Überproportionales Wachstum der SRG zulasten der Gebührenzahler

ShortId
24.3666
Id
20243666
Updated
27.09.2024 14:52
Language
de
Title
Überproportionales Wachstum der SRG zulasten der Gebührenzahler
AdditionalIndexing
34;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zunächst ist festzuhalten, dass das Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2019 grundlegend geändert wurde und nicht mit dem vorherigen System vergleichbar ist. Insbesondere wurden das Konzept der Abgabepflicht und die Kriterien, nach denen ein Haushalt oder ein Unternehmen abgabepflichtig ist, angepasst. Mit der Einführung des neuen Systems wurde der bis anhin für Privathaushalte geltende Abgabetarif von 451</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2019 auf 365</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken und danach per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2021 auf 335</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken gesenkt. Weitere Reduktionen hat der Bundesrat für 2027 (auf 312 Franken) und 2029 (auf</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">300 Franken) beschlossen. Daher ist ein Vergleich der Zahlen des alten Systems mit jenen des neuen nicht möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Finanzierung des audiovisuellen Service public in der Schweiz wird seit vielen Jahren auch durch den strukturellen Rückgang der kommerziellen Einnahmen (aus Werbung und Sponsoring) und seit 2021 auch aufgrund der Inflation beeinflusst. Der Abgabenanteil zugunsten der privaten Veranstalter (lokaler und regionaler audiovisueller Service public) ist stetig gewachsen (von 4</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% auf 6</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% des Abgabeertrags) und wird bis zum 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2025 auf 86</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken ansteigen, während der Abgabenanteil der SRG seit 2019 plafoniert ist.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich der Zahlen für das heutige Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe (eingeführt am 1. Januar 2019) sieht die Situation wie folgt aus: </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Im Jahresdurchschnitt und gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) wuchs die Zahl der Privathaushalte um etwas mehr als 1</span><span>&#xa0;</span><span>Prozent (ca.</span><span>&#xa0;</span><span>40</span><span>&#xa0;</span><span>000</span><span>&#xa0;</span><span>Haushalte pro Jahr). Allerdings ist zu beachten, dass einige Privathaushalte von der Abgabepflicht befreit sind (Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, bestimmte Diplomatinnen und Diplomaten und taubblinde Personen).</span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesamtertrag der Radio- und Fernsehabgabe entwickelt sich seit der Einführung des neuen Systems gemäss den Erwartungen. Im jährlichen Durchschnitt beläuft sich der Ertrag auf ungefähr 1,4</span><span>&#xa0;</span><span>Milliarden Franken, wobei gewisse dynamische Parameter einen Jahresvergleich erschweren können. </span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Wie hoch der Gesamtertrag der Abgabe ist, wird von den für das jeweilige System geltenden rechtlichen Bedingungen beeinflusst. Wie bereits oben erwähnt, ist ein Vergleich zwischen dem alten und dem neuen System nicht möglich. </span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesamtertrag der Unternehmensabgabe belief sich im Jahr</span><span>&#xa0;</span><span>2023 auf 177,8</span><span>&#xa0;</span><span>Millionen Franken.</span></li></ol></div>
  • <p>Die Bevölkerung der Schweiz ist von 1990 (6,8 Mio.) bis 2023 (8,9 Mio.) um über 2,1 Mio. Menschen gewachsen.&nbsp;Damit stieg auch die Zahl der Haushaltungen an. Parallel dazu wurde mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) eine geräteunabhängige Abgabe für Haushalte und Unternehmen eingeführt.&nbsp;Diese Abgabe für Radio und Fernsehen wird bei Haushalten und Unternehmen seit dem 1. Januar 2019 erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 335 Franken je Privathaushalt und Jahr.</p><p>Das Budget der SRG ist in den vergangenen dreissig Jahren um eine sechsstellige Summe auf mittlerweile über 1,5 Mia. Franken gewachsen. Der Anstieg der realen Einnahmen der SRG aus dem Gebührentopf ist seit 1990 nicht nur wegen der Gebührentarife – die zwischenzeitlich wesentlich höher waren – sondern vor allem auch wegen des Bevölkerungswachstums und der höheren Anzahl Haushaltungen angestiegen.</p><p>Die grössere finanzielle Kraft der SRG steigerte auch das Gewicht und die Marktstellung des Unternehmens gegenüber den privaten Medienangeboten. Weder die mit dem Wachstum der SRG verbundenen Marktverzerrungen noch die durch die umfangreichen finanziellen Mittel ermöglichte Ausdehnung des SRG-Angebots sind im Sinne des Gesetzgebers. Im Gegenteil: Die zunehmende Expansion der SRG bedrängt die privaten Medien und beeinträchtigt die Vielfalt im Markt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><ol><li>Wie ist die Anzahl Haushaltungen in den vergangenen 30 Jahren gewachsen (jährliche Auflistung)?</li><li>Wie hat sich der Gesamtertrag der Gebühren bzw. Haushaltabgabe in diesen Jahren entwickelt?</li><li>Wie hoch wäre der Gesamtertrag vor 30 Jahren und heute, wenn die Gebühr 300 Franken bzw. wenn die Gebühr 200 Franken betragen würde?</li><li>Wie hoch ist der Gesamtertrag aus der Mediensteuer für Unternehmen?</li></ol>
