Arbeitsleistung fördern, indem Überstunden steuerfrei und von Sozialabgaben befreit werden

ShortId
24.3700
Id
20243700
Updated
25.09.2024 15:44
Language
de
Title
Arbeitsleistung fördern, indem Überstunden steuerfrei und von Sozialabgaben befreit werden
AdditionalIndexing
44;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz herrscht ein struktureller Arbeitskräftemangel, der durch die zunehmende Teilzeitquote verschärft wird. Darüber hinaus leidet die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung unter der Inflation und der Erhöhung der obligatorischen Abgaben.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund der Steuerprogression bietet das Schweizer Steuersystem weder Anreize für Überstunden noch für Arbeit im Allgemeinen. Denn für harte Arbeit in Form von Überstunden bekommen Arbeitnehmende nur wenig Geld.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Situation und die derzeit fehlenden Anreize bieten die Möglichkeit, das Steuer- und Sozialversicherungssystem der Schweiz zu überdenken, um Bürgerinnen und Bürger, die mehr arbeiten möchten, stärker zu unterstützen. Dies könnte in vereinfachter Weise umgesetzt werden.</p>
  • <p>Die Statistik zum Arbeitsvolumen des Bundesamtes für Statistik zählte 2022 136 Millionen Überstunden. Ihr Anteil von 1,7% am tatsächlichen Arbeitsvolumen von 7 922 Millionen Stunden ist vergleichsweise klein. Von daher dürfte der zu erwartende Impuls, der von einer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderung der Überstunden auf die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels selbst bei einer starken Verhaltensanpassung ausgehen könnte, insgesamt eher gering ausfallen.</p><p>Eine Befreiung der Überstunden von den Sozialabgaben ist auch nicht unbedingt im Interesse der Arbeitnehmenden. Denn dadurch würde grundsätzlich deren Versicherungsschutz herabgesetzt, da sich diese Massnahme regelmässig negativ auf die künftigen Rentenansprüche sowie allfälligen Taggeldleistungen, namentlich bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invalidität, auswirken würde.</p><p>Eine Differenzierung von Normal- und Überstunden bei der Besteuerung und bei der Abrechnung von Sozialversicherungsabgaben würde überdies deren Komplexität und den damit verbundenen administrativen Aufwand weiter erhöhen. Vor allem aber würde die Befreiung der Überstunden von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben einen Anreiz erzeugen, die Normalarbeitszeit zu reduzieren und stattdessen mehr Überstunden zu leisten. Der damit einhergehenden Erosion der Einnahmen für Fiskus und Sozialversicherungen könnte nur begegnet werden, indem die Befreiung der Überstunden Teilzeiterwerbstätigen verwehrt würde, so dass sie an ein Vollzeitpensum gebunden wäre.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Stellungnahmen zur Interpellation 23.3057 Silberschmidt «Arbeit muss sich lohnen. Welche staatlichen Fehlanreize bestehen?» und zur Motion 23.3890 Egger «Massnahme gegen den Fachkräftemangel. Einführung eines Steuerabzugs für freiwillige Überzeit» festgehalten, dass eine solche auf Vollzeiterwerbstätige fokussierte Massnahme suboptimal ist. Zum einen mobilisiert sie das Arbeitskräftepotenzial schlechter als andere Massnahmen. Zum anderen fördert sie die Spezialisierung innerhalb von Paarhaushalten, was der Gleichstellungspolitik des Bundes entgegensteht. Der Bundesrat will Arbeitsanreize gestützt auf Aufträge des Parlaments durch einen Übergang von der gemeinsamen Besteuerung zur Individualbesteuerung stärken. Er hat hierzu am 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet. Die Individualbesteuerung mobilisiert das Arbeitsangebot zielgerichtet, da sie die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen von Ehepaaren senkt und damit insbesondere die elastischer reagierenden verheirateten Teilzeiterwerbstätigen adressiert.</p><p>Zudem ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Postulate 23.3752 Walti «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» und 23.4094 Paganini «Inländisches Arbeitskräftepotenzial ausschöpfen. Die Rolle der Teilzeitarbeit» die bestehenden Anreizsysteme bezüglich Aufnahme oder Intensivierung der Erwerbstätigkeit zu analysieren und mögliche Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität von höheren Arbeitspensen zu prüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Kosten und allfälligen Auswirkungen einer Steuerfreiheit für Überstunden und einer teilweisen oder vollständigen Befreiung der Überstunden von Sozialversicherungsbeiträgen analysiert werden.</p>
