Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Synthesebericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Subventionsüberprüfung?

ShortId
24.3709
Id
20243709
Updated
27.09.2024 15:01
Language
de
Title
Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Synthesebericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Subventionsüberprüfung?
AdditionalIndexing
24;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat misst der Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen grosse Bedeutung zu. Um die Wirksamkeit sicherzustellen und Fehlanreize zu vermeiden, ist in Botschaften zur Einführung neuer oder Anpassung bestehender Subventionen jeweils ein spezifisches Kapitel zur Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes vorgesehen. Darin müssen die Bedeutung, Ausgestaltung und Steuerung einer Subvention sowie das Verfahren der Beitragsgewährung erläutert werden. Darüber hinaus führt der Bundesrat bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch, bei der die Subventionen ebenfalls auf die Einhaltung des Subventionsgesetzes sowie auf negative Externalitäten untersucht werden und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden. Zudem sind die Verwaltungseinheiten mit der Inkraftsetzung von Artikel 25 des Subventionsgesetzes (SR</span><span>&#xa0;</span><span>616.1) seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, für die Kontrolle ihrer Subventionen über risikoorientierte Prüfkonzepte zu verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel dem in Gesetz, Verordnung, Vereinbarung oder Verfügung festgelegten Zweck und entsprechend zu den auferlegten Bedingungen verwendet werden.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Grundsätzlich hat sich die Schweiz als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43) im Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (2022) verpflichtet, Subventionen mit schädlicher Wirkung für Natur und Mensch abzuschaffen oder zu reformieren. Gestützt auf den Aktionsplan Biodiversität wurde die Wirkung von acht Subventionen auf die Biodiversität vertieft untersucht und der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 erste Massnahmen beschlossen. Ende 2024 wird der Bundesrat gestützt auf eine Gesamtübersicht über die bisher erzielten Fortschritte bei der Beseitigung biodiversitätsschädigender Anreize über weitere Vertiefungen entscheiden. In Bezug auf Subventionen mit klimaschädlicher Wirkung beteiligt sich die Schweiz in internationalen Verhandlungen an Bestrebungen, Subventionen zugunsten von fossilen Energien einzuschränken. Ende 2021 hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Rückerstattungen der Mineralölsteuer zugunsten bestimmter Branchen zu überprüfen. Im Dezember 2023 hat der Bundesrat nach einer Güterabwägung jedoch beschlossen, diese beizubehalten (vgl. auch Stellungnahme zur Motion 24.3776 Bertschy). Die Überprüfung weiterer klimarelevanter Subventionen ist gemäss der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung vorgesehen. Zudem sind negative Externalitäten auf die Umwelt ebenfalls ein Kriterium der periodischen Subventionsüberprüfungen. Da Subventionen aber oft Zielkonflikte aufweisen, müssen Bundesrat und Parlament jeweils zwischen umwelt-, wirtschafts-, sozial- und finanzpolitischen Interessen abwägen. </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Fragebogen für die Subventionsüberprüfung wurde auf der Basis der Empfehlungen der EFK bereits angepasst. Die Risikobeurteilung von Mitnahmeeffekten, Fehlanreizen und Marktverzerrungen sowie das Thema der Eigenleistungen erhalten neu mehr Gewicht. Auch der Leitfaden zur Subventionsberichterstattung in Botschaften des Bundesrates wird mit Blick auf die genannten Themenfelder präzisiert.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Expertengruppe verfügt über den Bericht der EFK. Sie hat sich mit verschiedenen Verwaltungseinheiten ausgetauscht, darunter auch die EFK.</span><span style="-aw-import:spaces">&#xa0; </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat wird die Vorschläge der Expertengruppe bis im Herbst einer Beurteilung unterziehen. Er wird den Einbezug der Kantone, politischen Parteien sowie der Sozialpartner sicherstellen, bevor er über konkrete Massnahmen entscheidet und die nötigen Vernehmlassungen eröffnet.</span></li></ol></div>
