Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene

ShortId
24.3761
Id
20243761
Updated
25.09.2024 09:14
Language
de
Title
Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene
AdditionalIndexing
2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund steht gegenwärtig vor grossen finanziellen Herausforderungen, verschärft durch die internationale Sicherheitslage und den demografischen Wandel. Um dieser neuen Ausgangslage gerecht zu werden, muss der Bund zunächst seine Ausgaben optimieren und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Mittel freizusetzen. Ergänzend dazu sollen aber auch neue Einnahmequellen geprüft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Immer wieder wird eine nationale Erbschaftssteuer dafür ins Spiel gebracht. Eine Erbschaftssteuer kann jedoch sehr problematisch sein, wenn zur Begleichung der Steuer die geerbten Sachwerte veräussert werden müssen. Dies trifft insbesondere bei Vermögen zu, das in einem Unternehmen oder Hof steckt. Eine Alternative dazu könnte eine Vermögenssteuer auf Bundesebene sein.&nbsp;Die Kantone haben eine langjährige Erfahrung mit der Vermögenssteuer. Der Bund selbst hat nur zwischen 1915 und 1959 Vermögenssteuern erhoben. Ein niedriger Steuersatz mit leichter Progression würde sicherstellen, dass der Mittelstand nicht zusätzlich belastet wird und gleichzeitig wenig Anreize zur Steuervermeidung bestehen. Eine Vermögenssteuer belastet insbesondere finanzkräftige Personen. Dies trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei und sorgt für eine fairere Verteilung der Steuerlast.</p><p>Eine nationale Vermögenssteuer hat zudem den Vorteil, dass das Konzept bekannt ist, die dazu notwendigen Daten sowieso erhoben werden und die Ausgestaltung ohne Sprungeffekte einfach ist. Der administrative Mehraufwand wäre also minim.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll verschiedene Aspekte prüfen (gesetzliche Grundlage; Auswirkungen auf Steuerzahlende sowie Bund, Kantone und Gemeinden), um eine solide Entscheidungsgrundlage für die Machbarkeit einer Vermögenssteuer auf Bundesebene zu schaffen.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat die Wirkungsweise der Vermögenssteuer bereits im Bericht vom 22. November 2023 zum Postulat 17.4292 Derder „Kapital- und Vermögenssteuern stark wachsender KMU senken“ untersucht (vgl. insbesondere Ziffer 3.1). Der Bericht kam zum Schluss, dass es eine Vielzahl von Aspekten gibt, die gegen eine Vermögenssteuer (auch auf Bundesebene) sprechen. Dazu gehören namentlich die Folgenden: </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Vermögenssteuern entfalten in Bezug auf die erzielte Rendite eine regressive Wirkung, d.h. je höher die erzielte Rendite auf dem Vermögen, desto tiefer fällt die Steuerlast bezogen auf das erzielte Einkommen aus diesem Vermögen aus. Dies unterscheidet sie deutlich von einer Einkommenssteuer, die eine solche regressive Wirkung nicht kennt. Aus diesem Grund kann die Vermögenssteuer bezogen auf das mit dem Vermögen erzielte Einkommen im Vergleich zu ertragsbasierten Steuern sowohl zu Unter- als auch zu Überbesteuerungen führen. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Erfolgt kein Zahlungsfluss aus dem Vermögensstamm, dann muss die Begleichung der Vermögenssteuerschuld aus alternativen Einkommensquellen bestritten, das Vermögen beliehen oder ein Teil des Vermögens veräussert werden. Die Vermögenssteuer kann folglich zu Liquiditätsproblemen beim Steuerpflichtigen führen, wenn das Vermögen gebunden ist. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Eine Vermögenssteuer kann sich negativ auf Wohn- und Standortentscheidungen auswirken. Eine kürzlich erschienene Studie (Brülhart et al. 2022; American Economic Journal: Economic Policy; 14(4); 111-150) sowie anekdotische Evidenz zum Wegzug vermögender Bürger aus Norwegen stützen diese These. Hierzu ist festzuhalten, dass die Schweiz im OECD-Raum eines der wenigen Länder ist, die eine Vermögenssteuer kennen. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Da auf Kantons- und Gemeindestufe steuerliche Belastungen bis etwa 1% des Vermögens möglich sind, erhöhte sich mit der zusätzlichen Erhebung einer „Bundesvermögenssteuer“ die Wahrscheinlichkeit, dass die Vermögenssteuerlast nicht mehr aus dem Vermögensertrag bestritten werden kann. Es müssten daher wohl weitere – neben den bereits in einigen Kantonen praktizierten – Obergrenzen bei der Vermögenssteuer geschaffen werden. Dies würde wiederum die Ergiebigkeit der Vermögenssteuer beim Bund und / oder bei den Kantonen beeinträchtigen. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus diesen Gründen hat der Bundesrat im Rahmen des Postulates 17.4292 Derder festgehalten, dass eine Verlagerung weg von substanz- und hin zu ertragsbasierten Steuern grundsätzlich als vorteilhaft einzuschätzen wäre. Er wird diese Thematik auch im Rahmen der Beantwortung des Postulates 23.3752 Walti («Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie») aufnehmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Beim Bund wurde die Vermögenssteuer 1959 abgeschafft. Soll sie wieder erhoben werden, müsste hierfür eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,</p><ul><li>welche verschiedenen Modelle einer Vermögenssteuer auf Bundesebene in Frage kommen, insbesondere sollen eine Version mit niedrigem Steuersatz und leichter Progression sowie verschiedene kantonale Steuermodelle untersucht werden,</li><li>wie hoch der Ertrag dieser Modelle wäre und welche Auswirkungen sie auf unterschiedliche Vermögensklassen hätten,</li><li>welche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Änderungen nötig wären, um eine Vermögenssteuer auf Bundesebene für natürliche Personen einzuführen,</li><li>welche Kosten für den Bund, die Kantone und die Gemeinden durch die Einführung einer solchen Steuer entstehen würden.</li></ul>
  • Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund steht gegenwärtig vor grossen finanziellen Herausforderungen, verschärft durch die internationale Sicherheitslage und den demografischen Wandel. Um dieser neuen Ausgangslage gerecht zu werden, muss der Bund zunächst seine Ausgaben optimieren und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Mittel freizusetzen. Ergänzend dazu sollen aber auch neue Einnahmequellen geprüft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Immer wieder wird eine nationale Erbschaftssteuer dafür ins Spiel gebracht. Eine Erbschaftssteuer kann jedoch sehr problematisch sein, wenn zur Begleichung der Steuer die geerbten Sachwerte veräussert werden müssen. Dies trifft insbesondere bei Vermögen zu, das in einem Unternehmen oder Hof steckt. Eine Alternative dazu könnte eine Vermögenssteuer auf Bundesebene sein.&nbsp;Die Kantone haben eine langjährige Erfahrung mit der Vermögenssteuer. Der Bund selbst hat nur zwischen 1915 und 1959 Vermögenssteuern erhoben. Ein niedriger Steuersatz mit leichter Progression würde sicherstellen, dass der Mittelstand nicht zusätzlich belastet wird und gleichzeitig wenig Anreize zur Steuervermeidung bestehen. Eine Vermögenssteuer belastet insbesondere finanzkräftige Personen. Dies trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei und sorgt für eine fairere Verteilung der Steuerlast.</p><p>Eine nationale Vermögenssteuer hat zudem den Vorteil, dass das Konzept bekannt ist, die dazu notwendigen Daten sowieso erhoben werden und die Ausgestaltung ohne Sprungeffekte einfach ist. Der administrative Mehraufwand wäre also minim.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll verschiedene Aspekte prüfen (gesetzliche Grundlage; Auswirkungen auf Steuerzahlende sowie Bund, Kantone und Gemeinden), um eine solide Entscheidungsgrundlage für die Machbarkeit einer Vermögenssteuer auf Bundesebene zu schaffen.