Für eine globale Strategie, um die berufliche Reintegration von Personen zu erleichtern, die den Arbeitsmarkt für mehrere Jahre verlassen haben

ShortId
24.3807
Id
20243807
Updated
29.08.2024 11:45
Language
de
Title
Für eine globale Strategie, um die berufliche Reintegration von Personen zu erleichtern, die den Arbeitsmarkt für mehrere Jahre verlassen haben
AdditionalIndexing
44;28;15;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Antwort auf mein Postulat&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204327">20.4327</a>, das ein Massnahmenplan zur Erleichterung des Wiedereinstiegs von Frauen in die Arbeitswelt sowie eine umfassende Strategie forderte, veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht, der nichts dergleichen vorschlägt. Am Runden Tisch vom 30. November 2022 wurde viel Kritik an der Studie und den empfohlenen Massnahmen geäussert, die sich im Bericht nicht widerspiegelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die dem Bericht zugrundeliegende Studie befragte 1.000 Frauen, allerdings nur online. Menschen, die der Arbeitswelt fernstehen, sind jedoch schwer zu erreichen und verfügen möglicherweise nicht über ausreichende IT-Kenntnisse. Qualitative Interviews wurden nur mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder Vertreterinnen und Vertretern von Branchenverbänden durchgeführt, nicht aber mit Gewerkschaftsorganisationen. Der Bundesrat hat sich mittlerweile in Bezug auf das erste von ihm empfohlene Handlungsfeld, die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken, negativ positioniert. Die Regierung verlässt sich allein auf die Initiativen der Arbeitgebenden, die unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leiden, was nicht verantwortbar ist. Der Bericht empfiehlt, die Sensibilisierung, Beratung und Schulung der Menschen zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt, was jedoch nicht ausreicht, um das Ziel zu erreichen.&nbsp;</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat die Herausforderung erkennt und zusammen mit den Kantonen und den verschiedenen institutionellen Akteuren eine echte Strategie zur Unterstützung der Rückkehr ins Erwerbsleben festlegt.&nbsp;</p><p>Diese soll eine mehrmonatige Begleitung (Case Management), Weiterbildungsmassnahmen und die Finanzierung der direkten und indirekten Kosten, die eine Rückkehr ins Erwerbsleben mit sich bringt, umfassen.</p>
  • <p>Der Bericht des Bundesrates zum Postulat Arslan 20.4327 zeigt, dass das Thema Verbleib von Frauen in der Erwerbstätigkeit und Wiedereinstieg mit der Gleichstellungsstrategie 2030 in der Bundespolitik strategisch gut eingebettet ist. Eine weitere Strategie in Bezug auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nach einem längeren Erwerbsunterbruch ist nicht zielführend und würde zu Doppelspurigkeit und Ineffizienzen führen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 20.4327 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Stärkung der bestehenden Massnahmen zentral ist.</p><p>Erwerbsunterbrüche sind häufig auf Betreuungspflichten gegenüber Kindern zurückzuführen. Aus diesem Grund bestehen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gewisse Erleichterungen für versicherte Stellensuchende, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, indem die Rahmenfristen pro Kind um zwei Jahre verlängert werden können (Art. 9b Abs. 1 und 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes [AVIG; SR 837.0]). Dadurch wird der Zugang zu den Leistungen der ALV inklusive des Angebots der arbeitsmarktlichen Massnahmen nach einem Erwerbsunterbruch ermöglicht.</p><p>Dauert der Erwerbsunterbruch länger, so dass die Anspruchsvoraussetzungen des AVIG nicht erfüllt sind, können Stellensuchende ohne Taggeldbezug (auch: Nichtleistungsbeziehende) dennoch die Beratungs- und Vermittlungsdienste der RAV in Anspruch nehmen. Sie können während längstens 260 Tagen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen (ausgeschlossen sind sog. spezielle Massnahmen der ALV) teilnehmen, die sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmende befähigen. In solchen Fällen tragen die Versicherung und die Kantone die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen (Art. 59d AVIG). Im Rahmen des Postulats 24.3010 der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) wird geprüft, wie der Zugang von Nichtleistungsbeziehenden zu arbeitsmarktlichen Massnahmen gemäss Art.59d AVIG vermehrt genutzt werden kann.</p><p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung und die laufenden Arbeiten zur Überprüfung dieser Rahmenbedingung in Bezug auf Art. 59d AVIG als ausreichend.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bund erstellt eine nationale Gesamtstrategie zur Unterstützung und Erleichterung der Rückkehr von Personen, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr am Erwerbsleben teilgenommen haben. Er ergreift Massnahmen zur Anpassung der Arbeitslosengesetzgebung mit dem Ziel, die Kriterien für den Zugang von Nichtleistungsbeziehenden zu arbeitsmarktlichen Massnahmen AMM zu lockern.</p>
