Ideale Spitallandschaft Schweiz

ShortId
24.3674
Id
20243674
Updated
25.09.2024 14:54
Language
de
Title
Ideale Spitallandschaft Schweiz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Folgen der Coronakrise und die angespannte Lage an den Energiemärkten haben die Schwächen unserer Spitallandschaft schonungslos offengelegt. Die ungenügende Koordination in der Planung der Ressourcen des stationären Angebots und der Erhalt von ineffizienten Strukturen führen zu grossen Defiziten, die oft die Eignerkantone und damit die Steuerzahlenden tragen. Zudem verschärft sich der Fachkräftemangel zunehmend und wird durch unkoordinierte Vorhalteleistungen der Spitäler und den betrieblichen Wettbewerb um diese Fachkräfte noch verstärkt. Die Wirkung unseres im internationalen Vergleich eigentlich sehr guten Fachkräftesaldo verpufft in unserer verzettelten und ineffizienten Spitalstruktur.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kantone, die das stationäre Angebot steuern, betonen ihre Zuständigkeit für die Versorgung gemäss Art. 117a BV. Art. 39 KVG verlangt von den Kantonen, eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu erstellen und eine Spitalliste zu führen. Bei Planungsmethodik und inhaltlicher Gestaltung der kantonalen Spitallisten gibt es eine breite Vielfalt. Regionale oder überregionale Planungen sind aufgrund der föderalistisch geprägten Struktur viel zu selten, obwohl das KVG solche vorsieht.</p><p>&nbsp;</p><p>Aber für eine effiziente und qualitativ hochstehende gesundheitliche Akutversorgung braucht es das Erreichen von hohen Fallzahlen. Nur so wird eine optimale personelle und infrastrukturelle Ressourcenauslastung sichergestellt. Eine überregionale Versorgung scheint dafür eine Voraussetzung zu sein. Die Spitalplanung sollte daher überregional erfolgen und nicht an Kantonsgrenzen gebunden zu sein. Gefragt ist ein Idealmodell, an welchem sich die künftige Planung des stationären Angebots orientieren könnte und müsste. Dieses Modell soll sich an Kriterien wie Bedarfsdeckung, Erreichbarkeit, Effizienz, regionales Angebot sowie geographischen und verkehrstechnischen Faktoren orientieren.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist einverstanden mit der Feststellung, dass bei der Koordination der Spitalplanung unter den Kantonen noch Optimierungspotential besteht. Er wies in diversen Stellungnahmen zu Vorstössen (unter anderem in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4284 «Intelligente Spitalplanung») darauf hin, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen noch nicht ausgeschöpft ist. Zu beachten ist dabei jedoch die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen, wonach die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind. Damit verbleibt die Verantwortung für ihre Planung bei den Kantonen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) hat der Bundesrat jedoch die Kriterien für die Planung der Spitäler durch die Kantone mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 weiter vereinheitlicht (Art. 58</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> bis 58</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">f</span><span style="font-family:Arial"> KVV). Die überarbeiteten Planungskriterien verpflichten die Kantone unter anderem das Potenzial der Konzentration von Leistungen nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu beachten. Es handelt sich dabei um eine gewichtige Herausforderung für die Kantone, weshalb eine Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation vorgesehen ist. Die Umsetzung der neuen Planungskriterien soll aber eng verfolgt und rasch evaluiert werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist weiter mit dem Postulat 19.3423 «Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» beauftragt, die Potentiale periodisch entwickelter Modelle und längerfristiger Szenarien zu prüfen. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden. Ausserdem hat er die Annahme des Postulats 24.3029 «Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung» empfohlen, das ihn beauftragt einen Bericht mit Vorschlägen für eine neue Ausgestaltung der Spitalplanung zu erarbeiten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die ersten Resultate der Evaluation zu den neuen Planungskriterien durch die Kantone und die genannten Postulatsberichte sind abzuwarten, bevor weitere konzeptionelle Arbeiten in Betracht gezogen werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, ein Konzept für ein effizientes Spitalangebot zu erstellen, welches regionalen oder überregionalen Anforderungen an die akutmedizinische und stationäre Versorgung erfüllt. Das Modell muss die stationäre Versorgung der Schweiz in dem Sinne berücksichtigen, dass sämtliche Regionen und Bevölkerungsteile eine gleichmässige Versorgung erhalten und personelle sowie infrastrukturelle Ressourcen optimal genutzt und notwendige Vorhalteleistungen bedarfsgerecht geplant werden.</p>
