Werbeanruffilter gegen Telefonbetrug und Spoofing

ShortId
24.3661
Id
20243661
Updated
27.09.2024 13:47
Language
de
Title
Werbeanruffilter gegen Telefonbetrug und Spoofing
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Filter gegen unerwünschte Anrufe arbeiten zweistufig. Die erste Stufe filtert eindeutig illegale Werbeanrufe für alle Angerufenen. Die zweite Stufe filtert die höchstwahrscheinlich illegalen Werbeanrufe. Sie muss allen Angerufenen angeboten werden und darf, muss jedoch nicht, defaultmässig aktiv sein. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Der Bundesrat wird bei der aktuell geplanten Revision der Verordnung über Fernmeldedienste </span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff">(FDV; SR 784.101.1) </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">eine verpflichtende Opt-out-Regelung für die zweite Stufe der Anruffilter prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Massnahme der USA und Kanadas arbeitet mit Zertifikaten für alle Anrufer. Ihre praktische Wirkung wird seit ihrer Einführung beobachtet und für eine europäische oder schweizerische Lösung als gering eingeschätzt. Denn insbesondere internationale Anrufe haben keine Zertifikate. Dazu müssten die entsprechenden Zertifizierungsstellen, welche die Zertifikate herausgeben und kontrollieren, international aufgebaut und jeweils gegenseitig anerkannt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Massnahmen Deutschlands und Österreichs gehen nur wenig weiter als die Massnahmen der Schweiz. Deutschland entfernt die Nummer des Anrufers bei allen Anrufen aus dem Ausland mit einer deutschen Nummer, die nicht einem im Ausland roamenden Mobilfunkkunden gehört. Österreich filtert solche Anrufe ganz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Entfernung der Nummer des Anrufers und die Filterung des Anrufs bei Kenntnis davon, dass die Nummer des Anrufers ungültig ist oder ohne Nutzungsrecht verwendet wird, ist auch in der Schweiz vorgeschrieben gemäss Artikel 26a Absatz 6 FDV. Ob eine von allen Mobilfunkanbieterinnen geführte gemeinsame Datenbank der im Ausland roamenden Mobilfunkkunden dabei Verbesserungen bringt, ist offen. Den Anbietern von Fernmeldediensten steht es frei, eine solche gemeinsame Datenbank zu führen. Der</span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Bundesrat wird die Erfahrungen in Deutschland und Österreich mit vorgeschriebenen Datenbanken im Rahmen der geplanten Revision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) prüfen.</span></p></div>
  • <p>Betrügerische Telefonanrufe (Schockanrufe, Enkeltrick, «falsche Polizisten» etc.) kommen derzeit deutlich häufiger vor. Diese Anrufer verunsichern nicht nur die Bevölkerung, sie verursachen auch hohe Schäden: die Betrugsopfer übergeben den Tätern Geld, Schmuck oder andere Wertsachen oder gewähren ihnen Zugang zu ihrem Computer.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei diesen Betrugsversuchen werden den Angerufenen in der Regel vertrauenserweckende Telefonnummern auf ihrem Display angezeigt, zum Beispiel Schweizer Handy- und Festnetznummern oder die Notrufnummer der Polizei. Dieses sogenannte Spoofing ist zwar verboten (Art. 3 Abs. 1 Bst. v UWG), die Anrufer lassen sich davon aber nicht abschrecken.&nbsp;</p><p>Ein wirkungsvolles Mittel, damit unerwünschte oder betrügerische Anrufe gar nicht erst durchgestellt werden, sind Werbeanruf-Filter. Diese sind teilweise selbst bei gespooften Anrufen wirksam. Swisscom empfiehlt ihren Werbeanruf-Filter (Callfilter) denn auch als präventive Massnahme gegen «unerwünschte Werbeanrufe und einzelne Spoofing-Anrufe».</p><p>&nbsp;</p><p>Fernmeldedienstanbieter in der Schweiz sind seit 1. Juli 2021 verpflichtet, einen Werbeanruf-Filter anzubieten (Art. 45a Abs. 1 FMG, Art. 83 FDV). Ob der Werbeanruf-Filter ohne Zutun der Kundinnen und Kunden ein- oder ausgeschaltet sein muss, ist hingegen nicht geregelt. Salt und Quickline haben sich entschieden, ihren Werbeanruf-Filter standardmässig einzuschalten, bei Swisscom müssen die Kundinnen und Kunden diesen selber aktivieren. In der Praxis macht dies einen erheblichen Unterschied, wie viele Kundinnen und Kunden den Dienst nutzen.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass ein sehr grosser Anteil der älteren Menschen und andere «bevorzugte» Opfer von Kriminellen Swisscom-Kunden und -Kundinnen sind. Mit einer standardmässigen Einschaltung des Callfilters könnten nicht nur Werbeanrufe, sondern auch betrügerische Anrufe zumindest teilweise unterbunden werden. Dies ohne jegliche Zusatzkosten für die Telekom-Anbieter.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Befürwortet der Bundesrat eine verpflichtende Opt-out-Regelung für Werbeanruf-Filter (Art. 83 FDV)?</li><li>Die USA, Deutschland und Österreich haben weitergehende Massnahmen gegen Spoofing beschlossen als die Schweiz. Wie beurteilt der Bundesrat diese Massnahmen? Erachtet er es als sinnvoll, diese auch für die Schweiz zu übernehmen?</li></ol>
