Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern
- ShortId
-
24.3820
- Id
-
20243820
- Updated
-
04.09.2024 09:29
- Language
-
de
- Title
-
Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern
- AdditionalIndexing
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2846;44;2841;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Hitzeperioden nehmen zu, wodurch Arbeitnehmende auf Baustellen vermehrt hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Dies erhöht das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Problemen.</p><p>Laut Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verantwortlich. Massnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeiten, die Begrenzung von Überstunden und regelmässige Pausen bewähren sich. Wenn diese Massnahmen jedoch nicht mehr ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, bleibt nur noch die Einstellung der Arbeiten. </p><p>Die engen Terminplanungen selbst bei öffentlichen Baustellen machen es für Bauunternehmen jedoch immer schwieriger, bei grosser Hitze die Arbeit zu unterbrechen, um die bestehenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Den Unternehmen drohen bei Terminverzögerungen oft hohe Konventionalstrafen. </p><p>Die SIA-Norm 118 sieht eine Lösung hierfür vor, nämlich dass bei einer unverschuldeten Verzögerung seitens des Unternehmens - wie etwa Hitzetage - die Fristen angemessen erstreckt werden müssen. Leider werden die Bestimmungen der SIA-Norm 118 in Bezug auf die Bestimmungen zur Fristerstreckung und Konventionalstrafe in den Werkverträgen wegbedungen, obwohl die öffentliche Hand als Bauherrin sowie als Vergabestelle für öffentliche Aufträge eine ganz besondere Verantwortung trägt.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse, wie in der SIA-Norm 118 geregelt, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt werden. Unternehmen sollen bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Insbesondere öffentliche Bauherren müssen Regeln vorsehen, die eine Anpassungen der Fristen zulassen, wenn die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sollen keine Konventionalstrafen gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn sie wegen hitzebedingter Arbeitsunterbrechungen in Verzug geraten.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Burgherr, Aeschi Thomas, Buffat, Hess Erich, Page, Pamini, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Hitzeperioden nehmen zu, wodurch Arbeitnehmende auf Baustellen vermehrt hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Dies erhöht das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Problemen.</p><p>Laut Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verantwortlich. Massnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeiten, die Begrenzung von Überstunden und regelmässige Pausen bewähren sich. Wenn diese Massnahmen jedoch nicht mehr ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, bleibt nur noch die Einstellung der Arbeiten. </p><p>Die engen Terminplanungen selbst bei öffentlichen Baustellen machen es für Bauunternehmen jedoch immer schwieriger, bei grosser Hitze die Arbeit zu unterbrechen, um die bestehenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Den Unternehmen drohen bei Terminverzögerungen oft hohe Konventionalstrafen. </p><p>Die SIA-Norm 118 sieht eine Lösung hierfür vor, nämlich dass bei einer unverschuldeten Verzögerung seitens des Unternehmens - wie etwa Hitzetage - die Fristen angemessen erstreckt werden müssen. Leider werden die Bestimmungen der SIA-Norm 118 in Bezug auf die Bestimmungen zur Fristerstreckung und Konventionalstrafe in den Werkverträgen wegbedungen, obwohl die öffentliche Hand als Bauherrin sowie als Vergabestelle für öffentliche Aufträge eine ganz besondere Verantwortung trägt.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse, wie in der SIA-Norm 118 geregelt, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt werden. Unternehmen sollen bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Insbesondere öffentliche Bauherren müssen Regeln vorsehen, die eine Anpassungen der Fristen zulassen, wenn die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sollen keine Konventionalstrafen gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn sie wegen hitzebedingter Arbeitsunterbrechungen in Verzug geraten.</p><p> </p><p>Eine Minderheit (Burgherr, Aeschi Thomas, Buffat, Hess Erich, Page, Pamini, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern
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