Riskante Post-Akquisitionen?

ShortId
24.3803
Id
20243803
Updated
27.09.2024 15:12
Language
de
Title
Riskante Post-Akquisitionen?
AdditionalIndexing
34;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat verweist vorab auf seine Antworten zu den Interpellationen 21.4420 und 22.3587 Jauslin und zur Motion 22.3226 Jauslin. Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Dabei erwartet er von der Post, dass sie moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs abdeckt.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Vor dem Hintergrund der stark rückläufigen Mengen des Brief- und Schaltergeschäfts sieht die Post in ihrer Strategie für die Jahre 2021-2024 umfangreiche Massnahmen zur Transformation des Unternehmens vor, um die wegbrechenden Erträge aus dem Kerngeschäft zu kompensieren und die wirtschaftliche Lage der Post zu stabilisieren sowie die Dienstleistungen den sich wandelnden Kundenbedürfnissen anzupassen. Ein wichtiges Element dieser Strategie ist die Ausweitung des Geschäftsmodells in den wachsenden Markt der Kommunikations-Dienstleistungen. Dieser Schritt bedingt hohe Investitionen und ist mit besonderen Risiken verbunden. Eine von den Eignerstellen im Jahr 2023 veranlasste und von externer Stelle beurteilte Überprüfung der Strategieumsetzung kam zum Schluss, dass die Post diese Risiken angemessen handhabt, über Exit-Strategien verfügt sowie auf gutem Weg ist, die Ziele ihrer Unternehmensstrategie zu erreichen. </span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Post kann nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen erbringen, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) vereinbar sind. Die Verantwortung für Unternehmenskäufe liegt beim Verwaltungsrat der Post. Der Bundesrat hat hier keine Entscheidbefugnisse. Die Post informiert die Eignerstellen aber regelmässig über zur Diskussion stehende Akquisitionen und zeigt dabei jeweils auf, inwieweit diese mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den strategischen Zielen in Einklang stehen. Überdies verlangen zwei hängige Aufsichtsanzeigen die Klärung, in welchen Bereichen die Post tätig werden darf und wer zuständig ist zur Überprüfung, ob die Tätigkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.-5. Die Post weist in ihrem Finanzbericht ihre Beteiligungen aus und erstattet Bericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Sie publiziert darüber hinaus jedoch keine Geschäftszahlen zu ihren Tochtergesellschaften. Entsprechend kann der Bundesrat keine Aussagen zu den beiden Firmen Livesystems und KLARA machen. Weder Bundesrat noch Post haben die Absicht, diese Kommunikationspraxis anzupassen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Mit der Überweisung der Motion Rechsteiner «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten» (21.4595) wurde der Bundesrat beauftragt, Vorschläge für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten, so dass er künftig Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags der Post genehmigen muss. Die Arbeiten für die Umsetzung dieser Motion laufen gegenwärtig.</span></p></div>
  • <p><span style="color:black;">Die Akquisitionstour der Post geht weiter. Am 6. Juni 2024 hat sie den Kauf der Diartisgruppe in Lenzburg mit 100 Mitarbeitenden bekanntgegeben. Wie Klara, Livesystems und vielen andere Übernahmen, handelt es sich dabei um ein privates Unternehmen, dessen Tätigkeit kaum innerhalb des Leistungsauftrags der Post liegt. Es bietet Fallführungssoftware für öffentliche Verwaltungen und Institutionen an und steckt in einer herausfordernden Situation. Die Begründung für die Akquisition: «Unternehmen wie die Diartis Gruppe, die sich ebenfalls der sicheren digitalen Datenverwaltung und Datenübermittlung widmen, ergänzen (…) das Dienstleistungsangebot der Post ideal.»</span></p><p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Gehört die Herstellung von Fallführungssoftware zum Auftrag der Post?</span></li><li><span style="color:black;">Wusste der Bundesrat, dass die Firma in einem herausfordernden Neuentwicklungsprozess steht und damit erhebliche wirtschaftliche Risiken verbunden sind?</span></li><li><span style="color:black;">Befinden sich die vor geraumer Zeit von der Post übernommenen Firmen Klara und Livesystems heute in der Gewinnzone?</span></li><li><span style="color:black;">Befinden sich die vor einigen Jahren von der Post übernommenen Firmen Klara und Livesystems heute in der Gewinnzone? Wenn Nein, wann erwartet der Bundesrat die entsprechenden Resultate?&nbsp;</span></li><li><span style="color:black;">Wann schafft die Post in ihren Geschäftsberichten volle Transparenz über die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der vielen Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags?</span></li><li><span style="color:black;">Das Postgesetz (SR 783.0) umschreibt in Art. 1 Gegenstand und Zweck und regelt das gewerbsmässige Erbringen von Postdiensten und die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Die Akquisitionsstrategie von Firmen und Dienstleistungen ist weder Grundversorgung noch Teil weiterer Postdienstleistungen. Wie weit ist der Bundesrat in Zukunft noch gewillt, die ausufernde Akquisitionsstrategie zu akzeptieren.</span></li></ol>
