Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

ShortId
24.3818
Id
20243818
Updated
02.10.2024 13:22
Language
de
Title
Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
AdditionalIndexing
15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Nur Zeitungen und Zeitschriften, die in der Tageszustellung über die Post zugestellt werden, erhalten aktuell eine indirekte Presseförderung. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gibt es auch andere, private Anbieter mit einem vergleichbaren Angebot. Diese Sendungen sind heute von der Förderung ausgeschlossen. Die vom Gesetzgeber beschlossene freie Wahl des Zustellers soll in Zukunft nicht mehr durch wettbewerbsverzerrende, einseitige Subventionen verzerrt werden. Denn durch einen Wechsel des Anbieters könnte die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse Einsparungen erzielen und damit zusätzlich gestärkt werden.</span></p><p><span style="color:black;">In der Vergangenheit wurde eine anbieterneutrale Medienförderung mit Verweis auf die Verpflichtung der Post zu «distanzunabhängigen Preisen», auf die Verpflichtung der Post zu einer «flächendeckenden Zustellung» und auf die Verpflichtung der Post zu einer täglichen Zustellung abgelehnt.</span></p><p><span style="color:black;">Tatsache ist aber, dass die einzige private Anbieterin für Briefzustellung ebenfalls ausschliesslich distanzunabhängige Preise anbietet. Mit einer Auflage zu distanzunabhängigen Preisen auch für andere Anbieter kann eine Benachteiligung von Empfängern ausserhalb von Städten und Regionen problemlos vermieden werden. Da eine GAV-Verhandlungspflicht besteht, kann auch das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung über Lohndumping minimiert werden.</span></p><p><span style="color:black;">Weiter beabsichtigt der Bundesrat nun, die flächendeckende Zustellung auch für die Post nur noch für 97 % der Häuser verpflichtend zu machen. Mit einer Auflage auch für andere Anbieter, einen bestimmten Anteil aller Haushalte zu erreichen, kann vermieden werden, dass sich diese auf Städte und Agglomerationen beschränken.</span></p><p><span style="color:black;">Letztlich ist eine tägliche Zustellung für die überwiegend monatlich bis quartalsweise erscheinende Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht erforderlich. Die Koppelung der Zahlung einer Subvention an ein Leistungsmerkmal, dass der Subventionsempfänger gar nicht benötigt, ist ökonomisch unsinnig.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die indirekte Presseförderung nicht zusätzlich ausgebaut werden soll. Bei der Parlamentarischen Initiative 22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Forderung anzupassen» beantragt der Bundesrat deshalb Nichteintreten. Solange die indirekte Presseförderung besteht, ist er aber bereit, eine Vorlage zur Aufhebung der heutigen Wettbewerbsverzerrung bei der Forderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse zu erarbeiten. In jedem Fall ist aus Sicht des Bundesrats sicherzustellen, dass der Bundeshaushalt insgesamt nicht stärker belastet wird als heute.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, das Postgesetz und / oder die Postverordnung so abzuändern, dass die indirekte Presseförderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse für Sendungen gewährt wird, die über die Post oder über andere bei der Eidgenössischen Postkommission PostCom registrierte Anbieterinnen von Postdiensten zugestellt werden.</span></p><p><span style="color:black;">Anderen Anbieterinnen sollen Auflagen gemacht werden können, die mit denen der Post im Bereich der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vergleichbar sind.</span></p>
  • Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Nur Zeitungen und Zeitschriften, die in der Tageszustellung über die Post zugestellt werden, erhalten aktuell eine indirekte Presseförderung. Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gibt es auch andere, private Anbieter mit einem vergleichbaren Angebot. Diese Sendungen sind heute von der Förderung ausgeschlossen. Die vom Gesetzgeber beschlossene freie Wahl des Zustellers soll in Zukunft nicht mehr durch wettbewerbsverzerrende, einseitige Subventionen verzerrt werden. Denn durch einen Wechsel des Anbieters könnte die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse Einsparungen erzielen und damit zusätzlich gestärkt werden.</span></p><p><span style="color:black;">In der Vergangenheit wurde eine anbieterneutrale Medienförderung mit Verweis auf die Verpflichtung der Post zu «distanzunabhängigen Preisen», auf die Verpflichtung der Post zu einer «flächendeckenden Zustellung» und auf die Verpflichtung der Post zu einer täglichen Zustellung abgelehnt.</span></p><p><span style="color:black;">Tatsache ist aber, dass die einzige private Anbieterin für Briefzustellung ebenfalls ausschliesslich distanzunabhängige Preise anbietet. Mit einer Auflage zu distanzunabhängigen Preisen auch für andere Anbieter kann eine Benachteiligung von Empfängern ausserhalb von Städten und Regionen problemlos vermieden werden. Da eine GAV-Verhandlungspflicht besteht, kann auch das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung über Lohndumping minimiert werden.</span></p><p><span style="color:black;">Weiter beabsichtigt der Bundesrat nun, die flächendeckende Zustellung auch für die Post nur noch für 97 % der Häuser verpflichtend zu machen. Mit einer Auflage auch für andere Anbieter, einen bestimmten Anteil aller Haushalte zu erreichen, kann vermieden werden, dass sich diese auf Städte und Agglomerationen beschränken.</span></p><p><span style="color:black;">Letztlich ist eine tägliche Zustellung für die überwiegend monatlich bis quartalsweise erscheinende Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nicht erforderlich. Die Koppelung der Zahlung einer Subvention an ein Leistungsmerkmal, dass der Subventionsempfänger gar nicht benötigt, ist ökonomisch unsinnig.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die indirekte Presseförderung nicht zusätzlich ausgebaut werden soll. Bei der Parlamentarischen Initiative 22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Forderung anzupassen» beantragt der Bundesrat deshalb Nichteintreten. Solange die indirekte Presseförderung besteht, ist er aber bereit, eine Vorlage zur Aufhebung der heutigen Wettbewerbsverzerrung bei der Forderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse zu erarbeiten. In jedem Fall ist aus Sicht des Bundesrats sicherzustellen, dass der Bundeshaushalt insgesamt nicht stärker belastet wird als heute.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird beauftragt, das Postgesetz und / oder die Postverordnung so abzuändern, dass die indirekte Presseförderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse für Sendungen gewährt wird, die über die Post oder über andere bei der Eidgenössischen Postkommission PostCom registrierte Anbieterinnen von Postdiensten zugestellt werden.</span></p><p><span style="color:black;">Anderen Anbieterinnen sollen Auflagen gemacht werden können, die mit denen der Post im Bereich der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vergleichbar sind.</span></p>
    • Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse

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