Neue genomische Techniken (NGT) und Patentierung

ShortId
24.3647
Id
20243647
Updated
27.09.2024 14:51
Language
de
Title
Neue genomische Techniken (NGT) und Patentierung
AdditionalIndexing
15;36;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Saatgutmarkt ist eng mit der EU verbunden. Das Parlament hat für die geplante Revision des Gentechnikgesetzes (GTG) eine enge Abstimmung mit der EU-Regelung verlangt. Deshalb ist eine vergleichende Einschätzung des Bundesrats spätestens bei Vorlage des revidierten GTG 2025 angezeigt.</p><p>Das EU-Parlament befürchtet in Art. 1a der Einleitung zur neuen EU-Gentechnikverordnung<a href="applewebdata://0B4E2D61-3056-4DFD-8494-7DBABB57858E#_ftn1"><sup>[1]</sup></a>: «Die Möglichkeit, neue genomische Techniken und die Ergebnisse ihrer Anwendung zu patentieren, könnte dazu führen, dass multinationale Saatgutunternehmen noch mehr Macht über den Zugang der Landwirte zu Saatgut erhalten. In einem Kontext, in dem große Unternehmen beim Saatgut bereits eine Monopolstellung innehaben und die natürlichen Ressourcen immer stärker kontrollieren, würde dies den Landwirten jede Handlungsfreiheit nehmen und sie von privaten Unternehmen abhängig machen. Aus diesem Grund muss die Patentierung dieser Erzeugnisse unbedingt verboten werden.»</p><p>Das EU-Parlament hat deshalb in Art. 4a ein weitgehendes Patentverbot beschlossen: «NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial, Teile davon, genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale sind nicht patentierbar.» Art. 33a regelt zudem, dass sich Patente nicht auf die gentechnikfreie Züchtung und deren Produkte erstrecken dürfen.</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Mit Art. 45a verlangt das EU-Parlament bis 2025 einen Bericht über die Auswirkungen von Patenten auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu Pflanzenvermehrungmaterial sowie zu den versprochenen Innovationen und Chancen für KMU.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Zugangs zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial für die Landwirtschaft in der Schweiz. Dieser Zugang hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch von der Zulassungsregulierung für Sorten. Patente schützen neue Züchtungsverfahren oder damit hergestellte neue Pflanzeneigenschaften, nicht aber das Pflanzenvermehrungsmaterial als solches. Deshalb behindern Patente den Zugang zu Pflanzenvermehrungsmaterial grundsätzlich nicht. Im Gegenteil, der Patentschutz setzt einen wichtigen Anreiz für die Entwicklungen neuer Züchtungstechniken und Sorten mit innovativen Eigenschaften. So kann der Patentschutz zur Vielfalt des Pflanzenvermehrungsmaterials beitragen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. In den letzten Jahren wurden NGT entwickelt, die eine gezielte Veränderung des genetischen Materials ermöglichen (z.B. CRISPR/Cas - Technologien). Solche Technologien haben ein grosses Potenzial für die Pflanzenzüchtung. So könnten NGT die Entwicklung neuer Sorten, die weniger Pestizide benötigen und klimaresistenter sind, beschleunigen und somit zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen. Abklärungen des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum (IGE) haben gezeigt, dass Patente an solchen technologischen Innovationen nicht nur von grossen multinationalen Unternehmen sondern auch von öffentlichen Institutionen und von KMU angemeldet werden (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 sowie die vom IGE in Auftrag gegebenen Studien, www.ige.ch &gt; Recht und Politik &gt; Immaterialgüterrecht National &gt; Patentrecht &gt; Revision: Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht &gt; Pflanzenzüchtung und Patente). Eine vereinfachte Zulassung von NGT-Pflanzen käme deshalb auch diesen Unternehmen zugute.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 5. Juli 2023 sah keine Patentierungssauschlüsse vor. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich am 7. Februar 2024 seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Rat der EU festgelegt und dabei die in der Begründung der Interpellation erwähnten Bestimmungen zu den Patenten hinzugefügt. Die Vorlage wird nun von den EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU behandelt. Wie die finale EU-Regulierung aussehen wird, ist daher noch offen. Die EU-Kommission kündigte jedoch an, die Auswirkungen der Patentierung in der Pflanzenzucht, auf den Zugang zu genetischen Ressourcen, auf die Verfügbarkeit von Saatgut für die Landwirtschaft sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Biotechindustrie bis 2026 umfassend zu untersuchen. Der Bundesrat verfolgt diese Arbeiten. Das IGE hat bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Revision gemäss Art. 37</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> des Gentechnikgesetzes (SR 814.91) ausführliche Abklärungen durchgeführt, um mögliche Auswirkungen der Immaterialgüterrechte im Zusammenhang mit NGT auf die Pflanzenzucht und Landwirtschaft zu untersuchen (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 unter Antwort 2). Diese Abklärungen zeigen, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf dafür besteht, Massnahmen im Immaterialgüterrecht zu ergreifen, sollten NGT-Pflanzen in der Schweiz zugelassen werden. Das geltende Immaterialgüterrecht bietet ein vorteilhaftes Umfeld für die Schweizer Forschung, Pflanzenzüchtung sowie für die Landwirtschaft. Wenn die Zulassung von NGT-Pflanzen möglich wird und in der Folge der Marktanteil der NGT-Pflanzen stark steigen sollte, müssten Massnahmen zur Sicherstellung der unbeschränkten Verfügbarkeit von genetischen Ressourcen geprüft werden. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Patentierungsausschlüsse sind hingegen umstritten und stehen teilweise im Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen (Art. 53 Buchst. b EPÜ; SR 0.232.142.2). Der Bundesrat arbeitet stattdessen an der Umsetzung der Motion 22.3014 WBK-S «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht» und hat am 22. Mai 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Patentrechts eröffnet. Diese sieht die Errichtung einer Clearingstelle vor, um die Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht zu verbessern. Diese Transparenz ist insbesondere im Hinblick auf eine Zulassung von NGT-Pflanzen relevant.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Patente im Zusammenhang mit gentechnischen Verfahren erstrecken sich grundsätzlich nicht auf klassisch gezüchtete Sorten. Da heute in Europa schätzungsweise lediglich 1.5 – 2.7% der Sorten von Patenten betroffen sind (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 unter Antwort 2), ist davon auszugehen, dass auch bei einer Zulassung von NGT-Pflanzen, dem «klassischen Züchter» nach wie vor eine Vielzahl von Sorten für die Weiterzucht zur Verfügung stehen, die nicht von Patenten betroffen sind. Damit in der klassischen Pflanzenzucht bewusst entschieden werden kann, ob von Patenten betroffenes Material verwendet werden soll oder nicht, muss - wie in Antwort 3 beschrieben - die Transparenz über Patente für die Pflanzenzüchtung gewährleistet bleiben.</span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gentechnikgesetzes folgende Fragen zu Patenten zu beantworten:</p><ul><li>Behindern Patente den Zugang zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial in der Schweiz?</li><li>Welche Innovationen und insbesondere Chancen für KMU erwartet der Bundesrat?</li><li>Sind Bestimmungen analog zur geplanten EU-Regelung erforderlich, welche ein Patentverbot im Zusammenhang mit NGT vorsieht?</li><li>Wie kann vermieden werden, dass sich Patente von gentechnischen Verfahren auf klassisch gezüchtete Sorten auswirken?</li></ul>
  • Neue genomische Techniken (NGT) und Patentierung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Saatgutmarkt ist eng mit der EU verbunden. Das Parlament hat für die geplante Revision des Gentechnikgesetzes (GTG) eine enge Abstimmung mit der EU-Regelung verlangt. Deshalb ist eine vergleichende Einschätzung des Bundesrats spätestens bei Vorlage des revidierten GTG 2025 angezeigt.</p><p>Das EU-Parlament befürchtet in Art. 1a der Einleitung zur neuen EU-Gentechnikverordnung<a href="applewebdata://0B4E2D61-3056-4DFD-8494-7DBABB57858E#_ftn1"><sup>[1]</sup></a>: «Die Möglichkeit, neue genomische Techniken und die Ergebnisse ihrer Anwendung zu patentieren, könnte dazu führen, dass multinationale Saatgutunternehmen noch mehr Macht über den Zugang der Landwirte zu Saatgut erhalten. In einem Kontext, in dem große Unternehmen beim Saatgut bereits eine Monopolstellung innehaben und die natürlichen Ressourcen immer stärker kontrollieren, würde dies den Landwirten jede Handlungsfreiheit nehmen und sie von privaten Unternehmen abhängig machen. Aus diesem Grund muss die Patentierung dieser Erzeugnisse unbedingt verboten werden.»</p><p>Das EU-Parlament hat deshalb in Art. 4a ein weitgehendes Patentverbot beschlossen: «NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial, Teile davon, genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale sind nicht patentierbar.» Art. 33a regelt zudem, dass sich Patente nicht auf die gentechnikfreie Züchtung und deren Produkte erstrecken dürfen.</p><p><span style="color:rgb(0,0,0);">Mit Art. 45a verlangt das EU-Parlament bis 2025 einen Bericht über die Auswirkungen von Patenten auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu Pflanzenvermehrungmaterial sowie zu den versprochenen Innovationen und Chancen für KMU.