Arzneimittelpreise. Schwankungen des Wechselkurses nutzen, um die Kosten zu senken?

ShortId
24.3675
Id
20243675
Updated
25.09.2024 13:20
Language
de
Title
Arzneimittelpreise. Schwankungen des Wechselkurses nutzen, um die Kosten zu senken?
AdditionalIndexing
2841;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><strong>1. 3. und 4.</strong> Nach der Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) werden Arzneimittel in der Regel alle drei Jahre überprüft. Mit dieser dreijährlichen Überprüfung der SL-Arzneimittel konnten zwischen 2012 und 2023 Einsparungen von über 1,5 Milliarden Franken erzielt werden, wovon sich ein grosser Teil auf den Vergleich mit den im Ausland geltenden Preisen zurückführen lässt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Versicherten haben also bereits von der Frankenstärke profitiert.</p><p>Infolge eines Bundesgerichtsurteils ist seit 2017 der Auslandpreisvergleich (APV) nicht mehr das einzige Kriterium für die Preisbildung bei der dreijährlichen Überprüfung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Preise bei der Aufnahme und den Überprüfungen auch anhand eines therapeutischen Quervergleichs (Vergleich mit anderen in der SL aufgeführten, zur Behandlung derselben Krankheit eingesetzten Arzneimitteln) bestimmen. Die nach diesen beiden Methoden ermittelten Werte zählen bei der Festlegung des Fabrikabgabepreises je zur Hälfte. Dies führt dazu, dass bestimmte Medikamente in der Schweiz teurer sind als in den europäischen Referenzländern.</p><p>Die Wechselkursschwankungen wirken sich auf den wirtschaftlichen Fabrikabgabepreis der SL-Medikamente aus, allerdings mit einer gewissen Verzögerung, was hauptsächlich auf den Dreijahresrhythmus der Überprüfungen zurückzuführen ist. Die Umrechnung der Auslandspreise in Schweizer Franken erfolgt jeweils nach den zweimal jährlich (am 1.&nbsp;Januar und am 1.&nbsp;Juli) durch das BAG festgelegten Wechselkursen. Zur Bestimmung dieser Wechselkurse stützt sich das BAG auf die Monatsmittelkurse der Schweizerischen Nationalbank während der letzten zwölf Monate. Bei der Aufnahme wird entweder der am 1. Januar oder der am 1. Juli festgelegte Wechselkurs berücksichtigt. Für die dreijährliche Überprüfung ist der am 1.&nbsp;Januar festgelegte Wechselkurs massgebend. Insgesamt profitieren die Versicherten von den Wechselkursgewinnen zwar zeitverzögert, aber wenn die Kurse wieder steigen, profitieren sie auch länger von einem tieferen Kurs.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das derzeitige System die Wechselkurse ausreichend berücksichtigt und die Frankenstärke nutzt.</p><p><strong>2.</strong> Artikel 37<i>e</i> Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) betrifft nur die Rückerstattung der Mehreinnahmen, die aufgrund des Unterschieds zwischen dem bei der definitiven Aufnahme des Arzneimittels in die SL festgelegten Preis und dem bei der ersten dreijährlichen Überprüfung ermittelten Preis erzielt werden. Es besteht kein Zusammenhang mit der Preisfestsetzung bei der Aufnahme und der Überprüfung.</p>
  • <p>In den letzten zwanzig Jahren hat der Schweizer Franken stark an Wert gewonnen. Auch wenn sich dies negativ auf die Exportwirtschaft auswirkte, wurde die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung für importierte Produkte gestärkt und damit der Inlandkonsum angekurbelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Preise für Arzneimittel, von denen ein Grossteil eingeführt wird, sind aber trotz der Aufwertung des Frankens in den letzten Jahren nicht gesunken. Ende Mai 2024 haben Interpharma und Santésuisse anerkannt, dass die Arzneimittelpreise in der Schweiz im internationalen Vergleich immer noch zu hoch sind und die Frankenstärke diese Preisunterschiede sogar noch vergrössert, was unlogisch ist.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie erklärt der Bundesrat diese den wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten widersprechende Situation?</li><li>Gemäss Artikel 37e Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung sind die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Aufnahme des Präparates massgebend für die Berechnung des zulässigen Gewinns. Ist diese Bestimmung die Ursache des Problems?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweizer Bevölkerung auch bei den Arzneimittelpreisen von der Frankenstärke profitieren sollte?</li><li>Welche Massnahmen kann der Bundesrat vorschlagen, um die Arzneimittelpreise in der Schweiz mithilfe des starken Frankens zu senken?</li></ol>
