Klimaerwärmung in der Schweiz. Extremszenario wird Realität

ShortId
24.3694
Id
20243694
Updated
27.09.2024 14:58
Language
de
Title
Klimaerwärmung in der Schweiz. Extremszenario wird Realität
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1) Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz verfolgt die bisherige Entwicklung des Klimas in der Schweiz und erstellt Szenarien für die zukünftige Klimaentwicklung. 2022 und 2023 waren in der Schweiz die wärmsten Jahre seit Messbeginn. Der bis heute verzeichnete Temperaturanstieg im Vergleich zur vorindustriellen Zeitperiode liegt bei +2.8 °C für die Schweiz und +1.3 °C im globalen Durchschnitt. Die beobachtete Erwärmung der letzten zwei Jahrzehnte befindet sich am oberen Rand der von Klimamodellen berechneten Szenarien. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">2) Das Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012 ) hat zum Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Klimapolitik der Schweiz ist auf dieses Ziel ausgerichtet. </span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff">Mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG; BBl</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt"> 2022 2403</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff">) wurde das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 verankert. </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt in erster Linie über das CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">-Gesetz (SR 641.71). Das Parlament hat am 15. März 2024 das revidierte CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">-Gesetz (BBl 2024 686) mit den Massnahmen bis 2030 verabschiedet. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden. Die Ausführungsbestimmungen sind derzeit in Vernehmlassung. Der Bundesrat wird dem Parlament zudem zu gegebener Zeit Vorschläge für die Massnahmen nach 2030 unterbreiten. Auch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301) trägt zu den Klimazielen der Schweiz bei. Es schafft die Grundlage, um rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne oder Wind zu produzieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bereich Anpassung hat der Bundesrat 2012 seine Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» verabschiedet, um vorausschauend und koordiniert auf die Klimaveränderungen zu reagieren. Zur Umsetzung der Strategie gibt es einen Aktionsplan mit zahlreichen Massnahmen. Das KlG sowie das revidierte CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetz enthalten Bestimmungen im Bereich Anpassung. So beauftragt das KlG Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass Massnahmen zum Schutz vor den und zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels ergriffen werden. Mit dem revidierten CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetz wird die Grundlage geschaffen, einen Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Emissionsrechten für die Unterstützung von Anpassungsmassnahmen zu verwenden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3)</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe. Der Bund unterstützt die Kantone fachlich und finanziell bei der Erstellung von Gefahren- und Risikogrundlagen und bei Massnahmen, um die Risiken durch Hochwasser zu reduzieren. Mit dem Klimawandel werden solche Ereignisse häufiger und intensiver. Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) geregelt. Das Gesetz wurde revidiert, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. So soll unter anderem, trotz des Klimawandels, das Risiko auf einem tragbaren Niveau gehalten werden. Das Parlament hat die Vorlage am 15. März 2024 verabschiedet (BBl 2024 687).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei bestehenden Bauten liegt der Schutz in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer. Der Bund hat zuhanden der Gemeinden einen Leitfaden entwickelt, damit diese risikobasiert Einsatzplanungen erstellen können. Dieser verbindet bauliche mit organisatorischen Massnahmen und trägt dadurch wesentlich zur Risikoreduktion bei. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Für den Schutz der Bevölkerung vor der zunehmenden Hitzebelastung sind die Kantone zuständig. Der Bund unterstützt sie mit verschiedenen Hilfestellungen: MeteoSchweiz warnt vor Hitzewellen. Die kantonalen Behörden werden bei erheblicher und grosser Gefahr direkt informiert, damit sie Schutzmassnahmen einleiten können. Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte 2021 die «Hitze-Massnahmen-Toolbox», die den Kantonen und Gemeinden als Vorlage für die Planung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung dienen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-style:italic; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4)</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Die Verordnung über den Wasserbau (SR 721.100.1) fordert in Artikel 21 Absatz 3, dass die Kantone die Gefahrengebiete bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihrer übrigen raumwirksamen Tätigkeit berücksichtigen. Die Erarbeitung von Grundlagen und die Massnahmenplanung müssen dem aktuellen Kenntnisstand Rechnung tragen, und es müssen bekannte Gefahren bei allen relevanten Tätigkeiten berücksichtigt werden – dies gilt auch für die Auswirkungen des Klimawandels. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt die Handlungsempfehlung «Umgang mit dem Klimawandel im Bereich gravitative Naturgefahren in der Schweiz» des Bundesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2023.</span></p></div>
  • <p>Die Schweiz verzeichnet gemäss neusten Daten des Bundesamts für Meteorologie einen Temperaturanstieg von 2,8 Grad seit vorindustrieller Zeit. Dies ist schneller als die bisher angenommen rund 2 Grad. Was 2018 noch als Extremszenario galt, ist neu ein mittleres, durchaus realistisches Szenario.&nbsp;Dies führt zu häufigerem Auftreten von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen und trockenen Sommern. So erlebte die Nordschweiz im August Temperaturen nahe 40 Grad und einen der trockensten Juni-Monate überhaupt. Gemäss MeteoSchweiz wird erwartet, dass sich die globale Temperatur in den nächsten 25 Jahren um weitere 2,5 bis 3 Grad erhöht. Für die Schweiz bedeutet dies aufgrund des stärkeren Anstiegs über Land eine Erwärmung um 4 bis 5 Grad. Was 2018 noch als Extremszenario galt, ist nun ein realistisches mittleres Szenario. Es ist mit noch extremeren Hitzewellen und Extremwetterszenarien zu rechnen als mit dem mittleren Szenario angenommen wurde.</p><p>1. Ist der Bundesrat im Bilde über die neusten Entwicklungen des Temperaturanstieges in der Schweiz?&nbsp;<br>2. Wie reagiert der Bundesrat auf diese alarmierenden Berichte?<br>3. Wie schützt der Bundesrat die Schweizer Bevölkerung vor den zu erwarteten Extremwetterszenarien?<br>4. Passt der Bundesrat Vorgaben im Bereich der Hochwasserschutzes anhand der neusten Daten an?</p>
  • Klimaerwärmung in der Schweiz. Extremszenario wird Realität
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1) Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz verfolgt die bisherige Entwicklung des Klimas in der Schweiz und erstellt Szenarien für die zukünftige Klimaentwicklung. 2022 und 2023 waren in der Schweiz die wärmsten Jahre seit Messbeginn. Der bis heute verzeichnete Temperaturanstieg im Vergleich zur vorindustriellen Zeitperiode liegt bei +2.8 °C für die Schweiz und +1.3 °C im globalen Durchschnitt. Die beobachtete Erwärmung der letzten zwei Jahrzehnte befindet sich am oberen Rand der von Klimamodellen berechneten Szenarien. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">2) Das Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012 ) hat zum Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Klimapolitik der Schweiz ist auf dieses Ziel ausgerichtet. </span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff">Mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG; BBl</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt"> 2022 2403</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff">) wurde das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 verankert. </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt in erster Linie über das CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">-Gesetz (SR 641.71). Das Parlament hat am 15. März 2024 das revidierte CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">-Gesetz (BBl 2024 686) mit den Massnahmen bis 2030 verabschiedet. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden. Die Ausführungsbestimmungen sind derzeit in Vernehmlassung. Der Bundesrat wird dem Parlament zudem zu gegebener Zeit Vorschläge für die Massnahmen nach 2030 unterbreiten. Auch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301) trägt zu den Klimazielen der Schweiz bei. Es schafft die Grundlage, um rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne oder Wind zu produzieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bereich Anpassung hat der Bundesrat 2012 seine Strategie «Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz» verabschiedet, um vorausschauend und koordiniert auf die Klimaveränderungen zu reagieren. Zur Umsetzung der Strategie gibt es einen Aktionsplan mit zahlreichen