Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären

ShortId
24.3816
Id
20243816
Updated
02.10.2024 11:25
Language
de
Title
Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Sowohl die Post als auch der Bundesrat haben im Juni 2024 zahlreiche Anpassungen bei der Versorgung mit Postdiensten und in den Tätigkeitsbereichen der Post angekündigt. Viele dieser Änderungen basieren auf Vorgaben, die im Rahmen der strategischen Ziele oder in Verordnungen geregelt sind. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Grundlagen zu viel Spielraum lassen.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Das Vertrauen der Bevölkerung in eine gleichwertige Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen unabhängig vom Wohnort ist ein zentrales Element des Zusammenhalts in der Schweiz. Die Diskussion, wie weit ein Umbau der Post gehen kann, ohne diesen zu gefährden, muss vom Gesetzgeber geführt werden. Beispielsweise drohen zehntausende von Haushalten von der Paket- und Briefzustellung abgeschnitten zu werden. Dies ist nicht nur in der Zahl, sondern auch prinzipiell ein gravierender Kurswechsel.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Da eine vorzeitige Umsetzung im Rahmen von Strategie und Verordnung die politische Diskussion überlagern und unumkehrbar machen würde, ist damit zuzuwarten.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat strebt eine Modernisierung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten an. Die Digitalisierung hat die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen stark verändert. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Briefmenge fast halbiert und die Bareinzahlungen am Schalter sind um drei Viertel zurückgegangen. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang um rund 30</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% bei den Briefen und 80</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% bei den Bareinzahlungen. Die geltende Postgesetzgebung trägt dieser Entwicklung zu wenig Rechnung. Das Postgesetz soll daher mit Zeithorizont 2030 angepasst werden. Am 14.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juni 2024 hat der Bundesrat dementsprechend das UVEK beauftragt, ihm bis im Juni 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes zu unterbreiten. Ziel der Revision ist eine zeitgemässe Weiterentwicklung der Grundversorgung und deren nachhaltige Finanzierung. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Botschaft samt Gesetzesentwurf verabschieden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament und die Öffentlichkeit sollen die Diskussion nicht unter Zeitdruck führen müssen. Dies setzt voraus, dass die Finanzierung der Grundversorgung mindestens bis 2030 sichergestellt ist. Infolge des Rückgangs der Briefmenge verliert das Monopol für Briefe bis 50</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">g an Wert. Dies erschwert es der Post zunehmend, die Grundversorgung aus eigener Kraft zu erbringen. Deshalb hat der Bundesrat gleichzeitig eine vorgezogene Revision der Postverordnung beschlossen. Diese sieht sowohl die Erweiterung der Grundversorgung um den Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr und den digitalen Brief als auch eine einheitliche Laufzeitvorgabe von 90</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% für Briefe und Pakete sowie die Rückkehr zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen vor. Die regulatorischen Anpassungen sollen ab 2026 in Kraft treten und der Post die Möglichkeit eröffnen, ihre Dienstleistungen ohne negative Auswirkungen für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung effizienter zu erbringen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sollte der Erstrat die Motion annehmen, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Abänderung der Motion zu beantragen, die eine Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung auf dem Verordnungsweg nicht verhindert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Revision des Postgesetzes vor, um den Grundversorgungsauftrag und den Tätigkeitsbereich der Post zu definieren. Das Parlament hat damit auch die Möglichkeit zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes verzichtet der Bundesrat auf Anpassungen der Postverordnung und setzt bei der Post mit geeigneten Mitteln durch, dass Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen sistiert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Cottier, Farinelli, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Kutter, Schaffner, Schnyder) beantragt, die Motion abzulehnen.&nbsp;</p>
  • Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Sowohl die Post als auch der Bundesrat haben im Juni 2024 zahlreiche Anpassungen bei der Versorgung mit Postdiensten und in den Tätigkeitsbereichen der Post angekündigt. Viele dieser Änderungen basieren auf Vorgaben, die im Rahmen der strategischen Ziele oder in Verordnungen geregelt sind. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Grundlagen zu viel Spielraum lassen.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Das Vertrauen der Bevölkerung in eine gleichwertige Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen unabhängig vom Wohnort ist ein zentrales Element des Zusammenhalts in der Schweiz. Die Diskussion, wie weit ein Umbau der Post gehen kann, ohne diesen zu gefährden, muss vom Gesetzgeber geführt werden. Beispielsweise drohen zehntausende von Haushalten von der Paket- und Briefzustellung abgeschnitten zu werden. Dies ist nicht nur in der Zahl, sondern auch prinzipiell ein gravierender Kurswechsel.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Da eine vorzeitige Umsetzung im Rahmen von Strategie und Verordnung die politische Diskussion überlagern und unumkehrbar machen würde, ist damit zuzuwarten.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat strebt eine Modernisierung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten an. Die Digitalisierung hat die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen stark verändert. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Briefmenge fast halbiert und die Bareinzahlungen am Schalter sind um drei Viertel zurückgegangen. Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang um rund 30</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% bei den Briefen und 80</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% bei den Bareinzahlungen. Die geltende Postgesetzgebung trägt dieser Entwicklung zu wenig Rechnung. Das Postgesetz soll daher mit Zeithorizont 2030 angepasst werden. Am 14.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Juni 2024 hat der Bundesrat dementsprechend das UVEK beauftragt, ihm bis im Juni 2025 die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes zu unterbreiten. Ziel der Revision ist eine zeitgemässe Weiterentwicklung der Grundversorgung und deren nachhaltige Finanzierung. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Botschaft samt Gesetzesentwurf verabschieden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament und die Öffentlichkeit sollen die Diskussion nicht unter Zeitdruck führen müssen. Dies setzt voraus, dass die Finanzierung der Grundversorgung mindestens bis 2030 sichergestellt ist. Infolge des Rückgangs der Briefmenge verliert das Monopol für Briefe bis 50</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">g an Wert. Dies erschwert es der Post zunehmend, die Grundversorgung aus eigener Kraft zu erbringen. Deshalb hat der Bundesrat gleichzeitig eine vorgezogene Revision der Postverordnung beschlossen. Diese sieht sowohl die Erweiterung der Grundversorgung um den Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr und den digitalen Brief als auch eine einheitliche Laufzeitvorgabe von 90</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">% für Briefe und Pakete sowie die Rückkehr zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen vor. Die regulatorischen Anpassungen sollen ab 2026 in Kraft treten und der Post die Möglichkeit eröffnen, ihre Dienstleistungen ohne negative Auswirkungen für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung effizienter zu erbringen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sollte der Erstrat die Motion annehmen, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Abänderung der Motion zu beantragen, die eine Aufnahme des digitalen Briefes in die Grundversorgung auf dem Verordnungsweg nicht verhindert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat legt dem Parlament eine Revision des Postgesetzes vor, um den Grundversorgungsauftrag und den Tätigkeitsbereich der Post zu definieren. Das Parlament hat damit auch die Möglichkeit zu prüfen, welche Vorgaben auf Gesetzesstufe und welche auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes verzichtet der Bundesrat auf Anpassungen der Postverordnung und setzt bei der Post mit geeigneten Mitteln durch, dass Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen sistiert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Cottier, Farinelli, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Kutter, Schaffner, Schnyder) beantragt, die Motion abzulehnen.&nbsp;</p>
    • Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären

Back to List