  • Arzneimittelpreise. Schwankungen des Wechselkurses nutzen, um die Kosten zu senken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><strong>1. 3. und 4.</strong> Nach der Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) werden Arzneimittel in der Regel alle drei Jahre überprüft. Mit dieser dreijährlichen Überprüfung der SL-Arzneimittel konnten zwischen 2012 und 2023 Einsparungen von über 1,5 Milliarden Franken erzielt werden, wovon sich ein grosser Teil auf den Vergleich mit den im Ausland geltenden Preisen zurückführen lässt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Versicherten haben also bereits von der Frankenstärke profitiert.</p><p>Infolge eines Bundesgerichtsurteils ist seit 2017 der Auslandpreisvergleich (APV) nicht mehr das einzige Kriterium für die Preisbildung bei der dreijährlichen Überprüfung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Preise bei der Aufnahme und den Überprüfungen auch anhand eines therapeutischen Quervergleichs (Vergleich mit anderen in der SL aufgeführten, zur Behandlung derselben Krankheit eingesetzten Arzneimitteln) bestimmen. Die nach diesen beiden Methoden ermittelten Werte zählen bei der Festlegung des Fabrikabgabepreises je zur Hälfte. Dies führt dazu, dass bestimmte Medikamente in der Schweiz teurer sind als in den europäischen Referenzländern.</p><p>Die Wechselkursschwankungen wirken sich auf den wirtschaftlichen Fabrikabgabepreis der SL-Medikamente aus, allerdings mit einer gewissen Verzögerung, was hauptsächlich auf den Dreijahresrhythmus der Überprüfungen zurückzuführen ist. Die Umrechnung der Auslandspreise in Schweizer Franken erfolgt jeweils nach den zweimal jährlich (am 1.&nbsp;Januar und am 1.&nbsp;Juli) durch das BAG festgelegten Wechselkursen. Zur Bestimmung dieser Wechselkurse stützt sich das BAG auf die Monatsmittelkurse der Schweizerischen Nationalbank während der letzten zwölf Monate. Bei der Aufnahme wird entweder der am 1. Januar oder der am 1. Juli festgelegte Wechselkurs berücksichtigt. Für die dreijährliche Überprüfung ist der am 1.&nbsp;Januar festgelegte Wechselkurs massgebend. Insgesamt profitieren die Versicherten von den Wechselkursgewinnen zwar zeitverzögert, aber wenn die Kurse wieder steigen, profitieren sie auch länger von einem tieferen Kurs.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das derzeitige System die Wechselkurse ausreichend berücksichtigt und die Frankenstärke nutzt.</p><p><strong>2.</strong> Artikel 37<i>e</i> Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) betrifft nur die Rückerstattung der Mehreinnahmen, die aufgrund des Unterschieds zwischen dem bei der definitiven Aufnahme des Arzneimittels in die SL festgelegten Preis und dem bei der ersten dreijährlichen Überprüfung ermittelten Preis erzielt werden. Es besteht kein Zusammenhang mit der Preisfestsetzung bei der Aufnahme und der Überprüfung.</p>
    • <p>In den letzten zwanzig Jahren hat der Schweizer Franken stark an Wert gewonnen. Auch wenn sich dies negativ auf die Exportwirtschaft auswirkte, wurde die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung für importierte Produkte gestärkt und damit der Inlandkonsum angekurbelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Preise für Arzneimittel, von denen ein Grossteil eingeführt wird, sind aber trotz der Aufwertung des Frankens in den letzten Jahren nicht gesunken. Ende Mai 2024 haben Interpharma und Santésuisse anerkannt, dass die Arzneimittelpreise in der Schweiz im internationalen Vergleich immer noch zu hoch sind und die Frankenstärke diese Preisunterschiede sogar noch vergrössert, was unlogisch ist.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie erklärt der Bundesrat diese den wirtschaftlichen Gesetzmässigkeiten widersprechende Situation?</li><li>Gemäss Artikel 37e Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung sind die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Aufnahme des Präparates massgebend für die Berechnung des zulässigen Gewinns. Ist diese Bestimmung die Ursache des Problems?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweizer Bevölkerung auch bei den Arzneimittelpreisen von der Frankenstärke profitieren sollte?</li><li>Welche Massnahmen kann der Bundesrat vorschlagen, um die Arzneimittelpreise in der Schweiz mithilfe des starken Frankens zu senken?</li></ol>
    • Arzneimittelpreise. Schwankungen des Wechselkurses nutzen, um die Kosten zu senken?

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