Stoppt die Verschwendung medizinischen Materials

ShortId
24.3747
Id
20243747
Updated
25.09.2024 16:17
Language
de
Title
Stoppt die Verschwendung medizinischen Materials
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fast ein Drittel des Spitalabfalls fällt bei Operationen an, was vor allem auf die zunehmende Verwendung von Einwegmaterial zurückzuführen ist. Ausserdem werden aufgrund der hohen Kosten moderne Sterilisationsmethoden nur selten angewendet. In der Interpellation 23.3312 wird gesagt, in Spitälern und Arztpraxen gebe es schon seit einigen Jahren einen starken Trend, statt wiederverwendbaren Materials Einwegmaterial für die Chirurgie zu verwenden, so Scheren, Zangen und andere Instrumente.</p><p>Das Gleiche lässt sich auch bei den Hilfsmitteln sagen. Die Interpellation 23.3745 weist darauf hin, dass es bei einem Unfall Sache der Patientin oder des Patienten selbst ist, Krücken, Spezialschuhe oder andere Schienen am Ende der Genesungszeit zu entsorgen. Und die Menge an Spitalabfall ist beträchtlich: Man spricht von einer Tonne pro Bett und Jahr.</p><p>Das Umweltschutzgesetz ermächtigt den Bundesrat, das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. In dieser Logik fiele das medizinische Material aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht unter diese Bestimmung. Offensichtlich ist aber die Wiederverwendung dieses Materials aus Sicht der Patientensicherheit, die weiterhin Vorrang haben muss, kein Problem. Faktum ist, dass man dieses Material nicht wiederverwenden will.</p><p>Das Problem von medizinischem Material und Hilfsmitteln, die nach Gebrauch weggeworfen oder nicht zurückgenommen werden, bleibt aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht problematisch. In einer Zeit, in der die Kosten im Gesundheitswesen gebremst werden müssen, ist es zwingend notwendig, wirksame Massnahmen zu ergreifen.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss dem Projekt «</span><a href="https://nfp73.ch/de/projekte/ressourceneffizienz-in-schweizer-spitaelern" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Ressourceneffizienz in Schweizer Spitälern</span></a><span style="font-family:Arial">» des Nationalen Forschungsprogramms «Nachhaltige Wirtschaft» (NFP 73) spielt insbesondere die Vermeidung von Abfällen eine zentrale Rolle für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen. Beispielsweise sollten wiederverwendbare Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Bewegungsschienen, so lange und so oft wie möglich wiederverwendet werden. Im Gesundheitswesen steht jedoch die Patientensicherheit im Vordergrund. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Auflagen. Falls medizinisches Material energieintensiv sterilisiert werden muss, hat dies einen relevanten Einfluss auf deren Umweltbilanz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat begrüsst es, wenn Spitäler und andere Leitungserbringer Hilfsmittel für die Weiterverwendung zurücknehmen. Betreffend die Tarife im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat er aber nur die Kompetenz, die unter seine Zuständigkeit fallenden und zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträge zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Er prüft dabei, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die OKP übernimmt Kosten einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung mit dem Ziel, eine qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu erreichen. Dabei sollen die Kosten-Nutzen-Verhältnisse der Einweg- und Mehrwegprodukte in den zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträge berücksichtigt werden. Für Produkte, die zur Miete abgegeben werden, wird bei der Festlegung der Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) eine allfällige Wiederaufbereitung berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Frage, ob Produkte zurückgenommen werden oder nicht, aber eine unternehmerische Entscheidung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zudem hat das oben erwähnte Projekt gezeigt, dass medizinische und Haushaltsprodukte lediglich 7</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Prozent der Treibhausgasemissionen eines Spitals ausmachen. Es ist demnach davon auszugehen, dass die grossen Nachhaltigkeitspotenziale von Spitälern in den Bereichen Heizung, Stromverbrauch, Verpflegung, Gebäudeinfrastruktur und Medikamente liegen (vgl. dazu die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 23.3745 Roduit «Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten» und 23.3312 Weichelt «Materialverschwendung in der Chirurgie»). Es obliegt insbesondere den Kantonen, die entsprechenden Themenbereiche aufzugreifen und Massnahmen umzusetzen. Als Grundlage könnten Best Practice Beispiele für umweltfreundliche Massnahmen in Spitälern dienen, die im Rahmen des oben erwähnten Projekts ebenfalls erarbeitet wurden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat davon ab, Massnahmen zu ergreifen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Leistungserbringer, insbesondere Spitäler, dazu zu bewegen, Hilfsmittel und medizinisches Material nach den WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) zurückzunehmen und wiederzuverwenden. Er soll insbesondere die Partner des Gesundheitswesens beauftragen, sich zu diesem Zweck auf tarifliche Anreize zu einigen.</p>
