Verankerung der Agrobiodiversität bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz

ShortId
24.3657
Id
20243657
Updated
25.09.2024 14:35
Language
de
Title
Verankerung der Agrobiodiversität bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Agrobiodiversität, d.h die Diversität der Nutzpflanzen und Nutztiere aber auch der Bestäuber und Bodenorganismen ist für die Ernährungssicherheit zentral. Deshalb wurde sie in der&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/strategie-biodiversitaet-schweiz.html">Strategie Biodiversität Schweiz</a> (2012) auch als Ziel 4 verankert.&nbsp;<br>Aus Ressourcengründen wurden Massnahmen zur Erreichung des Ziels 4 nicht in den ersten&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/aktionsplan-strategie-biodiversitaet-schweiz.pdf.download.pdf/Aktionsplan_SBS_final_Deutsch.pdf">Aktionsplan 2017 – 2023</a> (Umsetzungsphase I) integriert, sondern waren&nbsp;erst für die Jahre 2024 – 2027 vorgesehen. Ob diese Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz relevant sind, sollte eine Wirkungsanalyse der Massnahmen und Pilotprojekte der Umsetzungsphase I zeigen. Diese Wirkungsanalyse und eine Zielüberprüfung liegen nun vor (<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/wirkung-aktionsplan-biodiversitaet-ap-sbs.pdf.download.pdf/Wirkung%20des%20Aktionsplans%20Biodiversit%C3%A4t%20AP%20SBS.pdf">Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS, 2023</a>). Betreffend Ziel 4 wird in der Analyse festgehalten, dass das Ziel der SBS, der genetischen Verarmung entgegenzuwirken, im Bereich der Nutztiere und Kulturpflanzen erreicht ist.<span style="color:black;"><i>&nbsp;</i></span>Die Analyse und Schlussfolgerung basieren jedoch auf dem&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/umweltziele-landwirtschaft-statusbericht-2016.html">Statusbericht des Bundesrates zu den Umweltzielen Landwirtschaft</a> (2016), der noch vor Erarbeitung des ersten Aktionsplanes publiziert wurde (!). Zudem stimmt das Ziel 4 SBS mit den Umweltzielen Landwirtschaft nicht überein. Es ist offensichtlich nicht dasselbe, ob die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung leistet (Umweltziele LW), oder ob diese Erhaltung und nachhaltige Nutzung gesichert ist (SBS). Deshalb gibt die vorliegende Wirkungsanalyse keinerlei Hinweise, ob das Ziel 4 der Strategie Biodiversität in der Schweiz erreicht ist – und welche Massnahmen in der Umsetzungsphase II des Aktionsplanes eingebaut werden müssen. Da die Notwendigkeit von Massnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung durch das KM-GBF nochmals unterstrichen wurde, müssen diese nun in den Aktionsplan der SBS integriert werden.&nbsp;</p>
  • <p>Zu 1) Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Bertschy 13.4284 in Bezug auf das Teilziel «Genetische Vielfalt» festgehalten, dass bei den für die Land- und Ernährungswirtschaft relevanten Sorten und Nutztierrassen mit den bestehenden Massnahmen die Zielerreichung sichergestellt werden kann. Er sagt auch, dass das Ziel für viele wildlebende Arten nicht erreicht ist. Auf diesen Bericht stützt sich die Wirkungsanalyse zum Aktionsplan Biodiversität von 2023. Der Bundesrat unterstützt im Rahmen der aktuellen Agrarpolitik die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in der Schweiz (PGREL-Verordnung, SR 916.181; TZV, SR 916.310). Eine auf die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen ausgerichtete Zucht ist zudem ein Handlungsfeld der «Strategie Tierzucht 2030» des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Mit dem Nationalen Aktionsplan PGREL des Bundesrates sorgt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für den Erhalt von pflanzengenetischen Ressourcen auf landwirtschaftlichen Flächen und in Erhaltungssammlungen und fördert die nachhaltige Nutzung der Kulturpflanzenvielfalt.</p><p>Zu 2) Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ihm die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz 2025-2030 unter Berücksichtigung der globalen Ziele vorzulegen. Mit den Massnahmen des Aktionsplans sollen Lücken gezielt angegangen werden, die in Bezug auf die globalen Ziele des Global Biodiversity Frameworks und auf die nationalen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz bestehen. Dazu werden die verschiedenen Bundesämter eingeladen, in ihren Zuständigkeitsbereichen Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen.</p><p>Zu 3) Die zweite Phase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz 2025-2030 ist zurzeit in Erarbeitung. Seine Umsetzung soll von allen relevanten Sektoralpolitiken sowohl auf der Steuerungsebene als auch auf der operationellen Ebene gemeinsam getragen werden. Zudem werden Stakeholder in Begleitgruppen einbezogen.</p>
