Warum wird der Rückzug der Zulassung gefährlicher Pestizide für nichtberufliche Anwender und Anwenderinnen weiter hinausgezögert?

ShortId
24.3801
Id
20243801
Updated
17.09.2024 09:11
Language
de
Title
Warum wird der Rückzug der Zulassung gefährlicher Pestizide für nichtberufliche Anwender und Anwenderinnen weiter hinausgezögert?
AdditionalIndexing
2841;52;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. - 4. Die in der Antwort vom 1. Februar 2023 zur Interpellation 22.4592 Trede aufgeführten Zahlen beruhten auf einer ersten, groben Einschätzung der Situation hinsichtlich der zum damaligen Zeitpunkt für die nichtberufliche Verwendung bewilligten Pflanzenschutzmittel. In den vergangenen 18 Monaten wurden die einzelnen Produkte anhand ihrer jeweiligen Zusammensetzung sowie ihrer Einstufung und Kennzeichnung daraufhin überprüft, ob sie die Anforderungen für die nichtberufliche Verwendung (Art. 17 Abs. 1</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">ter</span><span style="font-family:Arial"> und Anhang 12 Ziff. 1 Pflanzenschutzmittelverordnung [PSMV; SR 916.161]) erfüllen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In einer Situation, in der es potenziell darum geht, der Inhaberin eine Bewilligung zu entziehen, ist die Durchführung eines formellen Verfahrens erforderlich: Um die Information und die Rechte aller betroffenen Parteien zu gewährleisten, wurden die Bewilligungsinhaberinnen zunächst auf die Überprüfung der Produkte im Hinblick auf deren Eignung gemäss der per 1. Januar 2023 eingeführten Kriterien hingewiesen. In denjenigen Fällen, in welchen diese Überprüfung negativ ausgefallen ist, wurde ihnen das rechtliche Gehör zum beabsichtigten Rückzug der Bewilligung erteilt. Damit erhielten sie die Gelegenheit, eine Stellungnahme oder weitere Informationen zum Pflanzenschutzmittel vorzulegen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es gibt momentan 450 für die nichtberufliche Verwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel, ungefähr 40 % davon dürften nach Abschluss der Überprüfung nicht mehr für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sein. Genauere Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden, da diese schwanken (z. B. wenn ein Produkt während des Verfahrens von der Zulassungsinhaberin aus einem verfahrensunabhängigen Grund zurückgezogen wird).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bis Ende 2024 wird die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die betroffenen Bewilligungen anpassen und damit den Entzug der nichtberuflichen Verwendung für die oben erwähnten ungefähr 40% der Produkte verfügen. Ziel ist, dass alle angepassten Bewilligungen zeitgleich in Kraft treten, damit nicht einzelne Firmen bevorzugt oder benachteiligt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gleichzeitig wird die Zulassungsstelle auf ihrer Internetseite eine Information zu diesen Anpassungen sowie die Liste der Pflanzenschutzmittel publizieren, welche zukünftig nicht mehr durch nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender benutzt werden dürfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Zur Änderung der PSMV vom 16. Januar 2022 (AS 2022 784) hinsichtlich der verschärften Anforderungen für die nichtberufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde wie üblich vorgängige eine Vernehmlassung (2. Quartal 2021) durchgeführt. Zusätzlich wurden die Bewilligungsinhaberinnen mit dem jährlichen Rundschreiben der Zulassungsstelle Ende 2022 auf diese Anpassung aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde der Ablauf des bevorstehenden Überprüfungsverfahrens der für die nichtberufliche Verwendung bewilligten Pflanzenschutzmittel erläutert.</span></p></div>
