Horrende Preissteigerungen bei Swisscom TV. Wie schützt der Bundesrat die Kundschaft?

ShortId
24.3774
Id
20243774
Updated
27.09.2024 15:08
Language
de
Title
Horrende Preissteigerungen bei Swisscom TV. Wie schützt der Bundesrat die Kundschaft?
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat kann die Verärgerung der Kundinnen und Kunden über die Streichung von verschiedenen Angeboten nachvollziehen. Betroffen sind besonders Kundinnen und Kunden, die nur wenig Leistungen benötigen. Die Anforderungen der Kundinnen und Kunden an die Qualität der Fernmeldedienstleistungen nehmen stetig zu. Diese Entwicklung im Fernmeldemarkt führt dazu, dass für Haushalte, die nur wenig Dienstleistungen nachfragen (zum Beispiel lineares Fernsehen mit wenigen Sendern, ohne Möglichkeit Sendungen aufzunehmen), immer weniger Angebote zur Verfügung stehen. Zudem ist es seit 2019 auch nicht mehr möglich, die Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mit der Fernsehantenne (DVB-T) kostenlos zu empfangen. Der Bundesrat reguliert die Preisobergrenzen der Angebote der Grundversorgung. Die Zugangsdienste zum TV sind kein Angebot der Grundversorgung. Das Angebot wird durch den Markt definiert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: </span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat beurteilt die Erreichung der strategischen Ziele einmal jährlich. Die Swisscom wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Der Bundesrat stützt sich bei der Beurteilung der Zielerreichung bezüglich eines kundengerechten Angebots auf die Entwicklung der Anzahl Anschlüsse, den Marktanteil, die Kundenzufriedenheit und die Entwicklung des Umsatzes. Für das Jahr 2023 kam der Bundesrat zum Schluss, dass Swisscom das Ziel erreicht hat. Die Beurteilung der Zielerreichung für das Jahr 2024 erfolgt im Frühjahr 2025.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Preisfestsetzung auf dem Fernmeldemarkt erfolgt im Wettbewerb. Eingriffe erfolgen nur auf Märkten, auf denen der Wettbewerb seine Steuerungsfunktion nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen kann, um ein politisch definiertes Angebot der Grundversorgung zu garantieren. </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Gemäss Angaben der Swisscom sind rund 10 Prozent der Privatkunden betroffen.</span></li></ol></div>
  • <p>Die Swisscom streicht mehrere TV-Abo-Angebote und zwingt bestehenden Kundinnen und Kunden der entsprechenden Produkte – Blue TV S (5), Blue Internet S (40), Multiroom 5.- – zum Teil horrende Preissteigerungen auf. Für das Produkt Blue TV S (5) hat sich der monatliche Preis zum Beispiel von CHF 5 auf CHF 14.90 fast verdreifacht. Das stellt ein grosses Ärgernis für die Kundschaft und auch ein erheblicher Kaufkraftverlust für die betroffenen Menschen dar.</p><p>Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom und verfügt über die Mehrheit am Unternehmen. Er steuert die Swisscom über die strategischen Ziele, die er alle vier Jahre neu beschliesst. Aktuell gelten die strategischen Ziele 2022-2025.</p><p>Gemäss dem ersten Abschnitt der strategischen Ziele für die Swisscom, den «strategischen Schwerpunkten», erwartet der Bundesrat von der Swisscom unter Punkt 1.1 unter anderem, dass die Swisscom «kundenorientiert» geführt wird. Unter Punkt 1.4, Litera a wird die Swisscom dazu angehalten, ein «kundengerechtes Angebot» auch im Bereich «Fernsehen» zu gestalten.</p><p>Die genannten, zum Teil horrenden Preissteigerungen sind kaum mit den vom Bundesrat als Hauptaktionär festgelegten Zielen der Kundenorientierung und eines kundengerechten Fernsehangebots vereinbar.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><ol><li>Sind die zum Teil horrenden Preissteigerungen der Fernsehprodukte Blue TV S (5), Blue Internet S (40) und Multiroom 5.- mit den strategischen Zielen einer kundenorientierten Unternehmensführung und eines kundengerechten Fernsehangebots vereinbar?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat als Mehrheitsaktionär, um seine strategischen Ziele im Bereich der Kundenorientierung und der Kundengerechtigkeit durchzusetzen und die Kundschaft vor übermässigen Preissteigerungen zu schützen?</li><li>Wie viele Kundinnen und Kunden sind von diesen zum Teil horrenden Preissteigerungen betroffen?&nbsp;</li></ol>