  • Ideale Spitallandschaft Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Folgen der Coronakrise und die angespannte Lage an den Energiemärkten haben die Schwächen unserer Spitallandschaft schonungslos offengelegt. Die ungenügende Koordination in der Planung der Ressourcen des stationären Angebots und der Erhalt von ineffizienten Strukturen führen zu grossen Defiziten, die oft die Eignerkantone und damit die Steuerzahlenden tragen. Zudem verschärft sich der Fachkräftemangel zunehmend und wird durch unkoordinierte Vorhalteleistungen der Spitäler und den betrieblichen Wettbewerb um diese Fachkräfte noch verstärkt. Die Wirkung unseres im internationalen Vergleich eigentlich sehr guten Fachkräftesaldo verpufft in unserer verzettelten und ineffizienten Spitalstruktur.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kantone, die das stationäre Angebot steuern, betonen ihre Zuständigkeit für die Versorgung gemäss Art. 117a BV. Art. 39 KVG verlangt von den Kantonen, eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu erstellen und eine Spitalliste zu führen. Bei Planungsmethodik und inhaltlicher Gestaltung der kantonalen Spitallisten gibt es eine breite Vielfalt. Regionale oder überregionale Planungen sind aufgrund der föderalistisch geprägten Struktur viel zu selten, obwohl das KVG solche vorsieht.</p><p>&nbsp;</p><p>Aber für eine effiziente und qualitativ hochstehende gesundheitliche Akutversorgung braucht es das Erreichen von hohen Fallzahlen. Nur so wird eine optimale personelle und infrastrukturelle Ressourcenauslastung sichergestellt. Eine überregionale Versorgung scheint dafür eine Voraussetzung zu sein. Die Spitalplanung sollte daher überregional erfolgen und nicht an Kantonsgrenzen gebunden zu sein. Gefragt ist ein Idealmodell, an welchem sich die künftige Planung des stationären Angebots orientieren könnte und müsste. Dieses Modell soll sich an Kriterien wie Bedarfsdeckung, Erreichbarkeit, Effizienz, regionales Angebot sowie geographischen und verkehrstechnischen Faktoren orientieren.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist einverstanden mit der Feststellung, dass bei der Koordination der Spitalplanung unter den Kantonen noch Optimierungspotential besteht. Er wies in diversen Stellungnahmen zu Vorstössen (unter anderem in seiner Stellungnahme zur Motion 23.4284 «Intelligente Spitalplanung») darauf hin, dass das Potenzial für die Gestaltung einer wirtschaftlicheren und qualitativ besseren Spitallandschaft durch eine erhöhte Koordination der kantonalen Planungen noch nicht ausgeschöpft ist. Zu beachten ist dabei jedoch die verfassungsmässige Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen, wonach die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind. Damit verbleibt die Verantwortung für ihre Planung bei den Kantonen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit Änderung vom 23. Juni 2021 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) hat der Bundesrat jedoch die Kriterien für die Planung der Spitäler durch die Kantone mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 weiter vereinheitlicht (Art. 58</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">a</span><span style="font-family:Arial"> bis 58</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">f</span><span style="font-family:Arial"> KVV). Die überarbeiteten Planungskriterien verpflichten die Kantone unter anderem das Potenzial der Konzentration von Leistungen nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu beachten. Es handelt sich dabei um eine gewichtige Herausforderung für die Kantone, weshalb eine Umsetzungsfrist von vier Jahren in der Akutsomatik bzw. sechs Jahren in der Psychiatrie und Rehabilitation vorgesehen ist. Die Umsetzung der neuen Planungskriterien soll aber eng verfolgt und rasch evaluiert werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist weiter mit dem Postulat 19.3423 «Langfristig bezahlbare Krankenversicherung. Wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen basieren auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien» beauftragt, die Potentiale periodisch entwickelter Modelle und längerfristiger Szenarien zu prüfen. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden. Ausserdem hat er die Annahme des Postulats 24.3029 «Interkantonale Spitalplanung für eine bessere und effizientere Versorgung» empfohlen, das ihn beauftragt einen Bericht mit Vorschlägen für eine neue Ausgestaltung der Spitalplanung zu erarbeiten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die ersten Resultate der Evaluation zu den neuen Planungskriterien durch die Kantone und die genannten Postulatsberichte sind abzuwarten, bevor weitere konzeptionelle Arbeiten in Betracht gezogen werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, ein Konzept für ein effizientes Spitalangebot zu erstellen, welches regionalen oder überregionalen Anforderungen an die akutmedizinische und stationäre Versorgung erfüllt. Das Modell muss die stationäre Versorgung der Schweiz in dem Sinne berücksichtigen, dass sämtliche Regionen und Bevölkerungsteile eine gleichmässige Versorgung erhalten und personelle sowie infrastrukturelle Ressourcen optimal genutzt und notwendige Vorhalteleistungen bedarfsgerecht geplant werden.</p>
    • Ideale Spitallandschaft Schweiz

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