  • <p>Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, sind für unsere Ernährungssicherheit zentral. Deshalb wurde sie 2012 auch als Ziel 4 in die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) integriert. Zurzeit wird die Umsetzungsphase II des Aktionsplanes SBS erarbeitet. Eine Grundlage dazu ist eine Wirkungsanalyse des bestehenden Aktionsplanes, welche aber betreffend der Zielerreichung von Ziel 4 nicht aussagekräftig ist.&nbsp;</p><p>Die Wichtigkeit der Agrobiodiversität wurde mit dem im Dezember 2022 verabschiedeten Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KM-GBF) erneut untermauert. Das KM-GBF, die globalen Zielvorgaben zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität, wurden auch von der Schweiz gutgeheissen und beinhalten konkrete Zielvorgaben zur Agrobiodiversität (insbesondere dessen Goals A und B sowie Targets 4 und 10).</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie und wann wird überprüft, ob das Ziel 4 der Strategie Biodiversität, betreffend der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Nutztiere und Kulturpflanzen erreicht wurde? Welche Indikatoren werden dazu benutzt?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass auch die neu formulierten Ziele des Global Biodiversity Frameworks betreffend Agrobiodiversität (insbesondere dessen Goals A und B sowie Targets 4 und 10) in der nächsten Umsetzungsphase des Aktionsplanes angegangen und erreicht werden?&nbsp;</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die Expertise aller betroffenen Bundesämter und relevanter Organisationen betreffend Ziel 4 SBS in der nächsten Umsetzungsphase des Aktionsplanes SBS integriert wird?</li></ol>
  • Verankerung der Agrobiodiversität bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Agrobiodiversität, d.h die Diversität der Nutzpflanzen und Nutztiere aber auch der Bestäuber und Bodenorganismen ist für die Ernährungssicherheit zentral. Deshalb wurde sie in der&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/strategie-biodiversitaet-schweiz.html">Strategie Biodiversität Schweiz</a> (2012) auch als Ziel 4 verankert.&nbsp;<br>Aus Ressourcengründen wurden Massnahmen zur Erreichung des Ziels 4 nicht in den ersten&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/aktionsplan-strategie-biodiversitaet-schweiz.pdf.download.pdf/Aktionsplan_SBS_final_Deutsch.pdf">Aktionsplan 2017 – 2023</a> (Umsetzungsphase I) integriert, sondern waren&nbsp;erst für die Jahre 2024 – 2027 vorgesehen. Ob diese Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz relevant sind, sollte eine Wirkungsanalyse der Massnahmen und Pilotprojekte der Umsetzungsphase I zeigen. Diese Wirkungsanalyse und eine Zielüberprüfung liegen nun vor (<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/biodiversitaet/fachinfo-daten/wirkung-aktionsplan-biodiversitaet-ap-sbs.pdf.download.pdf/Wirkung%20des%20Aktionsplans%20Biodiversit%C3%A4t%20AP%20SBS.pdf">Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS, 2023</a>). Betreffend Ziel 4 wird in der Analyse festgehalten, dass das Ziel der SBS, der genetischen Verarmung entgegenzuwirken, im Bereich der Nutztiere und Kulturpflanzen erreicht ist.<span style="color:black;"><i>&nbsp;</i></span>Die Analyse und Schlussfolgerung basieren jedoch auf dem&nbsp;<a href="https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/umweltziele-landwirtschaft-statusbericht-2016.html">Statusbericht des Bundesrates zu den Umweltzielen Landwirtschaft</a> (2016), der noch vor Erarbeitung des ersten Aktionsplanes publiziert wurde (!). Zudem stimmt das Ziel 4 SBS mit den Umweltzielen Landwirtschaft nicht überein. Es ist offensichtlich nicht dasselbe, ob die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung leistet (Umweltziele LW), oder ob diese Erhaltung und nachhaltige Nutzung gesichert ist (SBS). Deshalb gibt die vorliegende Wirkungsanalyse keinerlei Hinweise, ob das Ziel 4 der Strategie Biodiversität in der Schweiz erreicht ist – und welche Massnahmen in der Umsetzungsphase II des Aktionsplanes eingebaut werden müssen. Da die Notwendigkeit von Massnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung durch das KM-GBF nochmals unterstrichen wurde, müssen diese nun in den Aktionsplan der SBS integriert werden.&nbsp;</p>
