"Schwarze Liste". Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext

ShortId
24.3693
Id
20243693
Updated
27.09.2024 13:54
Language
de
Title
"Schwarze Liste". Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext
AdditionalIndexing
44;32;1216;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen vor Übergriffen bestmöglich geschützt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1.-3. Für das Schulwesen sind gemäss Artikel 62 BV (SR 101) die Kantone zuständig. Gestützt auf Art. 12</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (SR 413.21; Diplomanerkennungsvereinbarung; </span><a href="http://www.edk.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.edk.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; Dokumentation &gt; Rechtstexte und Beschlüsse &gt; Rechtssammlung &gt; 4 Diplomanerkennungen &gt; 4.1 Grundlagen), der alle 26 Kantone beigetreten sind, führt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) eine Liste über Lehrpersonen, denen aufgrund eines kantonalen Entscheides die Unterrichtsberechtigung oder die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde. Gründe für einen Entzug können strafrechtliche Tatbestände, aber auch bspw. Suchtverhalten oder bestimmte Krankheiten sein. Auf der Liste sind Lehrpersonen sowie auch Personen mit einem Lehrdiplom in Schulischer Heilpädagogik, heilpädagogischer Früherziehung, Logopädie und Psychomotorik erfasst. Gemäss Auskunft der EDK sind die Voraussetzungen für den Eintrag in die Liste, dass die Personen im schulischen Umfeld arbeiten und von einem Kanton nach einem rechtskräftigen kantonalen Entscheid der EDK gemeldet werden. Andere Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern und Jugendlichen fallen nicht in die Regelungskompetenz der EDK und können daher nicht in der Liste geführt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Der Bund hat keine Kompetenz, die Liste der EDK zu ergänzen. Allerdings wurde mit den Änderungen vom 13. Dezember 2013 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) eine Regelung eingeführt, um die Gesellschaft besser vor Wiederholungstätern von Sexualdelikten gegen Minderjährige zu schützen (</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">AS</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">&#xa0;</span><span style="font-family:Helvetica">2014</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">&#xa0;</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">2055</span><span style="font-family:Arial">). Dadurch wurde das bis dahin bereits bestehende Berufsverbot für Personen, die mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Menschen arbeiten, zu einem umfassenden Tätigkeitsverbot ausgeweitet, das auch ausserberufliche Tätigkeiten umfasst. Im Zuge dessen wurde auch ein spezieller Strafregisterauszug, der Sonderprivatauszug, geschaffen. Mit diesem sollen Minderjährige und besonders schützenswerte Personen besser geschützt werden, indem – anders als im Privatauszug – die Urteile, die ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten, während der gesamten Dauer des Verbotes in diesem verbleiben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die Beteiligung der Schweiz am Vorwarnmechanismus der Europäischen Union (EU), mit dem die Länder über das</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">Internal Market Information System</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">(IMI) tatsächlich in Echtzeit über Berufsausübungsverbote in reglementierten Berufen im Bereich der Kindererziehung informiert werden können, ist Gegenstand der aktuellen Verhandlungen mit der EU. Der Bundesrat konnte bereits im Rahmen der Interpellation Weichelt 24.3283 dazu Stellung nehmen. Aktuell verpflichtet das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.1) in Artikel 22 jede Vertragspartei zur Meldung strafrechtlicher Verurteilungen von Staatsangehörigen einer anderen Vertragspartei. Treffen solche Meldungen ein, werden auch die darin ausgesprochenen strafrechtlichen ausländischen Tätigkeitsverbote analog zu Artikel 67 StGB und Artikel 50 Militärstrafgesetz (MStG; SR 321.0) oder Kontakt- und Rayonverbote analog zu Artikel 67</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> StGB und 50</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> MStG im Schweizerischen Strafregister registriert und folglich auf dem Sonderprivatauszug ersichtlich sein (vgl. Art. 19 Bundesgesetz über das Strafregister- Informationssystem VOSTRA, StReG; SR 330).</span></p></div>
