Auflösung der Eidgenössischen Medienkommission

ShortId
24.3806
Id
20243806
Updated
25.09.2024 08:25
Language
de
Title
Auflösung der Eidgenössischen Medienkommission
AdditionalIndexing
34;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausserparlamentarische Kommissionen sind Teil der erweiterten Bundesverwaltung. Sie werden eingesetzt in Bereichen, wo der Verwaltung Fachwissen fehlt. Entsprechend haben die meisten ausserparlamentarischen Kommissionen beratende Funktion.</p><p>Bringt eine ausserparlamentarische Kommission keinen Mehrwert mehr und ist ihre Notwendigkeit damit nicht mehr gegeben, muss sie aufgehoben werden. Die Notwendigkeit der EMEK wurde in der Einsetzungsverfügung mit dem technologischen Wandel begründet: Die "Aufgabenerfüllung des Bundes im Medienbereich" sei anspruchsvoller geworden und ein Dialog mit den Marktteilnehmern, Institutionen und Verbänden sei nötig. Vor diesem Hintergrund müsse die EMEK die Entwicklung der Medien verfolgen, auf spezifische Problemstellungen hinweisen und Lösungsoptionen vorschlagen.</p><p>Leider entpuppten sich die Arbeit der EMEK und ihre Lösungsvorschläge als wenig gewinnbringend. Die EMEK vermochte inhaltlich nichts beizusteuern, was an Kenntnissen in der Verwaltung nicht auch vorhanden gewesen wäre oder hätte im Austausch mit privaten Anbietern erfragt werden können.&nbsp;<br>Die von der EMEK präsentierten Papiere und Forderungen sind meist alt, ideologisch geprägt und weit weg von den ökonomischen Realitäten. Dies könnte daher rühren, dass in der Kommission zunehmend mehr Theoretiker, aber fast keine Praktiker mehr sitzen. Wer die Medien aus der Universitätsoptik beurteilt, vergisst oft, dass es sich hier um einen marktwirtschaftlichen Bereich handelt, wo Wettbewerb und Konkurrenz gelten, wo Dienstleistungen refinanziert werden müssen und wo der Staat per se kaum Aufgaben hat.<br>Statt sich zu fragen, wie die Rahmenbedingungen für private Medienanbieter verbessert werden können, beschäftigt sich die EMEK mit alten Theorien und abgenutzten Stereotypen. Die Vorstellung, Werbung beeinträchtige die publizistische Qualität, geistert ebenso in den EMEK-Papieren herum wie die Idee, abonnierte Zeitungen stünden für eine andere Qualität als Gratisblätter. Auch der Vorschlag, dass alle privaten Medien unabhängig von Distributionskanal oder Gattung Fördergelder erhalten sollen, ist schon etliche Male diskutiert (und verworfen) worden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 57</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die ausserparlamentarischen Kommissionen «gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin» zu überprüfen. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2024–2027 vorgenommen. Die nächste Überprüfung steht also in Hinblick auf die Amtsperiode 2028-2031 an. Der Bundesrat wird sämtliche ausserparlamentarischen Kommissionen einschliesslich der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) wieder aufgrund der erwähnten Kriterien prüfen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) auf den nächstmöglichen Termin hin aufzulösen und die dies betreffende Verfügung vom 21. November 2012 ausser Kraft zu setzen.</p>
  • Auflösung der Eidgenössischen Medienkommission
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausserparlamentarische Kommissionen sind Teil der erweiterten Bundesverwaltung. Sie werden eingesetzt in Bereichen, wo der Verwaltung Fachwissen fehlt. Entsprechend haben die meisten ausserparlamentarischen Kommissionen beratende Funktion.</p><p>Bringt eine ausserparlamentarische Kommission keinen Mehrwert mehr und ist ihre Notwendigkeit damit nicht mehr gegeben, muss sie aufgehoben werden. Die Notwendigkeit der EMEK wurde in der Einsetzungsverfügung mit dem technologischen Wandel begründet: Die "Aufgabenerfüllung des Bundes im Medienbereich" sei anspruchsvoller geworden und ein Dialog mit den Marktteilnehmern, Institutionen und Verbänden sei nötig. Vor diesem Hintergrund müsse die EMEK die Entwicklung der Medien verfolgen, auf spezifische Problemstellungen hinweisen und Lösungsoptionen vorschlagen.</p><p>Leider entpuppten sich die Arbeit der EMEK und ihre Lösungsvorschläge als wenig gewinnbringend. Die EMEK vermochte inhaltlich nichts beizusteuern, was an Kenntnissen in der Verwaltung nicht auch vorhanden gewesen wäre oder hätte im Austausch mit privaten Anbietern erfragt werden können.&nbsp;<br>Die von der EMEK präsentierten Papiere und Forderungen sind meist alt, ideologisch geprägt und weit weg von den ökonomischen Realitäten. Dies könnte daher rühren, dass in der Kommission zunehmend mehr Theoretiker, aber fast keine Praktiker mehr sitzen. Wer die Medien aus der Universitätsoptik beurteilt, vergisst oft, dass es sich hier um einen marktwirtschaftlichen Bereich handelt, wo Wettbewerb und Konkurrenz gelten, wo Dienstleistungen refinanziert werden müssen und wo der Staat per se kaum Aufgaben hat.<br>Statt sich zu fragen, wie die Rahmenbedingungen für private Medienanbieter verbessert werden können, beschäftigt sich die EMEK mit alten Theorien und abgenutzten Stereotypen. Die Vorstellung, Werbung beeinträchtige die publizistische Qualität, geistert ebenso in den EMEK-Papieren herum wie die Idee, abonnierte Zeitungen stünden für eine andere Qualität als Gratisblätter. Auch der Vorschlag, dass alle privaten Medien unabhängig von Distributionskanal oder Gattung Fördergelder erhalten sollen, ist schon etliche Male diskutiert (und verworfen) worden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 57</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">d</span><span style="font-family:Arial"> des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die ausserparlamentarischen Kommissionen «gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin» zu überprüfen. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2024–2027 vorgenommen. Die nächste Überprüfung steht also in Hinblick auf die Amtsperiode 2028-2031 an. Der Bundesrat wird sämtliche ausserparlamentarischen Kommissionen einschliesslich der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) wieder aufgrund der erwähnten Kriterien prüfen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) auf den nächstmöglichen Termin hin aufzulösen und die dies betreffende Verfügung vom 21. November 2012 ausser Kraft zu setzen.</p>
    • Auflösung der Eidgenössischen Medienkommission

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