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat die Wirkungsweise der Vermögenssteuer bereits im Bericht vom 22. November 2023 zum Postulat 17.4292 Derder „Kapital- und Vermögenssteuern stark wachsender KMU senken“ untersucht (vgl. insbesondere Ziffer 3.1). Der Bericht kam zum Schluss, dass es eine Vielzahl von Aspekten gibt, die gegen eine Vermögenssteuer (auch auf Bundesebene) sprechen. Dazu gehören namentlich die Folgenden: </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Vermögenssteuern entfalten in Bezug auf die erzielte Rendite eine regressive Wirkung, d.h. je höher die erzielte Rendite auf dem Vermögen, desto tiefer fällt die Steuerlast bezogen auf das erzielte Einkommen aus diesem Vermögen aus. Dies unterscheidet sie deutlich von einer Einkommenssteuer, die eine solche regressive Wirkung nicht kennt. Aus diesem Grund kann die Vermögenssteuer bezogen auf das mit dem Vermögen erzielte Einkommen im Vergleich zu ertragsbasierten Steuern sowohl zu Unter- als auch zu Überbesteuerungen führen. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Erfolgt kein Zahlungsfluss aus dem Vermögensstamm, dann muss die Begleichung der Vermögenssteuerschuld aus alternativen Einkommensquellen bestritten, das Vermögen beliehen oder ein Teil des Vermögens veräussert werden. Die Vermögenssteuer kann folglich zu Liquiditätsproblemen beim Steuerpflichtigen führen, wenn das Vermögen gebunden ist. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Eine Vermögenssteuer kann sich negativ auf Wohn- und Standortentscheidungen auswirken. Eine kürzlich erschienene Studie (Brülhart et al. 2022; American Economic Journal: Economic Policy; 14(4); 111-150) sowie anekdotische Evidenz zum Wegzug vermögender Bürger aus Norwegen stützen diese These. Hierzu ist festzuhalten, dass die Schweiz im OECD-Raum eines der wenigen Länder ist, die eine Vermögenssteuer kennen. </span></li><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Da auf Kantons- und Gemeindestufe steuerliche Belastungen bis etwa 1% des Vermögens möglich sind, erhöhte sich mit der zusätzlichen Erhebung einer „Bundesvermögenssteuer“ die Wahrscheinlichkeit, dass die Vermögenssteuerlast nicht mehr aus dem Vermögensertrag bestritten werden kann. Es müssten daher wohl weitere – neben den bereits in einigen Kantonen praktizierten – Obergrenzen bei der Vermögenssteuer geschaffen werden. Dies würde wiederum die Ergiebigkeit der Vermögenssteuer beim Bund und / oder bei den Kantonen beeinträchtigen. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Aus diesen Gründen hat der Bundesrat im Rahmen des Postulates 17.4292 Derder festgehalten, dass eine Verlagerung weg von substanz- und hin zu ertragsbasierten Steuern grundsätzlich als vorteilhaft einzuschätzen wäre. Er wird diese Thematik auch im Rahmen der Beantwortung des Postulates 23.3752 Walti («Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie») aufnehmen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Beim Bund wurde die Vermögenssteuer 1959 abgeschafft. Soll sie wieder erhoben werden, müsste hierfür eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,</p><ul><li>welche verschiedenen Modelle einer Vermögenssteuer auf Bundesebene in Frage kommen, insbesondere sollen eine Version mit niedrigem Steuersatz und leichter Progression sowie verschiedene kantonale Steuermodelle untersucht werden,</li><li>wie hoch der Ertrag dieser Modelle wäre und welche Auswirkungen sie auf unterschiedliche Vermögensklassen hätten,</li><li>welche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Änderungen nötig wären, um eine Vermögenssteuer auf Bundesebene für natürliche Personen einzuführen,</li><li>welche Kosten für den Bund, die Kantone und die Gemeinden durch die Einführung einer solchen Steuer entstehen würden.</li></ul>
    • Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene

Back to List