    • <p>Zu 1) Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Bertschy 13.4284 in Bezug auf das Teilziel «Genetische Vielfalt» festgehalten, dass bei den für die Land- und Ernährungswirtschaft relevanten Sorten und Nutztierrassen mit den bestehenden Massnahmen die Zielerreichung sichergestellt werden kann. Er sagt auch, dass das Ziel für viele wildlebende Arten nicht erreicht ist. Auf diesen Bericht stützt sich die Wirkungsanalyse zum Aktionsplan Biodiversität von 2023. Der Bundesrat unterstützt im Rahmen der aktuellen Agrarpolitik die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in der Schweiz (PGREL-Verordnung, SR 916.181; TZV, SR 916.310). Eine auf die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen ausgerichtete Zucht ist zudem ein Handlungsfeld der «Strategie Tierzucht 2030» des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Mit dem Nationalen Aktionsplan PGREL des Bundesrates sorgt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für den Erhalt von pflanzengenetischen Ressourcen auf landwirtschaftlichen Flächen und in Erhaltungssammlungen und fördert die nachhaltige Nutzung der Kulturpflanzenvielfalt.</p><p>Zu 2) Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ihm die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz 2025-2030 unter Berücksichtigung der globalen Ziele vorzulegen. Mit den Massnahmen des Aktionsplans sollen Lücken gezielt angegangen werden, die in Bezug auf die globalen Ziele des Global Biodiversity Frameworks und auf die nationalen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz bestehen. Dazu werden die verschiedenen Bundesämter eingeladen, in ihren Zuständigkeitsbereichen Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen.</p><p>Zu 3) Die zweite Phase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz 2025-2030 ist zurzeit in Erarbeitung. Seine Umsetzung soll von allen relevanten Sektoralpolitiken sowohl auf der Steuerungsebene als auch auf der operationellen Ebene gemeinsam getragen werden. Zudem werden Stakeholder in Begleitgruppen einbezogen.</p>
    • <p>Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, sind für unsere Ernährungssicherheit zentral. Deshalb wurde sie 2012 auch als Ziel 4 in die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) integriert. Zurzeit wird die Umsetzungsphase II des Aktionsplanes SBS erarbeitet. Eine Grundlage dazu ist eine Wirkungsanalyse des bestehenden Aktionsplanes, welche aber betreffend der Zielerreichung von Ziel 4 nicht aussagekräftig ist.&nbsp;</p><p>Die Wichtigkeit der Agrobiodiversität wurde mit dem im Dezember 2022 verabschiedeten Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KM-GBF) erneut untermauert. Das KM-GBF, die globalen Zielvorgaben zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität, wurden auch von der Schweiz gutgeheissen und beinhalten konkrete Zielvorgaben zur Agrobiodiversität (insbesondere dessen Goals A und B sowie Targets 4 und 10).</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie und wann wird überprüft, ob das Ziel 4 der Strategie Biodiversität, betreffend der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Nutztiere und Kulturpflanzen erreicht wurde? Welche Indikatoren werden dazu benutzt?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass auch die neu formulierten Ziele des Global Biodiversity Frameworks betreffend Agrobiodiversität (insbesondere dessen Goals A und B sowie Targets 4 und 10) in der nächsten Umsetzungsphase des Aktionsplanes angegangen und erreicht werden?&nbsp;</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die Expertise aller betroffenen Bundesämter und relevanter Organisationen betreffend Ziel 4 SBS in der nächsten Umsetzungsphase des Aktionsplanes SBS integriert wird?</li></ol>
    • Verankerung der Agrobiodiversität bei der Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz

Back to List