Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, eine Bilanz zu ziehen

ShortId
24.3722
Id
20243722
Updated
25.09.2024 15:56
Language
de
Title
Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, eine Bilanz zu ziehen
AdditionalIndexing
28;1236;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Jahr 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz) zum 30. Mal. Es ist also an der Zeit, Bilanz über die Gleichstellung in der Schweiz zu ziehen. Denn trotz der gesetzlichen Grundlage und den bereits umgesetzten Massnahmen lässt die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann noch in mehreren Bereichen immer noch auf sich warten. Mit der Gleichstellungsstrategie 2030 wurde zwar ein Aktionsplan aufgestellt, doch die geplanten Massnahmen sind teilweise vage, unverbindlich oder in ihrer Umsetzung nicht sehr ambitioniert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Auch heute ist die wirtschaftliche Ungleichheit noch Realität. Frauen besitzen, verdienen und erhalten immer noch weniger Geld als Männer, obwohl sie im Durchschnitt genauso viel arbeiten. Der in Erfüllung des Postulates 19.4132 erstellte Bericht <i>Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden</i> beziffert den gesamten geschlechtsspezifischen Erwerbseinkommensunterschied mit 43,2 Prozent. Dieser Unterschied bedeutet, dass Frauen auch heute noch finanziell von ihren Partnern abhängig sind, was ihre Freiheit stark einschränkt und ein grosses Hindernis für die Gleichstellung darstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch die geschlechtsspezifische Gewalt trägt zur Fortsetzung der Ungleichheit bei. Die immer noch hohe Anzahl sexueller Übergriffe und die Tatsache, dass alle zwei Wochen eine Frau infolge der Gewalt durch ihren (Ex-)Partner stirbt, zeugen davon, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, braucht es eine Übersicht über die bestehenden Ungleichheiten und über die Massnahmen, die es noch zu treffen gilt. Nur mit einer detaillierten Analyse und Handlungsempfehlungen können die nächsten Schritte geplant und umgesetzt werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Gleichstellungsstrategie 2030 sieht bis Ende 2025 die Durchführung einer Zwischenbilanz vor, welche in der Legislaturplanung 2023–2027 des Bundesrates unter Ziel 11 zur Gleichstellung der Geschlechter aufgeführt ist. Der Bundesrat wird diese Bilanz zur Kenntnis nehmen und gleichzeitig prüfen, ob die Gleichstellungsstrategie angepasst werden soll. 2030 wird eine Schlussbilanz gezogen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Juni 2024 hat der Bundesrat den Bericht «Beijing+30» mit einer Bestandsaufnahme zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz zuhanden der UNO verabschiedet. Wie alle fünf Jahre legt der Bericht die jüngsten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung dar und nennt die Herausforderungen und Prioritäten für die kommenden Jahre. Die Themen betreffen zahlreiche Aspekte der Gleichstellung: Armut, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungskompetenzen, institutionelle Mechanismen zur Förderung von Frauen, Grundrechte, Medien, Umwelt sowie den Bereich Kinder und Jugend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Weitere Berichte, Evaluationen und Bilanzen zur Gleichstellung sind bereits in Arbeit bzw. bis 2030 geplant. Im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird 2024 eine Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) gezogen und 2026 eine Schlussbilanz. Im Bereich Erwerbsleben und Lohngleichheit wird im Laufe des Jahres 2025 die Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz veröffentlicht, gefolgt von einer Schlussevaluation bis 2029. Ebenso läuft die Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Auch andere Themen werden spezifisch behandelt. So plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Evaluation der Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410) für das Jahr 2027, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten. Ferner ist bis Ende 2025 die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt geplant (Postulat 20.3820 Barrile). Schliesslich soll eine Motion, welche die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung verlangt, von der Bundeskanzlei umgesetzt werden (Motion 22.3879 WBK-NR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Rahmen des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Fortschritte bei dessen Umsetzung. Den letzten Staatenbericht hat die Schweiz im November 2020 veröffentlicht. Bis Ende 2024 wird sie einen Zwischenbericht vorlegen, 2030 folgt der nächste periodische Staatenbericht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für notwendig, einen weiteren Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen. Alle genannten Vorhaben ermöglichen es, die Instrumente zur Förderung der Gleichstellung an die Bedürfnisse der Zeit und der Gesellschaft anzupassen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, was bereits unternommen wurde und was es noch zu tun gilt, um die tatsächliche, rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen. Der Bericht soll darüber Auskunft geben, welche Massnahmen erforderlich sind, um die bis 2030 gesetzten Ziele für die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu erreichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem gilt es dabei aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung oder die Flexibilisierung der Arbeitsformen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Gleichstellungsmassnahmen allen Personen, für die sie bestimmt sind, gleichermassen zugutekommen – unabhängig vom Alter, von den finanziellen Mitteln, von einer allfälligen Behinderung, der Herkunft oder dem Lebensstil.&nbsp;</p>
  • Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, eine Bilanz zu ziehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz) zum 30. Mal. Es ist also an der Zeit, Bilanz über die Gleichstellung in der Schweiz zu ziehen. Denn trotz der gesetzlichen Grundlage und den bereits umgesetzten Massnahmen lässt die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann noch in mehreren Bereichen immer noch auf sich warten. Mit der Gleichstellungsstrategie 2030 wurde zwar ein Aktionsplan aufgestellt, doch die geplanten Massnahmen sind teilweise vage, unverbindlich oder in ihrer Umsetzung nicht sehr ambitioniert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Auch heute ist die wirtschaftliche Ungleichheit noch Realität. Frauen besitzen, verdienen und erhalten immer noch weniger Geld als Männer, obwohl sie im Durchschnitt genauso viel arbeiten. Der in Erfüllung des Postulates 19.4132 erstellte Bericht <i>Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden</i> beziffert den gesamten geschlechtsspezifischen Erwerbseinkommensunterschied mit 43,2 Prozent. Dieser Unterschied bedeutet, dass Frauen auch heute noch finanziell von ihren Partnern abhängig sind, was ihre Freiheit stark einschränkt und ein grosses Hindernis für die Gleichstellung darstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch die geschlechtsspezifische Gewalt trägt zur Fortsetzung der Ungleichheit bei. Die immer noch hohe Anzahl sexueller Übergriffe und die Tatsache, dass alle zwei Wochen eine Frau infolge der Gewalt durch ihren (Ex-)Partner stirbt, zeugen davon, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, braucht es eine Übersicht über die bestehenden Ungleichheiten und über die Massnahmen, die es noch zu treffen gilt. Nur mit einer detaillierten Analyse und Handlungsempfehlungen können die nächsten Schritte geplant und umgesetzt werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Gleichstellungsstrategie 2030 sieht bis Ende 2025 die Durchführung einer Zwischenbilanz vor, welche in der Legislaturplanung 2023–2027 des Bundesrates unter Ziel 11 zur Gleichstellung der Geschlechter aufgeführt ist. Der Bundesrat wird diese Bilanz zur Kenntnis nehmen und gleichzeitig prüfen, ob die Gleichstellungsstrategie angepasst werden soll. 2030 wird eine Schlussbilanz gezogen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Juni 2024 hat der Bundesrat den Bericht «Beijing+30» mit einer Bestandsaufnahme zur Geschlechtergleichstellung in der Schweiz zuhanden der UNO verabschiedet. Wie alle fünf Jahre legt der Bericht die jüngsten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung dar und nennt die Herausforderungen und Prioritäten für die kommenden Jahre. Die Themen betreffen zahlreiche Aspekte der Gleichstellung: Armut, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Entscheidungskompetenzen, institutionelle Mechanismen zur Förderung von Frauen, Grundrechte, Medien, Umwelt sowie den Bereich Kinder und Jugend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Weitere Berichte, Evaluationen und Bilanzen zur Gleichstellung sind bereits in Arbeit bzw. bis 2030 geplant. Im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird 2024 eine Zwischenbilanz des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) gezogen und 2026 eine Schlussbilanz. Im Bereich Erwerbsleben und Lohngleichheit wird im Laufe des Jahres 2025 die Zwischenbilanz zum Gleichstellungsgesetz veröffentlicht, gefolgt von einer Schlussevaluation bis 2029. Ebenso läuft die Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, die der Bundesrat 2022 verabschiedet hat. Auch andere Themen werden spezifisch behandelt. So plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Evaluation der Richtlinien des Bundesrates über die Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes (BBl 2024 410) für das Jahr 2027, also drei Jahre nach deren Inkrafttreten. Ferner ist bis Ende 2025 die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Verminderung LGBTQ-feindlicher Hate Crimes und Gewalt geplant (Postulat 20.3820 Barrile). Schliesslich soll eine Motion, welche die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung verlangt, von der Bundeskanzlei umgesetzt werden (Motion 22.3879 WBK-NR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Im Rahmen des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW; SR 0.108) erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Fortschritte bei dessen Umsetzung. Den letzten Staatenbericht hat die Schweiz im November 2020 veröffentlicht. Bis Ende 2024 wird sie einen Zwischenbericht vorlegen, 2030 folgt der nächste periodische Staatenbericht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat nicht für notwendig, einen weiteren Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erstellen. Alle genannten Vorhaben ermöglichen es, die Instrumente zur Förderung der Gleichstellung an die Bedürfnisse der Zeit und der Gesellschaft anzupassen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, was bereits unternommen wurde und was es noch zu tun gilt, um die tatsächliche, rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung von Frau und Mann zu erreichen. Der Bericht soll darüber Auskunft geben, welche Massnahmen erforderlich sind, um die bis 2030 gesetzten Ziele für die Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu erreichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem gilt es dabei aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung oder die Flexibilisierung der Arbeitsformen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Gleichstellungsmassnahmen allen Personen, für die sie bestimmt sind, gleichermassen zugutekommen – unabhängig vom Alter, von den finanziellen Mitteln, von einer allfälligen Behinderung, der Herkunft oder dem Lebensstil.&nbsp;</p>
    • Dreissig Jahre Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, eine Bilanz zu ziehen

Back to List