Bundeshaushalt stabilisieren. Höhere Besteuerung von Luxusgütern

ShortId
24.3705
Id
20243705
Updated
29.08.2024 07:17
Language
de
Title
Bundeshaushalt stabilisieren. Höhere Besteuerung von Luxusgütern
AdditionalIndexing
2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mehrwertsteuer (MWST) ist mit über 25 Milliarden CHF (2023) einer der fiskalischen Grundpfeiler des Bundeshaushaltes. Über 30% der Einnahmen werden über diese Steuer generiert.</p><p>Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde mehrfach zur Finanzierung neuer Ausgaben beschlossen. So wurde bereits die Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Reform AHV21 über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 0.1-0.4% finanziert, und auch für die Umsetzung der AHVx13 wird eine Erhöhung aktuell diskutiert. Dabei führt eine Erhöhung der MWST einerseits zu einer Reduktion der Kaufkraft mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Konsumgütern. Andererseits trifft eine Erhöhung der MWST Haushalte mit tiefen Einkommen überproportional. Denn die Konsumsteuer wird von allen gleich geschuldet, unabhängig des verfügbaren Einkommens. Dies führt dazu, dass Mehrwertsteuererhöhungen relativ gesehen Haushalte mit tiefen Einkommen fast doppelt so stark belasten wie Haushalte mit höheren Einkommen.</p><p>Eine Differenzierung der Mehrwertsteuer bietet eine faire und soziale Lösung. Auf Luxusgüter wie Schmuck, teure Autos oder Yachten ist eine höhere Mehrwertsteuer verkraftbar. Mit einem Sondersteuersatz für Luxusgüter kann ein zusätzlicher Fiskalertrag generiert und ein Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes geleistet werden. Eine Abgrenzung der Kategorie «Luxusgut» gilt es nach ökonomischen Kategorien herauszuarbeiten und die Güter dementsprechend zu bestimmen.</p><p>Die Abgrenzung von Luxusgütern, die unter einen erhöhten Steuersatz fallen, bedingt einen einmaligen Implementierungsaufwand. Der Umgang mit mehreren Steuersätzen ist aber möglich: Bereits heute kennt die Schweiz drei verschiedene Tarife. Neben dem Normalsatz sind bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs lediglich zum reduzierten Tarif zu versteuern, und für Dienstleistungen des Hotelgewerbes gilt ein eigener Sondersatz.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Was Luxus ist, kann objektiv nicht umschrieben werden. Der Begriff richtet sich vielmehr nach den persönlichen Vorstellungen und kann nicht ohne Willkür verallgemeinert werden. Er ist auch stetem Wandel unterworfen. So wurden Smartphones innert kurzer Zeit vom Luxusgut zum normalen Konsumgut. Der Kreis der als Luxus geltenden Güter und Dienstleistungen müsste somit immer wieder den veränderten Verhältnissen und Lebensanschauungen angepasst werden. Da die betroffenen Güter und Dienstleistungen im Mehrwertsteuergesetz aufgeführt sein müssten, wären regelmässig gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, was nicht der Rechtssicherheit dient.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Unterschied zu den reduzierten Steuersätzen, die beispielsweise auf alle Lebensmittel (ohne alkoholische Getränke) oder Medikamente angewendet werden, könnten mit der Luxussteuer nicht bloss gewisse Güterkategorien höher besteuert werden, sondern es müsste innerhalb dieser Güterkategorien zusätzlich definiert werden, wann das Kriterium «Luxusgut» erfüllt ist:</span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Wie würde beispielsweise bei Autos zwischen «normalen» Autos und Luxusautos unterschieden? Bräuchte es eine Wertgrenze oder eine kW-Grenze? </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Wie wäre bei Schmuck vorzugehen? Soll der Luxussatz für jegliche Art von Schmuck gelten oder nur für Schmuck aus Gold ab einem bestimmten Wert?</span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Gilt eine Übernachtung im 4-Stern-Hotel als Luxus oder nur eine im 5-Stern-Hotel?</span></li></ul><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei Vorliegen einer Wertgrenze würden zudem Gegenstände innerhalb der Wertschöpfungskette nicht zwingend immer gleich besteuert. So wäre es denkbar, dass ein Gegenstand, für den beim Verkauf an den Handel der Normalsatz gälte, durch die Marge des Handels zum Luxusgut würde und beim Ausverkauf dann wieder zum Normalsatz steuerbar wäre.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Wertgrenze würde auch Möglichkeiten eröffnen, den höheren Steuersatz zu umgehen. So könnten beispielsweise bei einer goldenen Uhr das Gehäuse und das Armband separat verkauft werden, um unter der Betragslimite zu bleiben. </span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist bestrebt, die Mehrwertsteuer wo möglich zu vereinfachen. Ein vierter Steuersatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Viele steuerpflichtige Personen wären durch einen vierten Steuersatz mit den beschriebenen Abgrenzungsproblemen und zusätzlichem administrativem Aufwand konfrontiert. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten für eine Besteuerung von Luxusgütern mit einem separaten, erhöhten Mehrwertsteuersatz.</p>
