Neue Ausgaben müssen gegenfinanziert werden

ShortId
24.3704
Id
20243704
Updated
27.09.2024 09:19
Language
de
Title
Neue Ausgaben müssen gegenfinanziert werden
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesausgaben wachsen stetig. Um dieses Wachstum zu bremsen und die Schuldenbremse einzuhalten, soll die Integration der Gegenfinanzierung in die Vorlagen geprüft werden. Damit sollen einerseits neue Ausgabenwünsche präventiv eingedämmt und Prioritäten für neue Ausgaben gesetzt werden. Andererseits sollen Parlament und Volk über kostenintensive Vorlagen, insbesondere solche mit erheblichen Mindereinnahmen für den Bund, in Kenntnis der Gegenfinanzierung und ihrer Auswirkungen entscheiden können. Dies trägt wesentlich zur Förderung des finanzpolitischen Verständnisses bei. Der Zeitpunkt der Information über die Gegenfinanzierung in der Entstehungsphase eines Rechtsetzungsvorhabens (Gesetzgebungsauftrag, Projektplanung, Normkonzept usw.) ist entscheidend, damit sie ihre maximale Wirkung entfalten kann. Die Regelung der Finanzierung der Kosten für die Erfüllung neuer Aufgaben des Bundes muss zudem effizient ausgestaltet werden, damit sie ihre Wirkung entfalten kann. Der Bericht soll klare Kriterien dafür erarbeiten, wie eine Gegenfinanzierung offengelegt werden müsste. Z.B. sind „Sparbemühungen“ keine konkrete Gegenfinanzierung und eine solche abstrakte Aussage wäre wohl nicht griffig. Zudem ist es wichtig, dass der Bundesrat in seinen Botschaften und Berichten klarer auf die Finanzierung der Kosten von Vorlagen eingeht. Es ist zu prüfen, ob z.B. die Regulierungsfolgenabschätzungen ihre volle Wirkung entfalten, ob der Bundesrat hier Verbesserungsmöglichkeiten sieht und ob z.B. eine Präzisierung von Art. 141 Abs. 2 lit. f ParlG angezeigt ist. Schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob die Gültigkeit von Volksinitiativen davon abhängig gemacht werden soll, dass im Initiativtext oder im Anhang die Finanzierung der Kosten geregelt wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Massnahmen zur Gegenfinanzierung kostenintensiver Vorlagen auszuarbeiten. Dieser Bericht soll Möglichkeiten aufzeigen, wie langfristige und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden können, um die Ausgabenproblematik zu entschärfen und damit den Bundeshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, ob kostenintensive Vorlagen (Gesetze oder Initiativen) zwingend eine klare Gegenfinanzierung ausweisen müssen, wo ein angemessener Schwellenwert liegt und zu welchem Zeitpunkt eine solche Prüfung Sinn ergibt.&nbsp;</p>
  • Neue Ausgaben müssen gegenfinanziert werden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesausgaben wachsen stetig. Um dieses Wachstum zu bremsen und die Schuldenbremse einzuhalten, soll die Integration der Gegenfinanzierung in die Vorlagen geprüft werden. Damit sollen einerseits neue Ausgabenwünsche präventiv eingedämmt und Prioritäten für neue Ausgaben gesetzt werden. Andererseits sollen Parlament und Volk über kostenintensive Vorlagen, insbesondere solche mit erheblichen Mindereinnahmen für den Bund, in Kenntnis der Gegenfinanzierung und ihrer Auswirkungen entscheiden können. Dies trägt wesentlich zur Förderung des finanzpolitischen Verständnisses bei. Der Zeitpunkt der Information über die Gegenfinanzierung in der Entstehungsphase eines Rechtsetzungsvorhabens (Gesetzgebungsauftrag, Projektplanung, Normkonzept usw.) ist entscheidend, damit sie ihre maximale Wirkung entfalten kann. Die Regelung der Finanzierung der Kosten für die Erfüllung neuer Aufgaben des Bundes muss zudem effizient ausgestaltet werden, damit sie ihre Wirkung entfalten kann. Der Bericht soll klare Kriterien dafür erarbeiten, wie eine Gegenfinanzierung offengelegt werden müsste. Z.B. sind „Sparbemühungen“ keine konkrete Gegenfinanzierung und eine solche abstrakte Aussage wäre wohl nicht griffig. Zudem ist es wichtig, dass der Bundesrat in seinen Botschaften und Berichten klarer auf die Finanzierung der Kosten von Vorlagen eingeht. Es ist zu prüfen, ob z.B. die Regulierungsfolgenabschätzungen ihre volle Wirkung entfalten, ob der Bundesrat hier Verbesserungsmöglichkeiten sieht und ob z.B. eine Präzisierung von Art. 141 Abs. 2 lit. f ParlG angezeigt ist. Schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob die Gültigkeit von Volksinitiativen davon abhängig gemacht werden soll, dass im Initiativtext oder im Anhang die Finanzierung der Kosten geregelt wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Massnahmen zur Gegenfinanzierung kostenintensiver Vorlagen auszuarbeiten. Dieser Bericht soll Möglichkeiten aufzeigen, wie langfristige und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden können, um die Ausgabenproblematik zu entschärfen und damit den Bundeshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, ob kostenintensive Vorlagen (Gesetze oder Initiativen) zwingend eine klare Gegenfinanzierung ausweisen müssen, wo ein angemessener Schwellenwert liegt und zu welchem Zeitpunkt eine solche Prüfung Sinn ergibt.&nbsp;</p>
    • Neue Ausgaben müssen gegenfinanziert werden

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