  • Werbeanruffilter gegen Telefonbetrug und Spoofing
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Filter gegen unerwünschte Anrufe arbeiten zweistufig. Die erste Stufe filtert eindeutig illegale Werbeanrufe für alle Angerufenen. Die zweite Stufe filtert die höchstwahrscheinlich illegalen Werbeanrufe. Sie muss allen Angerufenen angeboten werden und darf, muss jedoch nicht, defaultmässig aktiv sein. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Der Bundesrat wird bei der aktuell geplanten Revision der Verordnung über Fernmeldedienste </span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff">(FDV; SR 784.101.1) </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">eine verpflichtende Opt-out-Regelung für die zweite Stufe der Anruffilter prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Massnahme der USA und Kanadas arbeitet mit Zertifikaten für alle Anrufer. Ihre praktische Wirkung wird seit ihrer Einführung beobachtet und für eine europäische oder schweizerische Lösung als gering eingeschätzt. Denn insbesondere internationale Anrufe haben keine Zertifikate. Dazu müssten die entsprechenden Zertifizierungsstellen, welche die Zertifikate herausgeben und kontrollieren, international aufgebaut und jeweils gegenseitig anerkannt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Massnahmen Deutschlands und Österreichs gehen nur wenig weiter als die Massnahmen der Schweiz. Deutschland entfernt die Nummer des Anrufers bei allen Anrufen aus dem Ausland mit einer deutschen Nummer, die nicht einem im Ausland roamenden Mobilfunkkunden gehört. Österreich filtert solche Anrufe ganz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Entfernung der Nummer des Anrufers und die Filterung des Anrufs bei Kenntnis davon, dass die Nummer des Anrufers ungültig ist oder ohne Nutzungsrecht verwendet wird, ist auch in der Schweiz vorgeschrieben gemäss Artikel 26a Absatz 6 FDV. Ob eine von allen Mobilfunkanbieterinnen geführte gemeinsame Datenbank der im Ausland roamenden Mobilfunkkunden dabei Verbesserungen bringt, ist offen. Den Anbietern von Fernmeldediensten steht es frei, eine solche gemeinsame Datenbank zu führen. Der</span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Bundesrat wird die Erfahrungen in Deutschland und Österreich mit vorgeschriebenen Datenbanken im Rahmen der geplanten Revision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) prüfen.</span></p></div>
    • <p>Betrügerische Telefonanrufe (Schockanrufe, Enkeltrick, «falsche Polizisten» etc.) kommen derzeit deutlich häufiger vor. Diese Anrufer verunsichern nicht nur die Bevölkerung, sie verursachen auch hohe Schäden: die Betrugsopfer übergeben den Tätern Geld, Schmuck oder andere Wertsachen oder gewähren ihnen Zugang zu ihrem Computer.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei diesen Betrugsversuchen werden den Angerufenen in der Regel vertrauenserweckende Telefonnummern auf ihrem Display angezeigt, zum Beispiel Schweizer Handy- und Festnetznummern oder die Notrufnummer der Polizei. Dieses sogenannte Spoofing ist zwar verboten (Art. 3 Abs. 1 Bst. v UWG), die Anrufer lassen sich davon aber nicht abschrecken.&nbsp;</p><p>Ein wirkungsvolles Mittel, damit unerwünschte oder betrügerische Anrufe gar nicht erst durchgestellt werden, sind Werbeanruf-Filter. Diese sind teilweise selbst bei gespooften Anrufen wirksam. Swisscom empfiehlt ihren Werbeanruf-Filter (Callfilter) denn auch als präventive Massnahme gegen «unerwünschte Werbeanrufe und einzelne Spoofing-Anrufe».</p><p>&nbsp;</p><p>Fernmeldedienstanbieter in der Schweiz sind seit 1. Juli 2021 verpflichtet, einen Werbeanruf-Filter anzubieten (Art. 45a Abs. 1 FMG, Art. 83 FDV). Ob der Werbeanruf-Filter ohne Zutun der Kundinnen und Kunden ein- oder ausgeschaltet sein muss, ist hingegen nicht geregelt. Salt und Quickline haben sich entschieden, ihren Werbeanruf-Filter standardmässig einzuschalten, bei Swisscom müssen die Kundinnen und Kunden diesen selber aktivieren. In der Praxis macht dies einen erheblichen Unterschied, wie viele Kundinnen und Kunden den Dienst nutzen.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass ein sehr grosser Anteil der älteren Menschen und andere «bevorzugte» Opfer von Kriminellen Swisscom-Kunden und -Kundinnen sind. Mit einer standardmässigen Einschaltung des Callfilters könnten nicht nur Werbeanrufe, sondern auch betrügerische Anrufe zumindest teilweise unterbunden werden. Dies ohne jegliche Zusatzkosten für die Telekom-Anbieter.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Befürwortet der Bundesrat eine verpflichtende Opt-out-Regelung für Werbeanruf-Filter (Art. 83 FDV)?</li><li>Die USA, Deutschland und Österreich haben weitergehende Massnahmen gegen Spoofing beschlossen als die Schweiz. Wie beurteilt der Bundesrat diese Massnahmen? Erachtet er es als sinnvoll, diese auch für die Schweiz zu übernehmen?</li></ol>
    • Werbeanruffilter gegen Telefonbetrug und Spoofing

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