Wie viele Haltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität überhaupt nicht zugänglich?

ShortId
24.3707
Id
20243707
Updated
27.09.2024 15:00
Language
de
Title
Wie viele Haltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität überhaupt nicht zugänglich?
AdditionalIndexing
48;28;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle öffentlichen Verkehrsmittel gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz für Menschen im Rollstuhl barrierefrei sein. Trotz einer Übergangsfrist von 20 Jahren wurde dieses Ziel vielerorts nicht erreicht, was bedeutet, dass Reisen ohne Vorausplanung oder selbstständige Reisen nicht möglich sind. Auf einigen Strecken werden Ersatzfahrdienste wie Shuttle-Fahrdienste eingesetzt, was die Reisezeit jedoch erheblich verlängern kann und den Reisekomfort für Menschen mit Behinderungen stark einschränkt.</p><p><br>Können die regulären öffentlichen Verkehrsmittel mit einem Rollstuhl nicht genutzt werden und ist auch kein Ersatzfahrdienst verfügbar, bleibt keine Alternative übrig. Zu diesen für Menschen im Rollstuhl nicht zugänglichen Orten gehören beliebte Ausflugsziele wie der Rochers-de-Naye im Kanton Waadt: Wählt man im elektronischen Fahrplan den Filter «Nur rollstuhlgängige Verbindungen anzeigen», erscheint die Meldung «Leider ist ein Fehler aufgetreten.» – ohne eine Möglichkeit, zum Zielort zu gelangen.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk171591985"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat verweist auf seinen Bericht vom März 2023 in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard: </span></a><a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2020/20203874/Bericht%20BR%20D.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr</span></a><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bericht hält fest, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen seines Programms «BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur» jährlich einen Standbericht zum Stand der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen erstellt. Der jüngste Bericht mit Stand per Ende 2023 wurde am 21. Juni 2024 publiziert auf </span><a href="https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/barrierefreiheit.html" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Barrierefreiheit im öV (admin.ch)</span></a><span style="font-family:Arial">. In diesem Standbericht sind sowohl die Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen festgehalten, die bereits BehiG-konform umgesetzt sind, als auch jene, bei denen die Anpassungsfrist (Ende 2023) nicht eingehalten wurde und die so rasch wie möglich anzupassen sind. Es sind auch jene Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen erfasst, die aus den im BehiG festgehaltenen Verhältnismässigkeitsgründen bis auf Weiteres nicht angepasst werden. Bei allen Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen, die noch nicht angepasst sind oder die aus Gründen der Interessenabwägung bis auf Weiteres nicht angepasst werden, haben die Unternehmen Hilfestellung durch das Personal als Ersatzmassnahme anzubieten. Nur wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, haben sie Shuttledienste oder andere alternative Ersatzlösungen zu leisten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Transports Montreux-Vevey-Riviera (MVR) informiert, dass die Bergstation «Rochers-de-Naye» derzeit leider nicht mit einem Rollstuhl zugänglich ist. Sobald die Infrastruktur der Haltestelle und das Rollmaterial der Linie angepasst und erneuert sind, wird die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Dies ist derzeit für Ende 2028 geplant. Eine Ersatzlösung als Überbrückung kann die MVR mangels Strasse nicht anbieten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesratsbericht vom März 2023 hält weiter fest, dass für die BehiG-konforme Anpassung inklusive Baugenehmigung und Verhältnismässigkeitsabwägungen der Bushaltestellen die Kantone bzw. Gemeinden zuständig sind. Der Bund greift nicht in deren Hoheit ein. So sind dem Bundesrat keine aktuelleren Zahlen bekannt als jene, die die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) im Rahmen ihrer Erhebung bei den Kantonen zuhanden des Bundesratsberichts zur Verfügung gestellt haben.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk171591985"></span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p><br>1. Wie viele Haltestellen in der Schweiz können auch mit einem alternativen Angebot oder Ersatzfahrdienst nicht mit dem Rollstuhl erreicht werden?&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>2. Findet der Bundesrat, dass diese Situation mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vereinbar ist?</p><p><br>3. Gibt es für die Anpassung und Renovierung der Haltestellen, die überhaupt nicht zugänglich sind, einen Plan mit klaren Fristen?</p>
