Österreich und der TPNW

ShortId
24.3777
Id
20243777
Updated
27.09.2024 14:09
Language
de
Title
Österreich und der TPNW
AdditionalIndexing
08;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1 und 2: Der Bundesrat stützt seine Beurteilung auf die Berichte der interdepartementalen Arbeitsgruppe. Die Berichte von 2018 und 2024 sind öffentlich und stellen eine breite Auslegeordnung aller Argumente dar. Diese umfassen rechtliche und politische Überlegungen zu Streitkräftebeziehungen ebenso wie friedenspolitische und humanitäre Aspekte. Darüber hinaus kommentiert der Bundesrat die Überlegungen und Abwägungen von anderen Ländern nicht. Er nimmt die Positionierung Österreichs und Irlands, ebenso wie die geringe TPNW-Unterstützung in Europa zur Kenntnis. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3 und 4: Vielmehr als spezifische sicherheitspolitische Szenarien standen allgemeine Überlegungen zur verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen und transatlantischen Partnern im Vordergrund. Mit dem Entscheid, in der aktuellen Situation die Schweizer Position nicht zu verändern, sendet der Bundesrat ein Signal der Kohärenz an die engsten Partner der Schweiz. Die Beibehaltung der Schweizer Position ändert nichts am Einsatz für die nukleare Abrüstung oder an der humanitären Tradition. Der Bundesrat betont weiterhin, dass der Einsatz von Kernwaffen mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des Humanitären Völkerrechts, kaum vereinbar wäre. Auch erklärte die Schweiz im März 2024 im UNO-Sicherheitsrat, dass ein Nuklearkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf. Die Neutralität spricht weder für noch gegen einen Beitritt zum TPNW.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5: Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Sicherheitslage befindet der Bundesrat einen Beitritt zum TPNW für nicht opportun. Nach erfolgter Neubeurteilung erachtet der Bundesrat zurzeit keine weiteren Schritte als notwendig. Wenn sich die Ausgangslage merklich verändert, kann er eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Bis dahin setzt die Schweiz ihre Abrüstungsbemühungen im NPT-Prozess (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen;</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.515.03) fort.</span></p></div>
  • <p>Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Österreich, ein vergleichbar militärisch-bündnisfreier und neutraler Staat, schätzt diese Situation wesentlich anders ein und gehört zu den 93 unterzeichnenden Staaten des TPNW.&nbsp;</p><p>Im selben Bericht argumentiert der Bundesrat, dass die Verhinderung von Krieg auf die Abschreckungsfunktion von nuklearen Waffen zurückzuführen sei. Auch hier widerspricht Österreichs Regierung. Im Bericht&nbsp;<i>«Understanding the humanitarian consequences and risks of nuclear weapons» </i>(veröffentlicht im Juni 2023,&nbsp;<a href="https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf"><u>https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf</u></a>) wird die Haltung unserer östlichen Nachbarin klar und wissenschaftlich untermauert: «Ein Atomkrieg wäre eine Katastrophe mit kaskadenartigen Folgen, die bis hin zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation reichen könnten», ist darin zu lesen. «Die Annahme, es gäbe nukleare Abschreckung, ist schlichtweg falsch. Die katastrophalen Auswirkungen und die Risiken sind zu hoch», wird Aussenminister Alexander Schallenberg in der WOZ vom 4. April 2024 zitiert. Aus diesem Umstand ergeben sich folgende Fragen:&nbsp;</p><p>1. Mit welcher Begründung beurteilt der Bundesrat die Lage grundsätzlich anders als das vergleichbare Österreich?&nbsp;</p><p>2. Worauf stützt der Bundesrat seine Aussagen, dass die sicherheitspolitische Kooperation, unter anderem mit der NATO, auf Grund des TPNWs negativ beeinflusst würde, wenn Österreich diese Bedenken offensichtlich nicht teilt?&nbsp;</p><p>3. Welche konkreten Szenarien stellt sich der Bundesrat unter der negativen Beeinflussung der sicherheitspolitischen Kooperation vor?&nbsp;</p><p>4. Sendet ein Nichtbeitritt zum TPNW nicht widersprüchliche Signale in Bezug auf die Rolle der Schweiz als neutralen Staat aus, der sich dem humanitären Völkerrecht in besonderer Weise verpflichtet hat?&nbsp;</p><p>5. Welche weiteren Schritte sieht der Bundesrat zur Erfüllung der Motion Sommaruga (17.4241) für nötig?</p>