  • Arbeitsleistung fördern, indem Überstunden steuerfrei und von Sozialabgaben befreit werden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz herrscht ein struktureller Arbeitskräftemangel, der durch die zunehmende Teilzeitquote verschärft wird. Darüber hinaus leidet die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung unter der Inflation und der Erhöhung der obligatorischen Abgaben.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund der Steuerprogression bietet das Schweizer Steuersystem weder Anreize für Überstunden noch für Arbeit im Allgemeinen. Denn für harte Arbeit in Form von Überstunden bekommen Arbeitnehmende nur wenig Geld.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Situation und die derzeit fehlenden Anreize bieten die Möglichkeit, das Steuer- und Sozialversicherungssystem der Schweiz zu überdenken, um Bürgerinnen und Bürger, die mehr arbeiten möchten, stärker zu unterstützen. Dies könnte in vereinfachter Weise umgesetzt werden.</p>
    • <p>Die Statistik zum Arbeitsvolumen des Bundesamtes für Statistik zählte 2022 136 Millionen Überstunden. Ihr Anteil von 1,7% am tatsächlichen Arbeitsvolumen von 7 922 Millionen Stunden ist vergleichsweise klein. Von daher dürfte der zu erwartende Impuls, der von einer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Förderung der Überstunden auf die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels selbst bei einer starken Verhaltensanpassung ausgehen könnte, insgesamt eher gering ausfallen.</p><p>Eine Befreiung der Überstunden von den Sozialabgaben ist auch nicht unbedingt im Interesse der Arbeitnehmenden. Denn dadurch würde grundsätzlich deren Versicherungsschutz herabgesetzt, da sich diese Massnahme regelmässig negativ auf die künftigen Rentenansprüche sowie allfälligen Taggeldleistungen, namentlich bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invalidität, auswirken würde.</p><p>Eine Differenzierung von Normal- und Überstunden bei der Besteuerung und bei der Abrechnung von Sozialversicherungsabgaben würde überdies deren Komplexität und den damit verbundenen administrativen Aufwand weiter erhöhen. Vor allem aber würde die Befreiung der Überstunden von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben einen Anreiz erzeugen, die Normalarbeitszeit zu reduzieren und stattdessen mehr Überstunden zu leisten. Der damit einhergehenden Erosion der Einnahmen für Fiskus und Sozialversicherungen könnte nur begegnet werden, indem die Befreiung der Überstunden Teilzeiterwerbstätigen verwehrt würde, so dass sie an ein Vollzeitpensum gebunden wäre.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Stellungnahmen zur Interpellation 23.3057 Silberschmidt «Arbeit muss sich lohnen. Welche staatlichen Fehlanreize bestehen?» und zur Motion 23.3890 Egger «Massnahme gegen den Fachkräftemangel. Einführung eines Steuerabzugs für freiwillige Überzeit» festgehalten, dass eine solche auf Vollzeiterwerbstätige fokussierte Massnahme suboptimal ist. Zum einen mobilisiert sie das Arbeitskräftepotenzial schlechter als andere Massnahmen. Zum anderen fördert sie die Spezialisierung innerhalb von Paarhaushalten, was der Gleichstellungspolitik des Bundes entgegensteht. Der Bundesrat will Arbeitsanreize gestützt auf Aufträge des Parlaments durch einen Übergang von der gemeinsamen Besteuerung zur Individualbesteuerung stärken. Er hat hierzu am 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet. Die Individualbesteuerung mobilisiert das Arbeitsangebot zielgerichtet, da sie die Steuerbelastung auf dem Zweiteinkommen von Ehepaaren senkt und damit insbesondere die elastischer reagierenden verheirateten Teilzeiterwerbstätigen adressiert.</p><p>Zudem ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Postulate 23.3752 Walti «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» und 23.4094 Paganini «Inländisches Arbeitskräftepotenzial ausschöpfen. Die Rolle der Teilzeitarbeit» die bestehenden Anreizsysteme bezüglich Aufnahme oder Intensivierung der Erwerbstätigkeit zu analysieren und mögliche Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität von höheren Arbeitspensen zu prüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Kosten und allfälligen Auswirkungen einer Steuerfreiheit für Überstunden und einer teilweisen oder vollständigen Befreiung der Überstunden von Sozialversicherungsbeiträgen analysiert werden.</p>
    • Arbeitsleistung fördern, indem Überstunden steuerfrei und von Sozialabgaben befreit werden

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