Kostendämpfung dank Förderung von Generika

ShortId
24.3685
Id
20243685
Updated
27.09.2024 13:53
Language
de
Title
Kostendämpfung dank Förderung von Generika
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. </span><span style="font-family:Arial">Das heutige System mit dem differenzierten Selbstbehalt sieht Ausnahmeregelungen vor, die eine Verschreibung von teureren Arzneimitteln erlauben, ohne dass sich die versicherte Person mit höherem Selbstbehalt an den Kosten beteiligen muss: Wenn nachweisbare medizinische Gründe für eine Verordnung des teureren Präparates bestehen, solche Gründe sind zum Beispiel eine dokumentierte Unverträglichkeit auf das entsprechende Generikum oder ein Arzneimittel mit einer engen therapeutischen Breite. Oder wenn aufgrund eingeschränkter Lieferbarkeit aller Generika eines Originalpräparates eine Substitution nicht möglich ist. Dieselben Ausnahmeregelungen können bei einem anderen System zur Anwendung gelangen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2./3. </span><span style="font-family:Arial">Ein System, bei welchem keine Mehrkosten vom Generikum zum Originalpräparat übernommen werden, entspricht einem Referenzpreissystem. Der Bundesrat beabsichtigte bereits im Rahmen des Kostendämpfungspakets 1</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> ein solches System einzuführen, um die Generikapreise zu senken und die Abgabe von günstigen Generika zu fördern, was zu Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geführt hätte. Im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung (www.bag.admin.ch &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherungen &gt; Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen) wurden die Auswirkungen der Einführung eines Referenzpreissystems geprüft. Das maximale Einsparpotenzial wurde auf bis zu 480 Millionen Franken geschätzt. Dem Bundesrat liegen keine aktuellen Zahlen vor, um das Einsparpotenzial durch die Einführung eines Referenzpreissystems zum heutigen Zeitpunkt abzuschätzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat im Jahr 2021 die Einführung eines Referenzpreissystems abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, auf Verordnungsstufe Anpassungen zur Förderung von Generika einzuführen und damit Einsparungen zu ermöglichen. Mit den Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2024 ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen und hat Massnahmen zur Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars beschlossen: Der differenzierte Selbstbehalt gilt neu auch für Arzneimittel mit biologischen Wirkstoffen und wurde von 20 % auf 40 % erhöht, so dass sich die Versicherten beim Bezug teurer Arzneimittel stärker an den Kosten beteiligen müssen. Die Preisabstände zwischen Originalpräparaten und Generika resp. Referenzpräparaten und Biosimilars wurden erhöht und per 1. Juli 2024 wurde der einheitliche Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel eingeführt. Das Einsparpotenzial dieser Massnamen wird auf bis zu 300 Millionen Franken geschätzt. Falls die im Jahr 2024 eingeführten Massnahmen zu wenig effektiv sind, kann sich der Bundesrat vorstellen, die Einführung eines Referenzpreissystems erneut vorzuschlagen. </span></p></div>
  • <p><span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass die Abgabe von Generika in der Schweiz gefördert werden sollte. Dieses Ziel – und die damit verbundenen Einsparungen zu Gunsten der Prämienzahler - wird nur erreicht, wenn die Anreize zur Verschreibung und Abgabe von Generika verstärkt werden.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</span></p><p>&nbsp;</p><ol><li>Unter der Annahme, dass Patienten – trotz vorhandenem Generikum – auf ein Originalpräparat bestehen und diesen Mehrpreis grundsätzlich vollständig selbst bezahlen müssten, welche Ausnahmeregelungen zur Teil- oder Vollkostenübernahme sind zu berücksichtigen, wie z.B. die medizinische Indikation des Originalpräparates oder die nicht zeitgemässe Verfügbarkeit des Generikums?</li><li>Was spricht aus Sicht des Bundesrates für oder gegen eine Anpassung des heutigen Systems auf ein System, bei welchem grundsätzlich keine Mehrkosten vom Generikum zum Originalpräparat übernommen werden, sofern keine definierten Ausnahmen der Kostenübernahme vorliegen?</li><li>Was wäre das geschätzte Einsparungspotential eines solchen Systemwechsels und Berücksichtigung der verschiedenen Varianten?&nbsp;</li></ol>