  • Wie viele Haltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität überhaupt nicht zugänglich?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle öffentlichen Verkehrsmittel gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz für Menschen im Rollstuhl barrierefrei sein. Trotz einer Übergangsfrist von 20 Jahren wurde dieses Ziel vielerorts nicht erreicht, was bedeutet, dass Reisen ohne Vorausplanung oder selbstständige Reisen nicht möglich sind. Auf einigen Strecken werden Ersatzfahrdienste wie Shuttle-Fahrdienste eingesetzt, was die Reisezeit jedoch erheblich verlängern kann und den Reisekomfort für Menschen mit Behinderungen stark einschränkt.</p><p><br>Können die regulären öffentlichen Verkehrsmittel mit einem Rollstuhl nicht genutzt werden und ist auch kein Ersatzfahrdienst verfügbar, bleibt keine Alternative übrig. Zu diesen für Menschen im Rollstuhl nicht zugänglichen Orten gehören beliebte Ausflugsziele wie der Rochers-de-Naye im Kanton Waadt: Wählt man im elektronischen Fahrplan den Filter «Nur rollstuhlgängige Verbindungen anzeigen», erscheint die Meldung «Leider ist ein Fehler aufgetreten.» – ohne eine Möglichkeit, zum Zielort zu gelangen.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk171591985"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat verweist auf seinen Bericht vom März 2023 in Erfüllung des Postulates 20.3874 Reynard: </span></a><a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2020/20203874/Bericht%20BR%20D.pdf" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr</span></a><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bericht hält fest, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen seines Programms «BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur» jährlich einen Standbericht zum Stand der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen erstellt. Der jüngste Bericht mit Stand per Ende 2023 wurde am 21. Juni 2024 publiziert auf </span><a href="https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/allgemeine-themen/barrierefreiheit.html" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Barrierefreiheit im öV (admin.ch)</span></a><span style="font-family:Arial">. In diesem Standbericht sind sowohl die Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen festgehalten, die bereits BehiG-konform umgesetzt sind, als auch jene, bei denen die Anpassungsfrist (Ende 2023) nicht eingehalten wurde und die so rasch wie möglich anzupassen sind. Es sind auch jene Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen erfasst, die aus den im BehiG festgehaltenen Verhältnismässigkeitsgründen bis auf Weiteres nicht angepasst werden. Bei allen Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen, die noch nicht angepasst sind oder die aus Gründen der Interessenabwägung bis auf Weiteres nicht angepasst werden, haben die Unternehmen Hilfestellung durch das Personal als Ersatzmassnahme anzubieten. Nur wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, haben sie Shuttledienste oder andere alternative Ersatzlösungen zu leisten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Transports Montreux-Vevey-Riviera (MVR) informiert, dass die Bergstation «Rochers-de-Naye» derzeit leider nicht mit einem Rollstuhl zugänglich ist. Sobald die Infrastruktur der Haltestelle und das Rollmaterial der Linie angepasst und erneuert sind, wird die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Dies ist derzeit für Ende 2028 geplant. Eine Ersatzlösung als Überbrückung kann die MVR mangels Strasse nicht anbieten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesratsbericht vom März 2023 hält weiter fest, dass für die BehiG-konforme Anpassung inklusive Baugenehmigung und Verhältnismässigkeitsabwägungen der Bushaltestellen die Kantone bzw. Gemeinden zuständig sind. Der Bund greift nicht in deren Hoheit ein. So sind dem Bundesrat keine aktuelleren Zahlen bekannt als jene, die die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) im Rahmen ihrer Erhebung bei den Kantonen zuhanden des Bundesratsberichts zur Verfügung gestellt haben.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk171591985"></span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p><br>1. Wie viele Haltestellen in der Schweiz können auch mit einem alternativen Angebot oder Ersatzfahrdienst nicht mit dem Rollstuhl erreicht werden?&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>2. Findet der Bundesrat, dass diese Situation mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vereinbar ist?</p><p><br>3. Gibt es für die Anpassung und Renovierung der Haltestellen, die überhaupt nicht zugänglich sind, einen Plan mit klaren Fristen?</p>
    • Wie viele Haltestellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität überhaupt nicht zugänglich?

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