  • <p>Am 1. Januar 2023 traten neue Bestimmungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender:innen in Kraft. Seitdem ist die Zulassung neuer Produkte, die ein Gesundheitsrisiko bergen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder eine Gefahr für Bienen darstellen, für Hobbygärtner:innen nicht mehr möglich.</p><p>Für Produkte, die vor dem 16. November 2022 zugelassen wurden, hat der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation 23.3425 geschrieben: "Gestützt auf die bisherigen Analysen sind von den aktuell 400 für die nichtberufliche Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln rund 100 als giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen, 60 als bienengefährlich, eines als karzinogen und 40 als sensibilisierend für die Haut eingestuft". Weiter schreibt er: "Diese Pflanzenschutzmittel erfüllen die Anforderungen für die Bewilligung einer nichtberuflichen Verwendung nicht mehr".</p><p>Doch obwohl diese problematischen Stoffe identifiziert worden sind, wurde ihre Zulassung nicht zurückgezogen. So schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 22.4592: "Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel prüft (...) innerhalb von zwei Jahren die heute für nichtberufliche Verwendungen zugelassenen Pflanzenschutzmittel und widerruft gegebenenfalls deren Zulassungen". Nach Artikel 86i der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) müssen diese nämlich bis zum 31. Dezember 2024 überprüft werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1) Wenn bereits heute klar ist, welche Produkte, die vor dem 16. November 2022 zugelassen wurden, Eigenschaften aufweisen, die ihre Zulassung für nichtberufliche Anwender:innen in Frage stellen: Warum muss dann eine zweijährige Überprüfung durchgeführt werden, die zu einer weiteren Überlastung der Zulassungsstelle beiträgt und die den Verkauf und die Anwendung dieser risikoreichen Produkte weiter verlängert?</p><p>2) Wie viele Produkte und Wirkstoffe für Private wurden seit dem 1. Januar 2023 bereits einer Überprüfung unterzogen?</p><p>3) Wie viele dieser Produkte und Wirkstoffe sind noch zugelassen? Wie viele sind nicht mehr zugelassen (unter Berücksichtigung der Verkaufs- und Aufbrauchfristen von jeweils einem Jahr)?</p><p>4) Wie viele Produkte und Wirkstoffe müssen noch überprüft werden und bis wann?</p><p>5) Wurden die Detailhändler ordnungsgemäss über das Inkrafttreten dieser Bestimmungen informiert?</p>
  • Warum wird der Rückzug der Zulassung gefährlicher Pestizide für nichtberufliche Anwender und Anwenderinnen weiter hinausgezögert?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. - 4. Die in der Antwort vom 1. Februar 2023 zur Interpellation 22.4592 Trede aufgeführten Zahlen beruhten auf einer ersten, groben Einschätzung der Situation hinsichtlich der zum damaligen Zeitpunkt für die nichtberufliche Verwendung bewilligten Pflanzenschutzmittel. In den vergangenen 18 Monaten wurden die einzelnen Produkte anhand ihrer jeweiligen Zusammensetzung sowie ihrer Einstufung und Kennzeichnung daraufhin überprüft, ob sie die Anforderungen für die nichtberufliche Verwendung (Art. 17 Abs. 1</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">ter</span><span style="font-family:Arial"> und Anhang 12 Ziff. 1 Pflanzenschutzmittelverordnung [PSMV; SR 916.161]) erfüllen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In einer Situation, in der es potenziell darum geht, der Inhaberin eine Bewilligung zu entziehen, ist die Durchführung eines formellen Verfahrens erforderlich: Um die Information und die Rechte aller betroffenen Parteien zu gewährleisten, wurden die Bewilligungsinhaberinnen zunächst auf die Überprüfung der Produkte im Hinblick auf deren Eignung gemäss der per 1. Januar 2023 eingeführten Kriterien hingewiesen. In denjenigen Fällen, in welchen diese Überprüfung negativ ausgefallen ist, wurde ihnen das rechtliche Gehör zum beabsichtigten Rückzug der Bewilligung erteilt. Damit erhielten sie die Gelegenheit, eine Stellungnahme oder weitere Informationen zum Pflanzenschutzmittel vorzulegen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es gibt momentan 450 für die nichtberufliche Verwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel, ungefähr 40 % davon dürften nach Abschluss der Überprüfung nicht mehr für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sein. Genauere Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden, da diese schwanken (z. B. wenn ein Produkt während des Verfahrens von der Zulassungsinhaberin aus einem verfahrensunabhängigen Grund zurückgezogen wird).