Ist das Festhalten an einem Gasversorgungsgesetz mit Fokus Erdgas statt Wasserstoff noch zeitgemäss?

ShortId
24.3689
Id
20243689
Updated
27.09.2024 14:56
Language
de
Title
Ist das Festhalten an einem Gasversorgungsgesetz mit Fokus Erdgas statt Wasserstoff noch zeitgemäss?
AdditionalIndexing
10;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 1 und 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die EU hat mit den im Vorstoss erwähnten neuen Normen die umfassende Regulierung der Gasnetze weitergeführt und um Regelungen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase sowie Wasserstoff ergänzt. Für den Gasbereich gibt es in der Schweiz bisher keine spezialgesetzliche Regelung. Mit dem neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) will der Bundesrat einen einheitlichen, gesamtschweizerischen Rahmen für den Gasmarkt in der Schweiz schaffen. Es fokussiert dabei nicht auf fossiles Erdgas, sondern auf eine Gasnetzregulierung im Allgemeinen, die auch Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien enthält. Dies einerseits zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Gas durch Quoten. Andererseits wird die Kostenanrechnung bei der Stilllegung von Gasnetzen geregelt und an die Entwicklung der Planung der Wärmeversorgung beispielsweise mit Wärmenetzen verknüpft. Der Anschluss ans europäische Wasserstoffnetz wird im Rahmen der Wasserstoffstrategie geprüft, die der Bundesrat Ende 2024 vorlegen wird.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Frage, ob eine Regulierung des Gasmarkts auch im Rohrleitungsgesetz (RLG; SR 746.1) möglich wäre, eingehend geprüft. Die Ergebnisse wurden in der Vernehmlassungsvorlage vom 30. Oktober 2019 (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz) ausgewiesen. Das RLG bezweckt die Sicherstellung des Betriebs von Rohrleitungen, um schädliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu verhindern. Eine für das Marktgeschehen relevante Regelung findet sich in Form einer Transportpflicht einzig in dessen Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">13. Zudem wäre eine umfassende Marktordnung im RLG ein Fremdkörper. Dies gilt auch deshalb, weil sich der Anwendungsbereich des RLG nicht auf Gasleitungen beschränkt und es grundsätzlich keine Unterscheidungen nach dem konkreten Brenn- oder Treibstoff kennt. Eine über die aktuelle Transportpflicht hinausgehende Netzzugangsregelung würde den Rahmen des RLG sprengen. Folglich lassen sich eine «Teilmarktöffnung und klare Regeln für Haushalte und Grosskunden» innerhalb des RLG nicht bewerkstelligen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweiz künftig auf Wasserstoffimporte angewiesen sein wird. Für den Bau der Infrastruktur und somit auch für Anträge zur Beteiligung an EU-Projekten (Projects of mutual interest, PMI) sind die Netzbetreiber zuständig, während der Bund für die Rahmenbedingungen verantwortlich zeichnet. Zum Beispiel kann der Bund die Branche mit entsprechenden Abkommen unterstützen. Dazu haben erste Gespräche mit den Nachbarstaaten stattgefunden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bund ist in regelmässigem Austausch mit den Nachbarländern in Bezug auf die Kooperation bei der Entwicklung der Infrastrukturen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Bund grundsätzlich keine Industriepolitik betreibt. In die Entwicklung des European Hydrogen Backbones, einem flächendeckenden europäischen Wasserstoffnetz, ist die Branche involviert. Die Realisierung des Anschlusses der Transitgasleitung ist bis 2040 vorgesehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 6:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Derzeit verhandelt die Schweiz mit der EU über den Abschluss eines Stromabkommens. Am 8. März 2024 hat der Bundesrat das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Gas oder Wasserstoff sind nicht Gegenstand der Verhandlungen. Durch eine Investition der Eigentümer der bestehenden Leitungen ist ein Anschluss der Schweiz an das Wasserstoffnetz der EU auch ohne einen integrierten Gas- oder Wasserstoffmarkt möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 7:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schweiz ist bereits seit langem auf Energieimporte angewiesen und wird dies auch in Zukunft bleiben. Der Bund sorgt für die Rahmenbedingungen, die Energieimporte ermöglichen sollen, während die Energiebranche für die Energiebeschaffung und die dazu nötige Infrastruktur zuständig ist. Diese Rollenverteilung wird sich auch bei einer Umstellung auf eine fossilfreie Energieversorgung nicht ändern. I</span><a name="_Hlk171428252"><span style="font-family:Arial">m Rahmen der Wasserstoffstrategie prüft der Bundesrat Massnahmen, welche die Entwicklung des Wasserstoffmarktes in der Schweiz unterstützen. Der Bundesrat plant, die Wasserstoffstrategie Ende 2024 zu verabschieden.</span></a></p></div>