  • <p><span style="color:black;">Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte «schwarze Liste», auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Kriminal- und Sexualdelikten, Sucht- oder andere Krankheiten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt.&nbsp;Die Meldung soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">In der Volksschule und vor allem in Sonderschulen und Institutionen für Kinder mit Behinderungen arbeiten jedoch diverse weitere Berufsgruppen, die ebenfalls intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung kommt hinzu, dass sie zum Teil besonders gefährdet sind, weil sie aufgrund ihrer Behinderungen nicht in der Lage sind, über allfällige sexuelle Übergriffe Auskunft zu geben.</span></p><p><span style="color:black;">In der Praxis kann es vorkommen, dass Angestellte, die nicht unter die Berufsausübungsbewilligung der EDK fallen, wegen Strafhandlungen im schulischen Kontext entlassen werden und damit weitere oder spätere Arbeitgebende nichts davon wissen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Aufgrund des Fachkräftemangels sind wir zudem auf Fachkräfte und Mitarbeitende aus dem benachbarten Ausland angewiesen. Die EU führt eine «Black-List» über Berufsverbote. Das Interesse der Kantone ist da, auch Zugang zu diesen Listen und Informationen zu haben.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Fragen:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welche an Schulen und Sonderschulen tätigen Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern und Jugendlichen sind aktuell auf der «schwarzen Liste» erfasst und welche nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Wie beurteilt der Bundesrat die Aussage, dass es aktuell Lücken beim Erfassen von Personen mit pädosexuellen und kriminellen Taten im Schul- und Sonderschulsystem gibt?</span></li><li><span style="color:black;">Würde der Bundesrat eine Ausweitung der «schwarzen Liste» auf die noch fehlenden Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern unterstützen?</span></li><li><span style="color:black;">Könnte die «schwarze Liste» um weitere Berufsgruppen im schulischen Kontext erweitert werden? Falls ja, um welche durch die EDK und um welche allenfalls durch den Bund?</span></li><li><span style="color:black;">Im EU-Raum gibt es seit mehreren Jahren eine «Black-List». Die EU-Staaten erfahren automatisch über Berufsverbote oder Auflagen. Bis wann und wie konkret könnte die Schweiz an das Meldesystem der EU angeschlossen sein?</span></li></ol>
  • "Schwarze Liste". Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Minderjährige und andere schutzbedürftige Menschen vor Übergriffen bestmöglich geschützt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1.-3. Für das Schulwesen sind gemäss Artikel 62 BV (SR 101) die Kantone zuständig. Gestützt auf Art. 12</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (SR 413.21; Diplomanerkennungsvereinbarung; </span><a href="http://www.edk.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">www.edk.ch</span></a><span style="font-family:Arial"> &gt; Dokumentation &gt; Rechtstexte und Beschlüsse &gt; Rechtssammlung &gt; 4 Diplomanerkennungen &gt; 4.1 Grundlagen), der alle 26 Kantone beigetreten sind, führt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) eine Liste über Lehrpersonen, denen aufgrund eines kantonalen Entscheides die Unterrichtsberechtigung oder die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde. Gründe für einen Entzug können strafrechtliche Tatbestände, aber auch bspw. Suchtverhalten oder bestimmte Krankheiten sein. Auf der Liste sind Lehrpersonen sowie auch Personen mit einem Lehrdiplom in Schulischer Heilpädagogik, heilpädagogischer Früherziehung, Logopädie und Psychomotorik erfasst. Gemäss Auskunft der EDK sind die Voraussetzungen für den Eintrag in die Liste, dass die Personen im schulischen Umfeld arbeiten und von einem Kanton nach einem rechtskräftigen kantonalen Entscheid der EDK gemeldet werden. Andere Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern und Jugendlichen fallen nicht in die Regelungskompetenz der EDK und können daher nicht in der Liste geführt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Der Bund hat keine Kompetenz, die Liste der EDK zu ergänzen. Allerdings wurde mit den Änderungen vom 13. Dezember 2013 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) eine Regelung eingeführt, um die Gesellschaft besser vor Wiederholungstätern von Sexualdelikten gegen Minderjährige zu schützen (</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">AS</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">&#xa0;</span><span style="font-family:Helvetica">2014</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">&#xa0;</span><span style="font-family:Helvetica; font-weight:bold">2055</span><span style="font-family:Arial">). Dadurch wurde das bis dahin bereits bestehende