Die Schweiz muss belarussische Regimegegnerinnen und -gegner unterstützen

ShortId
24.3800
Id
20243800
Updated
27.09.2024 15:12
Language
de
Title
Die Schweiz muss belarussische Regimegegnerinnen und -gegner unterstützen
AdditionalIndexing
08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung der Doppelbürgerin Natallia Hersche stand der Vorsteher des EDA in Kontakt mit dem damaligen Aussenminister von Belarus. Im multilateralen Rahmen spricht die Schweiz die Situation der willkürlich inhaftierten Personen regelmässig an, ruft zu ihrer Freilassung auf und engagiert sich für eine Stärkung der Rechenschaftspflicht. Vor Ort setzt sich die Schweizer Botschaft für diese ein. Letztlich ist aber der Gaststaat für das Strafverfolgungs- und Strafvollzugssystem verantwortlich.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Eröffnung einer Botschaft in Belarus ermöglicht der Schweiz eine wirksamere Verteidigung ihrer Interessen sowie einen besseren Zugang zu den offiziellen Stellen. Die Botschafterin spricht die Situation der willkürlich inhaftierten Personen mit den Staats- und Regionalbehörden sowie den internationalen Organisationen vor Ort regelmässig an. Sie hat so zur Freilassung von Natallia Hersche beigetragen. Konkrete Verbesserungen sind jedoch schwierig zu erreichen, wenn die betroffenen Personen keine direkte Verbindung zur Schweiz aufweisen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Gemäss Schweizer Recht kann eine Person, deren Leib und Leben in ihrem Heimat- oder Herkunftsland unmittelbar, ernsthaft und konkret bedroht ist, einen Antrag auf ein humanitäres Visum stellen. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Das in der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204) vorgesehene Erteilungsverfahren sieht vor, dass der Antragsteller grundsätzlich verpflichtet ist, persönlich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland vorzusprechen, dies zum Zweck der Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung (vgl. Antwort des Bundesrates auf Ip. 24.3090). Im Fall von Belarus muss der Antrag auf ein humanitäres Visum von der für konsularische Angelegenheiten zuständigen und dafür ausgerüsteten Schweizer Vertretung in Moskau geprüft werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Das Instrument des humanitären Visums wurde entwickelt, um einem spezifischen und dringenden Schutzbedarf für einzelne Personen zu entsprechen. Es handelt sich um ein Individualverfahren. Eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens ist nicht vorgesehen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 23.7585). Im Jahr 2023 hat die Schweiz sechs humanitäre Visa für belarussische Staatsangehörige ausgestellt, während in den vorangegangenen Jahren (2019 bis 2022) keine entsprechenden Anträge gestellt wurden.</span></p></div>
  • <p>Verschiedenen Quellen zufolge soll es in Belarus mehr als 1400 politische Gefangene geben, deren einziges Verbrechen darin besteht, mit Präsident Lukaschenko nicht einverstanden zu sein.</p><p>&nbsp;</p><p>In belarussischen Gefängnissen werden ihre Rechte systematisch verletzt – durch Folter und Misshandlung und durch die Verweigerung von Nahrung und medizinischer Versorgung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gefangenen werden immer wieder fälschlicherweise des Ungehorsams beschuldigt. Das hat Bestrafungen wie die Verlängerung der Haftstrafe, die Verlegung in Einzelzellen ohne Heizung, Matratzen und Decken, den Entzug des Besuchsrechts usw. zur Folge.</p><p>&nbsp;</p><p>Zahlreiche politische Gefangene sollen an chronischen Krankheiten leiden, die auf Misshandlungen, schlechte Haftbedingungen und ungenügende medizinische Versorgung zurückzuführen sind. Heute wird davon ausgegangen, dass sich mindestens 155 politische Gefangene in einem kritischen Gesundheitszustand befinden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Lukaschenko treibt die Unterdrückung im Land auf die Spitze. Sie geht so weit, dass sogar das Versenden von Medikamenten, Vitaminen oder Lebensmitteln an Häftlinge durch Angehörige verboten oder stark eingeschränkt wird. Ganz zu schweigen davon, dass Briefe zensiert und die Religionsausübung durch Versammlungsverbote und das Verbot, religiöse Schriften zu besitzen, unmöglich gemacht wird.&nbsp;</p><p>Noch schlimmer ist, dass mehrere politische Gefangene, darunter auch Maria Kolesnikowa, seit vielen Monaten kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Unter diesen Umständen stellt sich zu Recht die Frage, welche Schritte die Schweiz unternimmt, um belarussische Regimegegnerinnen und -gegner zu unterstützen, und welche Möglichkeiten es gibt, sie gemeinsam mit ihren Familien in der Schweiz aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li><i><strong>&nbsp;</strong></i>Wie setzt sich der Bundesrat konkret für die Verbesserung der Haftbedingungen und die Freilassung von willkürlich inhaftierten politischen Gefangenen in Belarus ein und wie erfolgreich sind diese Bestrebungen?</li><li>Hat es die Eröffnung der Botschaft in Minsk Anfang 2020 der Schweiz ermöglicht, zu einer konkreten Verbesserung der Situation der politischen Gefangenen und der belarussischen Bevölkerung beizutragen, und wenn ja, in welcher Form?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Beantragung eines humanitären Visums zu erleichtern, indem er belarussischen Regimegegnerinnen und -gegnern die Möglichkeit bietet, ihr Gesuch ausser bei der Botschaft in Moskau auch bei der Botschaft in Minsk einzureichen?</li><li>Ist der Bundesrat angesichts der dramatischen Situation der belarussischen Regimegegnerinnen und -gegner und ihrer Familien bereit, die Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen zu lockern, um denjenigen Schutz zu gewähren, die es schaffen, aus einer der letzten Diktaturen Europas zu fliehen?</li></ol>
