Was unternimmt der Bundesrat, um den Verkauf von und die Werbung für zuckerhaltige Babynahrung durch Schweizer Unternehmen im Ausland einzudämmen?

ShortId
24.3691
Id
20243691
Updated
27.09.2024 14:57
Language
de
Title
Was unternimmt der Bundesrat, um den Verkauf von und die Werbung für zuckerhaltige Babynahrung durch Schweizer Unternehmen im Ausland einzudämmen?
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Lebensmittelgesetzgebung, die vorsieht, dass Säuglingsnahrung keinen zugesetzten Zucker enthalten darf, gilt für Lebensmittel, die auf dem Schweizer Markt in den Verkehr gebracht werden, nicht aber für jene, die im Ausland verkauft werden. Es liegt in der Verantwortung der Gesetzgeber der betroffenen Länder, die in ihrem Gebiet geltenden Vorschriften festzulegen. Eine international tätige Firma wie Nestlé entscheidet frei über ihre Handelsbeziehungen und hat dabei die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Absatzländer einzuhalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und 3. Die vom Codex Alimentarius festgelegten internationalen Standards gelten für den internationalen Handel mit Lebensmitteln. Die in der Schweiz und der EU geltende Gesetzgebung enthält strengere Anforderungen als jene des Codex Alimentarius, insbesondere betreffend Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten des Codex Alimentarius und berücksichtigt dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Wie in anderen Ländern entwickelt sich das Marketing auch in der Schweiz in die digitale Richtung. Dem Bundesrat liegen jedoch keine spezifischen Daten in Bezug auf die digitale Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten vor. Dennoch erachtet er es als wichtig, beim Marketing die nationale Gesetzgebung einzuhalten, vor allem wenn die öffentliche Gesundheit und insbesondere jene von Kindern betroffen ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die schweizerische Gesetzgebung verbietet Werbung für Säuglingsanfangsnahrung (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">41 Abs.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">3, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">817.02). Das Verbot umfasst auch digitales Marketing, und die Bestimmung erfüllt in dieser Hinsicht bereits einige der Ziele der von der WHO vorgeschlagenen neuen Richtlinien.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Des Weiteren setzt sich die Schweiz für das Stillen ein, wie etwa die Schweizerischen </span><a href="https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EDAB691A4B7A29D332B.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">Ernährungsempfehlungen für die Schwangerschaft und Stillzeit </span></a><span style="font-family:Arial">sowie </span><a href="https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EEB9991312E8648A5B1.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern belegen </span></a><span style="font-family:Arial">(</span><a href="http://www.blv.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">www.blv.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; Empfehlungen und Informationen &gt; Lebensphasen und Ernährungsformen &gt; Schwangere und Stillende bzw. &gt; Säuglinge und Kleinkinder). </span></p></div>
  • <p>Medienberichten zufolge enthalten die Produkte der zwei Marken für Babynahrung von Nestlé, die in Ländern mit niedrigem Einkommen am meisten verkauft werden, hohe Mengen an zugesetztem Zucker. In der Schweiz werden die gleichen Produkte ohne Zuckerzusatz verkauft.</p><p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Zuckerzusatz in Babynahrung zu verbieten, da eine frühe Gewöhnung an gesüsste Nahrungsmittel eine lebenslange, schädliche Vorliebe für Zucker fördern kann und das Risiko für Übergewicht und Adipositas erhöht.</p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:white;color:rgb(51,51,51);">Die WHO hat die Hersteller von Babynahrung dazu angehalten, Initiative zu ergreifen und die gesundheitspolitischen Ziele zu unterstützen, indem sie dem Zuckerzusatz in ihrer Babynahrung ein Ende setzen. Aber Nestlé scheint diese Appelle nicht hören zu wollen.</span></p><p><span style="background-color:white;color:rgb(51,51,51);">Zudem ist die Werbung von Nestlé aggressiv: Das Unternehmen bewirbt seine Produkte als gesund und reich an Nährstoffen, die für die Entwicklung von Kindern wichtig sind, obwohl die Produkte einen hohen Zuckergehalt aufweisen und der internationale Kodex der WHO jegliche Werbung für solche Produkte verbietet.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p>Als Land, das den Hauptsitz von Nestlé beherbergt, trägt die Schweiz in dieser Angelegenheit eine Verantwortung. Nestlé ist bei Babynahrung weltweit die Nummer eins: Jährlich konsumieren Millionen von Kleinkindern auf der ganzen Welt Nestlé-Produkte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Beunruhigt es den Bundesrat, dass ein Schweizer Unternehmen in Ländern mit niedrigem Einkommen Babynahrung mit einem hohen Gehalt an zugesetztem Zucker vertreibt, während die gleichen Produkte in der Schweiz ohne Zuckerzusatz verkauft werden?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht der WHO, dass die Lebensmittelstandards des Codex Alimentarius für Babynahrung, die oft als Grundlage für nationale Gesetze dienen, unzureichend seien und aktualisiert werden sollten, um den Zuckerzusatz in Babynahrung gänzlich zu verbieten?&nbsp;</p><p>3. Ist die Schweiz bereit, eine solche Anpassung des Codex Alimentarius zu unterstützen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Bedenken der WHO hinsichtlich der exzessiven Online-Werbung für Muttermilchersatzprodukte und andere Babynahrung?&nbsp;</p><p>5. Befürwortet der Bundesrat die von der WHO vorgeschlagenen neuen Richtlinien zur Einschränkung dieser Praktiken? Ist er bereit, deren Annahme und Umsetzung an der Weltgesundheitsversammlung zu unterstützen?</p>
