Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit für eine Bilanz

ShortId
24.3671
Id
20243671
Updated
26.09.2024 12:36
Language
de
Title
Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit für eine Bilanz
AdditionalIndexing
28;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Im Jahr 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes zum 30. Mal – eine passende Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen und den Stand der Gleichstellung in der Schweiz kritisch zu überprüfen. Trotz der gesetzlichen Grundlage und diverser Maßnahmen besteht nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf.</span></p><p><span style="color:black;">Zwar wurde die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, die als Basis dienen kann, doch ist sie in der Umsetzung wenig ambitiös und bleibt in den Massnahmen vage und unverbindlich. &nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Frauen besitzen, verdienen und erhalten nach wie vor weniger Geld als Männer, obwohl sie im Durchschnitt genauso viele Stunden arbeiten. Der Bericht <i>Erfassung des Gender Overall Earnings Gap</i> hat dies eindrucksvoll bestätigt. Dieser Einkommensunterschied führt dazu, dass Frauen im Jahr 2024 finanziell von ihren Partnern abhängig sind was ihre Freiheit erheblich einschränkt und ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zur Gleichstellung darstellt.</span></p><p><span style="color:black;">Ein weiterer Aspekt ist die geschlechterspezifische Gewalt. Die erschreckende Zahl von 430'000 vergewaltigten Frauen in der Schweiz und der Umstand, dass alle zwei Wochen eine Frau durch Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners stirbt, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">In den letzten Jahren wurden Fortschritte erzielt, doch es ist unerlässlich, diese systematisch zusammenzutragen und aufzuzeigen, wo noch Ungleichheiten bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu erreichen. Nur durch eine detaillierte Analyse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können die nächsten Schritte geplant und umgesetzt werden.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Gleichstellungsstrategie 2030 sieht bis Ende 2025 die Durchführung einer Zwischenbilanz vor, welche in der Legislaturplanung 2023–2027 des Bundesrates unter Ziel 11 zur Gleichstellung der Geschlechter aufgeführt ist. Der Bundesrat wird diese Bilanz zur Kenntnis nehmen und gleichzeitig prüfen, ob die Gleichstellungsstrategie angepasst werden soll. 2030 wird eine Schlussbilanz gezogen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Juni 2024 hat der Bundesrat den Bericht «Beijing+30» mit einer Bestandsaufnahme zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz zuhanden der UNO verabschiedet. Wie alle fünf Jahre legt der Bericht die jüngsten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung dar und nennt die Herausforderungen und Prioritäten für die kommenden Jahre. Die Themen betreffen zahlreiche Aspekte der Gleichstellung: Armut, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungskompetenzen, institutionelle Mechanismen zur Förderung von Frauen, Grundrechte, Medien, Umwelt sowie den Bereich Kinder und Jugend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Weitere Berichte, Evaluationen und Bilanzen zur Gleichstellung sind bereits in Arbeit bzw. bis 2030 geplant. Im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird 2024 eine Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) gezogen und 2026 eine Schlussbilanz. Im Bereich Erwerbsleben und Lohngleichheit wird im Laufe des Jahres 2025 die Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz veröffentlicht, gefolgt von einer Schlussevaluation bis 2029. Ebenso läuft die Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Auch andere Themen werden spezifisch behandelt. So plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Evaluation der Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410) für das Jahr 2027, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten. Ferner ist bis Ende 2025 die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt geplant (Postulat 20.3820 Barrile). Schliesslich soll eine Motion, welche die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung verlangt, von der Bundeskanzlei umgesetzt werden (Motion 22.3879 WBK-NR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Rahmen des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Fortschritte bei dessen Umsetzung. Den letzten Staatenbericht hat die Schweiz im November 2020 veröffentlicht. Bis Ende 2024 wird sie einen Zwischenbericht vorlegen, 2030 folgt der nächste periodische Staatenbericht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für notwendig, einen weiteren Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen. Alle genannten Vorhaben ermöglichen es, die Instrumente zur Förderung der Gleichstellung an die Bedürfnisse der Zeit und der Gesellschaft anzupassen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, was alles bereits erreicht wurde und was fehlt für die tatsächliche, rechtliche, ökonomische und gesellschaftliche Gleichstellung&nbsp;der</span><span style="color:red;">&nbsp;</span><span style="color:black;">Geschlechter. Er soll die Massnahmen präsentieren, die notwendig wären,&nbsp;um das Ziel der Gleichstellung&nbsp;in allen Lebensbereichen bis 2030&nbsp;zu erreichen.</span></p><p><span style="color:black;">Dabei sollen auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung und flexible Arbeitsformen berücksichtigt werden und sichergestellt werden, dass die Geschlechter unabhängig von ihrem Alter, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrer Beeinträchtigungen, ihrer Herkunft und ihrer Lebensform gleichermassen von Gleichstellungsmassnahmen profitieren.</span></p>
  • Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit für eine Bilanz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Im Jahr 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes zum 30. Mal – eine passende Gelegenheit, um Bilanz zu ziehen und den Stand der Gleichstellung in der Schweiz kritisch zu überprüfen. Trotz der gesetzlichen Grundlage und diverser Maßnahmen besteht nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf.</span></p><p><span style="color:black;">Zwar wurde die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, die als Basis dienen kann, doch ist sie in der Umsetzung wenig ambitiös und bleibt in den Massnahmen vage und unverbindlich. &nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Frauen besitzen, verdienen und erhalten nach wie vor weniger Geld als Männer, obwohl sie im Durchschnitt genauso viele Stunden arbeiten. Der Bericht <i>Erfassung des Gender Overall Earnings Gap</i> hat dies eindrucksvoll bestätigt. Dieser Einkommensunterschied führt dazu, dass Frauen im Jahr 2024 finanziell von ihren Partnern abhängig sind was ihre Freiheit erheblich einschränkt und ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zur Gleichstellung darstellt.</span></p><p><span style="color:black;">Ein weiterer Aspekt ist die geschlechterspezifische Gewalt. Die erschreckende Zahl von 430'000 vergewaltigten Frauen in der Schweiz und der Umstand, dass alle zwei Wochen eine Frau durch Gewalt ihres Partners oder Ex-Partners stirbt, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">In den letzten Jahren wurden Fortschritte erzielt, doch es ist unerlässlich, diese systematisch zusammenzutragen und aufzuzeigen, wo noch Ungleichheiten bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Gleichstellung aller Geschlechter zu erreichen. Nur durch eine detaillierte Analyse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können die nächsten Schritte geplant und umgesetzt werden.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Gleichstellungsstrategie 2030 sieht bis Ende 2025 die Durchführung einer Zwischenbilanz vor, welche in der Legislaturplanung 2023–2027 des Bundesrates unter Ziel 11 zur Gleichstellung der Geschlechter aufgeführt ist. Der Bundesrat wird diese Bilanz zur Kenntnis nehmen und gleichzeitig prüfen, ob die Gleichstellungsstrategie angepasst werden soll. 2030 wird eine Schlussbilanz gezogen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Juni 2024 hat der Bundesrat den Bericht «Beijing+30» mit einer Bestandsaufnahme zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz zuhanden der UNO verabschiedet. Wie alle fünf Jahre legt der Bericht die jüngsten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung dar und nennt die Herausforderungen und Prioritäten für die kommenden Jahre. Die Themen betreffen zahlreiche Aspekte der Gleichstellung: Armut, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungskompetenzen, institutionelle Mechanismen zur Förderung von Frauen, Grundrechte, Medien, Umwelt sowie den Bereich Kinder und Jugend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Weitere Berichte, Evaluationen und Bilanzen zur Gleichstellung sind bereits in Arbeit bzw. bis 2030 geplant. Im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird 2024 eine Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) gezogen und 2026 eine Schlussbilanz. Im Bereich Erwerbsleben und Lohngleichheit wird im Laufe des Jahres 2025 die Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz veröffentlicht, gefolgt von einer Schlussevaluation bis 2029. Ebenso läuft die Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Auch andere Themen werden spezifisch behandelt. So plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Evaluation der Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410) für das Jahr 2027, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten. Ferner ist bis Ende 2025 die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt geplant (Postulat 20.3820 Barrile). Schliesslich soll eine Motion, welche die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung verlangt, von der Bundeskanzlei umgesetzt werden (Motion 22.3879 WBK-NR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Rahmen des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Fortschritte bei dessen Umsetzung. Den letzten Staatenbericht hat die Schweiz im November 2020 veröffentlicht. Bis Ende 2024 wird sie einen Zwischenbericht vorlegen, 2030 folgt der nächste periodische Staatenbericht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für notwendig, einen weiteren Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen. Alle genannten Vorhaben ermöglichen es, die Instrumente zur Förderung der Gleichstellung an die Bedürfnisse der Zeit und der Gesellschaft anzupassen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, was alles bereits erreicht wurde und was fehlt für die tatsächliche, rechtliche, ökonomische und gesellschaftliche Gleichstellung&nbsp;der</span><span style="color:red;">&nbsp;</span><span style="color:black;">Geschlechter. Er soll die Massnahmen präsentieren, die notwendig wären,&nbsp;um das Ziel der Gleichstellung&nbsp;in allen Lebensbereichen bis 2030&nbsp;zu erreichen.</span></p><p><span style="color:black;">Dabei sollen auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung und flexible Arbeitsformen berücksichtigt werden und sichergestellt werden, dass die Geschlechter unabhängig von ihrem Alter, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrer Beeinträchtigungen, ihrer Herkunft und ihrer Lebensform gleichermassen von Gleichstellungsmassnahmen profitieren.</span></p>
    • Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit für eine Bilanz

Back to List