  • <p>Die Eidgenössische Finanzverwaltung EFK hat für 36 Prüfberichte mit Bezug auf Bundessubventionen (2018 –2021) einen Synthesebericht erstellt und Optimierungspotenzial festgestellt. Mit CHF 48.5 Milliarden, also rund 60%, sind die meisten Bundesausgaben Subventionen. Laut EFK könnten Verbesserungen in den Bereichen Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen die Ausrichtung von Subventionen effizienter gestalten, ihre Wirksamkeit erhöhen und somit den Bundeshaushalt entlasten.&nbsp;&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Konzeption empfiehlt die EFK, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung den Leitfaden zur Subventionsberichterstattung in Botschaften so anpasst, dass “mehr Wert auf die Vermeidung von Mitnahmeeffekten gelegt wird und die Eigenleistungen der Empfänger gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.» Zudem sollen die Subventionsämter die Ergebnisorientierung verstärken.&nbsp;</p><p>Bezüglich Umsetzung&nbsp;beobachtete die EFK mehrmals, dass subventionierte Aufgaben zu wenig klar von anderen, nicht subventionierten Aufgaben abgegrenzt waren und somit zu viele Leistungen über den Bund abgerechnet wurden bzw. das Subsidiaritätsprinzip verletzt wurde. Auch bei der Aufsicht der Subventionsämter sowie der Steuerung von subventionierten Projekten und Programmen gibt es Verbesserungsbedarf.&nbsp;</p><p>Bei der Wirkung von Subventionen sieht die EFK ein Verbesserungspotenzial&nbsp;bei der Erfolgskontrolle. «Dafür muss aber ein Subventionsamt bereits bei der Konzipierung der Subvention ein klares Verständnis ihrer Wirkungsweise gewinnen und Kennzahlen zur Überprüfung der Zielerreichung vorsehen.»&nbsp;</p><p>Die Finanzverwaltung schreibt im Bericht, sie nehme die Empfehlung entgegen und werde die notwendigen Massnahmen zeitnah umsetzen.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welchen Schluss zieht er aus dem Bericht der EFK, bezüglich der Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen?&nbsp;</li><li>Welchen Schluss zieht er&nbsp;in Bezug auf Subventionen mit biodiversitätsschädigender resp. klimaschädlicher Wirkung?&nbsp;</li><li>Welche Vorschläge der EFK sollen zeitnah umgesetzt werden? Bis wann und wann wird das überprüft?&nbsp;</li><li>Hat die mit einer Aufgaben- und Subventionsüberprüfung mandatierte Expertengruppe Kenntnis von dieser Analyse und steht sie im Austausch mit der EFK? Wenn nein, warum?&nbsp;</li><li>Wie wird der Bundesrat bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Expertengruppe vorgehen?&nbsp;</li></ol>
  • Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Synthesebericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Subventionsüberprüfung?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat misst der Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen grosse Bedeutung zu. Um die Wirksamkeit sicherzustellen und Fehlanreize zu vermeiden, ist in Botschaften zur Einführung neuer oder Anpassung bestehender Subventionen jeweils ein spezifisches Kapitel zur Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes vorgesehen. Darin müssen die Bedeutung, Ausgestaltung und Steuerung einer Subvention sowie das Verfahren der Beitragsgewährung erläutert werden. Darüber hinaus führt der Bundesrat bei bestehenden Subventionen alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durch, bei der die Subventionen ebenfalls auf die Einhaltung des Subventionsgesetzes sowie auf negative Externalitäten untersucht werden und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden. Zudem sind die Verwaltungseinheiten mit der Inkraftsetzung von Artikel 25 des Subventionsgesetzes (SR</span><span>&#xa0;</span><span>616.1) seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, für die Kontrolle ihrer Subventionen über risikoorientierte Prüfkonzepte zu verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel dem in Gesetz, Verordnung, Vereinbarung oder Verfügung festgelegten Zweck und entsprechend zu den auferlegten Bedingungen verwendet werden.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Grundsätzlich hat sich die Schweiz als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43) im Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (2022) verpflichtet, Subventionen mit schädlicher Wirkung für Natur und Mensch abzuschaffen oder zu reformieren. Gestützt auf den Aktionsplan Biodiversität wurde die Wirkung von acht Subventionen auf die Biodiversität vertieft untersucht und der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 erste Massnahmen beschlossen. Ende 2024 wird der Bundesrat gestützt auf eine Gesamtübersicht über die bisher erzielten Fortschritte bei der Beseitigung biodiversitätsschädigender Anreize über weitere Vertiefungen entscheiden. In Bezug auf Subventionen mit klimaschädlicher Wirkung beteiligt sich die Schweiz in internationalen