  • Kostendämpfung dank Förderung von Generika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. </span><span style="font-family:Arial">Das heutige System mit dem differenzierten Selbstbehalt sieht Ausnahmeregelungen vor, die eine Verschreibung von teureren Arzneimitteln erlauben, ohne dass sich die versicherte Person mit höherem Selbstbehalt an den Kosten beteiligen muss: Wenn nachweisbare medizinische Gründe für eine Verordnung des teureren Präparates bestehen, solche Gründe sind zum Beispiel eine dokumentierte Unverträglichkeit auf das entsprechende Generikum oder ein Arzneimittel mit einer engen therapeutischen Breite. Oder wenn aufgrund eingeschränkter Lieferbarkeit aller Generika eines Originalpräparates eine Substitution nicht möglich ist. Dieselben Ausnahmeregelungen können bei einem anderen System zur Anwendung gelangen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2./3. </span><span style="font-family:Arial">Ein System, bei welchem keine Mehrkosten vom Generikum zum Originalpräparat übernommen werden, entspricht einem Referenzpreissystem. Der Bundesrat beabsichtigte bereits im Rahmen des Kostendämpfungspakets 1</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> ein solches System einzuführen, um die Generikapreise zu senken und die Abgabe von günstigen Generika zu fördern, was zu Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geführt hätte. Im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung (www.bag.admin.ch &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherungen &gt; Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen) wurden die Auswirkungen der Einführung eines Referenzpreissystems geprüft. Das maximale Einsparpotenzial wurde auf bis zu 480 Millionen Franken geschätzt. Dem Bundesrat liegen keine aktuellen Zahlen vor, um das Einsparpotenzial durch die Einführung eines Referenzpreissystems zum heutigen Zeitpunkt abzuschätzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat im Jahr 2021 die Einführung eines Referenzpreissystems abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, auf Verordnungsstufe Anpassungen zur Förderung von Generika einzuführen und damit Einsparungen zu ermöglichen. Mit den Verordnungsanpassungen per 1. Januar 2024 ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen und hat Massnahmen zur Förderung der Abgabe von Generika und Biosimilars beschlossen: Der differenzierte Selbstbehalt gilt neu auch für Arzneimittel mit biologischen Wirkstoffen und wurde von 20 % auf 40 % erhöht, so dass sich die Versicherten beim Bezug teurer Arzneimittel stärker an den Kosten beteiligen müssen. Die Preisabstände zwischen Originalpräparaten und Generika resp. Referenzpräparaten und Biosimilars wurden erhöht und per 1. Juli 2024 wurde der einheitliche Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel eingeführt. Das Einsparpotenzial dieser Massnamen wird auf bis zu 300 Millionen Franken geschätzt. Falls die im Jahr 2024 eingeführten Massnahmen zu wenig effektiv sind, kann sich der Bundesrat vorstellen, die Einführung eines Referenzpreissystems erneut vorzuschlagen. </span></p></div>
    • <p><span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass die Abgabe von Generika in der Schweiz gefördert werden sollte. Dieses Ziel – und die damit verbundenen Einsparungen zu Gunsten der Prämienzahler - wird nur erreicht, wenn die Anreize zur Verschreibung und Abgabe von Generika verstärkt werden.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:white;color:#1E1E1E;">Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</span></p><p>&nbsp;</p><ol><li>Unter der Annahme, dass Patienten – trotz vorhandenem Generikum – auf ein Originalpräparat bestehen und diesen Mehrpreis grundsätzlich vollständig selbst bezahlen müssten, welche Ausnahmeregelungen zur Teil- oder Vollkostenübernahme sind zu berücksichtigen, wie z.B. die medizinische Indikation des Originalpräparates oder die nicht zeitgemässe Verfügbarkeit des Generikums?</li><li>Was spricht aus Sicht des Bundesrates für oder gegen eine Anpassung des heutigen Systems auf ein System, bei welchem grundsätzlich keine Mehrkosten vom Generikum zum Originalpräparat übernommen werden, sofern keine definierten Ausnahmen der Kostenübernahme vorliegen?</li><li>Was wäre das geschätzte Einsparungspotential eines solchen Systemwechsels und Berücksichtigung der verschiedenen Varianten?&nbsp;</li></ol>
    • Kostendämpfung dank Förderung von Generika

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