  • Bundeshaushalt stabilisieren. Höhere Besteuerung von Luxusgütern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mehrwertsteuer (MWST) ist mit über 25 Milliarden CHF (2023) einer der fiskalischen Grundpfeiler des Bundeshaushaltes. Über 30% der Einnahmen werden über diese Steuer generiert.</p><p>Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde mehrfach zur Finanzierung neuer Ausgaben beschlossen. So wurde bereits die Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Reform AHV21 über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 0.1-0.4% finanziert, und auch für die Umsetzung der AHVx13 wird eine Erhöhung aktuell diskutiert. Dabei führt eine Erhöhung der MWST einerseits zu einer Reduktion der Kaufkraft mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Konsumgütern. Andererseits trifft eine Erhöhung der MWST Haushalte mit tiefen Einkommen überproportional. Denn die Konsumsteuer wird von allen gleich geschuldet, unabhängig des verfügbaren Einkommens. Dies führt dazu, dass Mehrwertsteuererhöhungen relativ gesehen Haushalte mit tiefen Einkommen fast doppelt so stark belasten wie Haushalte mit höheren Einkommen.</p><p>Eine Differenzierung der Mehrwertsteuer bietet eine faire und soziale Lösung. Auf Luxusgüter wie Schmuck, teure Autos oder Yachten ist eine höhere Mehrwertsteuer verkraftbar. Mit einem Sondersteuersatz für Luxusgüter kann ein zusätzlicher Fiskalertrag generiert und ein Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes geleistet werden. Eine Abgrenzung der Kategorie «Luxusgut» gilt es nach ökonomischen Kategorien herauszuarbeiten und die Güter dementsprechend zu bestimmen.</p><p>Die Abgrenzung von Luxusgütern, die unter einen erhöhten Steuersatz fallen, bedingt einen einmaligen Implementierungsaufwand. Der Umgang mit mehreren Steuersätzen ist aber möglich: Bereits heute kennt die Schweiz drei verschiedene Tarife. Neben dem Normalsatz sind bestimmte Leistungen des menschlichen Grundbedarfs lediglich zum reduzierten Tarif zu versteuern, und für Dienstleistungen des Hotelgewerbes gilt ein eigener Sondersatz.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Was Luxus ist, kann objektiv nicht umschrieben werden. Der Begriff richtet sich vielmehr nach den persönlichen Vorstellungen und kann nicht ohne Willkür verallgemeinert werden. Er ist auch stetem Wandel unterworfen. So wurden Smartphones innert kurzer Zeit vom Luxusgut zum normalen Konsumgut. Der Kreis der als Luxus geltenden Güter und Dienstleistungen müsste somit immer wieder den veränderten Verhältnissen und Lebensanschauungen angepasst werden. Da die betroffenen Güter und Dienstleistungen im Mehrwertsteuergesetz aufgeführt sein müssten, wären regelmässig gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, was nicht der Rechtssicherheit dient.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Unterschied zu den reduzierten Steuersätzen, die beispielsweise auf alle Lebensmittel (ohne alkoholische Getränke) oder Medikamente angewendet werden, könnten mit der Luxussteuer nicht bloss gewisse Güterkategorien höher besteuert werden, sondern es müsste innerhalb dieser Güterkategorien zusätzlich definiert werden, wann das Kriterium «Luxusgut» erfüllt ist:</span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Wie würde beispielsweise bei Autos zwischen «normalen» Autos und Luxusautos unterschieden? Bräuchte es eine Wertgrenze oder eine kW-Grenze? </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Wie wäre bei Schmuck vorzugehen? Soll der Luxussatz für jegliche Art von Schmuck gelten oder nur für Schmuck aus Gold ab einem bestimmten Wert?</span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Gilt eine Übernachtung im 4-Stern-Hotel als Luxus oder nur eine im 5-Stern-Hotel?</span></li></ul><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei Vorliegen einer Wertgrenze würden zudem Gegenstände innerhalb der Wertschöpfungskette nicht zwingend immer gleich besteuert. So wäre es denkbar, dass ein Gegenstand, für den beim Verkauf an den Handel der Normalsatz gälte, durch die Marge des Handels zum Luxusgut würde und beim Ausverkauf dann wieder zum Normalsatz steuerbar wäre.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Wertgrenze würde auch Möglichkeiten eröffnen, den höheren Steuersatz zu umgehen. So könnten beispielsweise bei einer goldenen Uhr das Gehäuse und das Armband separat verkauft werden, um unter der Betragslimite zu bleiben. </span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist bestrebt, die Mehrwertsteuer wo möglich zu vereinfachen. Ein vierter Steuersatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Viele steuerpflichtige Personen wären durch einen vierten Steuersatz mit den beschriebenen Abgrenzungsproblemen und zusätzlichem administrativem Aufwand konfrontiert. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten für eine Besteuerung von Luxusgütern mit einem separaten, erhöhten Mehrwertsteuersatz.</p>
    • Bundeshaushalt stabilisieren. Höhere Besteuerung von Luxusgütern

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