  • Überproportionales Wachstum der SRG zulasten der Gebührenzahler
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zunächst ist festzuhalten, dass das Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2019 grundlegend geändert wurde und nicht mit dem vorherigen System vergleichbar ist. Insbesondere wurden das Konzept der Abgabepflicht und die Kriterien, nach denen ein Haushalt oder ein Unternehmen abgabepflichtig ist, angepasst. Mit der Einführung des neuen Systems wurde der bis anhin für Privathaushalte geltende Abgabetarif von 451</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2019 auf 365</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken und danach per 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2021 auf 335</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Franken gesenkt. Weitere Reduktionen hat der Bundesrat für 2027 (auf 312 Franken) und 2029 (auf</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">300 Franken) beschlossen. Daher ist ein Vergleich der Zahlen des alten Systems mit jenen des neuen nicht möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Finanzierung des audiovisuellen Service public in der Schweiz wird seit vielen Jahren auch durch den strukturellen Rückgang der kommerziellen Einnahmen (aus Werbung und Sponsoring) und seit 2021 auch aufgrund der Inflation beeinflusst. Der Abgabenanteil zugunsten der privaten Veranstalter (lokaler und regionaler audiovisueller Service public) ist stetig gewachsen (von 4</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% auf 6</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% des Abgabeertrags) und wird bis zum 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">2025 auf 86</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken ansteigen, während der Abgabenanteil der SRG seit 2019 plafoniert ist.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich der Zahlen für das heutige Erhebungs- und Inkassosystem für die Radio- und Fernsehabgabe (eingeführt am 1. Januar 2019) sieht die Situation wie folgt aus: </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Im Jahresdurchschnitt und gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) wuchs die Zahl der Privathaushalte um etwas mehr als 1</span><span>&#xa0;</span><span>Prozent (ca.</span><span>&#xa0;</span><span>40</span><span>&#xa0;</span><span>000</span><span>&#xa0;</span><span>Haushalte pro Jahr). Allerdings ist zu beachten, dass einige Privathaushalte von der Abgabepflicht befreit sind (Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, bestimmte Diplomatinnen und Diplomaten und taubblinde Personen).</span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesamtertrag der Radio- und Fernsehabgabe entwickelt sich seit der Einführung des neuen Systems gemäss den Erwartungen. Im jährlichen Durchschnitt beläuft sich der Ertrag auf ungefähr 1,4</span><span>&#xa0;</span><span>Milliarden Franken, wobei gewisse dynamische Parameter einen Jahresvergleich erschweren können. </span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Wie hoch der Gesamtertrag der Abgabe ist, wird von den für das jeweilige System geltenden rechtlichen Bedingungen beeinflusst. Wie bereits oben erwähnt, ist ein Vergleich zwischen dem alten und dem neuen System nicht möglich. </span></li><li style="margin-left:33.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesamtertrag der Unternehmensabgabe belief sich im Jahr</span><span>&#xa0;</span><span>2023 auf 177,8</span><span>&#xa0;</span><span>Millionen Franken.</span></li></ol></div>
    • <p>Die Bevölkerung der Schweiz ist von 1990 (6,8 Mio.) bis 2023 (8,9 Mio.) um über 2,1 Mio. Menschen gewachsen.&nbsp;Damit stieg auch die Zahl der Haushaltungen an. Parallel dazu wurde mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) eine geräteunabhängige Abgabe für Haushalte und Unternehmen eingeführt.&nbsp;Diese Abgabe für Radio und Fernsehen wird bei Haushalten und Unternehmen seit dem 1. Januar 2019 erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 335 Franken je Privathaushalt und Jahr.</p><p>Das Budget der SRG ist in den vergangenen dreissig Jahren um eine sechsstellige Summe auf mittlerweile über 1,5 Mia. Franken gewachsen. Der Anstieg der realen Einnahmen der SRG aus dem Gebührentopf ist seit 1990 nicht nur wegen der Gebührentarife – die zwischenzeitlich wesentlich höher waren – sondern vor allem auch wegen des Bevölkerungswachstums und der höheren Anzahl Haushaltungen angestiegen.</p><p>Die grössere finanzielle Kraft der SRG steigerte auch das Gewicht und die Marktstellung des Unternehmens gegenüber den privaten Medienangeboten. Weder die mit dem Wachstum der SRG verbundenen Marktverzerrungen noch die durch die umfangreichen finanziellen Mittel ermöglichte Ausdehnung des SRG-Angebots sind im Sinne des Gesetzgebers. Im Gegenteil: Die zunehmende Expansion der SRG bedrängt die privaten Medien und beeinträchtigt die Vielfalt im Markt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><ol><li>Wie ist die Anzahl Haushaltungen in den vergangenen 30 Jahren gewachsen (jährliche Auflistung)?</li><li>Wie hat sich der Gesamtertrag der Gebühren bzw. Haushaltabgabe in diesen Jahren entwickelt?</li><li>Wie hoch wäre der Gesamtertrag vor 30 Jahren und heute, wenn die Gebühr 300 Franken bzw. wenn die Gebühr 200 Franken betragen würde?</li><li>Wie hoch ist der Gesamtertrag aus der Mediensteuer für Unternehmen?</li></ol>
    • Überproportionales Wachstum der SRG zulasten der Gebührenzahler

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