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des Zugangs zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial für die Landwirtschaft in der Schweiz. Dieser Zugang hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch von der Zulassungsregulierung für Sorten. Patente schützen neue Züchtungsverfahren oder damit hergestellte neue Pflanzeneigenschaften, nicht aber das Pflanzenvermehrungsmaterial als solches. Deshalb behindern Patente den Zugang zu Pflanzenvermehrungsmaterial grundsätzlich nicht. Im Gegenteil, der Patentschutz setzt einen wichtigen Anreiz für die Entwicklungen neuer Züchtungstechniken und Sorten mit innovativen Eigenschaften. So kann der Patentschutz zur Vielfalt des Pflanzenvermehrungsmaterials beitragen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. In den letzten Jahren wurden NGT entwickelt, die eine gezielte Veränderung des genetischen Materials ermöglichen (z.B. CRISPR/Cas - Technologien). Solche Technologien haben ein grosses Potenzial für die Pflanzenzüchtung. So könnten NGT die Entwicklung neuer Sorten, die weniger Pestizide benötigen und klimaresistenter sind, beschleunigen und somit zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen. Abklärungen des Eidgenössischen Institutes für Geistiges Eigentum (IGE) haben gezeigt, dass Patente an solchen technologischen Innovationen nicht nur von grossen multinationalen Unternehmen sondern auch von öffentlichen Institutionen und von KMU angemeldet werden (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 sowie die vom IGE in Auftrag gegebenen Studien, www.ige.ch &gt; Recht und Politik &gt; Immaterialgüterrecht National &gt; Patentrecht &gt; Revision: Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht &gt; Pflanzenzüchtung und Patente). Eine vereinfachte Zulassung von NGT-Pflanzen käme deshalb auch diesen Unternehmen zugute.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 5. Juli 2023 sah keine Patentierungssauschlüsse vor. Das Europäische Parlament hat diesbezüglich am 7. Februar 2024 seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Rat der EU festgelegt und dabei die in der Begründung der Interpellation erwähnten Bestimmungen zu den Patenten hinzugefügt. Die Vorlage wird nun von den EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU behandelt. Wie die finale EU-Regulierung aussehen wird, ist daher noch offen. Die EU-Kommission kündigte jedoch an, die Auswirkungen der Patentierung in der Pflanzenzucht, auf den Zugang zu genetischen Ressourcen, auf die Verfügbarkeit von Saatgut für die Landwirtschaft sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Biotechindustrie bis 2026 umfassend zu untersuchen. Der Bundesrat verfolgt diese Arbeiten. Das IGE hat bereits im Rahmen der Ausarbeitung der Revision gemäss Art. 37</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> des Gentechnikgesetzes (SR 814.91) ausführliche Abklärungen durchgeführt, um mögliche Auswirkungen der Immaterialgüterrechte im Zusammenhang mit NGT auf die Pflanzenzucht und Landwirtschaft zu untersuchen (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 unter Antwort 2). Diese Abklärungen zeigen, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf dafür besteht, Massnahmen im Immaterialgüterrecht zu ergreifen, sollten NGT-Pflanzen in der Schweiz zugelassen werden. Das geltende Immaterialgüterrecht bietet ein vorteilhaftes Umfeld für die Schweizer Forschung, Pflanzenzüchtung sowie für die Landwirtschaft. Wenn die Zulassung von NGT-Pflanzen möglich wird und in der Folge der Marktanteil der NGT-Pflanzen stark steigen sollte, müssten Massnahmen zur Sicherstellung der unbeschränkten Verfügbarkeit von genetischen Ressourcen geprüft werden. Die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Patentierungsausschlüsse sind hingegen umstritten und stehen teilweise im Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen (Art. 53 Buchst. b EPÜ; SR 0.232.142.2). Der Bundesrat arbeitet stattdessen an der Umsetzung der Motion 22.3014 WBK-S «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht» und hat am 22. Mai 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Patentrechts eröffnet. Diese sieht die Errichtung einer Clearingstelle vor, um die Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht zu verbessern. Diese Transparenz ist insbesondere im Hinblick auf eine Zulassung von NGT-Pflanzen relevant.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Patente im Zusammenhang mit gentechnischen Verfahren erstrecken sich grundsätzlich nicht auf klassisch gezüchtete Sorten. Da heute in Europa schätzungsweise lediglich 1.5 – 2.7% der Sorten von Patenten betroffen sind (vgl. Bericht des IGE vom 28. Februar 2024 unter Antwort 2), ist davon auszugehen, dass auch bei einer Zulassung von NGT-Pflanzen, dem «klassischen Züchter» nach wie vor eine Vielzahl von Sorten für die Weiterzucht zur Verfügung stehen, die nicht von Patenten betroffen sind. Damit in der klassischen Pflanzenzucht bewusst entschieden werden kann, ob von Patenten betroffenes Material verwendet werden soll oder nicht, muss - wie in Antwort 3 beschrieben - die Transparenz über Patente für die Pflanzenzüchtung gewährleistet bleiben.</span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gentechnikgesetzes folgende Fragen zu Patenten zu beantworten:</p><ul><li>Behindern Patente den Zugang zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial in der Schweiz?</li><li>Welche Innovationen und insbesondere Chancen für KMU erwartet der Bundesrat?</li><li>Sind Bestimmungen analog zur geplanten EU-Regelung erforderlich, welche ein Patentverbot im Zusammenhang mit NGT vorsieht?</li><li>Wie kann vermieden werden, dass sich Patente von gentechnischen Verfahren auf klassisch gezüchtete Sorten auswirken?</li></ul>
    • Neue genomische Techniken (NGT) und Patentierung

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