Berufsverbot für Personen, die mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Menschen arbeiten, zu einem umfassenden Tätigkeitsverbot ausgeweitet, das auch ausserberufliche Tätigkeiten umfasst. Im Zuge dessen wurde auch ein spezieller Strafregisterauszug, der Sonderprivatauszug, geschaffen. Mit diesem sollen Minderjährige und besonders schützenswerte Personen besser geschützt werden, indem – anders als im Privatauszug – die Urteile, die ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten, während der gesamten Dauer des Verbotes in diesem verbleiben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die Beteiligung der Schweiz am Vorwarnmechanismus der Europäischen Union (EU), mit dem die Länder über das</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">Internal Market Information System</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">(IMI) tatsächlich in Echtzeit über Berufsausübungsverbote in reglementierten Berufen im Bereich der Kindererziehung informiert werden können, ist Gegenstand der aktuellen Verhandlungen mit der EU. Der Bundesrat konnte bereits im Rahmen der Interpellation Weichelt 24.3283 dazu Stellung nehmen. Aktuell verpflichtet das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.1) in Artikel 22 jede Vertragspartei zur Meldung strafrechtlicher Verurteilungen von Staatsangehörigen einer anderen Vertragspartei. Treffen solche Meldungen ein, werden auch die darin ausgesprochenen strafrechtlichen ausländischen Tätigkeitsverbote analog zu Artikel 67 StGB und Artikel 50 Militärstrafgesetz (MStG; SR 321.0) oder Kontakt- und Rayonverbote analog zu Artikel 67</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> StGB und 50</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">b</span><span style="font-family:Arial"> MStG im Schweizerischen Strafregister registriert und folglich auf dem Sonderprivatauszug ersichtlich sein (vgl. Art. 19 Bundesgesetz über das Strafregister- Informationssystem VOSTRA, StReG; SR 330).</span></p></div>
    • <p><span style="color:black;">Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte «schwarze Liste», auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Kriminal- und Sexualdelikten, Sucht- oder andere Krankheiten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt.&nbsp;Die Meldung soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">In der Volksschule und vor allem in Sonderschulen und Institutionen für Kinder mit Behinderungen arbeiten jedoch diverse weitere Berufsgruppen, die ebenfalls intensiven Kontakt zu jungen Menschen haben. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung kommt hinzu, dass sie zum Teil besonders gefährdet sind, weil sie aufgrund ihrer Behinderungen nicht in der Lage sind, über allfällige sexuelle Übergriffe Auskunft zu geben.</span></p><p><span style="color:black;">In der Praxis kann es vorkommen, dass Angestellte, die nicht unter die Berufsausübungsbewilligung der EDK fallen, wegen Strafhandlungen im schulischen Kontext entlassen werden und damit weitere oder spätere Arbeitgebende nichts davon wissen.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Aufgrund des Fachkräftemangels sind wir zudem auf Fachkräfte und Mitarbeitende aus dem benachbarten Ausland angewiesen. Die EU führt eine «Black-List» über Berufsverbote. Das Interesse der Kantone ist da, auch Zugang zu diesen Listen und Informationen zu haben.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Fragen:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welche an Schulen und Sonderschulen tätigen Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern und Jugendlichen sind aktuell auf der «schwarzen Liste» erfasst und welche nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Wie beurteilt der Bundesrat die Aussage, dass es aktuell Lücken beim Erfassen von Personen mit pädosexuellen und kriminellen Taten im Schul- und Sonderschulsystem gibt?</span></li><li><span style="color:black;">Würde der Bundesrat eine Ausweitung der «schwarzen Liste» auf die noch fehlenden Berufsgruppen mit Direktkontakt zu Kindern unterstützen?</span></li><li><span style="color:black;">Könnte die «schwarze Liste» um weitere Berufsgruppen im schulischen Kontext erweitert werden? Falls ja, um welche durch die EDK und um welche allenfalls durch den Bund?</span></li><li><span style="color:black;">Im EU-Raum gibt es seit mehreren Jahren eine «Black-List». Die EU-Staaten erfahren automatisch über Berufsverbote oder Auflagen. Bis wann und wie konkret könnte die Schweiz an das Meldesystem der EU angeschlossen sein?</span></li></ol>
    • "Schwarze Liste". Besserer Schutz gegen Übergriffe im schulischen Kontext

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