Kulturbotschaft 2025-2028. Wie sieht die Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich und zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus?

ShortId
24.3755
Id
20243755
Updated
04.10.2024 09:53
Language
de
Title
Kulturbotschaft 2025-2028. Wie sieht die Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich und zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus?
AdditionalIndexing
2831;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst den Rechten von Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung zu. Er ist bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und zusammen mit den Kantonen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention beizutragen (BRK; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.109). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) lancierte bereits 2012 ein Schwerpunktprogramm «Kultur». Im Bereich der Kulturförderung ist die Stärkung der Teilhabe seit 2016 eine zentrale Handlungsachse des Bundes. Es handelt sich um eine transversale Aufgabe und ein langfristiges Wirkungsziel der Kulturpolitik, das weiterhin gültig bleibt und darum auch in der Kulturbotschaft 2025–2028 verankert ist.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat antwortet auf die Fragen wie folgt:</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.8pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Themen Chancengleichheit und Diversität sowie Teilhabe werden in der Kulturbotschaft 2025–2028 in den Handlungsfeldern «Kultur als Arbeitswelt» und «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit» aufgenommen und durch Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen umgesetzt. Die Wahl der Handlungsfelder wurde von einem Grossteil der insgesamt 369 Vernehmlassungsteilnehmenden als stimmig beurteilt. Aus diesem Grund wurde das Thema im Vernehmlassungsbericht nicht explizit behandelt. </span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Umsetzung von Artikel 30 der BRK durch den Bund erfolgt über die ordentliche Kulturförderung und die Behindertengleichstellung. Das Bundesamt für Kultur (BAK), die Schweizerische Nationalbibliothek (SNB), das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) und die Kulturstiftung Pro Helvetia kennen eine Vielzahl von Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Kulturinstitutionen zu erleichtern und eine eigene kulturelle Tätigkeit zu ermöglichen. Sie arbeiten eng mit dem EBGB zusammen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Mit Finanzhilfen des Bundes werden Projekte unterstützt, die neue Wege der Teilhabe und Inklusion ermöglichen (BAK, EBGB). Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden auch in anderen Bereichen der Förderung durch entsprechende Auflagen berücksichtigt (z.B. Audiodeskription in Filmproduktionen, barrierefreie Zugänglichkeit in Filmfestivals, Inklusion von Menschen mit Behinderung in Museen). Pro Helvetia unterstützt Kulturinstitutionen bei der Entwicklung von diversitätsorientierten Prozessen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Alle Museen des Bundes verpflichten sich zur Umsetzung von inklusiven Massnahmen und die meisten von ihnen tragen das Label «Kultur inklusiv». Der Fokus liegt dabei auf fünf Handlungsfeldern: Angebot, inhaltlicher Zugang, baulicher Zugang, Arbeitsangebote, Kommunikation. Sie haben beispielsweise besondere Vermittlungsangebote für Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. Führungen für Sehbehinderte, Führungen in Gebärdensprache, Verwendung von Einfacher Sprache in ausgewählten Ausstellungen), setzen sich für Barrierefreiheit ein und arbeiten mit Betroffenenorganisationen zusammen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>In der Schweiz gibt es verschiedene Initiativen, welche die Sichtbarkeit von Kunstschaffenden mit Behinderung fördern. Beispielhaft seien genannt: IntegrART, ein Netzwerkprojekt für inklusive Bühnenkunst, oder die Festivals Wildwuchs (Theater und Tanz), Out of the Box (Bildende Kunst), look&amp;roll (Film). Alle erwähnten Initiativen werden oder wurden vom Bund unterstützt (BAK, EBGB). </span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Teilhabe und der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zum Kulturangebot ist in erster Linie eine Aufgabe der kulturellen Institutionen bzw. der öffentlichen Hand (meist Kantone, Städte und Gemeinden), welche diese trägt. Eine wichtige Rolle im Kontakt mit Kulturinstitutionen hat die (vom BAK unterstützte) Fachstelle «Kultur inklusiv» von Pro Infirmis. Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen zusätzlichen Koordinationsbedarf mit Kantonen und Gemeinden. Er wird die Frage nach mehr Koordination aber im Rahmen der Themensetzung des nationalen Kulturdialogs prüfen lassen.</span></li></ol></div>
