Absatzförderung im Einklang mit einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion

ShortId
24.3793
Id
20243793
Updated
27.09.2024 14:10
Language
de
Title
Absatzförderung im Einklang mit einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion
AdditionalIndexing
55;52;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Zwölf Prozent der Agrarsubventionen des Bundes fördern direkt die tierische Produktion (2022). Es handelt sich hierbei primär um die Zulagen im Milchsektor und die Beihilfen für die Viehwirtschaft. Weitere 66 Prozent fördern indirekt die tierische Produktion. Dazu gehören Direktzahlungen wie z.B. für die Versorgungssicherheit, das Tierwohl und die Offenhaltung. Insgesamt haben somit gut drei Viertel der Agrarsubventionen einen direkten oder indirekten Bezug zur Tierhaltung. Der hohe Anteil hat damit zu tun, dass rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie das Sömmerungsgebiet aus nicht für den Ackerbau geeigneten Dauerwiesen oder –weiden bestehen. Diese Flächen können nur mit raufutterverzehrenden Nutztieren bewirtschaftet werden.</li><li>Der Bundesrat hat auf Basis der Vorstudie von WSL und SCNAT die Auswirkung auf die Biodiversität von vier Subventionsinstrumenten der Agrarpolitik, einem Instrument der Regionalpolitik und von zwei Instrumenten im Bereich Wald evaluieren lassen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 nahm er die Resultate zur Kenntnis. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass sich die Wirkung der Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier auf die Biodiversität nicht quantifizieren lässt. Unabhängig von diesen Evaluationen hat der Bundesrat angesichts der strukturellen Defizite im Finanzhaushalt des Bundes eine Expertengruppe beauftragt, dem Bundesrat im Rahmen einer Aufgaben- und Subventionsüberprüfung Vorschläge zur Beseitigung dieser strukturellen Defizite zu unterbreiten. Die Expertengruppe wird dem Bundesrat bis im Spätsommer 2024 Massnahmenvorschläge unterbreiten.</li><li>Gemäss Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) soll die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren und aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen (Art. 7 LwG). Die Absatzförderung dient diesem Ziel, indem sie die Branche subsidiär unterstützt, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Qualität und Vorzüge von Schweizer Erzeugnissen zu informieren und diese gegenüber Importen zu positionieren. Da die tierische Produktion ein wichtiger Produktionszweig der Landwirtschaft ist, kommt ein Teil der Absatzförderungsmittel auch dieser Produktegruppe zugute.</li></ol><p>Ziel bei der Absatzförderung tierischer Produkte ist nicht die Steigerung des quantitativen Konsums, sondern die Präferenzverschiebung hin zu Schweizer Erzeugnissen.</p><ol start="4"><li>Bei Milch und Butter besteht primär eine Substitutionskonkurrenz mit Getränken oder mit importierten pflanzlichen Fetten oder Margarine. Entsprechend liegt der Fokus der Kommunikation primär auf dem Image von Milch und Butter, um diese im Substitutionswettbewerb zu stärken.</li><li>Mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik soll deren Kohärenz im Rahmen eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes gestärkt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten und der Arbeiten zur «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» soll eine weitere Optimierung der Absatzförderung im Licht der künftigen Herausforderungen geprüft werden.</li><li>Der Fortschritt bei der Massnahmenumsetzung der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 wird ab 2024 jährlich durch die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU gemessen. Der Stand der Zielerreichung wird ab 2025 alle zwei Jahre festgehalten. Basierend auf diesen beiden Elementen beraten die drei Ämter anschliessend über eine Weiterentwicklung des Massnahmenplans.</li></ol>
