Volle Kostentransparenz im Asylbereich

ShortId
24.3744
Id
20243744
Updated
08.09.2024 18:48
Language
de
Title
Volle Kostentransparenz im Asylbereich
AdditionalIndexing
24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kosten für das Asylwesen in der Schweiz sind in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Betrugen die Kosten für den Bund vor zwei Jahren noch 1,5 Milliarden Franken, so sind sie heute auf 3,5 Milliarden Franken angestiegen – davon entfallen 1,3 Milliarden Franken auf Schutzbedürftige aus der Ukraine. Zur Erinnerung: 2007 betrug das Gesamtbudget des Bundesamtes für Migration noch rund 750 Millionen Franken. Heute gibt der Bund für das Asylwesen 3,5 Milliarden aus, während die Kosten für die Armee bei 5.2 Milliarden und für die Landwirtschaft bei 3.7 Milliarden liegen. Damit gehört der Asylbereich zu den ausgabenintensivsten Bereichen in unserem Land.</p><p>Es fehlt eine echte Studie, welche nicht nur die direkten Kosten auf Bundesebene, sondern auch die direkten und indirekten Kosten auf allen Ebenen berücksichtigt. Der Bundesrat bestätigte am 22. Mai 2024, dass dem Bund aufgrund des pauschalen Abgeltungssystems die Kosten der Kantone nicht bekannt sind (24.3190).</p><p>Während die hohen Ausgaben aus der Rechnung des Bundes bekannt sind, herrscht über die Ausgaben auf kantonaler und kommunaler Ebene oft Unwissen. Niemand kennt die genauen gesamten Asylkosten in unserem Land. Noch viel weniger bekannt sind die Kosten, die bei Sozialversicherungen anfallen, insbesondere bei Krankenkassen, und nicht von (aus der Staatskasse bezahlten) Beiträgen oder Prämien gedeckt sind. Unbekannt sind auch die Kosten von Strafverfolgungsbehörden und sämtliche weiteren Kosten, insbesondere auch von sozialen Einrichtungen, die vom Staat mit Beiträgen finanziert werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Gesamt- resp. Vollkostenrechnung des Asylbereichs aller drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) existiert in der Schweiz nicht. Der Bund kennt nur seine eigenen Kosten, welche in der Staatsrechnung des Staatssekretariats für Migration (SEM) ausgewiesen werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Solange Asylsuchende in einem Bundesasylzentrum untergebracht sind, übernimmt der Bund die Gesamtheit aller anfallenden Kosten. Zudem leistet der Bund eine Entschädigung an die Sicherheits- und an die Schulkosten derjenigen Kantone, in welchen die Unterbringungsstrukturen des Bundes betrieben werden. Nach erfolgter Zuweisung eines Asylsuchenden an einen Kanton werden die entsprechenden Sozialhilfekosten den Kantonen vom Bund bis zum Ende des Asylverfahrens bzw. während einer Dauer von 5 Jahren (bei anerkannten Flüchtlingen) bzw. von 7 Jahren (bei vorläufig aufgenommenen Personen) abgegolten. Auch beteiligt sich der Bund mit einmaligen Fallpauschalen an den kantonalen Verwaltungskosten, an den Integrationskosten von anerkannten Flüchtlingen bzw. vorläufig aufgenommenen Personen sowie an den Nothilfekosten für Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid mit Wegweisung. Schliesslich übernimmt der Bund die Kosten für die freiwillige Rückkehr bzw. für den Vollzug der Wegweisung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu weiteren Kosten der Kantone und Gemeinden, welche nicht Bestandteil der Globalpauschalen sind, liegen hingegen keine Zahlen vor. Auch liegen keine Informationen zu den Sozialhilfekosten der Kantone für Personen aus dem Asylbereich vor, nachdem diese nicht mehr in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Wie in der Antwort auf die Interpellation Amstutz (18.3912) ausgeführt, ist es aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Polizei- und Gerichtsbehörden, Schulen, medizinische Dienstleister, Bundesverwaltungsgericht) nicht möglich, die gesamten Kosten des Asylbereichs im Sinne einer Vollkostenrechnung aufzuführen. Eine Erhebung der Kosten, welche nicht in finanzieller Zuständigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des SEM sind, würde bei sämtlichen betroffenen Akteuren einen erheblichen Aufwand generieren und eine umfassende Anpassung der diesbezüglichen kantonalen Abrechnungs- und Erhebungssysteme voraussetzen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesamtkosten des Asylwesens in der Schweiz zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei sollen folgende Kosten miteinbezogen werden:</p><p>a) die Kosten auf der Ebene Bund,&nbsp;</p><p>b) die Kosten auf den Ebenen Kantone und Gemeinden,&nbsp;</p><p>c) die bei Sozialversicherungen anfallenden und nicht &nbsp;von Beiträgen oder Prämien gedeckten Kosten, insbesondere bei Krankenkassen,&nbsp;</p><p>d) die Kosten von Strafverfolgungsbehörden und&nbsp;</p><p>e) sämtliche weiteren Kosten. Der Bericht soll die Entwicklung der jährlichen Gesamtkosten des Asylbereichs in den letzten 20 Jahren sowie die durchschnittlichen heutigen Kosten eines Asylverfahrens aufzeigen.</p>