  • <p>Die EU hat eine Richtlinie sowie eine Verordnung für den Gas- und Wasserstoffmarkt verabschiedet. Sie regeln die Zuständigkeiten der Akteure, die Entflechtung, die Tarifgrundsätze und den Zugang für Dritte wie etwa der Schweiz. Sie sind auch Grundlage für ein Europäisches Netzwerk der H2-Netzbetreiber, das für die Netzplanung und die Verwaltung zuständig ist. Die neue Regulierung fokussiert im Einklang mit der EU-Kommission voll auf H2 und geht davon aus, dass Erdgas 2040 eine kleine und 2050 keine Rolle mehr spielt. Erdgas ist mit Ausnahme von geringfügigen Anpassungen kein Thema mehr. Die Schweiz steht mit ihrer verspäteten H2-Strategie und ihrem Fokus auf die Erdgas-Regulierung im angekündigten Gasversorgungsgesetz (GasVG) im Abseits. Dabei wäre die Schweiz auf rasche, klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Netzinfrastruktur und die Versorgung mit grünen Molekülen angewiesen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hält der Bundesrat am GasVG, an einer Spezialgesetzgebung für Erdgas und damit der Energievergangenheit fest, obwohl es möglich ist, auf eine auf H2 und grüne Moleküle ausgerichtete Versorgung zu setzen und Rechtsfragen pragmatisch zu lösen?</li><li>Wurde ausreichend geprüft, ob sich die notwendige Teilmarktöffnung und klare Regeln für Haushalte &amp; Grosskunden bspw. mit dem Rohrleitungsgesetz regeln liesse?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Schweiz von einem parallelen zeitlichen und inhaltlichen Gesetzgebungs-Ansatz profitieren könnte, um als Abnehmerin, Produzentin und als Transitland künftig einen Anschluss an das transeuropäische H2-Netz zu haben?</li><li>Will der Bundesrat auf die Einladung der EU an Drittstaaten eingehen, um Gespräche über den Anschluss an ihr H2-Netz zu führen, um nicht länger abseits zu stehen und nicht&nbsp;vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?</li><li><span style="color:#202020;">Glaubt der Bundesrat, dass die Nachbarn die Schweiz bei weiteren Verzögerungen zu guten Bedingungen an ihre Netze anbinden?</span></li><li>Gibt es Bestrebungen für die Aushandlung eines bilateralen Rahmens für einen integrierten H2-Markt, der das Schweizer Potenzial für die H2-Produktion und das grosse Interesse von EU-Staaten an H2-Importen berücksichtigt?</li><li>Wie ist sichergestellt, dass unsere Wirtschaft Zugang zu grünen Molekülen erhält und wettbewerbsfähig bleibt, zumal die EU ihre H2-Wirtschaft etwa mit Garantien für die Infrastruktur oder Differenzverträgen ankurbelt?</li></ol>
  • Ist das Festhalten an einem Gasversorgungsgesetz mit Fokus Erdgas statt Wasserstoff noch zeitgemäss?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 1 und 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die EU hat mit den im Vorstoss erwähnten neuen Normen die umfassende Regulierung der Gasnetze weitergeführt und um Regelungen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase sowie Wasserstoff ergänzt. Für den Gasbereich gibt es in der Schweiz bisher keine spezialgesetzliche Regelung. Mit dem neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) will der Bundesrat einen einheitlichen, gesamtschweizerischen Rahmen für den Gasmarkt in der Schweiz schaffen. Es fokussiert dabei nicht auf fossiles Erdgas, sondern auf eine Gasnetzregulierung im Allgemeinen, die auch Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien enthält. Dies einerseits zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Gas durch Quoten. Andererseits wird die Kostenanrechnung bei der Stilllegung von Gasnetzen geregelt und an die Entwicklung der Planung der Wärmeversorgung beispielsweise mit Wärmenetzen verknüpft. Der Anschluss ans europäische Wasserstoffnetz wird im Rahmen der Wasserstoffstrategie geprüft, die der Bundesrat Ende 2024 vorlegen wird.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Frage, ob eine Regulierung des Gasmarkts auch im Rohrleitungsgesetz (RLG; SR 746.1) möglich wäre, eingehend geprüft. Die Ergebnisse wurden in der Vernehmlassungsvorlage vom 30. Oktober 2019 (www.admin.ch &gt; Medienmitteilungen &gt; Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz) ausgewiesen. Das RLG bezweckt die Sicherstellung des Betriebs von Rohrleitungen, um schädliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu verhindern. Eine für das Marktgeschehen relevante Regelung findet sich in Form einer Transportpflicht einzig in dessen Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">13. Zudem wäre eine umfassende Marktordnung im RLG ein Fremdkörper. Dies gilt auch deshalb, weil sich der Anwendungsbereich des RLG nicht auf Gasleitungen beschränkt und es grundsätzlich keine Unterscheidungen nach dem konkreten Brenn- oder Treibstoff kennt. Eine über die aktuelle Transportpflicht hinausgehende Netzzugangsregelung würde den Rahmen des RLG sprengen. Folglich lassen sich eine «Teilmarktöffnung und klare Regeln für Haushalte und Grosskunden» innerhalb des RLG nicht bewerkstelligen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweiz künftig auf