  • <p>Laut einer Studie im Fachmagazin Nature Food fliessen derzeit 82% der EU-Agrarsubventionen in die Haltung von Tieren, primär in die Herstellung von Milch, Käse und Fleisch. Gleichzeitig seien tierische Produkte für 84% der Treibhausgasemissionen der Lebensmittelproduktion verantwortlich.&nbsp;</p><p>Vision Landwirtschaft kam vor einigen Jahren auch zum Schluss, dass hierzulande rund 80% der Agrarsubventionen in die Tierproduktion fliessen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat antwortete auf meine Ip. 23.4374 zur Klimastrategie Landwirtschaft, eine Abschätzung zu deren Wirkung&nbsp;werde bei der Konkretisierung der Massnahmen vorgenommen. «Die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU werden in regelmässigen Abständen die Umsetzung der Massnahmen und die Zielerreichung überprüfen und den Massnahmenplan wo nötig weiterentwickeln.» Weiter schreibt er: «Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes sollen sich die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickeln. Die Unterstützung der Absatzförderung wird in diesem Kontext überprüft.»&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie gross ist der Anteil der Subvention von tierischen Produkten an den Schweizer Agrarsubventionen?&nbsp;</li><li>Laut Studie von WSL und SCNAT haben diese Subventionen zum Teil eine biodiversitätsschädigende Wirkung. Haben Schweizer Steuergeldern in diesem Fall also eine biodiversitäts-, klima- und gesundheitsschädigende Wirkung, deren Bekämpfung wiederum mit Steuergeldern finanziert wird? Wenn ja, kümmert sich die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission um diese ineffiziente Mittelverwendung? Wenn nein, warum?&nbsp;</li><li>Wie begründet er, dass der Absatz von Milch, Fleisch und Käse offenbar weiter gefördert werden soll, obwohl gleichzeitig Absenkpfade für Stickstoff und Klimagase umgesetzt werden sollen?&nbsp;</li><li>Warum fördert er den Absatz von Milch und Butter, obwohl kaum ausländische Milch importiert wird, folglich kein Risiko der Substitution besteht?&nbsp;</li><li>Ist er bereit, die mehrfach schädigende Wirkung der Absatzförderung zu minimieren, indem er seine Förderung zunehmend auf den Absatz von Produkten aus einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion überträgt (Art. 104a BV)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Werden die drei Bundesämter über die Ergebnisse ihrer regelmässigen Überprüfungen bzw. eine allfällig nötige Weiterentwicklung der Massnahmen informieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum?&nbsp;</li></ol>
  • Absatzförderung im Einklang mit einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Zwölf Prozent der Agrarsubventionen des Bundes fördern direkt die tierische Produktion (2022). Es handelt sich hierbei primär um die Zulagen im Milchsektor und die Beihilfen für die Viehwirtschaft. Weitere 66 Prozent fördern indirekt die tierische Produktion. Dazu gehören Direktzahlungen wie z.B. für die Versorgungssicherheit, das Tierwohl und die Offenhaltung. Insgesamt haben somit gut drei Viertel der Agrarsubventionen einen direkten oder indirekten Bezug zur Tierhaltung. Der hohe Anteil hat damit zu tun, dass rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie das Sömmerungsgebiet aus nicht für den Ackerbau geeigneten Dauerwiesen oder –weiden bestehen. Diese Flächen können nur mit raufutterverzehrenden Nutztieren bewirtschaftet werden.</li><li>Der Bundesrat hat auf Basis der Vorstudie von WSL und SCNAT die Auswirkung auf die Biodiversität von vier Subventionsinstrumenten der Agrarpolitik, einem Instrument der Regionalpolitik und von zwei Instrumenten im Bereich Wald evaluieren lassen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 nahm er die Resultate zur Kenntnis. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass sich die Wirkung der Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier auf die Biodiversität nicht quantifizieren lässt. Unabhängig von diesen Evaluationen hat der Bundesrat angesichts der strukturellen Defizite im Finanzhaushalt des Bundes eine Expertengruppe beauftragt, dem Bundesrat im Rahmen einer Aufgaben- und Subventionsüberprüfung Vorschläge zur Beseitigung dieser strukturellen Defizite zu unterbreiten. Die Expertengruppe wird dem Bundesrat bis im Spätsommer 2024 Massnahmenvorschläge unterbreiten.