  • Österreich und der TPNW
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1 und 2: Der Bundesrat stützt seine Beurteilung auf die Berichte der interdepartementalen Arbeitsgruppe. Die Berichte von 2018 und 2024 sind öffentlich und stellen eine breite Auslegeordnung aller Argumente dar. Diese umfassen rechtliche und politische Überlegungen zu Streitkräftebeziehungen ebenso wie friedenspolitische und humanitäre Aspekte. Darüber hinaus kommentiert der Bundesrat die Überlegungen und Abwägungen von anderen Ländern nicht. Er nimmt die Positionierung Österreichs und Irlands, ebenso wie die geringe TPNW-Unterstützung in Europa zur Kenntnis. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3 und 4: Vielmehr als spezifische sicherheitspolitische Szenarien standen allgemeine Überlegungen zur verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen und transatlantischen Partnern im Vordergrund. Mit dem Entscheid, in der aktuellen Situation die Schweizer Position nicht zu verändern, sendet der Bundesrat ein Signal der Kohärenz an die engsten Partner der Schweiz. Die Beibehaltung der Schweizer Position ändert nichts am Einsatz für die nukleare Abrüstung oder an der humanitären Tradition. Der Bundesrat betont weiterhin, dass der Einsatz von Kernwaffen mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des Humanitären Völkerrechts, kaum vereinbar wäre. Auch erklärte die Schweiz im März 2024 im UNO-Sicherheitsrat, dass ein Nuklearkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf. Die Neutralität spricht weder für noch gegen einen Beitritt zum TPNW.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5: Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Sicherheitslage befindet der Bundesrat einen Beitritt zum TPNW für nicht opportun. Nach erfolgter Neubeurteilung erachtet der Bundesrat zurzeit keine weiteren Schritte als notwendig. Wenn sich die Ausgangslage merklich verändert, kann er eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Bis dahin setzt die Schweiz ihre Abrüstungsbemühungen im NPT-Prozess (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen;</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">0.515.03) fort.</span></p></div>
    • <p>Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Österreich, ein vergleichbar militärisch-bündnisfreier und neutraler Staat, schätzt diese Situation wesentlich anders ein und gehört zu den 93 unterzeichnenden Staaten des TPNW.&nbsp;</p><p>Im selben Bericht argumentiert der Bundesrat, dass die Verhinderung von Krieg auf die Abschreckungsfunktion von nuklearen Waffen zurückzuführen sei. Auch hier widerspricht Österreichs Regierung. Im Bericht&nbsp;<i>«Understanding the humanitarian consequences and risks of nuclear weapons» </i>(veröffentlicht im Juni 2023,&nbsp;<a href="https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf"><u>https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/Understanding_the_Humanitarian_Consequences_and_Risks_of_Nuclear_Weapons.pdf</u></a>) wird die Haltung unserer östlichen Nachbarin klar und wissenschaftlich untermauert: «Ein Atomkrieg wäre eine Katastrophe mit kaskadenartigen Folgen, die bis hin zum Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation reichen könnten», ist darin zu lesen. «Die Annahme, es gäbe nukleare Abschreckung, ist schlichtweg falsch. Die katastrophalen Auswirkungen und die Risiken sind zu hoch», wird Aussenminister Alexander Schallenberg in der WOZ vom 4. April 2024 zitiert. Aus diesem Umstand ergeben sich folgende Fragen:&nbsp;</p><p>1. Mit welcher Begründung beurteilt der Bundesrat die Lage grundsätzlich anders als das vergleichbare Österreich?&nbsp;</p><p>2. Worauf stützt der Bundesrat seine Aussagen, dass die sicherheitspolitische Kooperation, unter anderem mit der NATO, auf Grund des TPNWs negativ beeinflusst würde, wenn Österreich diese Bedenken offensichtlich nicht teilt?&nbsp;</p><p>3. Welche konkreten Szenarien stellt sich der Bundesrat unter der negativen Beeinflussung der sicherheitspolitischen Kooperation vor?&nbsp;</p><p>4. Sendet ein Nichtbeitritt zum TPNW nicht widersprüchliche Signale in Bezug auf die Rolle der Schweiz als neutralen Staat aus, der sich dem humanitären Völkerrecht in besonderer Weise verpflichtet hat?&nbsp;</p><p>5. Welche weiteren Schritte sieht der Bundesrat zur Erfüllung der Motion Sommaruga (17.4241) für nötig?</p>
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