulich sein und für alle Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zugänglich sein. Sie sind in enger Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und den Organisationen von Menschen mit einer Behinderung zu entwickeln. Wo immer möglich, sollten Synergien geschaffen werden, indem sie an bestehende Strukturen angegliedert werden.&nbsp;</p>
    • Schaffung von Anlauf- und Meldestellen für Gewaltopfer in Institutionen für Menschen mit Behinderungen

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