Transparenz bei den Transaktionsgebühren und -kommissionen für bargeldlose Zahlungsmittel

ShortId
24.3794
Id
20243794
Updated
27.09.2024 15:10
Language
de
Title
Transparenz bei den Transaktionsgebühren und -kommissionen für bargeldlose Zahlungsmittel
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 1: Die Händlergebühren von Bezahlkarten setzen sich aus der Interchange Fee, der Card Scheme Fee (Lizenzgebühr) und der Acquiring Fee zusammen. Im Markt werden verschiedene Preismodelle für die Händlergebühr verwendet. Bei sogenannten ICF++ (Interchange Fee plus Card Scheme Fee plus Acquiring Fee) Verträgen werden alle drei Komponenten separat ausgewiesen und verrechnet. Ein solches Preismodell ist transparent. Die Berechnung kann für den Händler aber kompliziert werden, da die einzelnen Komponenten abhängig vom Transaktionsvolumen, Kartentyp, etc. sein können. Hingegen bündeln sogenannte Blended Fees die unterschiedlichen Komponenten zu einer einheitlichen Gebühr. Damit sind die Gesamtkosten für die Händler besser vorhersehbar. In der EU müssen die Acquirer den Händlern seit 2015 auch ein nach den einzelnen Komponenten aufgeschlüsseltes Gebührenmodell anbieten. Insbesondere kleinere Händler dürften, so die Einschätzung in verschiedenen Studien, aber nach wie vor Blended Fees bevorzugen. Es existiert derzeit keine klare Evidenz darüber, ob aufgeschlüsselte Gebührenmodelle zu tieferen Gebühren führen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 2: Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.3292 Amoos festgehalten hat, sieht er zurzeit keinen Bedarf für eine Regulierung in diesem Bereich. Insbesondere die Höhe der unterschiedlichen Interchange Fees werden heute von Visa und Mastercard bereits öffentlich ausgewiesen. Ein differenziertes Preismodell könnte für die Händler vor allem dann attraktiv sein, wenn sie die unterschiedlichen Gebühren (bspw. für verschiedene Kartentypen) an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben könnten. Hierfür gibt es in der Praxis aber Hindernisse, wie z.B. die fehlende Akzeptanz bei der Kundschaft oder das Verbot von solchen Aufschlägen in den Verträgen zwischen Händlern und Acquirern (sogenannte No-Surcharge-Rules).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 3: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlauben würde, die geforderte Transparenz bei den Händlergebühren verordnen zu können. Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, eine entsprechende Grundlage zu schaffen. Der Gesetzgeber könnte ein neues Gesetz erlassen oder die Verpflichtung gegebenenfalls in ein bestehendes Gesetz integrieren. Einen Anknüpfungspunkt könnte es beim Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) geben. Dies müsste allerdings noch eingehend geprüft werden.</span></p></div>
  • <p><span style="color:#1E1E1E;">Der Anteil der bargeldlosen Zahlungen nimmt in der Schweiz ähnlich wie in vielen Ländern markant zu. Wie eine Umfrage der Schweizerischen Nationalbank zeigt, wurden 2017 nur 30&nbsp;Prozent der Transaktionen bargeldlos abgewickelt, wohingegen dieser Anteil 2022 schon 70 Prozent betrug, sich in fünf Jahren also mehr als verdoppelt hat.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">Entsprechend wächst der lukrative Markt, der durch die digitalen Zahlungen entsteht, ebenfalls stark, und er hat zunehmend Auswirkungen auf die Händler und die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Insbesondere die fehlende Transparenz hinsichtlich der Gebühren für die digitalen Transaktionen gibt zunehmend Anlass zu Besorgnis.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">In seiner Antwort auf meine Interpellation 24.3292 «Mehr Transparenz bei Gebühren und Kommissionen für Kartenzahlungen» stellt der Bundesrat fest: «Nimmt ein Händler die Dienstleistungen eines Acquirers in Anspruch, sind diesem die von ihm zu zahlenden Kosten bekannt.» Aus Sicht der Transparenz trifft diese Aussage jedoch nur teilweise zu. Der Acquirer, also der Zahlungsabwickler, gibt dem Händler nur die Gesamtkosten an und schlüsselt die Anteile der einzelnen an der Transaktion beteiligten Akteure nicht auf. Gebühren und Kommissionen werden aber hauptsächlich von drei Akteuren erhoben: den Kartenherausgebern (in der Regel Banken), den Acquirern (mit Worldline als führendem Anbieter in der Schweiz) und den Zahlungssystemen (Visa, Mastercard, Twint etc.).</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">Die Schweizer Händler verfügen somit über keinerlei detaillierte Informationen zu den Gebühren und Kommissionen.</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zu mehr Transparenz führen würde, wenn die Acquirer den Händlern die Gebühren und Kommissionen auf den Auszügen detailliert aufschlüsseln müssten?</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Ist der Bundesrat bereit, von den Acquirern volle Transparenz zu verlangen, wie dies in anderen Ländern der Fall ist?</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Erfordert eine solche Umsetzung eine Anpassung der Gesetzgebung und wenn ja, welche?</span></p>