  • Volle Kostentransparenz im Asylbereich
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten für das Asylwesen in der Schweiz sind in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Betrugen die Kosten für den Bund vor zwei Jahren noch 1,5 Milliarden Franken, so sind sie heute auf 3,5 Milliarden Franken angestiegen – davon entfallen 1,3 Milliarden Franken auf Schutzbedürftige aus der Ukraine. Zur Erinnerung: 2007 betrug das Gesamtbudget des Bundesamtes für Migration noch rund 750 Millionen Franken. Heute gibt der Bund für das Asylwesen 3,5 Milliarden aus, während die Kosten für die Armee bei 5.2 Milliarden und für die Landwirtschaft bei 3.7 Milliarden liegen. Damit gehört der Asylbereich zu den ausgabenintensivsten Bereichen in unserem Land.</p><p>Es fehlt eine echte Studie, welche nicht nur die direkten Kosten auf Bundesebene, sondern auch die direkten und indirekten Kosten auf allen Ebenen berücksichtigt. Der Bundesrat bestätigte am 22. Mai 2024, dass dem Bund aufgrund des pauschalen Abgeltungssystems die Kosten der Kantone nicht bekannt sind (24.3190).</p><p>Während die hohen Ausgaben aus der Rechnung des Bundes bekannt sind, herrscht über die Ausgaben auf kantonaler und kommunaler Ebene oft Unwissen. Niemand kennt die genauen gesamten Asylkosten in unserem Land. Noch viel weniger bekannt sind die Kosten, die bei Sozialversicherungen anfallen, insbesondere bei Krankenkassen, und nicht von (aus der Staatskasse bezahlten) Beiträgen oder Prämien gedeckt sind. Unbekannt sind auch die Kosten von Strafverfolgungsbehörden und sämtliche weiteren Kosten, insbesondere auch von sozialen Einrichtungen, die vom Staat mit Beiträgen finanziert werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Gesamt- resp. Vollkostenrechnung des Asylbereichs aller drei Staatsebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) existiert in der Schweiz nicht. Der Bund kennt nur seine eigenen Kosten, welche in der Staatsrechnung des Staatssekretariats für Migration (SEM) ausgewiesen werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Solange Asylsuchende in einem Bundesasylzentrum untergebracht sind, übernimmt der Bund die Gesamtheit aller anfallenden Kosten. Zudem leistet der Bund eine Entschädigung an die Sicherheits- und an die Schulkosten derjenigen Kantone, in welchen die Unterbringungsstrukturen des Bundes betrieben werden. Nach erfolgter Zuweisung eines Asylsuchenden an einen Kanton werden die entsprechenden Sozialhilfekosten den Kantonen vom Bund bis zum Ende des Asylverfahrens bzw. während einer Dauer von 5 Jahren (bei anerkannten Flüchtlingen) bzw. von 7 Jahren (bei vorläufig aufgenommenen Personen) abgegolten. Auch beteiligt sich der Bund mit einmaligen Fallpauschalen an den kantonalen Verwaltungskosten, an den Integrationskosten von anerkannten Flüchtlingen bzw. vorläufig aufgenommenen Personen sowie an den Nothilfekosten für Personen mit einem rechtskräftigen Entscheid mit Wegweisung. Schliesslich übernimmt der Bund die Kosten für die freiwillige Rückkehr bzw. für den Vollzug der Wegweisung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu weiteren Kosten der Kantone und Gemeinden, welche nicht Bestandteil der Globalpauschalen sind, liegen hingegen keine Zahlen vor. Auch liegen keine Informationen zu den Sozialhilfekosten der Kantone für Personen aus dem Asylbereich vor, nachdem diese nicht mehr in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Wie in der Antwort auf die Interpellation Amstutz (18.3912) ausgeführt, ist es aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Polizei- und Gerichtsbehörden, Schulen, medizinische Dienstleister, Bundesverwaltungsgericht) nicht möglich, die gesamten Kosten des Asylbereichs im Sinne einer Vollkostenrechnung aufzuführen. Eine Erhebung der Kosten, welche nicht in finanzieller Zuständigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des SEM sind, würde bei sämtlichen betroffenen Akteuren einen erheblichen Aufwand generieren und eine umfassende Anpassung der diesbezüglichen kantonalen Abrechnungs- und Erhebungssysteme voraussetzen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesamtkosten des Asylwesens in der Schweiz zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Dabei sollen folgende Kosten miteinbezogen werden:</p><p>a) die Kosten auf der Ebene Bund,&nbsp;</p><p>b) die Kosten auf den Ebenen Kantone und Gemeinden,&nbsp;</p><p>c) die bei Sozialversicherungen anfallenden und nicht &nbsp;von Beiträgen oder Prämien gedeckten Kosten, insbesondere bei Krankenkassen,&nbsp;</p><p>d) die Kosten von Strafverfolgungsbehörden und&nbsp;</p><p>e) sämtliche weiteren Kosten. Der Bericht soll die Entwicklung der jährlichen Gesamtkosten des Asylbereichs in den letzten 20 Jahren sowie die durchschnittlichen heutigen Kosten eines Asylverfahrens aufzeigen.</p>
    • Volle Kostentransparenz im Asylbereich

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