Verhandlungen an Bestrebungen, Subventionen zugunsten von fossilen Energien einzuschränken. Ende 2021 hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Rückerstattungen der Mineralölsteuer zugunsten bestimmter Branchen zu überprüfen. Im Dezember 2023 hat der Bundesrat nach einer Güterabwägung jedoch beschlossen, diese beizubehalten (vgl. auch Stellungnahme zur Motion 24.3776 Bertschy). Die Überprüfung weiterer klimarelevanter Subventionen ist gemäss der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung vorgesehen. Zudem sind negative Externalitäten auf die Umwelt ebenfalls ein Kriterium der periodischen Subventionsüberprüfungen. Da Subventionen aber oft Zielkonflikte aufweisen, müssen Bundesrat und Parlament jeweils zwischen umwelt-, wirtschafts-, sozial- und finanzpolitischen Interessen abwägen. </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Fragebogen für die Subventionsüberprüfung wurde auf der Basis der Empfehlungen der EFK bereits angepasst. Die Risikobeurteilung von Mitnahmeeffekten, Fehlanreizen und Marktverzerrungen sowie das Thema der Eigenleistungen erhalten neu mehr Gewicht. Auch der Leitfaden zur Subventionsberichterstattung in Botschaften des Bundesrates wird mit Blick auf die genannten Themenfelder präzisiert.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Expertengruppe verfügt über den Bericht der EFK. Sie hat sich mit verschiedenen Verwaltungseinheiten ausgetauscht, darunter auch die EFK.</span><span style="-aw-import:spaces">&#xa0; </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat wird die Vorschläge der Expertengruppe bis im Herbst einer Beurteilung unterziehen. Er wird den Einbezug der Kantone, politischen Parteien sowie der Sozialpartner sicherstellen, bevor er über konkrete Massnahmen entscheidet und die nötigen Vernehmlassungen eröffnet.</span></li></ol></div>
    • <p>Die Eidgenössische Finanzverwaltung EFK hat für 36 Prüfberichte mit Bezug auf Bundessubventionen (2018 –2021) einen Synthesebericht erstellt und Optimierungspotenzial festgestellt. Mit CHF 48.5 Milliarden, also rund 60%, sind die meisten Bundesausgaben Subventionen. Laut EFK könnten Verbesserungen in den Bereichen Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen die Ausrichtung von Subventionen effizienter gestalten, ihre Wirksamkeit erhöhen und somit den Bundeshaushalt entlasten.&nbsp;&nbsp;</p><p>In Bezug auf die Konzeption empfiehlt die EFK, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung den Leitfaden zur Subventionsberichterstattung in Botschaften so anpasst, dass “mehr Wert auf die Vermeidung von Mitnahmeeffekten gelegt wird und die Eigenleistungen der Empfänger gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.» Zudem sollen die Subventionsämter die Ergebnisorientierung verstärken.&nbsp;</p><p>Bezüglich Umsetzung&nbsp;beobachtete die EFK mehrmals, dass subventionierte Aufgaben zu wenig klar von anderen, nicht subventionierten Aufgaben abgegrenzt waren und somit zu viele Leistungen über den Bund abgerechnet wurden bzw. das Subsidiaritätsprinzip verletzt wurde. Auch bei der Aufsicht der Subventionsämter sowie der Steuerung von subventionierten Projekten und Programmen gibt es Verbesserungsbedarf.&nbsp;</p><p>Bei der Wirkung von Subventionen sieht die EFK ein Verbesserungspotenzial&nbsp;bei der Erfolgskontrolle. «Dafür muss aber ein Subventionsamt bereits bei der Konzipierung der Subvention ein klares Verständnis ihrer Wirkungsweise gewinnen und Kennzahlen zur Überprüfung der Zielerreichung vorsehen.»&nbsp;</p><p>Die Finanzverwaltung schreibt im Bericht, sie nehme die Empfehlung entgegen und werde die notwendigen Massnahmen zeitnah umsetzen.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welchen Schluss zieht er aus dem Bericht der EFK, bezüglich der Konzeption, Umsetzung und Wirkung von Subventionen?&nbsp;</li><li>Welchen Schluss zieht er&nbsp;in Bezug auf Subventionen mit biodiversitätsschädigender resp. klimaschädlicher Wirkung?&nbsp;</li><li>Welche Vorschläge der EFK sollen zeitnah umgesetzt werden? Bis wann und wann wird das überprüft?&nbsp;</li><li>Hat die mit einer Aufgaben- und Subventionsüberprüfung mandatierte Expertengruppe Kenntnis von dieser Analyse und steht sie im Austausch mit der EFK? Wenn nein, warum?&nbsp;</li><li>Wie wird der Bundesrat bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Expertengruppe vorgehen?&nbsp;</li></ol>
    • Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dem Synthesebericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Subventionsüberprüfung?

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