  • Die Schweiz muss belarussische Regimegegnerinnen und -gegner unterstützen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung der Doppelbürgerin Natallia Hersche stand der Vorsteher des EDA in Kontakt mit dem damaligen Aussenminister von Belarus. Im multilateralen Rahmen spricht die Schweiz die Situation der willkürlich inhaftierten Personen regelmässig an, ruft zu ihrer Freilassung auf und engagiert sich für eine Stärkung der Rechenschaftspflicht. Vor Ort setzt sich die Schweizer Botschaft für diese ein. Letztlich ist aber der Gaststaat für das Strafverfolgungs- und Strafvollzugssystem verantwortlich.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Eröffnung einer Botschaft in Belarus ermöglicht der Schweiz eine wirksamere Verteidigung ihrer Interessen sowie einen besseren Zugang zu den offiziellen Stellen. Die Botschafterin spricht die Situation der willkürlich inhaftierten Personen mit den Staats- und Regionalbehörden sowie den internationalen Organisationen vor Ort regelmässig an. Sie hat so zur Freilassung von Natallia Hersche beigetragen. Konkrete Verbesserungen sind jedoch schwierig zu erreichen, wenn die betroffenen Personen keine direkte Verbindung zur Schweiz aufweisen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Gemäss Schweizer Recht kann eine Person, deren Leib und Leben in ihrem Heimat- oder Herkunftsland unmittelbar, ernsthaft und konkret bedroht ist, einen Antrag auf ein humanitäres Visum stellen. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Das in der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204) vorgesehene Erteilungsverfahren sieht vor, dass der Antragsteller grundsätzlich verpflichtet ist, persönlich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland vorzusprechen, dies zum Zweck der Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung (vgl. Antwort des Bundesrates auf Ip. 24.3090). Im Fall von Belarus muss der Antrag auf ein humanitäres Visum von der für konsularische Angelegenheiten zuständigen und dafür ausgerüsteten Schweizer Vertretung in Moskau geprüft werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Das Instrument des humanitären Visums wurde entwickelt, um einem spezifischen und dringenden Schutzbedarf für einzelne Personen zu entsprechen. Es handelt sich um ein Individualverfahren. Eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens ist nicht vorgesehen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 23.7585). Im Jahr 2023 hat die Schweiz sechs humanitäre Visa für belarussische Staatsangehörige ausgestellt, während in den vorangegangenen Jahren (2019 bis 2022) keine entsprechenden Anträge gestellt wurden.</span></p></div>
    • <p>Verschiedenen Quellen zufolge soll es in Belarus mehr als 1400 politische Gefangene geben, deren einziges Verbrechen darin besteht, mit Präsident Lukaschenko nicht einverstanden zu sein.</p><p>&nbsp;</p><p>In belarussischen Gefängnissen werden ihre Rechte systematisch verletzt – durch Folter und Misshandlung und durch die Verweigerung von Nahrung und medizinischer Versorgung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gefangenen werden immer wieder fälschlicherweise des Ungehorsams beschuldigt. Das hat Bestrafungen wie die Verlängerung der Haftstrafe, die Verlegung in Einzelzellen ohne Heizung, Matratzen und Decken, den Entzug des Besuchsrechts usw. zur Folge.</p><p>&nbsp;</p><p>Zahlreiche politische Gefangene sollen an chronischen Krankheiten leiden, die auf Misshandlungen, schlechte Haftbedingungen und ungenügende medizinische Versorgung zurückzuführen sind. Heute wird davon ausgegangen, dass sich mindestens 155 politische Gefangene in einem kritischen Gesundheitszustand befinden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Lukaschenko treibt die Unterdrückung im Land auf die Spitze. Sie geht so weit, dass sogar das Versenden von Medikamenten, Vitaminen oder Lebensmitteln an Häftlinge durch Angehörige verboten oder stark eingeschränkt wird. Ganz zu schweigen davon, dass Briefe zensiert und die Religionsausübung durch Versammlungsverbote und das Verbot, religiöse Schriften zu besitzen, unmöglich gemacht wird.&nbsp;</p><p>Noch schlimmer ist, dass mehrere politische Gefangene, darunter auch Maria Kolesnikowa, seit vielen Monaten kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Unter diesen Umständen stellt sich zu Recht die Frage, welche Schritte die Schweiz unternimmt, um belarussische Regimegegnerinnen und -gegner zu unterstützen, und welche Möglichkeiten es gibt, sie gemeinsam mit ihren Familien in der Schweiz aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li><i><strong>&nbsp;</strong></i>Wie setzt sich der Bundesrat konkret für die Verbesserung der Haftbedingungen und die Freilassung von willkürlich inhaftierten politischen Gefangenen in Belarus ein und wie erfolgreich sind diese Bestrebungen?</li><li>Hat es die Eröffnung der Botschaft in Minsk Anfang 2020 der Schweiz ermöglicht, zu einer konkreten Verbesserung der Situation der politischen Gefangenen und der belarussischen Bevölkerung beizutragen, und wenn ja, in welcher Form?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Beantragung eines humanitären Visums zu erleichtern, indem er belarussischen Regimegegnerinnen und -gegnern die Möglichkeit bietet, ihr Gesuch ausser bei der Botschaft in Moskau auch bei der Botschaft in Minsk einzureichen?</li><li>Ist der Bundesrat angesichts der dramatischen Situation der belarussischen Regimegegnerinnen und -gegner und ihrer Familien bereit, die Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen zu lockern, um denjenigen Schutz zu gewähren, die es schaffen, aus einer der letzten Diktaturen Europas zu fliehen?</li></ol>
    • Die Schweiz muss belarussische Regimegegnerinnen und -gegner unterstützen

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