  • Für eine globale Strategie, um die berufliche Reintegration von Personen zu erleichtern, die den Arbeitsmarkt für mehrere Jahre verlassen haben
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Antwort auf mein Postulat&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204327">20.4327</a>, das ein Massnahmenplan zur Erleichterung des Wiedereinstiegs von Frauen in die Arbeitswelt sowie eine umfassende Strategie forderte, veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht, der nichts dergleichen vorschlägt. Am Runden Tisch vom 30. November 2022 wurde viel Kritik an der Studie und den empfohlenen Massnahmen geäussert, die sich im Bericht nicht widerspiegelt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die dem Bericht zugrundeliegende Studie befragte 1.000 Frauen, allerdings nur online. Menschen, die der Arbeitswelt fernstehen, sind jedoch schwer zu erreichen und verfügen möglicherweise nicht über ausreichende IT-Kenntnisse. Qualitative Interviews wurden nur mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder Vertreterinnen und Vertretern von Branchenverbänden durchgeführt, nicht aber mit Gewerkschaftsorganisationen. Der Bundesrat hat sich mittlerweile in Bezug auf das erste von ihm empfohlene Handlungsfeld, die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken, negativ positioniert. Die Regierung verlässt sich allein auf die Initiativen der Arbeitgebenden, die unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leiden, was nicht verantwortbar ist. Der Bericht empfiehlt, die Sensibilisierung, Beratung und Schulung der Menschen zu verstärken, insbesondere in Bezug auf die Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt, was jedoch nicht ausreicht, um das Ziel zu erreichen.&nbsp;</p><p>Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat die Herausforderung erkennt und zusammen mit den Kantonen und den verschiedenen institutionellen Akteuren eine echte Strategie zur Unterstützung der Rückkehr ins Erwerbsleben festlegt.&nbsp;</p><p>Diese soll eine mehrmonatige Begleitung (Case Management), Weiterbildungsmassnahmen und die Finanzierung der direkten und indirekten Kosten, die eine Rückkehr ins Erwerbsleben mit sich bringt, umfassen.</p>
    • <p>Der Bericht des Bundesrates zum Postulat Arslan 20.4327 zeigt, dass das Thema Verbleib von Frauen in der Erwerbstätigkeit und Wiedereinstieg mit der Gleichstellungsstrategie 2030 in der Bundespolitik strategisch gut eingebettet ist. Eine weitere Strategie in Bezug auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nach einem längeren Erwerbsunterbruch ist nicht zielführend und würde zu Doppelspurigkeit und Ineffizienzen führen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 20.4327 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Stärkung der bestehenden Massnahmen zentral ist.</p><p>Erwerbsunterbrüche sind häufig auf Betreuungspflichten gegenüber Kindern zurückzuführen. Aus diesem Grund bestehen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gewisse Erleichterungen für versicherte Stellensuchende, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, indem die Rahmenfristen pro Kind um zwei Jahre verlängert werden können (Art. 9b Abs. 1 und 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes [AVIG; SR 837.0]). Dadurch wird der Zugang zu den Leistungen der ALV inklusive des Angebots der arbeitsmarktlichen Massnahmen nach einem Erwerbsunterbruch ermöglicht.</p><p>Dauert der Erwerbsunterbruch länger, so dass die Anspruchsvoraussetzungen des AVIG nicht erfüllt sind, können Stellensuchende ohne Taggeldbezug (auch: Nichtleistungsbeziehende) dennoch die Beratungs- und Vermittlungsdienste der RAV in Anspruch nehmen. Sie können während längstens 260 Tagen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen (ausgeschlossen sind sog. spezielle Massnahmen der ALV) teilnehmen, die sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmende befähigen. In solchen Fällen tragen die Versicherung und die Kantone die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen (Art. 59d AVIG). Im Rahmen des Postulats 24.3010 der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) wird geprüft, wie der Zugang von Nichtleistungsbeziehenden zu arbeitsmarktlichen Massnahmen gemäss Art.59d AVIG vermehrt genutzt werden kann.</p><p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung und die laufenden Arbeiten zur Überprüfung dieser Rahmenbedingung in Bezug auf Art. 59d AVIG als ausreichend.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bund erstellt eine nationale Gesamtstrategie zur Unterstützung und Erleichterung der Rückkehr von Personen, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr am Erwerbsleben teilgenommen haben. Er ergreift Massnahmen zur Anpassung der Arbeitslosengesetzgebung mit dem Ziel, die Kriterien für den Zugang von Nichtleistungsbeziehenden zu arbeitsmarktlichen Massnahmen AMM zu lockern.</p>
    • Für eine globale Strategie, um die berufliche Reintegration von Personen zu erleichtern, die den Arbeitsmarkt für mehrere Jahre verlassen haben

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