Warum wird die administrative Belastung im Gesundheitswesen gefördert statt eingedämmt?

ShortId
24.3731
Id
20243731
Updated
01.07.2024 14:39
Language
de
Title
Warum wird die administrative Belastung im Gesundheitswesen gefördert statt eingedämmt?
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der revidierte Artikel 58a KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ist seit dem 1. April 2021 in Kraft. Demnach müssen die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern Verträge zur Qualitätsentwicklung abschliessen. Die Verträge regeln, welche Qualitätsentwicklungsmassnahmen von den Leistungserbringern umgesetzt werden sollen, welche Qualitätsmessungen durchgeführt werden und wie diese überprüft und sanktioniert werden sollen. Für die Entwicklung des Systems sind die Verbände und die Leistungserbringer verantwortlich.</p><p>Seit drei Jahren versuchen die Parteien, diesen Anforderungen nachzukommen. Insbesondere für die Leistungserbringer der ambulanten Grundversorgung bzw. deren Verbände bestehen grosse Hürden, diesen zusätzlichen Anforderungen ohne Entschädigung nachzukommen, dies obwohl für einige Leistungserbringertaugliche und einfache Vorschläge für ein Finanzierungsmodelle, ohne administrative Mehrbelastungen, auf dem Tisch liegen.&nbsp;</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen muss jeder Leistungserbringer eine Liste von Anforderungen mit einer Auswahl an Massnahmen zur Qualitätsentwicklung (Normen, Standards, Richtlinien, Best Practice usw.) entwickeln und national standardisieren. Dies ist zusätzlicher Aufwand, der bis dahin nicht im Tarif eingeschlossen ist.</p><p>Wird an den Forderungen der Qualitätsentwicklung festgehalten, führt dies zu weiteren administrativen Belastungen der Gesundheitsberufen. Dies steht im direkten Widerspruch zur geforderten Patientenzentriertheit des Gesundheitswesens.</p><p>Zudem wird die Attraktivität der Gesundheitsberufe dadurch weiter gemindert und der Fachkräftemangel akzentuiert.</p><p>Beide Räte haben Ende September das Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) verabschiedet. Die Umsetzung der Qualitätsvorlage steht in direktem Widerspruch dazu.</p><p>Eine der Hauptgründe, dass keine Verträge abgeschlossen werden konnten ist die fehlende Finanzierung dieses erheblichen Zusatzaufwandes für die Qualitäts<strong><u>entwicklung</u></strong> (nicht zu verwechseln mit der logischerweise geschuldeten Qualitätssicherung, welche jede Leistung erfüllen muss) Die FMH hat um diesen gordischen Knoten zu durchtrennen einen Vorschlag &nbsp;zur Finanzierung gemacht (siehe Anhang), der teilweise auch bei verschiedenen Versicherern positiv angekommen ist. Das war mein Input. Ich versuche mal einen Satz dazu in der Interpellation unterzubringen (siehe Anhang).</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Fragen:</strong></p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die administrative Belastung im Gesundheitswesen mit der Qualitätsvorlage noch mehr steigt und damit die Zeit mit dem Patienten verkürzt wird?&nbsp;</p><p>- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um diese zusätzlichen Arbeiten finanzierbar zu machen?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass bis heute kein Vertrag mit einem Versicherer und einem Leistungserbringer im praxisambulanten Bereich unterzeichnet wurde?</p><p>- Was für einen Zeitplan sieht der Bundesrat für die Evaluierung des Artikel 58 KVG vor?&nbsp;</p>
  • Warum wird die administrative Belastung im Gesundheitswesen gefördert statt eingedämmt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der revidierte Artikel 58a KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ist seit dem 1. April 2021 in Kraft. Demnach müssen die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern Verträge zur Qualitätsentwicklung abschliessen. Die Verträge regeln, welche Qualitätsentwicklungsmassnahmen von den Leistungserbringern umgesetzt werden sollen, welche Qualitätsmessungen durchgeführt werden und wie diese überprüft und sanktioniert werden sollen. Für die Entwicklung des Systems sind die Verbände und die Leistungserbringer verantwortlich.</p><p>Seit drei Jahren versuchen die Parteien, diesen Anforderungen nachzukommen. Insbesondere für die Leistungserbringer der ambulanten Grundversorgung bzw. deren Verbände bestehen grosse Hürden, diesen zusätzlichen Anforderungen ohne Entschädigung nachzukommen, dies obwohl für einige Leistungserbringertaugliche und einfache Vorschläge für ein Finanzierungsmodelle, ohne administrative Mehrbelastungen, auf dem Tisch liegen.&nbsp;</p><p>Gemäss den gesetzlichen Grundlagen muss jeder Leistungserbringer eine Liste von Anforderungen mit einer Auswahl an Massnahmen zur Qualitätsentwicklung (Normen, Standards, Richtlinien, Best Practice usw.) entwickeln und national standardisieren. Dies ist zusätzlicher Aufwand, der bis dahin nicht im Tarif eingeschlossen ist.</p><p>Wird an den Forderungen der Qualitätsentwicklung festgehalten, führt dies zu weiteren administrativen Belastungen der Gesundheitsberufen. Dies steht im direkten Widerspruch zur geforderten Patientenzentriertheit des Gesundheitswesens.</p><p>Zudem wird die Attraktivität der Gesundheitsberufe dadurch weiter gemindert und der Fachkräftemangel akzentuiert.</p><p>Beide Räte haben Ende September das Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) verabschiedet. Die Umsetzung der Qualitätsvorlage steht in direktem Widerspruch dazu.</p><p>Eine der Hauptgründe, dass keine Verträge abgeschlossen werden konnten ist die fehlende Finanzierung dieses erheblichen Zusatzaufwandes für die Qualitäts<strong><u>entwicklung</u></strong> (nicht zu verwechseln mit der logischerweise geschuldeten Qualitätssicherung, welche jede Leistung erfüllen muss) Die FMH hat um diesen gordischen Knoten zu durchtrennen einen Vorschlag &nbsp;zur Finanzierung gemacht (siehe Anhang), der teilweise auch bei verschiedenen Versicherern positiv angekommen ist. Das war mein Input. Ich versuche mal einen Satz dazu in der Interpellation unterzubringen (siehe Anhang).</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Fragen:</strong></p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die administrative Belastung im Gesundheitswesen mit der Qualitätsvorlage noch mehr steigt und damit die Zeit mit dem Patienten verkürzt wird?&nbsp;</p><p>- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um diese zusätzlichen Arbeiten finanzierbar zu machen?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass bis heute kein Vertrag mit einem Versicherer und einem Leistungserbringer im praxisambulanten Bereich unterzeichnet wurde?</p><p>- Was für einen Zeitplan sieht der Bundesrat für die Evaluierung des Artikel 58 KVG vor?&nbsp;</p>
    • Warum wird die administrative Belastung im Gesundheitswesen gefördert statt eingedämmt?

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