Betrug beim Unterschriftensammeln, eine Gefahr für die direkte Demokratie!

ShortId
24.3829
Id
20243829
Updated
30.09.2024 13:23
Language
de
Title
Betrug beim Unterschriftensammeln, eine Gefahr für die direkte Demokratie!
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eine kürzlich von den Zeitungen der Tamedia durchgeführte Untersuchung hat enthüllt, dass bei Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen möglicherweise Unterschriften gefälscht wurden, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen durchführt und dass die Bundeskanzlei bereits Fälle von Betrugsverdacht angezeigt haben soll.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem sollen Personen, die bestimmte Initiativen wie diejenige für eine 13<sup></sup>. AHV-Rente unterschrieben hatten, zu Beginn der Kampagne einen Spendenaufruf erhalten haben, obwohl sie nie zugestimmt hatten, dass ihre Personendaten bearbeitet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In Anbetracht dieser Problematik muss sichergestellt werden, dass Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die Initiativen oder Referenden unterschreiben, in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung über den Datenschutz bearbeitet werden und ohne Zustimmung der unterschreibenden Person nicht für andere Initiativen nochmals verwendet werden können. &nbsp;&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats am 6. September mitgeteilt, dass sie die mutmasslichen Unterschriftenfälschungen untersuchen wird und die Bundeskanzlei zu diesem Thema anhören wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um sicherzustellen, dass die Unterschriften überprüft werden und dass die unterschreibende Person die Initiative oder das Referendum tatsächlich unterzeichnet hat, können verschiedene Lösungen in Betracht gezogen werden. Eine Lösung wäre die Überprüfung von 3–5&nbsp;Prozent der eingereichten Unterschriften durch ein Losverfahren (auf Kosten des Initiativkomitees). Die unterschreibenden Personen würden dabei ein Schreiben von der Bundeskanzlei erhalten, in dem ihnen eine Frist von 15 Tagen gewährt wird, um mitzuteilen, dass sie die Initiative oder das Referendum nicht unterschrieben haben. Bei ausbleibender Antwort würde man davon ausgehen, dass die Person den Text unterschrieben hat. Sollte eine beträchtliche Anzahl Personen angeben, dass sie den Text nicht unterschrieben haben, würde dieser für ungültig erklärt. Andere befürworten die Einführung von elektronischen Lösungen, um die Echtheit der Unterschriften sicherzustellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat, um die Fälschung von Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden zu bekämpfen?</li><li>Ist dem Bundesrat bekannt, dass Daten, die ein Komitee bei einer Unterschriftensammlung erlangte, später unrechtmässig für eine neue Initiative oder zu anderen Zwecken nochmals verwendet wurden?&nbsp;</li><li>Welche Vor- und Nachteile hat die für die Überprüfung von Unterschriften vorgeschlagene Lösung?</li><li>Würde eine elektronische Lösung infrage kommen, um die Echtheit der gesammelten Unterschriften sicherzustellen?&nbsp;</li><li>Müssten hängige Initiativen, bei denen ein Betrugsverdacht in Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung besteht, für ungültig erklärt werden?</li></ol>
  • Betrug beim Unterschriftensammeln, eine Gefahr für die direkte Demokratie!
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine kürzlich von den Zeitungen der Tamedia durchgeführte Untersuchung hat enthüllt, dass bei Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen möglicherweise Unterschriften gefälscht wurden, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen durchführt und dass die Bundeskanzlei bereits Fälle von Betrugsverdacht angezeigt haben soll.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem sollen Personen, die bestimmte Initiativen wie diejenige für eine 13<sup></sup>. AHV-Rente unterschrieben hatten, zu Beginn der Kampagne einen Spendenaufruf erhalten haben, obwohl sie nie zugestimmt hatten, dass ihre Personendaten bearbeitet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In Anbetracht dieser Problematik muss sichergestellt werden, dass Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die Initiativen oder Referenden unterschreiben, in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung über den Datenschutz bearbeitet werden und ohne Zustimmung der unterschreibenden Person nicht für andere Initiativen nochmals verwendet werden können. &nbsp;&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats am 6. September mitgeteilt, dass sie die mutmasslichen Unterschriftenfälschungen untersuchen wird und die Bundeskanzlei zu diesem Thema anhören wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um sicherzustellen, dass die Unterschriften überprüft werden und dass die unterschreibende Person die Initiative oder das Referendum tatsächlich unterzeichnet hat, können verschiedene Lösungen in Betracht gezogen werden. Eine Lösung wäre die Überprüfung von 3–5&nbsp;Prozent der eingereichten Unterschriften durch ein Losverfahren (auf Kosten des Initiativkomitees). Die unterschreibenden Personen würden dabei ein Schreiben von der Bundeskanzlei erhalten, in dem ihnen eine Frist von 15 Tagen gewährt wird, um mitzuteilen, dass sie die Initiative oder das Referendum nicht unterschrieben haben. Bei ausbleibender Antwort würde man davon ausgehen, dass die Person den Text unterschrieben hat. Sollte eine beträchtliche Anzahl Personen angeben, dass sie den Text nicht unterschrieben haben, würde dieser für ungültig erklärt. Andere befürworten die Einführung von elektronischen Lösungen, um die Echtheit der Unterschriften sicherzustellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat, um die Fälschung von Unterschriften bei Volksinitiativen oder Referenden zu bekämpfen?</li><li>Ist dem Bundesrat bekannt, dass Daten, die ein Komitee bei einer Unterschriftensammlung erlangte, später unrechtmässig für eine neue Initiative oder zu anderen Zwecken nochmals verwendet wurden?&nbsp;</li><li>Welche Vor- und Nachteile hat die für die Überprüfung von Unterschriften vorgeschlagene Lösung?</li><li>Würde eine elektronische Lösung infrage kommen, um die Echtheit der gesammelten Unterschriften sicherzustellen?&nbsp;</li><li>Müssten hängige Initiativen, bei denen ein Betrugsverdacht in Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung besteht, für ungültig erklärt werden?</li></ol>
    • Betrug beim Unterschriftensammeln, eine Gefahr für die direkte Demokratie!

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