  • Horrende Preissteigerungen bei Swisscom TV. Wie schützt der Bundesrat die Kundschaft?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat kann die Verärgerung der Kundinnen und Kunden über die Streichung von verschiedenen Angeboten nachvollziehen. Betroffen sind besonders Kundinnen und Kunden, die nur wenig Leistungen benötigen. Die Anforderungen der Kundinnen und Kunden an die Qualität der Fernmeldedienstleistungen nehmen stetig zu. Diese Entwicklung im Fernmeldemarkt führt dazu, dass für Haushalte, die nur wenig Dienstleistungen nachfragen (zum Beispiel lineares Fernsehen mit wenigen Sendern, ohne Möglichkeit Sendungen aufzunehmen), immer weniger Angebote zur Verfügung stehen. Zudem ist es seit 2019 auch nicht mehr möglich, die Programme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mit der Fernsehantenne (DVB-T) kostenlos zu empfangen. Der Bundesrat reguliert die Preisobergrenzen der Angebote der Grundversorgung. Die Zugangsdienste zum TV sind kein Angebot der Grundversorgung. Das Angebot wird durch den Markt definiert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: </span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Bundesrat beurteilt die Erreichung der strategischen Ziele einmal jährlich. Die Swisscom wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Der Bundesrat stützt sich bei der Beurteilung der Zielerreichung bezüglich eines kundengerechten Angebots auf die Entwicklung der Anzahl Anschlüsse, den Marktanteil, die Kundenzufriedenheit und die Entwicklung des Umsatzes. Für das Jahr 2023 kam der Bundesrat zum Schluss, dass Swisscom das Ziel erreicht hat. Die Beurteilung der Zielerreichung für das Jahr 2024 erfolgt im Frühjahr 2025.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Die Preisfestsetzung auf dem Fernmeldemarkt erfolgt im Wettbewerb. Eingriffe erfolgen nur auf Märkten, auf denen der Wettbewerb seine Steuerungsfunktion nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen kann, um ein politisch definiertes Angebot der Grundversorgung zu garantieren. </span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Gemäss Angaben der Swisscom sind rund 10 Prozent der Privatkunden betroffen.</span></li></ol></div>
    • <p>Die Swisscom streicht mehrere TV-Abo-Angebote und zwingt bestehenden Kundinnen und Kunden der entsprechenden Produkte – Blue TV S (5), Blue Internet S (40), Multiroom 5.- – zum Teil horrende Preissteigerungen auf. Für das Produkt Blue TV S (5) hat sich der monatliche Preis zum Beispiel von CHF 5 auf CHF 14.90 fast verdreifacht. Das stellt ein grosses Ärgernis für die Kundschaft und auch ein erheblicher Kaufkraftverlust für die betroffenen Menschen dar.</p><p>Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom und verfügt über die Mehrheit am Unternehmen. Er steuert die Swisscom über die strategischen Ziele, die er alle vier Jahre neu beschliesst. Aktuell gelten die strategischen Ziele 2022-2025.</p><p>Gemäss dem ersten Abschnitt der strategischen Ziele für die Swisscom, den «strategischen Schwerpunkten», erwartet der Bundesrat von der Swisscom unter Punkt 1.1 unter anderem, dass die Swisscom «kundenorientiert» geführt wird. Unter Punkt 1.4, Litera a wird die Swisscom dazu angehalten, ein «kundengerechtes Angebot» auch im Bereich «Fernsehen» zu gestalten.</p><p>Die genannten, zum Teil horrenden Preissteigerungen sind kaum mit den vom Bundesrat als Hauptaktionär festgelegten Zielen der Kundenorientierung und eines kundengerechten Fernsehangebots vereinbar.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><ol><li>Sind die zum Teil horrenden Preissteigerungen der Fernsehprodukte Blue TV S (5), Blue Internet S (40) und Multiroom 5.- mit den strategischen Zielen einer kundenorientierten Unternehmensführung und eines kundengerechten Fernsehangebots vereinbar?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat als Mehrheitsaktionär, um seine strategischen Ziele im Bereich der Kundenorientierung und der Kundengerechtigkeit durchzusetzen und die Kundschaft vor übermässigen Preissteigerungen zu schützen?</li><li>Wie viele Kundinnen und Kunden sind von diesen zum Teil horrenden Preissteigerungen betroffen?&nbsp;</li></ol>
    • Horrende Preissteigerungen bei Swisscom TV. Wie schützt der Bundesrat die Kundschaft?

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