Keine teuren biodiversitätsschädigenden Subventionen. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung ist aufzuheben

ShortId
24.3776
Id
20243776
Updated
26.09.2024 15:54
Language
de
Title
Keine teuren biodiversitätsschädigenden Subventionen. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung ist aufzuheben
AdditionalIndexing
66;52;2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rückerstattung der Mineralölsteuer ist ein veralteter Mechanismus, der aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht mehr zeitgemäss ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat schon 2018 in ihrem Bericht festgestellt, dass diese Rückerstattungen dem Subventionsgesetz widersprechen und internationale Klimaschutzverpflichtungen der Schweiz untergraben. Im Rahmen der Revision des CO-2 Gesetzes wurde 2024 bereits die Ausnahmen für die konzessionierte Transportunternehmen aufgehoben.&nbsp;</p><p>Durch die Abschaffung dieser verbleibenden biodiversitätsschädigenden Subventionen könnten erhebliche und dringend nötige Einsparungen im Bundeshaushalt erzielt werden. Laut dem Schlussbericht der Revision der Rückerstattungen der Mineralölsteuer von 2023 belaufen sich die Steuerrückerstattungen der noch steuerbefreiten Branchen jährlich auf rund 80 Millionen Franken.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Einsatz fossiler Brennstoffe verursacht erhebliche CO2-Emissionen, die durch die aktuelle Rückerstattungspolitik gefördert werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Die Aufhebung der Rückerstattungen ist ein notwendiger Schritt, um Fehlanreize zu beseitigen, und die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Wenn politisch gewünscht, kann die Unterstützung der verschiedenen Sektoren immer noch durch Fördermechanismen erfolgen, die keine klimaschädlichen Effekte haben.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Ende 2021 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement (EFD) und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) – sowie in Konsultation mit den betroffenen Branchen – eine Revision der Mineralölsteuerrückerstattung nach Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG; SR </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">641.61</span><span style="font-family:Arial">) zu erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die Rückerstattungen möglichst konform zur Klimapolitik auszugestalten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss den Ergebnissen der Regulierungsfolgeabschätzung im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom 31.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2023 wäre die zu erwartende Reduktion der CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattungen sehr gering. Dies ist vor allem auf das Fehlen alternativer Technologien in häufig spezialisierten Anwendungen und auf speziellem Gelände bei den betroffenen Branchen zurückzuführen. Gleichzeitig haben die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Bei der Land- und Forstwirtschaft ist die Wirkung der Rückerstattungen auch deshalb gering und ein unerwünschter Anreiz zum Mehrverbrauch ist deutlich tiefer, weil diese unabhängig vom effektiven Treibstoffverbrauch nach Massgabe von Normfaktoren erfolgen. Auf der Basis dieser Ergebnisse hat der Bundesrat am 8.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Dezember 2023 beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Rückerstattung der Mineralölsteuer aufgehoben wird für:&nbsp;</p><ol><li>Pistenfahrzeuge;&nbsp;</li><li>Land- und Forstwirtschaft;&nbsp;</li><li>Naturwerkstein-Abbau;&nbsp;</li><li>Berufsfischerei;&nbsp;</li><li>Personenbeförderung durch vom Bund konzessionierte Schifffahrtsunternehmen.&nbsp;</li></ol>
  • Keine teuren biodiversitätsschädigenden Subventionen. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung ist aufzuheben
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rückerstattung der Mineralölsteuer ist ein veralteter Mechanismus, der aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht mehr zeitgemäss ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat schon 2018 in ihrem Bericht festgestellt, dass diese Rückerstattungen dem Subventionsgesetz widersprechen und internationale Klimaschutzverpflichtungen der Schweiz untergraben. Im Rahmen der Revision des CO-2 Gesetzes wurde 2024 bereits die Ausnahmen für die konzessionierte Transportunternehmen aufgehoben.&nbsp;</p><p>Durch die Abschaffung dieser verbleibenden biodiversitätsschädigenden Subventionen könnten erhebliche und dringend nötige Einsparungen im Bundeshaushalt erzielt werden. Laut dem Schlussbericht der Revision der Rückerstattungen der Mineralölsteuer von 2023 belaufen sich die Steuerrückerstattungen der noch steuerbefreiten Branchen jährlich auf rund 80 Millionen Franken.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Einsatz fossiler Brennstoffe verursacht erhebliche CO2-Emissionen, die durch die aktuelle Rückerstattungspolitik gefördert werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Die Aufhebung der Rückerstattungen ist ein notwendiger Schritt, um Fehlanreize zu beseitigen, und die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Wenn politisch gewünscht, kann die Unterstützung der verschiedenen Sektoren immer noch durch Fördermechanismen erfolgen, die keine klimaschädlichen Effekte haben.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Ende 2021 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement (EFD) und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) – sowie in Konsultation mit den betroffenen Branchen – eine Revision der Mineralölsteuerrückerstattung nach Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG; SR </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">641.61</span><span style="font-family:Arial">) zu erarbeiten. Dies mit dem Ziel, die Rückerstattungen möglichst konform zur Klimapolitik auszugestalten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss den Ergebnissen der Regulierungsfolgeabschätzung im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom 31.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">März 2023 wäre die zu erwartende Reduktion der CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattungen sehr gering. Dies ist vor allem auf das Fehlen alternativer Technologien in häufig spezialisierten Anwendungen und auf speziellem Gelände bei den betroffenen Branchen zurückzuführen. Gleichzeitig haben die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Bei der Land- und Forstwirtschaft ist die Wirkung der Rückerstattungen auch deshalb gering und ein unerwünschter Anreiz zum Mehrverbrauch ist deutlich tiefer, weil diese unabhängig vom effektiven Treibstoffverbrauch nach Massgabe von Normfaktoren erfolgen. Auf der Basis dieser Ergebnisse hat der Bundesrat am 8.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Dezember 2023 beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Rückerstattung der Mineralölsteuer aufgehoben wird für:&nbsp;</p><ol><li>Pistenfahrzeuge;&nbsp;</li><li>Land- und Forstwirtschaft;&nbsp;</li><li>Naturwerkstein-Abbau;&nbsp;</li><li>Berufsfischerei;&nbsp;</li><li>Personenbeförderung durch vom Bund konzessionierte Schifffahrtsunternehmen.&nbsp;</li></ol>
    • Keine teuren biodiversitätsschädigenden Subventionen. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung ist aufzuheben

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