  • Riskante Post-Akquisitionen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. Der Bundesrat verweist vorab auf seine Antworten zu den Interpellationen 21.4420 und 22.3587 Jauslin und zur Motion 22.3226 Jauslin. Der Bundesrat steuert die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Dabei erwartet er von der Post, dass sie moderne Kommunikations- und Logistikbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote insbesondere im Bereich des Informations- und Datenverkehrs abdeckt.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Vor dem Hintergrund der stark rückläufigen Mengen des Brief- und Schaltergeschäfts sieht die Post in ihrer Strategie für die Jahre 2021-2024 umfangreiche Massnahmen zur Transformation des Unternehmens vor, um die wegbrechenden Erträge aus dem Kerngeschäft zu kompensieren und die wirtschaftliche Lage der Post zu stabilisieren sowie die Dienstleistungen den sich wandelnden Kundenbedürfnissen anzupassen. Ein wichtiges Element dieser Strategie ist die Ausweitung des Geschäftsmodells in den wachsenden Markt der Kommunikations-Dienstleistungen. Dieser Schritt bedingt hohe Investitionen und ist mit besonderen Risiken verbunden. Eine von den Eignerstellen im Jahr 2023 veranlasste und von externer Stelle beurteilte Überprüfung der Strategieumsetzung kam zum Schluss, dass die Post diese Risiken angemessen handhabt, über Exit-Strategien verfügt sowie auf gutem Weg ist, die Ziele ihrer Unternehmensstrategie zu erreichen. </span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Post kann nebst den Grundversorgungsleistungen weitere Dienstleistungen erbringen, solange diese mit dem Unternehmenszweck gemäss Artikel 3 des Postorganisationsgesetzes (POG; SR 783.1) vereinbar sind. Die Verantwortung für Unternehmenskäufe liegt beim Verwaltungsrat der Post. Der Bundesrat hat hier keine Entscheidbefugnisse. Die Post informiert die Eignerstellen aber regelmässig über zur Diskussion stehende Akquisitionen und zeigt dabei jeweils auf, inwieweit diese mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den strategischen Zielen in Einklang stehen. Überdies verlangen zwei hängige Aufsichtsanzeigen die Klärung, in welchen Bereichen die Post tätig werden darf und wer zuständig ist zur Überprüfung, ob die Tätigkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.-5. Die Post weist in ihrem Finanzbericht ihre Beteiligungen aus und erstattet Bericht zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Sie publiziert darüber hinaus jedoch keine Geschäftszahlen zu ihren Tochtergesellschaften. Entsprechend kann der Bundesrat keine Aussagen zu den beiden Firmen Livesystems und KLARA machen. Weder Bundesrat noch Post haben die Absicht, diese Kommunikationspraxis anzupassen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Mit der Überweisung der Motion Rechsteiner «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten» (21.4595) wurde der Bundesrat beauftragt, Vorschläge für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten, so dass er künftig Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags der Post genehmigen muss. Die Arbeiten für die Umsetzung dieser Motion laufen gegenwärtig.</span></p></div>
    • <p><span style="color:black;">Die Akquisitionstour der Post geht weiter. Am 6. Juni 2024 hat sie den Kauf der Diartisgruppe in Lenzburg mit 100 Mitarbeitenden bekanntgegeben. Wie Klara, Livesystems und vielen andere Übernahmen, handelt es sich dabei um ein privates Unternehmen, dessen Tätigkeit kaum innerhalb des Leistungsauftrags der Post liegt. Es bietet Fallführungssoftware für öffentliche Verwaltungen und Institutionen an und steckt in einer herausfordernden Situation. Die Begründung für die Akquisition: «Unternehmen wie die Diartis Gruppe, die sich ebenfalls der sicheren digitalen Datenverwaltung und Datenübermittlung widmen, ergänzen (…) das Dienstleistungsangebot der Post ideal.»</span></p><p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Gehört die Herstellung von Fallführungssoftware zum Auftrag der Post?</span></li><li><span style="color:black;">Wusste der Bundesrat, dass die Firma in einem herausfordernden Neuentwicklungsprozess steht und damit erhebliche wirtschaftliche Risiken verbunden sind?</span></li><li><span style="color:black;">Befinden sich die vor geraumer Zeit von der Post übernommenen Firmen Klara und Livesystems heute in der Gewinnzone?</span></li><li><span style="color:black;">Befinden sich die vor einigen Jahren von der Post übernommenen Firmen Klara und Livesystems heute in der Gewinnzone? Wenn Nein, wann erwartet der Bundesrat die entsprechenden Resultate?&nbsp;</span></li><li><span style="color:black;">Wann schafft die Post in ihren Geschäftsberichten volle Transparenz über die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der vielen Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrags?</span></li><li><span style="color:black;">Das Postgesetz (SR 783.0) umschreibt in Art. 1 Gegenstand und Zweck und regelt das gewerbsmässige Erbringen von Postdiensten und die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Die Akquisitionsstrategie von Firmen und Dienstleistungen ist weder Grundversorgung noch Teil weiterer Postdienstleistungen. Wie weit ist der Bundesrat in Zukunft noch gewillt, die ausufernde Akquisitionsstrategie zu akzeptieren.</span></li></ol>
    • Riskante Post-Akquisitionen?

Back to List