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bis Ende 2024 wird die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die betroffenen Bewilligungen anpassen und damit den Entzug der nichtberuflichen Verwendung für die oben erwähnten ungefähr 40% der Produkte verfügen. Ziel ist, dass alle angepassten Bewilligungen zeitgleich in Kraft treten, damit nicht einzelne Firmen bevorzugt oder benachteiligt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gleichzeitig wird die Zulassungsstelle auf ihrer Internetseite eine Information zu diesen Anpassungen sowie die Liste der Pflanzenschutzmittel publizieren, welche zukünftig nicht mehr durch nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender benutzt werden dürfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Zur Änderung der PSMV vom 16. Januar 2022 (AS 2022 784) hinsichtlich der verschärften Anforderungen für die nichtberufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde wie üblich vorgängige eine Vernehmlassung (2. Quartal 2021) durchgeführt. Zusätzlich wurden die Bewilligungsinhaberinnen mit dem jährlichen Rundschreiben der Zulassungsstelle Ende 2022 auf diese Anpassung aufmerksam gemacht. Gleichzeitig wurde der Ablauf des bevorstehenden Überprüfungsverfahrens der für die nichtberufliche Verwendung bewilligten Pflanzenschutzmittel erläutert.</span></p></div>
    • <p>Am 1. Januar 2023 traten neue Bestimmungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender:innen in Kraft. Seitdem ist die Zulassung neuer Produkte, die ein Gesundheitsrisiko bergen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder eine Gefahr für Bienen darstellen, für Hobbygärtner:innen nicht mehr möglich.</p><p>Für Produkte, die vor dem 16. November 2022 zugelassen wurden, hat der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation 23.3425 geschrieben: "Gestützt auf die bisherigen Analysen sind von den aktuell 400 für die nichtberufliche Verwendung zugelassenen Pflanzenschutzmitteln rund 100 als giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen, 60 als bienengefährlich, eines als karzinogen und 40 als sensibilisierend für die Haut eingestuft". Weiter schreibt er: "Diese Pflanzenschutzmittel erfüllen die Anforderungen für die Bewilligung einer nichtberuflichen Verwendung nicht mehr".</p><p>Doch obwohl diese problematischen Stoffe identifiziert worden sind, wurde ihre Zulassung nicht zurückgezogen. So schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 22.4592: "Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel prüft (...) innerhalb von zwei Jahren die heute für nichtberufliche Verwendungen zugelassenen Pflanzenschutzmittel und widerruft gegebenenfalls deren Zulassungen". Nach Artikel 86i der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) müssen diese nämlich bis zum 31. Dezember 2024 überprüft werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1) Wenn bereits heute klar ist, welche Produkte, die vor dem 16. November 2022 zugelassen wurden, Eigenschaften aufweisen, die ihre Zulassung für nichtberufliche Anwender:innen in Frage stellen: Warum muss dann eine zweijährige Überprüfung durchgeführt werden, die zu einer weiteren Überlastung der Zulassungsstelle beiträgt und die den Verkauf und die Anwendung dieser risikoreichen Produkte weiter verlängert?</p><p>2) Wie viele Produkte und Wirkstoffe für Private wurden seit dem 1. Januar 2023 bereits einer Überprüfung unterzogen?</p><p>3) Wie viele dieser Produkte und Wirkstoffe sind noch zugelassen? Wie viele sind nicht mehr zugelassen (unter Berücksichtigung der Verkaufs- und Aufbrauchfristen von jeweils einem Jahr)?</p><p>4) Wie viele Produkte und Wirkstoffe müssen noch überprüft werden und bis wann?</p><p>5) Wurden die Detailhändler ordnungsgemäss über das Inkrafttreten dieser Bestimmungen informiert?</p>
    • Warum wird der Rückzug der Zulassung gefährlicher Pestizide für nichtberufliche Anwender und Anwenderinnen weiter hinausgezögert?

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