Überwiesene Plusenergiebau-Motion Eymann 19.4202

ShortId
24.3765
Id
20243765
Updated
27.09.2024 15:05
Language
de
Title
Überwiesene Plusenergiebau-Motion Eymann 19.4202
AdditionalIndexing
66;2846;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem alpine PV-Grossanlagen und Kleinwasserkraftwerke, die&nbsp;keine Dämmungsmassnahmen zur Reduktion der 80%&nbsp;Energieverluste im Gebäudebereich vorsehen mit Förderbeiträgen bis 60% unterstützt werden, rechtfertigt sich eine Anpassung der erwähnten Ausgleichbeiträge für Bausanierungen mit mehr Einsparpotential für Mieter-, Vermieter/innen und KMU.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Energie erarbeitet aktuell das Umsetzungskonzept mit Massnahmenvorschlägen, welches mit der Motion </span><a name="_Hlk169636675"><span style="font-family:Arial">Eymann 19.4202</span></a><span style="font-family:Arial"> «Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich» verlangt wird. In den Erarbeitungsprozess sind die Kantone (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK) einbezogen. Der Bundesrat ist bestrebt, dieses Konzept im Rahmen des Berichts zur Erfüllung der Motion noch in diesem Jahr zu verabschieden und zu veröffentlichen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu den einzelnen Punkten der vorliegenden Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu a.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Definition der erwähnten Baustandards zu Minergie-P oder Minergie-A Bauten obliegt nicht dem Bundesrat, sondern dem Verein Minergie. Dieser legt ebenfalls fest, welche Gebäudeflächen in welchem Umfang mit Solaranlagen bestückt werden müssen und wie die Energiebilanz gerechnet wird, um ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu b.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Bezug auf die Solarförderung liegt die Höhe der Einmalvergütung für Anlagen mit Eigenverbrauch, der bei Plusenergiebau (PEB) vorgeschrieben ist, gemäss Artikel 25 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) maximal bei 30 Prozent. Per Verordnung kann der Bundesrat keinen höheren Förderanteil festsetzen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Hoheit im Bereich der Gebäudeförderung liegt derweil bei den Kantonen, die sich dabei auf das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM) abstützen. Die Gebäudeförderung kann somit nicht im Energiegesetz oder der Energieverordnung geregelt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu c.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der gesetzliche Rahmen für die Abnahme und Vergütung von eingespeister Elektrizität durch den lokalen Netzbetreiber findet sich in Artikel 15 EnG. Diese Regelung wurde vor kurzem vom Parlament mit dem «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (BBl 2023 2301) angepasst und vom Volk in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 bestätigt. Der Bundesrat sieht momentan keine Veranlassung, für diese Regelung bereits wieder eine Änderung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe anzustreben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sieht aus den genannten Gründen keinen Handlungsbedarf und verweist auf die kommende Umsetzung der Motion Eymann 19.4202.</span></p></div>
  • <p>Am 12.12.2022 überwies das Bundesparlament folgende PEB-Motion Eymann 19.4202 «<i>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich vorzulegen und dabei auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für solare Energieproduktion zu berücksichtigen (Plus-Energie-Bauten).“</i></p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich nachstehende Fragen:&nbsp;</p><p>Mit nachstehenden verfassungskonformen Massnahmen können die Motionsziele&nbsp;rasch, energieeffizient, wirtschaftlich und ökologisch optimal umgesetzt werden:</p><p>a)&nbsp;Wohn- und Geschäftsbauten, welche den Minergie-P- oder einen vergleichbaren Baustandard erreichen und mit ganzflächig integrierten Solaranlagen das Dach und soweit notwendig auch die Fassaden ab erster Etage solar nutzen, gelten als Plusenergiebauten (PEB), sofern sie mehr CO2-freie Energie erzeugen als sie im Jahresdurchschnitt benötigen.&nbsp;</p><p>b)&nbsp;Netzverbundene PEB, welche die Voraussetzungen von lit. a erfüllen, werden mit Anreizbeiträgen von höchstens 30% der energierelevanten Gebäudeinvestitionen gefördert. Für Bausanierungen können solche Ausgleichsbeiträge bis&nbsp;auf 50% erhöht&nbsp;werden.&nbsp;Öffentliche Beiträge werden angerechnet; sobald die Effizienz- und Energieinvestitionen für die in lit. a erwähnten Bauobjekte amortisiert sind, entfällt die Bundesförderung.&nbsp;</p><p>c)&nbsp;Gebäude, welche die Voraussetzungen gemäss lit. a nur teilweise erfüllen, erfahren eine proportionale Reduktion der Anreizförderung. CO2-frei funktionierende PEB, welche zum gesamten Gebäudeenergieverbrauch noch den Verkehrsenergiebedarf der Bewohner/innen bzw. Beschäftigten emissionsfrei decken, erhalten höchstens 10 Jahre lang&nbsp;denselben Strompreis für den eingespeisten wie für den vom regionalen Elektrizitätswerk bezogenen Strom.&nbsp;</p><p>Ist der Bundesrat bereit diese oder vergleichbare Massnahmen im Energiegesetz (EnG) oder in der Energie-VO zu verankern?&nbsp;</p>
  • Überwiesene Plusenergiebau-Motion Eymann 19.4202