  • Transparenz bei den Transaktionsgebühren und -kommissionen für bargeldlose Zahlungsmittel
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 1: Die Händlergebühren von Bezahlkarten setzen sich aus der Interchange Fee, der Card Scheme Fee (Lizenzgebühr) und der Acquiring Fee zusammen. Im Markt werden verschiedene Preismodelle für die Händlergebühr verwendet. Bei sogenannten ICF++ (Interchange Fee plus Card Scheme Fee plus Acquiring Fee) Verträgen werden alle drei Komponenten separat ausgewiesen und verrechnet. Ein solches Preismodell ist transparent. Die Berechnung kann für den Händler aber kompliziert werden, da die einzelnen Komponenten abhängig vom Transaktionsvolumen, Kartentyp, etc. sein können. Hingegen bündeln sogenannte Blended Fees die unterschiedlichen Komponenten zu einer einheitlichen Gebühr. Damit sind die Gesamtkosten für die Händler besser vorhersehbar. In der EU müssen die Acquirer den Händlern seit 2015 auch ein nach den einzelnen Komponenten aufgeschlüsseltes Gebührenmodell anbieten. Insbesondere kleinere Händler dürften, so die Einschätzung in verschiedenen Studien, aber nach wie vor Blended Fees bevorzugen. Es existiert derzeit keine klare Evidenz darüber, ob aufgeschlüsselte Gebührenmodelle zu tieferen Gebühren führen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 2: Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation 24.3292 Amoos festgehalten hat, sieht er zurzeit keinen Bedarf für eine Regulierung in diesem Bereich. Insbesondere die Höhe der unterschiedlichen Interchange Fees werden heute von Visa und Mastercard bereits öffentlich ausgewiesen. Ein differenziertes Preismodell könnte für die Händler vor allem dann attraktiv sein, wenn sie die unterschiedlichen Gebühren (bspw. für verschiedene Kartentypen) an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben könnten. Hierfür gibt es in der Praxis aber Hindernisse, wie z.B. die fehlende Akzeptanz bei der Kundschaft oder das Verbot von solchen Aufschlägen in den Verträgen zwischen Händlern und Acquirern (sogenannte No-Surcharge-Rules).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu 3: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bund erlauben würde, die geforderte Transparenz bei den Händlergebühren verordnen zu können. Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, eine entsprechende Grundlage zu schaffen. Der Gesetzgeber könnte ein neues Gesetz erlassen oder die Verpflichtung gegebenenfalls in ein bestehendes Gesetz integrieren. Einen Anknüpfungspunkt könnte es beim Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) geben. Dies müsste allerdings noch eingehend geprüft werden.</span></p></div>
    • <p><span style="color:#1E1E1E;">Der Anteil der bargeldlosen Zahlungen nimmt in der Schweiz ähnlich wie in vielen Ländern markant zu. Wie eine Umfrage der Schweizerischen Nationalbank zeigt, wurden 2017 nur 30&nbsp;Prozent der Transaktionen bargeldlos abgewickelt, wohingegen dieser Anteil 2022 schon 70 Prozent betrug, sich in fünf Jahren also mehr als verdoppelt hat.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">Entsprechend wächst der lukrative Markt, der durch die digitalen Zahlungen entsteht, ebenfalls stark, und er hat zunehmend Auswirkungen auf die Händler und die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz. Insbesondere die fehlende Transparenz hinsichtlich der Gebühren für die digitalen Transaktionen gibt zunehmend Anlass zu Besorgnis.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">In seiner Antwort auf meine Interpellation 24.3292 «Mehr Transparenz bei Gebühren und Kommissionen für Kartenzahlungen» stellt der Bundesrat fest: «Nimmt ein Händler die Dienstleistungen eines Acquirers in Anspruch, sind diesem die von ihm zu zahlenden Kosten bekannt.» Aus Sicht der Transparenz trifft diese Aussage jedoch nur teilweise zu. Der Acquirer, also der Zahlungsabwickler, gibt dem Händler nur die Gesamtkosten an und schlüsselt die Anteile der einzelnen an der Transaktion beteiligten Akteure nicht auf. Gebühren und Kommissionen werden aber hauptsächlich von drei Akteuren erhoben: den Kartenherausgebern (in der Regel Banken), den Acquirern (mit Worldline als führendem Anbieter in der Schweiz) und den Zahlungssystemen (Visa, Mastercard, Twint etc.).</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:#1E1E1E;">Die Schweizer Händler verfügen somit über keinerlei detaillierte Informationen zu den Gebühren und Kommissionen.</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zu mehr Transparenz führen würde, wenn die Acquirer den Händlern die Gebühren und Kommissionen auf den Auszügen detailliert aufschlüsseln müssten?</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Ist der Bundesrat bereit, von den Acquirern volle Transparenz zu verlangen, wie dies in anderen Ländern der Fall ist?</span></p><p><span style="color:#1E1E1E;">- Erfordert eine solche Umsetzung eine Anpassung der Gesetzgebung und wenn ja, welche?</span></p>
    • Transparenz bei den Transaktionsgebühren und -kommissionen für bargeldlose Zahlungsmittel

Back to List