Schleichverkehr eindämmen mithilfe einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen

ShortId
24.3697
Id
20243697
Updated
10.09.2024 13:07
Language
de
Title
Schleichverkehr eindämmen mithilfe einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen
AdditionalIndexing
48;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiges Instrument der schweizerischen Verlagerungspolitik. Seit 2001 ist sie für Lastwagen und andere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die auf Schweizer Strassen verkehren, zu entrichten. Der Tarif bemisst sich nach dem Gewicht, dem Ausstoss umweltschädigender Substanzen und den gefahrenen Kilometern. Die LSVA basiert auf dem Verursacherprinzip und soll die externen Kosten (Luftverschmutzung, Lärmbelastung etc.) des Schwerverkehrs decken. Der Bund verwendet seinen Anteil an den LSVA-Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung von Unterhalt und weiterem Ausbau der Bahn.</p><p>Aktuell ist der Tarif der LSVA auf Autobahnen und Kantonsstrassen gleich hoch. Dies führt dazu, dass kürzere Alternativrouten, die auf Kantonsstrassen durch Ortschaften führen, für den Schwerverkehr preislich attraktiv sind. Aufgrund der zum Teil hohen Auslastung der Autobahnen werden solche Routen immer öfter gefahren. Ein Beispiel aus dem Aargau ist die Alternativroute zur A3 und A1 über die Kantonsstrasse 107 im Staffeleggtal zwischen Frick und Aarau, die täglich von unzähligen Lastwagen genutzt wird. Auch im unteren Aaretal besteht das Problem: Täglich fahren hunderte Lastwagen von Grenzübergang Waldshut-Tiengen auf der Kantonsstrasse Richtung A1, statt die Hochleistungsstrasse A3 zu benutzen. Die Lastwagen machen dort 10 Prozent des Verkehrs durch die Dörfer aus.</p><p>Die Folgen dieses Schleichverkehrs: eine starke Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bevölkerung durch Lärm- und Luftverschmutzungen sowie gefährliche Situationen mit dem Fuss- und Veloverkehr in den betroffenen Dörfern. Mit einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen könnten solche Alternativrouten unattraktiver gemacht und die betroffene Bevölkerung entlastet werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat verzichtet im Rahmen der Vorlage zur Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bewusst darauf, eine Differenzierung des LSVA-Satzes nach der Strassenhierarchie vorzuschlagen. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage wurden verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprüft, unter anderem auch die räumliche Differenzierung des LSVA-Abgabesatzes. Eine tarifliche Differenzierung, die nur am schweren Güterverkehr auf der Strasse ansetzt und nur diesen lenken will, setzt Fehlanreize. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Umsetzung einer solchen Differenzierung würde aus Sicht des Bundesrats zudem zu schwer abschätzbaren Folgen führen. Insbesondere würden durch eine solche Differenzierung diejenigen Regionen benachteiligt, die heute nicht durch Nationalstrassen erschlossen sind. Dies würde insbesondere die Rand- und Bergregionen betreffen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk171590210"><span style="font-family:Arial">Eine Differenzierung der LSVA-Abgabensätze nach Strassenhierarchie ist zudem im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) nicht vorgesehen. Deren Berücksichtigung hätte umfassende Anpassungen der heute geltenden Bestimmungen des Landverkehrsabkommens zur Folge – mit unabsehbaren Auswirkungen auf das Gesamtsystem der LSVA. </span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Potenzial und Wirkung eines differenzierten LSVA-Abgabensatzes auf den verschiedenen Strassentypen vorzulegen. Der Bericht soll auch aufzeigen, welche rechtlichen Grundlagen geändert werden müssten, um auf Kantonsstrassen einen höheren LSVA-Ansatz einzuführen als auf Autobahnen.</p>
  • Schleichverkehr eindämmen mithilfe einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiges Instrument der schweizerischen Verlagerungspolitik. Seit 2001 ist sie für Lastwagen und andere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die auf Schweizer Strassen verkehren, zu entrichten. Der Tarif bemisst sich nach dem Gewicht, dem Ausstoss umweltschädigender Substanzen und den gefahrenen Kilometern. Die LSVA basiert auf dem Verursacherprinzip und soll die externen Kosten (Luftverschmutzung, Lärmbelastung etc.) des Schwerverkehrs decken. Der Bund verwendet seinen Anteil an den LSVA-Einnahmen grösstenteils für die Finanzierung von Unterhalt und weiterem Ausbau der Bahn.</p><p>Aktuell ist der Tarif der LSVA auf Autobahnen und Kantonsstrassen gleich hoch. Dies führt dazu, dass kürzere Alternativrouten, die auf Kantonsstrassen durch Ortschaften führen, für den Schwerverkehr preislich attraktiv sind. Aufgrund der zum Teil hohen Auslastung der Autobahnen werden solche Routen immer öfter gefahren. Ein Beispiel aus dem Aargau ist die Alternativroute zur A3 und A1 über die Kantonsstrasse 107 im Staffeleggtal zwischen Frick und Aarau, die täglich von unzähligen Lastwagen genutzt wird. Auch im unteren Aaretal besteht das Problem: Täglich fahren hunderte Lastwagen von Grenzübergang Waldshut-Tiengen auf der Kantonsstrasse Richtung A1, statt die Hochleistungsstrasse A3 zu benutzen. Die Lastwagen machen dort 10 Prozent des Verkehrs durch die Dörfer aus.</p><p>Die Folgen dieses Schleichverkehrs: eine starke Beeinträchtigung der Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bevölkerung durch Lärm- und Luftverschmutzungen sowie gefährliche Situationen mit dem Fuss- und Veloverkehr in den betroffenen Dörfern. Mit einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen könnten solche Alternativrouten unattraktiver gemacht und die betroffene Bevölkerung entlastet werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat verzichtet im Rahmen der Vorlage zur Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bewusst darauf, eine Differenzierung des LSVA-Satzes nach der Strassenhierarchie vorzuschlagen. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage wurden verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprüft, unter anderem auch die räumliche Differenzierung des LSVA-Abgabesatzes. Eine tarifliche Differenzierung, die nur am schweren Güterverkehr auf der Strasse ansetzt und nur diesen lenken will, setzt Fehlanreize. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Umsetzung einer solchen Differenzierung würde aus Sicht des Bundesrats zudem zu schwer abschätzbaren Folgen führen. Insbesondere würden durch eine solche Differenzierung diejenigen Regionen benachteiligt, die heute nicht durch Nationalstrassen erschlossen sind. Dies würde insbesondere die Rand- und Bergregionen betreffen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk171590210"><span style="font-family:Arial">Eine Differenzierung der LSVA-Abgabensätze nach Strassenhierarchie ist zudem im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) nicht vorgesehen. Deren Berücksichtigung hätte umfassende Anpassungen der heute geltenden Bestimmungen des Landverkehrsabkommens zur Folge – mit unabsehbaren Auswirkungen auf das Gesamtsystem der LSVA. </span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Potenzial und Wirkung eines differenzierten LSVA-Abgabensatzes auf den verschiedenen Strassentypen vorzulegen. Der Bericht soll auch aufzeigen, welche rechtlichen Grundlagen geändert werden müssten, um auf Kantonsstrassen einen höheren LSVA-Ansatz einzuführen als auf Autobahnen.</p>
    • Schleichverkehr eindämmen mithilfe einer höheren LSVA-Abgabe auf Kantonsstrassen

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