  • <p>2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Nach Artikel 30 dieser Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Um dieses Recht zu gewährleisten, muss der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen tätig werden. Die Kulturbotschaft 2025-28 erwähnt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht ausdrücklich, und dies obwohl die kulturelle Teilhabe ein wichtiges Element ist. In der Vernehmlassung hatte Pro Infirmis ein spezifisches Handlungsfeld "Inklusion und Vielfalt" vorgeschlagen. Sie wurde dabei von 24 Partnerorganisationen unterstützt. Im Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung werden bedauerlicherweise weder dieser Vorschlag erwähnt noch die Frage der Inklusion angesprochen.</p><p>&nbsp;</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Warum werden im Vernehmlassungsbericht die 24 Stellungnahmen, die sich für ein Handlungsfeld Inklusion und Vielfalt in der Kulturbotschaft ausgesprochen haben, nicht erwähnt?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bund zur Umsetzung von Artikel 30 BRK?</li><li>Welche Schritte sind geplant, um diejenigen Strategien, Massnahmen und Prozesse der Kulturförderung des Bundes zugänglich zu machen, die über Massnahmen wie "Kulturelle Teilhabe" oder "Tandem Diversität" hinausgehen?</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um eidgenössische und subventionierte Kultureinrichtungen in Bezug auf Orte, Angebote und Dienstleistungen zugänglich zu machen?</li><li>Wie soll die Unterstützung für Kunstschaffende mit Behinderungen verbessert werden? Als Vorbild könnte beispielsweise die Initiative "Unlimited" in Grossbritannien dienen.</li><li>Wie will er die Koordination mit den Kantonen und Gemeinden verbessern, um die Zugänglichkeit und Inklusion auszubauen?</li></ol>
  • Kulturbotschaft 2025-2028. Wie sieht die Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich und zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst den Rechten von Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung zu. Er ist bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und zusammen mit den Kantonen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention beizutragen (BRK; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.109). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) lancierte bereits 2012 ein Schwerpunktprogramm «Kultur». Im Bereich der Kulturförderung ist die Stärkung der Teilhabe seit 2016 eine zentrale Handlungsachse des Bundes. Es handelt sich um eine transversale Aufgabe und ein langfristiges Wirkungsziel der Kulturpolitik, das weiterhin gültig bleibt und darum auch in der Kulturbotschaft 2025–2028 verankert ist.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat antwortet auf die Fragen wie folgt:</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.8pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Themen Chancengleichheit und Diversität sowie Teilhabe werden in der Kulturbotschaft 2025–2028 in den Handlungsfeldern «Kultur als Arbeitswelt» und «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit» aufgenommen und durch Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen umgesetzt. Die Wahl der Handlungsfelder wurde von einem Grossteil der insgesamt 369 Vernehmlassungsteilnehmenden als stimmig beurteilt. Aus diesem Grund wurde das Thema im Vernehmlassungsbericht nicht explizit behandelt. </span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Umsetzung von Artikel 30 der BRK durch den Bund erfolgt über die ordentliche Kulturförderung und die Behindertengleichstellung. Das Bundesamt für Kultur (BAK), die Schweizerische Nationalbibliothek (SNB), das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) und die Kulturstiftung Pro Helvetia kennen eine Vielzahl von Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Kulturinstitutionen zu erleichtern und eine eigene kulturelle Tätigkeit zu ermöglichen. Sie arbeiten eng mit dem EBGB zusammen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Mit Finanzhilfen des Bundes werden Projekte unterstützt, die neue Wege der Teilhabe und Inklusion ermöglichen (BAK, EBGB). Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden auch in anderen Bereichen der Förderung durch entsprechende Auflagen berücksichtigt (z.B. Audiodeskription in Filmproduktionen, barrierefreie Zugänglichkeit in Filmfestivals, Inklusion von Menschen mit Behinderung in Museen). Pro Helvetia unterstützt Kulturinstitutionen bei der Entwicklung von diversitätsorientierten Prozessen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Alle Museen des Bundes verpflichten sich zur Umsetzung von inklusiven Massnahmen und die meisten von ihnen tragen das Label «Kultur inklusiv». Der Fokus liegt dabei auf fünf Handlungsfeldern: Angebot, inhaltlicher Zugang, baulicher Zugang, Arbeitsangebote, Kommunikation. Sie haben beispielsweise besondere Vermittlungsangebote für Menschen mit kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. Führungen für Sehbehinderte, Führungen in Gebärdensprache, Verwendung von Einfacher Sprache in ausgewählten Ausstellungen), setzen sich für Barrierefreiheit ein und arbeiten mit Betroffenenorganisationen zusammen.</span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>In der Schweiz gibt es verschiedene Initiativen, welche die Sichtbarkeit von Kunstschaffenden mit Behinderung fördern. Beispielhaft seien genannt: IntegrART, ein Netzwerkprojekt für inklusive Bühnenkunst, oder die Festivals Wildwuchs (Theater und Tanz), Out of the Box (Bildende Kunst), look&amp;roll (Film). Alle erwähnten Initiativen werden oder wurden vom Bund unterstützt (BAK, EBGB). </span></li><li style="margin-top:6pt; margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:5.75pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Teilhabe und der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zum Kulturangebot ist in erster Linie eine Aufgabe der kulturellen Institutionen bzw. der öffentlichen Hand (meist Kantone, Städte und Gemeinden), welche diese trägt. Eine wichtige Rolle im Kontakt mit Kulturinstitutionen hat die (vom BAK unterstützte) Fachstelle «Kultur inklusiv» von Pro Infirmis. Aus Sicht des Bundesrates gibt es keinen zusätzlichen Koordinationsbedarf mit Kantonen und Gemeinden. Er wird die Frage nach mehr Koordination aber im Rahmen der Themensetzung des nationalen Kulturdialogs prüfen lassen.</span></li></ol></div>
    • <p>2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Nach Artikel 30 dieser Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Um dieses Recht zu gewährleisten, muss der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen tätig werden. Die Kulturbotschaft 2025-28 erwähnt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht ausdrücklich, und dies obwohl die kulturelle Teilhabe ein wichtiges Element ist. In der Vernehmlassung hatte Pro Infirmis ein spezifisches Handlungsfeld "Inklusion und Vielfalt" vorgeschlagen. Sie wurde dabei von 24 Partnerorganisationen unterstützt. Im Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung werden bedauerlicherweise weder dieser Vorschlag erwähnt noch die Frage der Inklusion angesprochen.</p><p>&nbsp;</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Warum werden im Vernehmlassungsbericht die 24 Stellungnahmen, die sich für ein Handlungsfeld Inklusion und Vielfalt in der Kulturbotschaft ausgesprochen haben, nicht erwähnt?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bund zur Umsetzung von Artikel 30 BRK?</li><li>Welche Schritte sind geplant, um diejenigen Strategien, Massnahmen und Prozesse der Kulturförderung des Bundes zugänglich zu machen, die über Massnahmen wie "Kulturelle Teilhabe" oder "Tandem Diversität" hinausgehen?</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um eidgenössische und subventionierte Kultureinrichtungen in Bezug auf Orte, Angebote und Dienstleistungen zugänglich zu machen?</li><li>Wie soll die Unterstützung für Kunstschaffende mit Behinderungen verbessert werden? Als Vorbild könnte beispielsweise die Initiative "Unlimited" in Grossbritannien dienen.</li><li>Wie will er die Koordination mit den Kantonen und Gemeinden verbessern, um die Zugänglichkeit und Inklusion auszubauen?</li></ol>
    • Kulturbotschaft 2025-2028. Wie sieht die Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich und zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus?

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