  • Was unternimmt der Bundesrat, um den Verkauf von und die Werbung für zuckerhaltige Babynahrung durch Schweizer Unternehmen im Ausland einzudämmen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Lebensmittelgesetzgebung, die vorsieht, dass Säuglingsnahrung keinen zugesetzten Zucker enthalten darf, gilt für Lebensmittel, die auf dem Schweizer Markt in den Verkehr gebracht werden, nicht aber für jene, die im Ausland verkauft werden. Es liegt in der Verantwortung der Gesetzgeber der betroffenen Länder, die in ihrem Gebiet geltenden Vorschriften festzulegen. Eine international tätige Firma wie Nestlé entscheidet frei über ihre Handelsbeziehungen und hat dabei die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Absatzländer einzuhalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und 3. Die vom Codex Alimentarius festgelegten internationalen Standards gelten für den internationalen Handel mit Lebensmitteln. Die in der Schweiz und der EU geltende Gesetzgebung enthält strengere Anforderungen als jene des Codex Alimentarius, insbesondere betreffend Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten des Codex Alimentarius und berücksichtigt dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Wie in anderen Ländern entwickelt sich das Marketing auch in der Schweiz in die digitale Richtung. Dem Bundesrat liegen jedoch keine spezifischen Daten in Bezug auf die digitale Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten vor. Dennoch erachtet er es als wichtig, beim Marketing die nationale Gesetzgebung einzuhalten, vor allem wenn die öffentliche Gesundheit und insbesondere jene von Kindern betroffen ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die schweizerische Gesetzgebung verbietet Werbung für Säuglingsanfangsnahrung (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">41 Abs.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">3, Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">817.02). Das Verbot umfasst auch digitales Marketing, und die Bestimmung erfüllt in dieser Hinsicht bereits einige der Ziele der von der WHO vorgeschlagenen neuen Richtlinien.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Des Weiteren setzt sich die Schweiz für das Stillen ein, wie etwa die Schweizerischen </span><a href="https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EDAB691A4B7A29D332B.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">Ernährungsempfehlungen für die Schwangerschaft und Stillzeit </span></a><span style="font-family:Arial">sowie </span><a href="https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/14/1402EC7524F81EEB9991312E8648A5B1.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern belegen </span></a><span style="font-family:Arial">(</span><a href="http://www.blv.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; color:#000000">www.blv.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; Lebensmittel und Ernährung &gt; Ernährung &gt; Empfehlungen und Informationen &gt; Lebensphasen und Ernährungsformen &gt; Schwangere und Stillende bzw. &gt; Säuglinge und Kleinkinder). </span></p></div>
    • <p>Medienberichten zufolge enthalten die Produkte der zwei Marken für Babynahrung von Nestlé, die in Ländern mit niedrigem Einkommen am meisten verkauft werden, hohe Mengen an zugesetztem Zucker. In der Schweiz werden die gleichen Produkte ohne Zuckerzusatz verkauft.</p><p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Zuckerzusatz in Babynahrung zu verbieten, da eine frühe Gewöhnung an gesüsste Nahrungsmittel eine lebenslange, schädliche Vorliebe für Zucker fördern kann und das Risiko für Übergewicht und Adipositas erhöht.</p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:white;color:rgb(51,51,51);">Die WHO hat die Hersteller von Babynahrung dazu angehalten, Initiative zu ergreifen und die gesundheitspolitischen Ziele zu unterstützen, indem sie dem Zuckerzusatz in ihrer Babynahrung ein Ende setzen. Aber Nestlé scheint diese Appelle nicht hören zu wollen.</span></p><p><span style="background-color:white;color:rgb(51,51,51);">Zudem ist die Werbung von Nestlé aggressiv: Das Unternehmen bewirbt seine Produkte als gesund und reich an Nährstoffen, die für die Entwicklung von Kindern wichtig sind, obwohl die Produkte einen hohen Zuckergehalt aufweisen und der internationale Kodex der WHO jegliche Werbung für solche Produkte verbietet.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p>Als Land, das den Hauptsitz von Nestlé beherbergt, trägt die Schweiz in dieser Angelegenheit eine Verantwortung. Nestlé ist bei Babynahrung weltweit die Nummer eins: Jährlich konsumieren Millionen von Kleinkindern auf der ganzen Welt Nestlé-Produkte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Beunruhigt es den Bundesrat, dass ein Schweizer Unternehmen in Ländern mit niedrigem Einkommen Babynahrung mit einem hohen Gehalt an zugesetztem Zucker vertreibt, während die gleichen Produkte in der Schweiz ohne Zuckerzusatz verkauft werden?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht der WHO, dass die Lebensmittelstandards des Codex Alimentarius für Babynahrung, die oft als Grundlage für nationale Gesetze dienen, unzureichend seien und aktualisiert werden sollten, um den Zuckerzusatz in Babynahrung gänzlich zu verbieten?&nbsp;</p><p>3. Ist die Schweiz bereit, eine solche Anpassung des Codex Alimentarius zu unterstützen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Bedenken der WHO hinsichtlich der exzessiven Online-Werbung für Muttermilchersatzprodukte und andere Babynahrung?&nbsp;</p><p>5. Befürwortet der Bundesrat die von der WHO vorgeschlagenen neuen Richtlinien zur Einschränkung dieser Praktiken? Ist er bereit, deren Annahme und Umsetzung an der Weltgesundheitsversammlung zu unterstützen?</p>
    • Was unternimmt der Bundesrat, um den Verkauf von und die Werbung für zuckerhaltige Babynahrung durch Schweizer Unternehmen im Ausland einzudämmen?

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