  • Stoppt die Verschwendung medizinischen Materials
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast ein Drittel des Spitalabfalls fällt bei Operationen an, was vor allem auf die zunehmende Verwendung von Einwegmaterial zurückzuführen ist. Ausserdem werden aufgrund der hohen Kosten moderne Sterilisationsmethoden nur selten angewendet. In der Interpellation 23.3312 wird gesagt, in Spitälern und Arztpraxen gebe es schon seit einigen Jahren einen starken Trend, statt wiederverwendbaren Materials Einwegmaterial für die Chirurgie zu verwenden, so Scheren, Zangen und andere Instrumente.</p><p>Das Gleiche lässt sich auch bei den Hilfsmitteln sagen. Die Interpellation 23.3745 weist darauf hin, dass es bei einem Unfall Sache der Patientin oder des Patienten selbst ist, Krücken, Spezialschuhe oder andere Schienen am Ende der Genesungszeit zu entsorgen. Und die Menge an Spitalabfall ist beträchtlich: Man spricht von einer Tonne pro Bett und Jahr.</p><p>Das Umweltschutzgesetz ermächtigt den Bundesrat, das Inverkehrbringen von Produkten zu verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. In dieser Logik fiele das medizinische Material aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht unter diese Bestimmung. Offensichtlich ist aber die Wiederverwendung dieses Materials aus Sicht der Patientensicherheit, die weiterhin Vorrang haben muss, kein Problem. Faktum ist, dass man dieses Material nicht wiederverwenden will.</p><p>Das Problem von medizinischem Material und Hilfsmitteln, die nach Gebrauch weggeworfen oder nicht zurückgenommen werden, bleibt aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht problematisch. In einer Zeit, in der die Kosten im Gesundheitswesen gebremst werden müssen, ist es zwingend notwendig, wirksame Massnahmen zu ergreifen.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss dem Projekt «</span><a href="https://nfp73.ch/de/projekte/ressourceneffizienz-in-schweizer-spitaelern" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">Ressourceneffizienz in Schweizer Spitälern</span></a><span style="font-family:Arial">» des Nationalen Forschungsprogramms «Nachhaltige Wirtschaft» (NFP 73) spielt insbesondere die Vermeidung von Abfällen eine zentrale Rolle für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen. Beispielsweise sollten wiederverwendbare Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Bewegungsschienen, so lange und so oft wie möglich wiederverwendet werden. Im Gesundheitswesen steht jedoch die Patientensicherheit im Vordergrund. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Auflagen. Falls medizinisches Material energieintensiv sterilisiert werden muss, hat dies einen relevanten Einfluss auf deren Umweltbilanz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat begrüsst es, wenn Spitäler und andere Leitungserbringer Hilfsmittel für die Weiterverwendung zurücknehmen. Betreffend die Tarife im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat er aber nur die Kompetenz, die unter seine Zuständigkeit fallenden und zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträge zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Er prüft dabei, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die OKP übernimmt Kosten einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung mit dem Ziel, eine qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu erreichen. Dabei sollen die Kosten-Nutzen-Verhältnisse der Einweg- und Mehrwegprodukte in den zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträge berücksichtigt werden. Für Produkte, die zur Miete abgegeben werden, wird bei der Festlegung der Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) eine allfällige Wiederaufbereitung berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Frage, ob Produkte zurückgenommen werden oder nicht, aber eine unternehmerische Entscheidung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zudem hat das oben erwähnte Projekt gezeigt, dass medizinische und Haushaltsprodukte lediglich 7</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Prozent der Treibhausgasemissionen eines Spitals ausmachen. Es ist demnach davon auszugehen, dass die grossen Nachhaltigkeitspotenziale von Spitälern in den Bereichen Heizung, Stromverbrauch, Verpflegung, Gebäudeinfrastruktur und Medikamente liegen (vgl. dazu die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 23.3745 Roduit «Spitalabfälle. Ein stossendes Verhalten» und 23.3312 Weichelt «Materialverschwendung in der Chirurgie»). Es obliegt insbesondere den Kantonen, die entsprechenden Themenbereiche aufzugreifen und Massnahmen umzusetzen. Als Grundlage könnten Best Practice Beispiele für umweltfreundliche Massnahmen in Spitälern dienen, die im Rahmen des oben erwähnten Projekts ebenfalls erarbeitet wurden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat davon ab, Massnahmen zu ergreifen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Leistungserbringer, insbesondere Spitäler, dazu zu bewegen, Hilfsmittel und medizinisches Material nach den WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) zurückzunehmen und wiederzuverwenden. Er soll insbesondere die Partner des Gesundheitswesens beauftragen, sich zu diesem Zweck auf tarifliche Anreize zu einigen.</p>
    • Stoppt die Verschwendung medizinischen Materials

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