</li><li>Gemäss Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) soll die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren und aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen (Art. 7 LwG). Die Absatzförderung dient diesem Ziel, indem sie die Branche subsidiär unterstützt, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Qualität und Vorzüge von Schweizer Erzeugnissen zu informieren und diese gegenüber Importen zu positionieren. Da die tierische Produktion ein wichtiger Produktionszweig der Landwirtschaft ist, kommt ein Teil der Absatzförderungsmittel auch dieser Produktegruppe zugute.</li></ol><p>Ziel bei der Absatzförderung tierischer Produkte ist nicht die Steigerung des quantitativen Konsums, sondern die Präferenzverschiebung hin zu Schweizer Erzeugnissen.</p><ol start="4"><li>Bei Milch und Butter besteht primär eine Substitutionskonkurrenz mit Getränken oder mit importierten pflanzlichen Fetten oder Margarine. Entsprechend liegt der Fokus der Kommunikation primär auf dem Image von Milch und Butter, um diese im Substitutionswettbewerb zu stärken.</li><li>Mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik soll deren Kohärenz im Rahmen eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes gestärkt werden. Im Rahmen dieser Arbeiten und der Arbeiten zur «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» soll eine weitere Optimierung der Absatzförderung im Licht der künftigen Herausforderungen geprüft werden.</li><li>Der Fortschritt bei der Massnahmenumsetzung der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 wird ab 2024 jährlich durch die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU gemessen. Der Stand der Zielerreichung wird ab 2025 alle zwei Jahre festgehalten. Basierend auf diesen beiden Elementen beraten die drei Ämter anschliessend über eine Weiterentwicklung des Massnahmenplans.</li></ol>
    • <p>Laut einer Studie im Fachmagazin Nature Food fliessen derzeit 82% der EU-Agrarsubventionen in die Haltung von Tieren, primär in die Herstellung von Milch, Käse und Fleisch. Gleichzeitig seien tierische Produkte für 84% der Treibhausgasemissionen der Lebensmittelproduktion verantwortlich.&nbsp;</p><p>Vision Landwirtschaft kam vor einigen Jahren auch zum Schluss, dass hierzulande rund 80% der Agrarsubventionen in die Tierproduktion fliessen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat antwortete auf meine Ip. 23.4374 zur Klimastrategie Landwirtschaft, eine Abschätzung zu deren Wirkung&nbsp;werde bei der Konkretisierung der Massnahmen vorgenommen. «Die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU werden in regelmässigen Abständen die Umsetzung der Massnahmen und die Zielerreichung überprüfen und den Massnahmenplan wo nötig weiterentwickeln.» Weiter schreibt er: «Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes sollen sich die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickeln. Die Unterstützung der Absatzförderung wird in diesem Kontext überprüft.»&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie gross ist der Anteil der Subvention von tierischen Produkten an den Schweizer Agrarsubventionen?&nbsp;</li><li>Laut Studie von WSL und SCNAT haben diese Subventionen zum Teil eine biodiversitätsschädigende Wirkung. Haben Schweizer Steuergeldern in diesem Fall also eine biodiversitäts-, klima- und gesundheitsschädigende Wirkung, deren Bekämpfung wiederum mit Steuergeldern finanziert wird? Wenn ja, kümmert sich die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission um diese ineffiziente Mittelverwendung? Wenn nein, warum?&nbsp;</li><li>Wie begründet er, dass der Absatz von Milch, Fleisch und Käse offenbar weiter gefördert werden soll, obwohl gleichzeitig Absenkpfade für Stickstoff und Klimagase umgesetzt werden sollen?&nbsp;</li><li>Warum fördert er den Absatz von Milch und Butter, obwohl kaum ausländische Milch importiert wird, folglich kein Risiko der Substitution besteht?&nbsp;</li><li>Ist er bereit, die mehrfach schädigende Wirkung der Absatzförderung zu minimieren, indem er seine Förderung zunehmend auf den Absatz von Produkten aus einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion überträgt (Art. 104a BV)?&nbsp;&nbsp;</li><li>Werden die drei Bundesämter über die Ergebnisse ihrer regelmässigen Überprüfungen bzw. eine allfällig nötige Weiterentwicklung der Massnahmen informieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum?&nbsp;</li></ol>
    • Absatzförderung im Einklang mit einer standortangepassten, nachhaltigen Produktion

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