Massnahmen. Das KlG sowie das revidierte CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetz enthalten Bestimmungen im Bereich Anpassung. So beauftragt das KlG Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass Massnahmen zum Schutz vor den und zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels ergriffen werden. Mit dem revidierten CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Gesetz wird die Grundlage geschaffen, einen Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Emissionsrechten für die Unterstützung von Anpassungsmassnahmen zu verwenden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3)</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe. Der Bund unterstützt die Kantone fachlich und finanziell bei der Erstellung von Gefahren- und Risikogrundlagen und bei Massnahmen, um die Risiken durch Hochwasser zu reduzieren. Mit dem Klimawandel werden solche Ereignisse häufiger und intensiver. Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) geregelt. Das Gesetz wurde revidiert, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. So soll unter anderem, trotz des Klimawandels, das Risiko auf einem tragbaren Niveau gehalten werden. Das Parlament hat die Vorlage am 15. März 2024 verabschiedet (BBl 2024 687).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei bestehenden Bauten liegt der Schutz in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer. Der Bund hat zuhanden der Gemeinden einen Leitfaden entwickelt, damit diese risikobasiert Einsatzplanungen erstellen können. Dieser verbindet bauliche mit organisatorischen Massnahmen und trägt dadurch wesentlich zur Risikoreduktion bei. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Für den Schutz der Bevölkerung vor der zunehmenden Hitzebelastung sind die Kantone zuständig. Der Bund unterstützt sie mit verschiedenen Hilfestellungen: MeteoSchweiz warnt vor Hitzewellen. Die kantonalen Behörden werden bei erheblicher und grosser Gefahr direkt informiert, damit sie Schutzmassnahmen einleiten können. Das Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte 2021 die «Hitze-Massnahmen-Toolbox», die den Kantonen und Gemeinden als Vorlage für die Planung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung dienen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-style:italic; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4)</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">Die Verordnung über den Wasserbau (SR 721.100.1) fordert in Artikel 21 Absatz 3, dass die Kantone die Gefahrengebiete bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihrer übrigen raumwirksamen Tätigkeit berücksichtigen. Die Erarbeitung von Grundlagen und die Massnahmenplanung müssen dem aktuellen Kenntnisstand Rechnung tragen, und es müssen bekannte Gefahren bei allen relevanten Tätigkeiten berücksichtigt werden – dies gilt auch für die Auswirkungen des Klimawandels. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt die Handlungsempfehlung «Umgang mit dem Klimawandel im Bereich gravitative Naturgefahren in der Schweiz» des Bundesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2023.</span></p></div>
    • <p>Die Schweiz verzeichnet gemäss neusten Daten des Bundesamts für Meteorologie einen Temperaturanstieg von 2,8 Grad seit vorindustrieller Zeit. Dies ist schneller als die bisher angenommen rund 2 Grad. Was 2018 noch als Extremszenario galt, ist neu ein mittleres, durchaus realistisches Szenario.&nbsp;Dies führt zu häufigerem Auftreten von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen und trockenen Sommern. So erlebte die Nordschweiz im August Temperaturen nahe 40 Grad und einen der trockensten Juni-Monate überhaupt. Gemäss MeteoSchweiz wird erwartet, dass sich die globale Temperatur in den nächsten 25 Jahren um weitere 2,5 bis 3 Grad erhöht. Für die Schweiz bedeutet dies aufgrund des stärkeren Anstiegs über Land eine Erwärmung um 4 bis 5 Grad. Was 2018 noch als Extremszenario galt, ist nun ein realistisches mittleres Szenario. Es ist mit noch extremeren Hitzewellen und Extremwetterszenarien zu rechnen als mit dem mittleren Szenario angenommen wurde.</p><p>1. Ist der Bundesrat im Bilde über die neusten Entwicklungen des Temperaturanstieges in der Schweiz?&nbsp;<br>2. Wie reagiert der Bundesrat auf diese alarmierenden Berichte?<br>3. Wie schützt der Bundesrat die Schweizer Bevölkerung vor den zu erwarteten Extremwetterszenarien?<br>4. Passt der Bundesrat Vorgaben im Bereich der Hochwasserschutzes anhand der neusten Daten an?</p>
    • Klimaerwärmung in der Schweiz. Extremszenario wird Realität

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