Wasserstoffimporte angewiesen sein wird. Für den Bau der Infrastruktur und somit auch für Anträge zur Beteiligung an EU-Projekten (Projects of mutual interest, PMI) sind die Netzbetreiber zuständig, während der Bund für die Rahmenbedingungen verantwortlich zeichnet. Zum Beispiel kann der Bund die Branche mit entsprechenden Abkommen unterstützen. Dazu haben erste Gespräche mit den Nachbarstaaten stattgefunden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bund ist in regelmässigem Austausch mit den Nachbarländern in Bezug auf die Kooperation bei der Entwicklung der Infrastrukturen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Bund grundsätzlich keine Industriepolitik betreibt. In die Entwicklung des European Hydrogen Backbones, einem flächendeckenden europäischen Wasserstoffnetz, ist die Branche involviert. Die Realisierung des Anschlusses der Transitgasleitung ist bis 2040 vorgesehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 6:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Derzeit verhandelt die Schweiz mit der EU über den Abschluss eines Stromabkommens. Am 8. März 2024 hat der Bundesrat das Mandat für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Gas oder Wasserstoff sind nicht Gegenstand der Verhandlungen. Durch eine Investition der Eigentümer der bestehenden Leitungen ist ein Anschluss der Schweiz an das Wasserstoffnetz der EU auch ohne einen integrierten Gas- oder Wasserstoffmarkt möglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">Zu Frage 7:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schweiz ist bereits seit langem auf Energieimporte angewiesen und wird dies auch in Zukunft bleiben. Der Bund sorgt für die Rahmenbedingungen, die Energieimporte ermöglichen sollen, während die Energiebranche für die Energiebeschaffung und die dazu nötige Infrastruktur zuständig ist. Diese Rollenverteilung wird sich auch bei einer Umstellung auf eine fossilfreie Energieversorgung nicht ändern. I</span><a name="_Hlk171428252"><span style="font-family:Arial">m Rahmen der Wasserstoffstrategie prüft der Bundesrat Massnahmen, welche die Entwicklung des Wasserstoffmarktes in der Schweiz unterstützen. Der Bundesrat plant, die Wasserstoffstrategie Ende 2024 zu verabschieden.</span></a></p></div>
    • <p>Die EU hat eine Richtlinie sowie eine Verordnung für den Gas- und Wasserstoffmarkt verabschiedet. Sie regeln die Zuständigkeiten der Akteure, die Entflechtung, die Tarifgrundsätze und den Zugang für Dritte wie etwa der Schweiz. Sie sind auch Grundlage für ein Europäisches Netzwerk der H2-Netzbetreiber, das für die Netzplanung und die Verwaltung zuständig ist. Die neue Regulierung fokussiert im Einklang mit der EU-Kommission voll auf H2 und geht davon aus, dass Erdgas 2040 eine kleine und 2050 keine Rolle mehr spielt. Erdgas ist mit Ausnahme von geringfügigen Anpassungen kein Thema mehr. Die Schweiz steht mit ihrer verspäteten H2-Strategie und ihrem Fokus auf die Erdgas-Regulierung im angekündigten Gasversorgungsgesetz (GasVG) im Abseits. Dabei wäre die Schweiz auf rasche, klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Netzinfrastruktur und die Versorgung mit grünen Molekülen angewiesen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Hält der Bundesrat am GasVG, an einer Spezialgesetzgebung für Erdgas und damit der Energievergangenheit fest, obwohl es möglich ist, auf eine auf H2 und grüne Moleküle ausgerichtete Versorgung zu setzen und Rechtsfragen pragmatisch zu lösen?</li><li>Wurde ausreichend geprüft, ob sich die notwendige Teilmarktöffnung und klare Regeln für Haushalte &amp; Grosskunden bspw. mit dem Rohrleitungsgesetz regeln liesse?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Schweiz von einem parallelen zeitlichen und inhaltlichen Gesetzgebungs-Ansatz profitieren könnte, um als Abnehmerin, Produzentin und als Transitland künftig einen Anschluss an das transeuropäische H2-Netz zu haben?</li><li>Will der Bundesrat auf die Einladung der EU an Drittstaaten eingehen, um Gespräche über den Anschluss an ihr H2-Netz zu führen, um nicht länger abseits zu stehen und nicht&nbsp;vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?</li><li><span style="color:#202020;">Glaubt der Bundesrat, dass die Nachbarn die Schweiz bei weiteren Verzögerungen zu guten Bedingungen an ihre Netze anbinden?</span></li><li>Gibt es Bestrebungen für die Aushandlung eines bilateralen Rahmens für einen integrierten H2-Markt, der das Schweizer Potenzial für die H2-Produktion und das grosse Interesse von EU-Staaten an H2-Importen berücksichtigt?</li><li>Wie ist sichergestellt, dass unsere Wirtschaft Zugang zu grünen Molekülen erhält und wettbewerbsfähig bleibt, zumal die EU ihre H2-Wirtschaft etwa mit Garantien für die Infrastruktur oder Differenzverträgen ankurbelt?</li></ol>
    • Ist das Festhalten an einem Gasversorgungsgesetz mit Fokus Erdgas statt Wasserstoff noch zeitgemäss?

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