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem alpine PV-Grossanlagen und Kleinwasserkraftwerke, die&nbsp;keine Dämmungsmassnahmen zur Reduktion der 80%&nbsp;Energieverluste im Gebäudebereich vorsehen mit Förderbeiträgen bis 60% unterstützt werden, rechtfertigt sich eine Anpassung der erwähnten Ausgleichbeiträge für Bausanierungen mit mehr Einsparpotential für Mieter-, Vermieter/innen und KMU.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Energie erarbeitet aktuell das Umsetzungskonzept mit Massnahmenvorschlägen, welches mit der Motion </span><a name="_Hlk169636675"><span style="font-family:Arial">Eymann 19.4202</span></a><span style="font-family:Arial"> «Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich» verlangt wird. In den Erarbeitungsprozess sind die Kantone (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK) einbezogen. Der Bundesrat ist bestrebt, dieses Konzept im Rahmen des Berichts zur Erfüllung der Motion noch in diesem Jahr zu verabschieden und zu veröffentlichen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu den einzelnen Punkten der vorliegenden Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu a.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Definition der erwähnten Baustandards zu Minergie-P oder Minergie-A Bauten obliegt nicht dem Bundesrat, sondern dem Verein Minergie. Dieser legt ebenfalls fest, welche Gebäudeflächen in welchem Umfang mit Solaranlagen bestückt werden müssen und wie die Energiebilanz gerechnet wird, um ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu b.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Bezug auf die Solarförderung liegt die Höhe der Einmalvergütung für Anlagen mit Eigenverbrauch, der bei Plusenergiebau (PEB) vorgeschrieben ist, gemäss Artikel 25 Absatz 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) maximal bei 30 Prozent. Per Verordnung kann der Bundesrat keinen höheren Förderanteil festsetzen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Hoheit im Bereich der Gebäudeförderung liegt derweil bei den Kantonen, die sich dabei auf das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM) abstützen. Die Gebäudeförderung kann somit nicht im Energiegesetz oder der Energieverordnung geregelt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu c.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der gesetzliche Rahmen für die Abnahme und Vergütung von eingespeister Elektrizität durch den lokalen Netzbetreiber findet sich in Artikel 15 EnG. Diese Regelung wurde vor kurzem vom Parlament mit dem «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (BBl 2023 2301) angepasst und vom Volk in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 bestätigt. Der Bundesrat sieht momentan keine Veranlassung, für diese Regelung bereits wieder eine Änderung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe anzustreben.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sieht aus den genannten Gründen keinen Handlungsbedarf und verweist auf die kommende Umsetzung der Motion Eymann 19.4202.</span></p></div>
    • <p>Am 12.12.2022 überwies das Bundesparlament folgende PEB-Motion Eymann 19.4202 «<i>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, ein Umsetzungskonzept für energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich vorzulegen und dabei auch die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für solare Energieproduktion zu berücksichtigen (Plus-Energie-Bauten).“</i></p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich nachstehende Fragen:&nbsp;</p><p>Mit nachstehenden verfassungskonformen Massnahmen können die Motionsziele&nbsp;rasch, energieeffizient, wirtschaftlich und ökologisch optimal umgesetzt werden:</p><p>a)&nbsp;Wohn- und Geschäftsbauten, welche den Minergie-P- oder einen vergleichbaren Baustandard erreichen und mit ganzflächig integrierten Solaranlagen das Dach und soweit notwendig auch die Fassaden ab erster Etage solar nutzen, gelten als Plusenergiebauten (PEB), sofern sie mehr CO2-freie Energie erzeugen als sie im Jahresdurchschnitt benötigen.&nbsp;</p><p>b)&nbsp;Netzverbundene PEB, welche die Voraussetzungen von lit. a erfüllen, werden mit Anreizbeiträgen von höchstens 30% der energierelevanten Gebäudeinvestitionen gefördert. Für Bausanierungen können solche Ausgleichsbeiträge bis&nbsp;auf 50% erhöht&nbsp;werden.&nbsp;Öffentliche Beiträge werden angerechnet; sobald die Effizienz- und Energieinvestitionen für die in lit. a erwähnten Bauobjekte amortisiert sind, entfällt die Bundesförderung.&nbsp;</p><p>c)&nbsp;Gebäude, welche die Voraussetzungen gemäss lit. a nur teilweise erfüllen, erfahren eine proportionale Reduktion der Anreizförderung. CO2-frei funktionierende PEB, welche zum gesamten Gebäudeenergieverbrauch noch den Verkehrsenergiebedarf der Bewohner/innen bzw. Beschäftigten emissionsfrei decken, erhalten höchstens 10 Jahre lang&nbsp;denselben Strompreis für den eingespeisten wie für den vom regionalen Elektrizitätswerk bezogenen Strom.&nbsp;</p><p>Ist der Bundesrat bereit diese oder vergleichbare Massnahmen im Energiegesetz (EnG) oder in der Energie-VO zu verankern?&nbsp;</p>
    • Überwiesene Plusenergiebau-Motion Eymann 19.4202

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